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Definition "Halten"

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 11:08

Hallo zusammen,

nach der Definition "Halten" laut der STVO zu entnehmen bedeutet das ja, daß das Fahrzeug bis zu 3 Minuten verlassen werden darf oder solange man das Fahrzeug nicht verlässt, sondern am Steuer sitzen bleibt die Zeit unbegrenzt ist.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Absatz 2

Ist das richtig soweit, daß wenn man sitzen bleibt man auch 15 min oder länger stehen kann ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.

Du brauchst da nicht disskutieren, wenn Du länger als 3 Minuten stehst und im Auto sonstwas machst, parkst Du.

Und das ist sogar gut so, die zweite Reihe Parker kotzen mich eh an.

3 Minuten ist da auch schon viel zu lange, da baut sich schnell ein Stau von mehreren 100 Metern auf.

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am 2. Juni 2015 um 19:07

Beim Be- und Entladen wird in der Regel die drei Minuten Regel angewandt (wie eigentlich immer).

Das ist natürlich Schmarrn. Hier darf der Gesetzgeber überhaupt keine Differenzierung vornehmen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 2. Juni 2015 um 20:52:30 Uhr:

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. Juni 2015 um 17:33:12 Uhr:

[...] Tatsache ist , damit ist gemeint, sein Fahrzeug stehen lassen und fortgehen.

Gehst du dann fort mit der Absicht nicht innerhalb kürzester Frist oder einer Entfernung bei der du nicht sofort eingreifen zu können , dann ist die Absicht des Verlassens gegeben , schon in der ersten Minute .

Bleibst du in der Nähe , dann gelten die 3 Minuten , die haben wiederum nichts mit drinsitzenbleiben zu tun . [...]

Hallo Giovanni, ich vertraue mal Deiner Aussage. Also darf man beim Halten das Fahrzeug zum Zwecke des Be- und Entladens verlassen und z.B. Omas Rollator aus dem Kofferraum holen, die Einkaufstüten ins Haus bringen oder einen Brief in den Postkasten werfen, richtig?

Dazu müsste unter dem Parkverbotsschild das Zusatzschild "Be- und Entladen frei" angebracht sein.... Glaub ich zumindest...

am 2. Juni 2015 um 21:11

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. Juni 2015 um 13:11:36 Uhr:

 

Steht unter 2 doch eindeutig

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Der soll eine aufblasbare Puppe mit Wakeldackel Kopf auf den Fahrersitz setzen, dann wird das auch mit dem langen Schuhkauf was. :p

Die unterbezahlten Politessen merken schon nichts.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 23:11:09 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. Juni 2015 um 13:11:36 Uhr:

 

Steht unter 2 doch eindeutig

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Der soll eine aufblasbare Puppe mit Wakeldackel Kopf auf den Fahrersitz setzen, dann wird das auch mit dem langen Schuhkauf was. :p

Die unterbezahlten Politessen merken schon nichts.

Und statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, beim halten im Parkverbot, von einen mobilen Blitzer, beim übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, erischt zu werden.

am 2. Juni 2015 um 21:32

Zitat:

@MvM schrieb am 2. Juni 2015 um 23:19:32 Uhr:

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 2. Juni 2015 um 23:11:09 Uhr:

 

Der soll eine aufblasbare Puppe mit Wakeldackel Kopf auf den Fahrersitz setzen, dann wird das auch mit dem langen Schuhkauf was. :p

Die unterbezahlten Politessen merken schon nichts.

Und statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, beim halten im Parkverbot, von einen mobilen Blitzer, beim übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, erischt zu werden.

... Wenn er aber in einer Kurve parkt, sieht natürlich alles ganz anders aus. Dann raucht der Juristenkopf.

Sodele:

 

***geschlossen***

 

 

MfG

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