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Definition "Halten"

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 11:08

Hallo zusammen,

nach der Definition "Halten" laut der STVO zu entnehmen bedeutet das ja, daß das Fahrzeug bis zu 3 Minuten verlassen werden darf oder solange man das Fahrzeug nicht verlässt, sondern am Steuer sitzen bleibt die Zeit unbegrenzt ist.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Absatz 2

Ist das richtig soweit, daß wenn man sitzen bleibt man auch 15 min oder länger stehen kann ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.

Du brauchst da nicht disskutieren, wenn Du länger als 3 Minuten stehst und im Auto sonstwas machst, parkst Du.

Und das ist sogar gut so, die zweite Reihe Parker kotzen mich eh an.

3 Minuten ist da auch schon viel zu lange, da baut sich schnell ein Stau von mehreren 100 Metern auf.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.

... ich mache mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt ...

Leg Widerspruch ein, geht zum Anwalt und ziehe vor Gericht!

Schade daß wir dein dummes Gesicht beim Richterspruch nicht sehen können.

Viel Spaß, ich bin hier raus.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.

Sagt wer?

Quelle?

Das ist nicht richtig. Du kannst auch parken, wenn du drin sitzt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.

Einerseits gebe ich dir Recht. An dieser Stelle dürfen Fahrzeuge halten. Ob da nun für einen längeren Zeitrum das selbe Fahrzeug abfahrbereit steht, oder für mehrere kurze Zeiträume unterschiedliche, ist für den Außenstehenden egal.

Leider ist die Reglung aber in der STVO unmissverständlich anders definiert. Wenn man erwischt wird, und zahlen darf, ist es ärgerlich.

am 2. Juni 2015 um 15:33

Geisslein , ist es richtig , dass du dich auf die Angabe - wer sein Fahrzeug verläßt , der parkt berufst ?

Dieser Fehler wird häufiger gemacht .

Tatsache ist , damit ist gemeint, sein Fahrzeug stehen lassen und fortgehen.

Gehst du dann fort mit der Absicht nicht innerhalb kürzester Frist oder einer Entfernung bei der du nicht sofort eingreifen zu können , dann ist die Absicht des Verlassens gegeben , schon in der ersten Minute .

Bleibst du in der Nähe , dann gelten die 3 Minuten , die haben wiederum nichts mit drinsitzenbleiben zu tun . Bezahl und schweig.

Halten heißt : Willkürliche , nicht verkehrsbedingte Unterbrechung der Bewegung .

Giovanni.

am 2. Juni 2015 um 15:36

Keine Verkehrsregeln kapieren, aber Auto fahren wollen -.-

am 2. Juni 2015 um 16:44

war das jetzt schon alles?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:

Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.

Zum Parken ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug parkfertig abzustellen.

Was ist überhaupt parkfertig?

am 2. Juni 2015 um 18:00

Gang einlegen, Handbrmse anziehen, Lenkrdschloss einrasten->Parkfertig

am 2. Juni 2015 um 18:03

Zitat:

@ExKadett schrieb am 2. Juni 2015 um 20:00:08 Uhr:

Gang einlegen, Handbrmse anziehen, Lenkrdschloss einrasten->Parkfertig

Das ist Klasse!

Also ich kann mich ins eingeschränkte Halteverbot stellen, statt der Handbremse nur einen Gang einlegen und dort halten bis der Arzt kommt. War ja nie Parkfertig das Vehikel ;).

Zitat:

@ExKadett schrieb am 2. Juni 2015 um 20:00:08 Uhr:

Gang einlegen, Handbrmse anziehen, Lenkrdschloss einrasten->Parkfertig

Deshalb ist ein Smart das ideale Stadtauto. Beim Smart gibt es kein Lenkradschloss :p

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. Juni 2015 um 20:03:19 Uhr:

Zitat:

@ExKadett schrieb am 2. Juni 2015 um 20:00:08 Uhr:

Gang einlegen, Handbrmse anziehen, Lenkrdschloss einrasten->Parkfertig

Das ist Klasse!

Also ich kann mich ins eingeschränkte Halteverbot stellen, statt der Handbremse nur einen Gang einlegen und dort halten bis der Arzt kommt. War ja nie Parkfertig das Vehikel ;).

Um das ganze mal neu zu definieren... Es gibt ab jetzt kein französisches Einparken mehr, sondern nur noch französisches Einhalten.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juni 2015 um 17:36:59 Uhr:

Keine Verkehrsregeln kapieren, aber Auto fahren wollen -.-

Du hast aber scheinbar die V&S-Forumsregeln nicht kapiert und tust hier schreiben wollen.

Auszüge:

"Es wird sachlich über das vom Threadersteller geöffnete Thema diskutiert. Wer nichts sachliches beizutragen hat, lässt die Finger von der Tastatur!"

"Selbst scheinbar beratungsresistente Diskussionspartner sind kein Grund, selbst unsachlich zu werden."

Also, @mandelpflaume, halt Dich mal etwas zurück, zumal hier z.Z. mit dem eisernen Besen gekehrt wird.

Grüße von Mischko

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. Juni 2015 um 17:33:12 Uhr:

[...] Tatsache ist , damit ist gemeint, sein Fahrzeug stehen lassen und fortgehen.

Gehst du dann fort mit der Absicht nicht innerhalb kürzester Frist oder einer Entfernung bei der du nicht sofort eingreifen zu können , dann ist die Absicht des Verlassens gegeben , schon in der ersten Minute .

Bleibst du in der Nähe , dann gelten die 3 Minuten , die haben wiederum nichts mit drinsitzenbleiben zu tun . [...]

Hallo Giovanni, ich vertraue mal Deiner Aussage. Also darf man beim Halten das Fahrzeug zum Zwecke des Be- und Entladens verlassen und z.B. Omas Rollator aus dem Kofferraum holen, die Einkaufstüten ins Haus bringen oder einen Brief in den Postkasten werfen, richtig?

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