Defekt verursacht bei Besichtigung, mutwillige Zerstörungsabsichten? :O
Hallo Leute,
war mir gestern ein knapp 30 jahre altes Auto anschauen mit wenig km top zustand und rostfrei.
Hab natürlich alles ausprobiert und alles genau begutachtet.
Natürlich hatte er Rost (auch löcher wo n Finger durchpasst) und paar kleinere Mängel...
Gehört einer Frau und der wagen stand bei ner kleinen Werkstatt zum TÜV Machen (Österr.)
Natürlich auch alle Fensterheber (Kurbeln).
Als ich das eine hintere Fenster wieder hochgekurbelt hatte (ging etwas schwer da der wagen schon ein zeiterl draussen stand und verdreckt) machte es einen "knacks" als das fenster wieder oben war und ging nicht mehr runter.
Daraufhin is der eigentlich freundliche Werkstättenchef plötzlich cholerisch geworden und ich verabschiedete mich, ohne in irgendeiner art zurückzureden (Ich war alleine).
Heute rief mich die Besitzerin an (die ja nicht dabei war) und wollte meine Daten damit mir die Werkstatt die rechnung für den Fensterheber zuschicken kann.
Sie behauptete ich habe den Fensterheber mutwillig zerstört (laut Werkstättenleiter) und daran herumgerissen.
War dann doch etwas aufgebracht, aber nicht ausfällig geworden und keine schimpfwörter benutzt^^
Sagte Ihr, dass der Werkstättenleiter ihr das doch auf kulanz machen soll wenn er schon so ein freundlicher Mensch ist.
Ach und ob sie denn glaub, dass ich nur autos besichtigen fahre um Fensterheber mutwillig zerstören zu können XD
Hab nur noch aufgelegt und ihre Nummer auf auf die Blacklist gegeben.
Ausser meiner Handy Nr. hat sie nichts, sagte noch falls sie es schafft meinen Namen/Adr ausfindig zu machen kann sie mir ja die rechnung zuschicken welche ich sofort an meinen anwalt weiterleiten werde.
Können mir denn die Beiden in irgendeiner Weise was anhaben?????
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Tatsache scheint ja zu sein, dass der Defekt aufgetreten ist, als du es bedient hast. Und da du ja gemerkt hast, dass es schwergängig ist, hättest du aufhören müssen zu kurbeln. Das hätte dir keiner anlasten können. Da du aber weitergemacht hast, hast du den Defekt mit zu verantworten.
Und aus deiner Schilderung schließe ich, dass du ebenfalls wenig kompromissbereit bist und recht schnell ungehalten wirst. Deshalb vermute ich, dass es keine Einigung gegeben hätte, die ein anderes Ergebnis zur folge hat als: "du bezahlst nix".
Wäre ja auch alles kein Problem, wenn eine Privathaftpflicht vorhanden wäre. Ich finde es sowieso leichtsinnig sowas nicht zu haben. Wie schnell hat man mal jemandem nen Schaden zugefügt ohne es zu wollen. So eine Versicherung kostet 60 oder 65€/Jahr.
Sorry. Aber sie hat deine handynummer. Das reicht, um Daten über dich in Erfahrung zu bringen. Auch wenn du einer Inverssuche widersprochen haben solltest.
16 Antworten
...kurz off-topic:
Ohne Privathaftpflicht würde ich mich hat nicht mehr aus dem Haus wagen!
Passieren kann ja immer mal was....
Ich würde mich daher an Deiner Stelle auf jeden Fall nach einer Privathaftpflicht umschauen....
Gruß
RI
Zitat:
Original geschrieben von u41b3h9
Das betreffende Wort heisst nicht ohne Grund HaftPFLICHT. Du bist haftPFLICHTIG, sobald Du einem anderen einen Schaden zufuegst.
Das ist leider nicht richtig. Man haftet außerhalb einer Gefährdungshaftung (z.B. nach § 7 StVG) grundsätzlich nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Wenn ein Fensterheber durch eine altersbedingte Vorschädigung bei einem normalen Funktionstest ausfällt, handelt es sich im Rechtssinne um ein zufälliges Schadensereignis. Ob hingegen ein normales Bedienen vorliegt oder nicht, ist eine Tatsachenfrage.
Schlimmer wiegt aus meiner Sicht der Irrglaube, man könne sich einer Identifizierung des Telefonschlusses durch schlichtes Beenden des Gesprächs entziehen. Das haben schon ganz andere gedacht... 😁