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DE/CH Führerausweis/Umzug?

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 5:17

Hallo

Ich wohne in der Schweiz und habe soeben ein Fahrverbot bekommen von mind. 1Jahr.

Der Grund hierfür ist dass ich 2x +15km/h zu schnell war (nicht absichtlich) und einen kleinen Blechschaden hatte (meine schuld) vor knapp 2J.

Nun wollte ich ende Jahr endgültig nach Deutschland ziehen, jedoch in der Schweiz Arbeiten.

Ist es möglich den Führerausweis in Deutschland, trotz des Fahrverbots zu machen?

Und wenn ja:

Kann ich mit Deutschem Wohnsitz und Deutschem Führerausweis, Beruflich in der Schweiz Fahren?

Hab zwar gegoogelt aber bin nicht fündig geworden.

Ich danke für jede hilfreiche antwort.

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2014 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013

Ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr?

Dann erzählst du uns nicht ganz die Wahrheit oder die Geschwindigkeit war nicht nur +15km/h sondern deutlich mehr zu schnell.

Denn mit zweimal etwas zu schnell gibt das lediglich ein paar Monate.

Wenn du also echte Antworten willst die dir was bringen, dann sei ehrlich und liefere die ganzen Fakten. Eventuell bist du sogar noch in der Probezeit? Dann hast du deinen Führerschein sowieso für immer weg.

Also bitte, erst die komplette Wahrheit liefern, dann kann geholfen werden.

Und Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist nicht dasselbe. Aber eben, erst Fakten, dann könnte man eventuell helfen.

Was dir aber garantiert helfen kannst, ist das zuständige Strassenvekehrsamt.

Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. Bevor man etwas tippselt, sollte man erst einmal lesen.

1. Der TE wohnt in der SCHWEIZ und besitzt einen SCHWEIZER Führerschein

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

3. Deutsche Gesetze sind in der SCHWEIZ nicht gültig.

4. Mich hatten +2km/h bereits 20 Franken gekostet.

Ich war jetzt tatsächlich kurz davor, Dir ein ganz spezielles Zitat von Saarlands Heinz Becker an den Kopf zu werfen...

33 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen

Ein möglicher Grund wäre zum Beispiel ein Führerausweis auf Probe (Lernfahrausweis mit Weiterbildungspflicht). Stichwort Administrativmassnahme.

Ok das wäre eine möglichkeit. Danke

Zitat:

Die Frage des TE imho wurde bereits beantwortet. Eine Sperrfrist würde vermutlich dazu führen, dass bei Neuerteilung eines FS in DE (nach der alleinigen Wohnsitznahme dort), in CH dieser nicht genutzt werden könnte. Ohne Aufgabe des Wohnsitzes in CH wäre es ev. sogar strafbar (Umgehung der Vorschriften des Wohnsitzstaates). Genauere Auskünfte erteilt das Strassenverkehrsamt des jetzigen Wohnkantons.

Gruss Neo

So oder so sollte er für die Strafe *büßen*müssen, ob es für 15 Km/h gleich so hart sein muss ist eine andere sache.

Durch Via Sicura, Zweiphasenausbildung und weitere Massnahmen will die Administration in der Schweiz eine möglichst niedrige Unfall- und Verkehrsopferzahl erreichen. Auch sind die Gebirgsstrassen nicht so sicher/übersichtlich, wie z.B. eine Landstrasse im Flachland. Dementsprechend sind die Regeln im Strassenverkehr in der Schweiz strenger, als in anderen Ländern.

Dass es den TE getroffen hat, ist zwar bedauerlich, aber vermutlich nicht zu ändern.

Jo, deshalb sind 60er Limits auch nicht immer zu wenig, wenn man sich manche Straße z.B. in GR anschaut.

Klar geht ein X3 da auch mit Tempo 100 hoch, andere Fahrzeuge aber eben nicht. ;)

cheerio

a) es gibt Strassenverkehrsämter... Sind allerdings kantonal geregelt...

(föderalistischer Staatenbund: Gesetze werden bei den Mitgliedern umgesetzt)

vgl. www.strassenverkehrsamt.ch (Sammelseite für die kant. Strassenverkehrsämter)

 

b) durch ViaSecura reicht es leider schon, mit 2 x 15km/h zu viel den Schein abgeben zu müssen. Vor allem wenn man in der Sündenbock-Generation (u25) ist, gehts ganz schnell...

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

Für 2 mal 15 Km/h zuschnell ein Jahr FS entzug? Also wenn ich mir den Bußgeldkatalog ergoogle dann komm ich bei 15 Km/h auf 250 FR innerhalb der Ortschaft, Außerhalb auf 160 FR und auf der AB auf 120 FR. Nirgends ist was von FS entzug zu lesen.

Gut ich habe zwar nirgends gelesen was Passiert wenn das ganze innerhalb von einem Jahr passiert aber für 2 mal 15 Km/h den FS zu entziehen, das Trau ich nichtmal den Schweizern zu. Vielleicht kann da mal jemand Klarheit reinbringen.

Naja, in DE wird auch ein Fahrverbot verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden, ebenso beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg.

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

 

Naja, in DE wird auch ein Fahrverbot verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden, ebenso beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg.

Stimmt aber kein ganzes Jahr.

Hier mal eine Antwort auf Deine Frage: mit deutschem Wohnsitz könntest Du in D einen neuen FS bekommen. Dazu müsste Dein schweizer FS umgeschrieben werden oder Du müsstest ihn neu erwerben, wobei ggf. Deine schweizer Fahrpraxis bei der Ausbildung anerkannt werden könnte.

Innerhalb der EU dürftest Du dann auch in anderen EU-Ländern fahren, aber das trifft nicht auf die Schweiz zu. Da musst Du Dich in der CH erkundigen.

am 13. Juli 2014 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. Bevor man etwas tippselt, sollte man erst einmal lesen.

Ja hast du vollkommen recht. Aber warum geben immer alle kluge Sätze von sich und beherzigen es dann selber nicht?

StVA ist die Abkürzung für Strassenverkehrsamt. Ich gebe zu, im Kanton SZ nennt es sich nur Verkehrsamt aber das ist ein kleines Detail :-)

Gib mal stva.zh.ch ein und lies was links oben steht.

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

 

1. Der TE wohnt in der SCHWEIZ und besitzt einen SCHWEIZER Führerschein

Vollkommen richtig. Aber was willst du uns damit nun sagen?

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

Doch gibt es und zwar grob geschätzt 40 Stück. Im Kanton Zürich gibt es sogar 5 Stück davon.

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

3. Deutsche Gesetze sind in der SCHWEIZ nicht gültig.

Hat auch niemand behauptet oder?

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

4. Mich hatten +2km/h bereits 20 Franken gekostet.

Das kann durchaus sein, aber er spricht hier von 15km/h und nicht 2km/h und von einem Führerscheinentzug und nicht von einer Busse. Also bitte, beherzige was du selber geschrieben hast. Erst Lesen, dann noch Verstehen und dann erst Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

Ich war jetzt tatsächlich kurz davor, Dir ein ganz spezielles Zitat von Saarlands Heinz Becker an den Kopf zu werfen...

Wenn es was war, das wirklich zu mir passt und du dann nicht sauer wirst weil es doch eher auf dich zutrifft, nur zu.

 

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen

 

Und da bist du dir sicher? Wirklich?

;)

MFK = Motorfahrzeugkontrolle = Amt, bei dem man die Sachen mit dem FS und der Zulassung regelt. Zudem wird dort für gewöhnlich auch die technische Überprüfung durchgeführt. Zumindest in den von mir bisher bewohnten Kantonen (BS, TG, SO)

Hier machst du leider einen Denkfehler.

Die MFK wie sie an einigen Orten in der Schweiz genannt wird, ist für das Fahrzeug da. Hier werden Kontrollen am Fahrzeug gemacht. Es werden aber keine Kontrollen oder sonstwas am Führerschein gemacht. Dafür ist unter anderem das Strassenvekehrsamt da.

Dann gibt es noch asa, Admas und noch einige weitere. Mit denen man erst zu tun bekommt wenn man den Führerschein abgeben muss, die Zweiphasenausbildung machen muss oder was auch immer.

Und kleiner Tipp am Rande. Das Strassenverkehrsamt ist quasi mein zweiter Arbeitsplatz.

Aber es wäre schön wenn der TE sich zu Wort melden würde und das Geheimnis der offenen Fragen lüften könnte.

Um das geklugscheisse hier mal auf die Spitze zu treiben:

In Deutschland gibt es auch nur ein einziges Strassenverkehrsamt (Strenggenommen), und das ist ein privatrechtliches Unternehmen welches ein Serviceportal betreibt.

Quasi alle Behörden heissen anders als Strassenverkehrsamt.

In der Schweiz gibt es Strassenverkehrsämter,oder das was man darunter versteht, aber die heissen je nach Kanton so oder anders.

:D

Und jetzt kann konstruktiv weiter diskutiert werden... :)

am 19. Juli 2014 um 22:13

Moin,

wenn man das alles über die Schweiz liest, fragt man sich, in welchem Jahrtausend leben

die eigentlich :rolleyes:

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

wenn man das alles über die Schweiz liest, fragt man sich, in welchem Jahrtausend leben

die eigentlich :rolleyes:

schönen Gruß

Bei denen ist nicht nur die Zeit stehen geblieben . Bei denen gehen die Uhren

bestimmt rückwärts . Irgendwann leben die wieder im Mittelalter .

Die Bürokratie ist bei denen bestimmt noch schlimmer als bei uns .

So sind sie nun mal die Eidgenossen .

am 20. Juli 2014 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

wenn man das alles über die Schweiz liest, fragt man sich, in welchem Jahrtausend leben

die eigentlich :rolleyes:

schönen Gruß

Bei denen ist nicht nur die Zeit stehen geblieben . Bei denen gehen die Uhren

bestimmt rückwärts . Irgendwann leben die wieder im Mittelalter .

Die Bürokratie ist bei denen bestimmt noch schlimmer als bei uns .

So sind sie nun mal die Eidgenossen .

Moin,

vor ca, 10 Jahren wurde Ihren Frauen das allgemeine Wahlrecht zugesprochen :D

Irgendwie erinnert mich das an den Islam, da dürfen Frauen auch nichts,

- wenn sie dagegen verstoßen, fliegen Steine :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

schönen Gruß

Alter...

am 20. Juli 2014 um 20:18

Zum Thema Schweiz:

Wie war das nochmal mit dem Pferdefleisch in der Lasagne? Mit dem Gammelfleisch? Ach ja. Leben in der Zukunft. :D

am 20. Juli 2014 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

Zum Thema Schweiz:

Wie war das nochmal mit dem Pferdefleisch in der Lasagne? Mit dem Gammelfleisch? Ach ja. Leben in der Zukunft. :D

Moin,

jetzt werden aber Pferde gammelig :D

- Wie lautet die Überschrift: Führer-Ausweis

Allein die Aufrechterhaltung dieser Begriffe ist für die Weltgemeinschaft eine

- Verachtung -

macht weter so :o

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