Dauerparken?
Hallo,
folgenden Sachverhalt beobachte ich in der Nähe meines Domizils schon länger. Entlang der Straße sind öffentliche Parkplätze eingerichtet. Einer davon wird schon seit drei Jahren immer nur durch ein und denselben "Nutzer" beparkt.
Die überwiegende Zeit steht dort sein Wohnmobil, nutzt er jedoch dieses, so fährt er heraus und seine Lebensgefährtin stellt sofort seinen Pkw in die Lücke. Es ist also schon seit 3 Jahren den anderen nicht möglich diesen öffentlichen Stellplatz zu nutzen.
Es stellt sich mir die Frage ob das so im Rahmen der bestehenden Regularien und Gesetze möglich ist?
Sollte das ja wirklich legal sein, dann könnte man ja ganze Parkflächen auf Dauer unbrauchbar für die anderen machen. 😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Es stellt sich mir die Frage ob das so im Rahmen der bestehenden Regularien und Gesetze möglich ist?
Ja, ist es. Ein Parkplatz ist zum Parken da, und wer zuerst kommt, mahlt zuerst. So einfach.
Ein richtiger Spießer würde dort ein befristetes Halteverbot wegen Umzug oder Verladen der Gartenzwergsammlung beantragen, dann kann der Spießer selbst dort parken und das Spiel selbst fortführen. Er könnte aber auch Milliarden sinnvollerer Dinge tun.
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Teile uns bitte deine Argumentationen mit. Vor oder nach dem Gespräch; gerne auch die Antworten der Parker....
du kannst dir sicher sein, dass ich dies tun werde. Meine Frage ist kurz und konkret folgenden:
Warum ausgerechnet dieser Parkplatz und wo denn das Problem besteht, einfach mal einen anderen zu nutzen?
Wende Dich doch mal ans Ordnungsamt,
schildere denen Deine Beobachtung.
Die werden schon wissen ob da was machbar ist.
Die markieren ja gerne mal Räder oder dokumentieren die
Ventilstellungen um Bewegungen zu erfassen.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Wirkt irgendwie konstruiert, aber teils auch wieder nachvollziehbar.
Meinung hierzu, also zu dieser Diskussion?
Das sind Grenzfälle, deswegen wirken sie auch konstruiert. Hier stellt sich letztlich die Frage, ob man deshalb einen Rechtsstreit riskiert und wenn ja, wie es mit der Beweislage ausschaut.
Meiner Meinung nach wirken hier Gegenmaßnahmen wie das berühmte Schießen mit Kanonen auf Spatzen.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Du könntest den Platz direkt vor deinem Domizil aquirieren und hättest dann einen kürzeren Weg zu deinem Fahrzeug.
In Anbetracht der Tatsache, dass ich für all meine Fahrzeuge eine eigenen Stellfläche besitze, ergeht keine Notwendigkeit für ein solches Handeln. Da du scheinbar der einzige bist, der sich rein auf die Diskussion bezieht (Andere weichen - aus welchen Gründen auch immer - auf Anfeindungen über), frage ich dich, was du von der Diskussion im "Nachbarforum" hälst.
Warum sollen die das tun, erkläre mal! Was stört Dich persönlich? Du redest drum herum. Raus mit der Sprache, wo liegt das Problem?
Sie werden schon ihre Gründe haben..oder auch nicht.....völlig egal....!
Achtung: Von dem Vorwurf der unterstellten Anfeindung, distanziere ich mich mit Nachdruck!
😉
Jetzt fehlt mir jedes Verständnis für dein Interesse an der Parkfläche....da Du ja versorgt bist....
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Insofern ergeht die Quintessenz, dass eine solche "Nur für mich"-Sicht dich nicht stören würde.
Stellt sich nun aber die Frage, welche Nutzen ich daraus ziehen würde?
Das ist richtig, es wäre mir schlichtweg egal, vor allem wenn es genügend weitere Parkplätze gibt, wie du ja selbst ausgeführt hast und wer dort letzendlich parkt ist ja irgendwie egal.
Der Nutzen ist vielleicht einfach der, ds der Nachbar sein WOMO gerne im "Blick" hat vom Fenster aus und er daher alles daran setzt diesen Platz zu behalten.
Oder das dieser besonders breit, lang ist oder durch eine dort vorhandene Strassenleuchte sicherheit suggestiert.
Vielleicht ist es auch einfach nur ein "Splin" 😁
Aber nochmal, warum interessiert dich das so sehr das du dich sogar in einem Forum damit beschäftigst?
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Wende Dich doch mal ans Ordnungsamt,
schildere denen Deine Beobachtung.
Die werden schon wissen ob da was machbar ist.
Die markieren ja gerne mal Räder oder dokumentieren die
Ventilstellungen um Bewegungen zu erfassen.
Nun, im Gegensatz zu so manch anderen Unterstellungen hier - habe ich damit kein Problem.
Ich habe hier aus Interesse gefragt, ob denn ein solches Treiben zulässig ist. Das ist es, für mich ist damit die Sache eigentlich beendet.
Dennoch werde ich gerne für den User Peter Clio eine kurze Zusammenfassung des Gespräches abliefern.
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Wende Dich doch mal ans Ordnungsamt,
schildere denen Deine Beobachtung.
Die werden schon wissen ob da was machbar ist.
Die markieren ja gerne mal Räder oder dokumentieren die
Ventilstellungen um Bewegungen zu erfassen.
Ist jedoch nur relevant wenn ein Parkverbot oder eine zeitliche Begrenzung ausgewiesen ist.
Sonst kann man mit einem zugelassnenen PKW/WOMO parken solange man möchte.
Glaube nur bei Anhängern gibt es hier Einschränkungen.
Auch bei mir vor dem Haus steht seit über 20 Jahren immer eins meiner Autos.
Auch andere Anwohner haben ihr Auto vor ihrem Haus stehen.
Daran hat sich noch nie jemand daran gestört.
Ich denke eher das du ein psychisches Problem hast.
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Glaube nur bei Anhängern gibt es hier Einschränkungen.
Ja, 14 Tage an einer Stelle, aber
nur dann, wenn sie abgekoppelt abgestellt werden.
Hand auf"s Herz....deine Wortwahl, z.B. solches Treiben...sagt mir alles! Es ist Dir eben nicht egal....! Und gefällt Dir nicht! Basta!
Auf deine Zusammenfassung verzichte ich großzügig; aber Danke für deinen Willen....😉
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Aber nochmal, warum interessiert dich das so sehr das du dich sogar in einem Forum damit beschäftigst?
Das stellt mir die Frage, inwiefern das Erstellen eines Threads mit einer kurzen Schilderung, für dich als Aufwand gleichzusetzen ist, gerade in diesem Zeitalter.
Aber ich möchte dir gerne die Antwort abliefern: Bisher unterlag ich der Auffassung, dass ein Parkplatz dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch unterliegt. Scheinbar war dies aber eine falsche Ansicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, 14 Tage an einer Stelle, aber nur dann, wenn sie abgekoppelt abgestellt werden.Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Glaube nur bei Anhängern gibt es hier Einschränkungen.
Danke für die Info, so hat mir der Fred sogar persönlich was gebracht 😁
Dachte immer das sind 2 Monate
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Bisher unterlag ich der Auffassung, dass ein Parkplatz dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch unterliegt. Scheinbar war dies aber eine falsche Ansicht.
Nein, das war keine falsche Ansicht.
Es fehlt lediglich der Zusatz "ohne zeitliche Beschränkung". Damit wird auch die von dir geschilderte Situation abgedeckt. Sie bedeutet für denjenigen, der sie nutzt, nur einen erhöhten Aufwand.