Dashcam möglich?
Hallo,
Ich hätte Interesse an einer Dashcam vor dem Innenspiegel. Deshalb habe ich bei mir in der Werkstatt mal nachgefragt, ob die sowas einbauen können. Verkabelung am Besten zur Innenbeleuchtung oder zum automatisch abblendbaren Innenspiegel.
Antwort: Geht nicht bei den neuen Fahrzeugen ab 2013 (???). Das Auto würde merken, dass dann beim Ausschalten des Motors noch ein Verbraucher aktiv ist und würde das Bordnetz nicht runterfahren. Die Kamera würde dann solange weiterlaufen, bis die Batterie leer ist.
Die Erklärung finde ich sehr merkwürdig. Bin jetzt nicht der Technikexperte, aber ich denke der Innenspiegel ist ja auch nur an, wenn die Zündung an ist. Kann man da nicht die Dashcam einfach mit anschließen?
Kennt jemand in Nähe Kaiserslautern eine Werkstatt, die sowas kann?
Beste Antwort im Thema
also, jetzt mal ohne hier jemanden zu nahe zu treten, aber ihr wisst schon, das es unzulässig ist mit einer dashcam oder ähnlichem im öffendlichen straßenverkehr zu filmen.
dazu mal ein kurzer artikel:
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist das Aufnehmen des Verkehrsgeschehens mit Hilfe einer On-Board-Kamera unzulässig. Denn aufgrund der Aufnahmen können andere Verkehrsteilnehmer identifiziert werden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Somit verstoße die Dashcam gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes und sei daher unzulässig (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634).
ich persönlich fände es auch nicht toll, wenn mich fremde menschen unerlaubt ablichten würden.
aber jetzt nicht falsch verstehen, da es nicht böse gemeint ist 😉
10 Antworten
Habe seit 2012 eine Dashcam knapp unter dem Innenrückspiegel mit Saugnapf angebracht.
(ähnliches Modell siehe Fotos) Die Cam Bedienung ist auch sehr einfach.
Da die Dashcam eine eigene Batterie hat, schließe ich das Kabel an wenn Batterie schwach wird.
Beim Abstellen des Beetle geht, bei angeschlossenem Kabel, die Cam nach wenigen sec. aus.
Es fliesst also kein Strom mehr !!!
also, jetzt mal ohne hier jemanden zu nahe zu treten, aber ihr wisst schon, das es unzulässig ist mit einer dashcam oder ähnlichem im öffendlichen straßenverkehr zu filmen.
dazu mal ein kurzer artikel:
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist das Aufnehmen des Verkehrsgeschehens mit Hilfe einer On-Board-Kamera unzulässig. Denn aufgrund der Aufnahmen können andere Verkehrsteilnehmer identifiziert werden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Somit verstoße die Dashcam gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes und sei daher unzulässig (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634).
ich persönlich fände es auch nicht toll, wenn mich fremde menschen unerlaubt ablichten würden.
aber jetzt nicht falsch verstehen, da es nicht böse gemeint ist 😉
Zitat:
@Gecko65 schrieb am 17. Mai 2015 um 23:17:06 Uhr:
also, jetzt mal ohne hier jemanden zu nahe zu treten, aber ihr wisst schon, das es unzulässig ist mit einer dashcam oder ähnlichem im öffendlichen straßenverkehr zu filmen.dazu mal ein kurzer artikel:
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist das Aufnehmen des Verkehrsgeschehens mit Hilfe einer On-Board-Kamera unzulässig. Denn aufgrund der Aufnahmen können andere Verkehrsteilnehmer identifiziert werden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Somit verstoße die Dashcam gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes und sei daher unzulässig (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634).ich persönlich fände es auch nicht toll, wenn mich fremde menschen unerlaubt ablichten würden.
aber jetzt nicht falsch verstehen, da es nicht böse gemeint ist 😉
Niemand hat hier vor, die aufgezeichneten Daten irgendwo öffentlich zu machen.
Die Dashcam soll ja nur im Falle eines Unfalls zur Aufklärung dienen.
Des weiteren möchte ich an dieser Stelle einmal an die Vielzahl der Kameras im öffentlichen Raum erinnern.
Jeder Platz, jede Autobahn sowie in vielen öffentlichen Gebäuden sind Kameras die das tägliche Geschehen aufzeichnen, ebenso die ganzen Webcams die von Gemeinden und privaten Personen installiert wurden. Wie sieht das Gesetz hier die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen? Aktioncams beim Skifahren... usw... Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Also entweder dürfen es alle oder keiner.
Ich für mein Teil werde mir in naher Zukunft auch eine Dashcam anbauen.
Nun zum eigentlichen Thema:
Was deine Werkstatt erzählt ist einfach nur Mist.
Ich habe in meinem Beetle 5C ein ext.Navi an die Stromversorgung des Zigarettenanzünder angeklemmt.
Alles funktioniert wie immer. Das Navi geht aus sowie ich die Zündung aus mache.
Das Auto verriegelt sich ganz normal und die Batterie wird auch nicht leergesaugt.
Gruß,
XXX
Hi Telebob,
danke für deinen Beitrag, wollte ich eben genauso schreiben.
Bin ganz deiner Meinung.
mfG
PS: möchte nicht derjenige sein der sich alle aufgezeichneten Videos ansehen muß !!
ist einfach nur langweilig ....................... bis was passiert !!
oh sorry.... da fühlt sich wohl jemand auf den schlips getreten. mir persönlich soll es doch egal sein, wer sich ne cam ins auto installiert. sollte lediglich ne info sein.
außerdem wird eine videoaufnahme als beweismittel zwecks unfallhergangs nicht gewertet und nicht zugelassen.
guckst du hier:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_345-C-555114_Dash-Cam-Aufzeichnungen-koennen-nicht-als-Beweismittel-in-einem-Zivilprozess-verwertet-werden.news18681.htm
Dash-Cam-Aufzeichnungen können nicht als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden
Permanente Überwachung des Straßenverkehrs verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und Kunsturheberrecht
Die Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam dürfen in einem Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden. Der PKW Fahrer muss daher mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Dies hat Amtsgericht München mit Hinweisbeschluss bekanntgegeben.
aber wie gesagt, soll jeder für sich entscheiden was er macht🙂😉
@Gecko65: Nein, ist alles easy... ;-)
ich mein ja nur so... aber auch dazu habe ich hier noch einen Bericht vom 23.04.2015.
www.spiegel.de/.../...beweismittel-vor-gericht-zulässig-a-1030116.html
Das ist eine spanende Diskussion. Auch wenn die Aufnahme nicht als Beweis zugelassen wird kann sie doch nützlich sein. So können evtl. Zeugen ausfindig gemacht werden oder wichtige Details, auf die man sonst nicht achten würde, weden nicht übersehen. Und nach Jahren kann man den Unfall noch nachvollziehen, auch wenn nur indirekt. Deshalb bin dafür.
@ Telebob
da kann man mal sehen, wie uneinig die presse ist. die einen schreiben so und die anderen genau das gegenteil 🙄
.... auf keinen kann man sich verlassen und wenn man nicht akribisch recherchiert, steht man auch noch wie blöd da 😠