Dashcam legal?

Opel

Hallöle,

weiß jemand von euch, ob eine Dashcam erlaubt ist?
Gibt es Urteile, Gesetzestexte oder sonst etwas? In einem Gespräch mit dem Leiter vom Ordnungsamt meinte der, die seien verboten. Im TV hieß es dagegen, sie seien erlaubt. In einem Zeitungsbericht wiederum heißt es, der Richter habe die Aufnahme von der Dashcam als Beweismittel zugelassen!
Was denn nu ????????????????

Beste Antwort im Thema

Sie gelten nach dem StgB nicht als Bewiesmittel im eigentlichen sinne, weil das darauf vorhandene Material, den Persönlichkeitsrecht 

Zitat,

Zitat:

„im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der „Würde des Menschen“ (Art. 1 Abs. 1 GG) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht namentlich auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit.“[3]

verletzt wird  und dies ist bekanntlich ein Grundrecht.

Dashcams, sind Geräte die nach abschalten, alle Bildaufnahmen löschen, es sei denn, es gab einen Unfall, dann löst ein Bewegungssensor die Speicherung aus.

Vor Gericht, werden diese Bilder nicht als Beweis, sondern als berechtigter Zweifel gesehen, d.h,

Verursacher sagt so und das Bild / Aufnahme zeigt etwas anderes. Ist es aber ein VU mit Personenschaden, kann diese Aufnahme auch vom Gericht als Beweis zugelassen werden. Dann steht der Schutz vor körperlicher Unversehrtheit, über dem Persönlichkeitsrecht.

Also keine Sorge, Du darfst das Ding ruhig anbringen und benutzen.!😉

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Hi,

Ja irgenwie gibts da immer einen faden Beigeschmack .

Die Technik zieht aber auch immer kriminelle Machenschaften mit sich die es zu nutzen wissen .

Vorstellbar wäre auch eine Vernetzung bei der gar kein Speicher zugelassen wird , sondern irgenwie zentral live beim Verkehrsamt
eine gewisse Zeit gespeichert wird und dann automatisch gelöscht wird .
So wäre zumindest sichergestellt , daß nicht nur die für sich am günstigsten Videos zu Tage kommen .
Manipulationen wären ausgeschlossen .

Aber das war nur so ein Hirngespinst das mir grade eingefallen ist , ...mal schauen was die Zeit und Technik bringt .

Hi.
Da sieht man mal wieder, das die hohen Herren sich nicht einig sind. Einerseits wollen sie Dashcams verbieten, anderer Seits versucht die Polizei, Unfälle aufzuklären, oft ohne richtigen Erfolg. Ich finde die Cams für Sinnvoll. Nach 4 GB wird mein Speicherplatz überschrieben. Ist aber einstellbar. Die Videos sollen ja nicht dafür da sein, um sie bei Youtube oder sonstwo hochzuladen, sondern, im Fall des Falles, den Hergang eines Unfalls zu rekonstruieren. Einfacher gehts doch nicht. Bei Stern TV ging es ja auch um einen Autofahrer mit Cam, der über einer Sperrfläche von einem BMW überholt wurde und der BMW vor ihm voll in die Eisen ging und der mit der Cam unweigerlich auffuhr. Der BMW Fahrer behauptete, der mit der Cam sei ihm aufgefahren. Die Cam hat der Richter als Beweismittel angenommen. Der BMW Fahrer wollte Betrug machen und der Schuss ging nach hinten los.
Wie soll sich ein vernünftiger Autofahrer den sonst Schützen?

Viele Grüße
Nobby

Moin,moin, Gemeinde!
Dem Devilspanda ist nichts hinzuzufügen! Fahre seit ca. einem Jahr mit Dashcam und bin auch bei VK- Kontrollen dabeigewesen. Keine Probleme mit den Ordnungshütern, eher so : " oh gut wirds für uns leichter", oder " ohh gut bau ich mir privat auch ein". Habe früher in den ersten beiden Omegas auch diese Blackbox von Bosch drin gehabt und die hat mir mal sehr geholfen. Aber der Witz: Bin in Berlin auf der Wisbyer Str. im Dezember geblitz worden habe Einspruch eingelegt mit dem Hinweis auf die Daten meiner Dashcam und habe die Daten (Videoausschnitt) mitgeschickt und siehe da, es hat geklappt. Müscht mehr gekommen:-)). Ob es jetzt nur an der Cam lag oder woanders dran? Aber es war einen Versuch wert , nun gut es war nicht sooo schnell....sie wollten nur Geld! Aber wenn man das Sparen kann.

MfG

O.P

Zitat:

Original geschrieben von OmegaB2.5V6


Hi.
Ich benutze auch ne Dashcam. Allerdings als App auf meinem Smartphone. Da ich sowieso mein Handy für alles mögliche nutze, wie Musik, Navigation und dazu ein entsprechendes Autoradio mit Bluetooth, auch zum freien telefonieren, bot sich das mit der App an. Ich hab ne Scheibenhalterung, wo ich mein Galaxy S4 nur reinschieben muss und gleich geladen wird. Wenn ich losfahre, startet ab 20 Km/h das Programm. Ist einstellbar, man kann das Programm auch starten lassen, wenn es mit dem Auto verbunden ist. Das App stopt, sobald ich es aus der Halterung nehme. Funktioniert meistens :-). Ich hab damals bei Stern TV den Bericht verfolgt, wo es um Dashcams geht und wollte auch sowas. Einen Unfall hab ich schon vor mir aufgenommen, allerdings war die Kamera unrelevant. Nur mein Bekannter, der auf nen Bus draufgedonnert ist, wollte die Aufnahme haben :-) .

Viele Grüße

Nobby

Hallo Nobby

schön wäre es zu erfahren welche App und welche Halterung!!

:-)
Gruß Andy

Es gibt eine Kamera die auch vor Gericht bestand hat. Da diese Geschwindigkeit per GPS mist und ein G-Messer hat. Zum beweis ob man bremst oder lieber voll drauf hält. Wichtig ist auch das man diese Kamera nicht manipulieren kann. Sie ist so verbaut das man von Aussen nicht ran kommen kann. Ich habe selbst eine einfache Kamera und diese hat mir auch schon geholfen. Es ging zwar nicht vor Gericht, aber die Versicherung hat diese akzeptiert. Mir ist zwar nur einer rauf gefahren, aber selbst das kann heut zu Tage schwierig werden.

Hi.
@ Andy. Die App heißt Caroo Free, gibt es auch als Pro. Ich hab das Galaxy S4 und hab mir aus der Bucht eine Aktive Halterung gekauft. Dann hab ich mir ein Kabel nach oben zum Innenlicht gezogen und mit dem Zigarrettensteckeranschluss verbunden.Dauerplus halt. Masse hab ich auch von hinter der Innenleuchte genommen. Die Halterung sitz mit nem Saugnapf direkt unterhalb meines Innenspiegels. Das Kabel ist also fast verschwunden. Die App lässt sich so einstellen, wenn man sein Handy in die Halterung schiebt und losfährt, erkennt die App, durch das GPS Signal, wenn man 20 km/h fährt und startet das Programm selbstständig. Bildschirmsperre muss man vorher rausmachen. Dann lässt es sich einstellen, das es sich ausschaltet, wenn man das Handy aus der Ladeschale rausnimmt. Die App zeichnet Video, Geschwindigkeit und auf der Karte kann man den Weg sehen, wo man langgefahren ist. Es gibt auch ein Menuepunkt, wo man seine Fahrten nachlesen kann. Uhrzeit und Standorte. Ich mach gleich mal ein Foto von der Halterung, mein Auto steht nur, durch Bauarbeiten, auf der Nachbarstrasse. Muss aber gleich die Kids abholen.

Viele Grüße
Nobby

Ach.
Und wenn man einen OBD2 Bluetoothadapter hat, kann man es auch mit dem Programm verbinden. Hab ich nur leider nicht.
Ich nutze das Handy auch zum Musikabspielen und telefonieren über das Autoradio. Die App hat zwei Tasten, zum freien programieren von Apps, die man von Caroo aus starten kann.

Nobby

Caroo Free

So.
Hier ein Bild von der Halterung. Da steht igrip drauf.

Grüße
Nobby

Hi,
waren heute Zeuge von einer Unfallflucht. Obwohl alles von der Cam aufgenommen wurde, wollten Beamten echt nur unsere Aussagen und ob wir die Fahrerin wieder erkennen würden....!!!
Auf meine Frage, ob es denn ein Problem sie sei, die entsprechenden Minuten zu zeigen, bekamen wir eine interessante Antwort. Fotos schießen sei immer und überall erlaubt. Eben so lange, bis sie veröffentlicht werden sollten. Dann gibt es richtig Ärger. Videos dagegen sind eine Grauzonenangelegenheit. Eigentlich müsste am Wagen ein Schild angebracht sein, dass der Bereich vor dem Fahrzeug videoüberwacht wird...! Iss schon komisch. Handy mit Videofunktion und oder eine Urlaubscam machen doch das Gleiche, oder? "Soll der Richter entscheiden, ob er die Aufnahme sichten möchte." O-Ton des Beamten. Das waren unsere heutige Erfahrungen in Düsseldorf. Da kann sich nu wieder jeder seinen Teil dazu denken.

Zitat:

Original geschrieben von bonnieandclyde


Hi,
waren heute Zeuge von einer Unfallflucht. Obwohl alles von der Cam aufgenommen wurde, wollten Beamten echt nur unsere Aussagen und ob wir die Fahrerin wieder erkennen würden....!!!
Auf meine Frage, ob es denn ein Problem sie sei, die entsprechenden Minuten zu zeigen, bekamen wir eine interessante Antwort. Fotos schießen sei immer und überall erlaubt. Eben so lange, bis sie veröffentlicht werden sollten. Dann gibt es richtig Ärger. Videos dagegen sind eine Grauzonenangelegenheit. Eigentlich müsste am Wagen ein Schild angebracht sein, dass der Bereich vor dem Fahrzeug videoüberwacht wird...! Iss schon komisch. Handy mit Videofunktion und oder eine Urlaubscam machen doch das Gleiche, oder? "Soll der Richter entscheiden, ob er die Aufnahme sichten möchte." O-Ton des Beamten. Das waren unsere heutige Erfahrungen in Düsseldorf. Da kann sich nu wieder jeder seinen Teil dazu denken.

Tja, so ist das Gesetz.

Man darf andere Personen, die zufällig auf's Foto gelangen, aufnehmen. Die Bilder darf man privat nutzen. Sobald man die aber veröffentlicht (egal ob klassisch analog-> Zeitung, oder digital-> youtube, Fratzenbuch oder alles wissen wollende Datenkraken) verletzt die Persönlichkeitsrechte.
Bei Videos gibt es keine "Grauzone". Hier gilt das Gleiche!

Deshalb muss man aufpassen, wenn man z.B. Urlaubsbilder im Internet veröffentlicht. Hier muss man sich im Grunde von allen Personen die Zustimmung für die Veröffentlichung holen, andernfalls müssen die verpixelt werden!

Zum Glück ist das in D noch so, auch wenn der Staat immer wieder neue Versuche der Totalüberwachung unternimmt. Wir haben hier schon längst einen Überwachungsstaat, zwar noch nicht so schlimm wie damals im Osten, aber auf dem besten Weg dahin.
Da ja hier fast jeder der Meinung ist, Überwachung ist cool. Bitte schön! Mit mir nicht!

Viel schlimmer finde ich aber die Überwachung durch Firmen wie Google und Facebook. Diese Firmen
halten sich nicht an Gesetze, die wollen nur Nutzerprofile!
Wer der Meinung ist, so what, was geht es mich an: Wie blauäugig muss man sein?! Also Tante Google (Android) oder der faule Apfel (iPhone) wissen genau, was der Anwender dessen Schmartfons macht. Und woher weiß man, dass neben dem Adressbuch nicht auch die Bilder und Videos auf den Servern in Übersee landen?

Wenn ich mitbekomme, dass jemand Bilder von mir oder meiner Familie ins Netz stellt, dann bekommt derjenige richtig Ärger.
Mich nervt schon, dass die Datenkraken meine Adressdaten haben, eben weil die Apfel oder Goggle Jünger alles auf ihren Wischtelefonen abspeichern müssen...

Gruß

Nun zB in Österreich ist sie grundsätzlich verboten, aber..........

Mit akkreditierten Journalistenausweis, als Fotojournalist der grad neu im Business ist und einen Fotoband über ABC recherchiert, darf eine Videokamera und dazu zählt auch ne DashCam nutzen.

Diese Kamera dient ja eigentlich nur um Videomaterial zur Sondierung von Lacationen für gute Aufnahmen zu erstellen um es dann später zu sichten und seine Locationen rauszufiltern.

und zufällig ist dabei SITUATION "XY" passiert und dadurch auf Video und das hast gesichert.

Bei uns gibts Strafen bis zu 10.000 Euro und inzwischen wurden schon einige so um die 3.000 Euro pro Strafe verhängt. Als Journalist und Fotograf haben ich das getestet und mich bei nem Unfall zu dem ich kam gleich selbst angezeigt und der Polizei erklärt das ich den Unfall auf ner DashCam die ich für Recherchen nutze drauf hab.

1) Cam / Chip wurde nicht eingezogen. Der Polizist wusste zwar von Gesetz, aber wie das bei Journalisten ist da traute er sich ned drüber.

2) Im Unfallprotokoll gab ich absichtlich an das ich ne DashCam für Recherchen nutzte und so "zufällig" den Unfall drauf hatte.

3) Kam dann glatt zum Staatsanwalt, der lud mich vor (verstoß gegen Datenschutz) und als er erfuhr (Presseausweis vorgelegt) das ich einen Videoband zum Thema schönste Straßen von Österreich online im Net mache, war das Thema sofort und ohne wenn und aber vom Tisch, da zur Presse auch jegliches Bildmaterial ob Foto oder Video gehört und das einerseits der Pressefreiheit und der Panoramafreiheit unterliegt.

Ich bin beim Freien Journalisten-Club Österreichs ( www.fjcoe.at ) und dieser ist in Österreich sowie international zugelassen und akkreditiert. Die nehmen auch freiberufliche Journalisten. Hab vom von nem Fotografen von ATV und Quad Magazin ( www.atv-quad-magazin.com/ ) erfahren das die dort alle Mitglieder sind, und noch einige andere Magazine ihre teils europaweit verstreuten freiberuflichen Journalisten und Fotografen dort registriert haben.

Naja und zusätzlich gibts jede Menge Ermäßigungen dadurch auch noch *GRINS*

Journalist ist kein Gewerbe und somit kann ein jeder ein Journalist sein, soviel und so oft er möchte.

Weis sogar das der FJCOE auch Deutsche aufnimmt (Der Club ist ja International) da ein Freund aus München vor kurzem dazu ging. Der hatte mit GoPro beim Biken ah riesiges Problem mit Polizei, und seither wurde er 2x schon auf die Kamera angesprochen und nach zücken des Presseausweises waren die Polizisten in Bayern gleich ruhig.

Da sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung die meisten Leute (inkl. Polizisten) von der Juristerei haben 😉 Allerdings handelt es sich hierbei auch um ein nicht so einfaches Gebiet.

Zitat:

Sie gelten nach dem StgB nicht als Bewiesmittel im eigentlichen sinne,

Das ist erstens inhaltlich nicht ganz richtig, weiterhin hat es aber auch mit der Frage nichts zu tun. Die Frage war ja, ob man eine Dashcam benutzen

darf

oder nicht.

Die Videos können übrigens dann verwertet werden, wenn das Beweisführungsinteresse vom Gericht als wichtiger eingestuft wird als das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dabei kommt es

nicht

darauf an, ob die Aufnahme illegal hergestellt wurde, z.B. auch durch einen Verstoß gegen

§ 201 StGB

oder

§ 201a StGB

.

Nun zur eigentlichen Frage:

Grundsätzlich darf ich in der Öffentlichkeit alles filmen. Es gibt keine Vorschrift, die das verbieten würde. Dem gegenüber steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild des Gefilmten aus Art. 2 I i.V.m. 1 I GG, welches mich zumindest daran hindert, Aufnahmen ungefragt zu veröffentlichen. Da hört dann auch meine private Nutzung der Aufnahmen auf.

Warum die Polizisten da öfters anderer Meinung sind: Zumindest in den neuen Polizeiwagen sind auch Dashcams verbaut, die jedoch nur in bestimmten Situationen eingeschaltet werden. Dies liegt soweit ich weiß daran, dass die Polizei ein Teil des Staates ist und sich an das Bundesdatenschutzgesetz (

insb. § 6 BDSG

) halten muss. Für den Privatmann, der lediglich persönliche Interessen verfolgt, gilt dieses Gesetz ganz eindeutig

nicht

:

Zitat:

Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten [...]
3. [...] es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

Die Herren in grün / blau vergessen gerne mal, dass der Normalbürger grundsätzlich mehr Rechte hat als sie selbst, weil er sich eben an diverse Gesetze nicht zu halten braucht ;-)

Und noch etwas zur technischen Seite:

Es gibt auch für Privatleute geeichte Dashcam-Systeme, wie sie in den Geschwindigkeitsüberwachungsfahrzeugen (schweres Wort...) der Polizei eingesetzt werden. Dabei hat man meistens mehrere Kameras in einem definierten Winkel, einen geeichten Tacho und weitere Spielereien zu verbauen, wodurch diese Geräte schweineteuer werden. Dafür versprechen sie, vor Gericht mehr Beweiskraft zu haben. Allerdings entscheidet in Deutschland alleine der Richter, wie aussagekräftig ihm ein Beweis erscheint. Außerdem können Analysten auch bei anderen Kameras bestimmte Daten errechnen. Wenn mir bei 50 FPS alle 10 Frames der nächste Leitpfosten mit Abstand von 50 Metern entgegenkommen, weiß ich auch, dass der Fahrer etwa 250 Meter pro Sekunde gefahren ist... Nur eben nicht so genau, aber besser als nix.

Zitat:

Nun zB in Österreich ist sie grundsätzlich verboten, aber..........

Mit akkreditierten Journalistenausweis, als Fotojournalist der grad neu im Business ist und einen Fotoband über ABC recherchiert, darf eine Videokamera und dazu zählt auch ne DashCam nutzen.

Das würde in Deutschland schwierig werden, da es keinen wirklich offiziellen Presseausweis gibt, der den Staat an etwas binden würde. Es gibt zwar den "bundeseinheitlichen Presseausweis", der Inhaber ist aber trotzdem noch ein normalsterblicher Mensch ;-) Außerdem bekommt man diesen Ausweis nur, wenn man bereits Veröffentlichungen (und damit ist nicht eine Facebook-Fotostory gemeint) nachweisen kann.

Lest mal das hier, war in der aktuellen Ausgabe der Gewerkschaftszeitung der Polizei!
Salve

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