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Dashcam legal?

Opel Omega B, Opel
Themenstarteram 9. März 2014 um 13:12

Hallöle,

weiß jemand von euch, ob eine Dashcam erlaubt ist?

Gibt es Urteile, Gesetzestexte oder sonst etwas? In einem Gespräch mit dem Leiter vom Ordnungsamt meinte der, die seien verboten. Im TV hieß es dagegen, sie seien erlaubt. In einem Zeitungsbericht wiederum heißt es, der Richter habe die Aufnahme von der Dashcam als Beweismittel zugelassen!

Was denn nu ????????????????

Beste Antwort im Thema

Sie gelten nach dem StgB nicht als Bewiesmittel im eigentlichen sinne, weil das darauf vorhandene Material, den Persönlichkeitsrecht 

Zitat,

Zitat:

„im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der „Würde des Menschen“ (Art. 1 Abs. 1 GG) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht namentlich auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit.“[3]

verletzt wird  und dies ist bekanntlich ein Grundrecht.

Dashcams, sind Geräte die nach abschalten, alle Bildaufnahmen löschen, es sei denn, es gab einen Unfall, dann löst ein Bewegungssensor die Speicherung aus.

Vor Gericht, werden diese Bilder nicht als Beweis, sondern als berechtigter Zweifel gesehen, d.h,

Verursacher sagt so und das Bild / Aufnahme zeigt etwas anderes. Ist es aber ein VU mit Personenschaden, kann diese Aufnahme auch vom Gericht als Beweis zugelassen werden. Dann steht der Schutz vor körperlicher Unversehrtheit, über dem Persönlichkeitsrecht.

Also keine Sorge, Du darfst das Ding ruhig anbringen und benutzen.!;)

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Sie gelten nach dem StgB nicht als Bewiesmittel im eigentlichen sinne, weil das darauf vorhandene Material, den Persönlichkeitsrecht 

Zitat,

Zitat:

„im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der „Würde des Menschen“ (Art. 1 Abs. 1 GG) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht namentlich auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit.“[3]

verletzt wird  und dies ist bekanntlich ein Grundrecht.

Dashcams, sind Geräte die nach abschalten, alle Bildaufnahmen löschen, es sei denn, es gab einen Unfall, dann löst ein Bewegungssensor die Speicherung aus.

Vor Gericht, werden diese Bilder nicht als Beweis, sondern als berechtigter Zweifel gesehen, d.h,

Verursacher sagt so und das Bild / Aufnahme zeigt etwas anderes. Ist es aber ein VU mit Personenschaden, kann diese Aufnahme auch vom Gericht als Beweis zugelassen werden. Dann steht der Schutz vor körperlicher Unversehrtheit, über dem Persönlichkeitsrecht.

Also keine Sorge, Du darfst das Ding ruhig anbringen und benutzen.!;)

am 11. März 2014 um 4:48

Hi.

Ich benutze auch ne Dashcam. Allerdings als App auf meinem Smartphone. Da ich sowieso mein Handy für alles mögliche nutze, wie Musik, Navigation und dazu ein entsprechendes Autoradio mit Bluetooth, auch zum freien telefonieren, bot sich das mit der App an. Ich hab ne Scheibenhalterung, wo ich mein Galaxy S4 nur reinschieben muss und gleich geladen wird. Wenn ich losfahre, startet ab 20 Km/h das Programm. Ist einstellbar, man kann das Programm auch starten lassen, wenn es mit dem Auto verbunden ist. Das App stopt, sobald ich es aus der Halterung nehme. Funktioniert meistens :-). Ich hab damals bei Stern TV den Bericht verfolgt, wo es um Dashcams geht und wollte auch sowas. Einen Unfall hab ich schon vor mir aufgenommen, allerdings war die Kamera unrelevant. Nur mein Bekannter, der auf nen Bus draufgedonnert ist, wollte die Aufnahme haben :-) .

Viele Grüße

Nobby

Themenstarteram 2. April 2014 um 16:52

Meine Kamera läuft einige Sekunden nach, wenn die Zündung aus ist. In diesem kurzen Moment hat sie einen Nachbarsjungen aufgenommen, der gerade gegen meinen Wagen tritt. Die Vermietergesellschaft will, dass ich zur Polizei gehe. Das wollte ich vermeiden. Die Gesellschaft sollte lediglich den Eltern gut zureden. Nun kommt´s. Ich habe von der gleichen Gesellschaft eine Abmahnung bekommen, weil ich unerlaubt Videoaufnahmen in der Tiefgarage gemacht habe. Natürlich soll die Kamera unverzüglich aus dem Wagen entfernt werden.

Und jetzt rudert selbst der RA zurück und meint, man solle lieber nicht auf deren Schreiben ragieren???!!!

Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht? Legt sich nun ein RA und oder Gericht fest?

Das wird dir grade hier sicher niemand rechtlich verbindlich beantworten können, so lange sich selbst die Gerichte ja noch nicht mal einig sind.

 

Immer wieder wird es bei einem Gericht als der Wahrheitsfindung dienend akzeptiert, oder wenigstens toleriert, wo hingegen es beim anderen Gericht wieder Ermahnnungen hagelt und man zunächst verdonnert wird und danach erst in der letzten Instanz sein Recht bekommt.

 

Ich kann nur jedem raten es zu benutzen und im Streitfall vor Gericht das ganz dicke Fell überzuziehen, um sich bis zum "guten" Ende durch die Instanzen zu streiten.

 

Es ist grade in dem Zusammenhang wirklich wichtig, daß hier langsam endlich mal ein tragfähiges Gesetz verabschiedet wird, auf daß jeder Bürger bauen kann, ohne sich zuvor in die Rechtswissenschaftlichen Auslegungen  einzulesen, oder gar Recht als Studienfach zu belegen.

am 2. April 2014 um 18:27

Moin,

hab letztens auf MSN oder T-online gelesen, dass wohl ein Gesetzt kommen soll, der die Dashcams verbieten soll. Es geht hauptsächlich um den Datenschutz. Der soll mit den Dashcams aufs gröbste verstossen werden.

Ciao

Peter

Zitat:

Original geschrieben von manya21

Moin,

hab letztens auf MSN oder T-online gelesen, dass wohl ein Gesetzt kommen soll, der die Dashcams verbieten soll. Es geht hauptsächlich um den Datenschutz. Der soll mit den Dashcams aufs gröbste verstossen werden.

Ciao

Peter

haha, und was ist mit den Mautbrücken und der Vorratsdatenspeicherung etc. seitens des Staates? Ich denke das ist alles eine Auslegungssache des Anwalts. Ein guter Anwalt redet Scheiße zu Gold. Ich ganz persönlich bin der Meinung, das ich zu privaten Zwecken filmen kann was ich will, wie z.B. Urlaubsbilder oder Urlaubsvideos.

Was glaubst du eigentlich warum es noch keine wirkliche Diskussion über eine Kilometermaut via Mautbrücke für Privat PKWs gab? Das Grundgesetz lässt eine solche Überwachung von Privatpersonen nicht zu.... Ist letztlich auch gut so...

Die Bildqualität von Dashcams muss hervorragend sein damit die wenn denn überhaupt zugelassen werden. Also wenn dann auchnoch eine wirklich gute...

am 3. April 2014 um 18:05

Hallo,

hab vorhin in der neuen ADAC Zeitung etwas zum Thema Dashcams gelesen:

Zitat an:

Videoüberwachung aus dem Privat-Auto unzulässig.

Immer wenn Autoahrer filmen mit Videokameras, sogenannten Dashcams,das Verkehrsgeschehen, um bei Unfällen ein Beweismittel zu haben. Dies verstößt nach Ansicht der Datenschützbeauftragten von Bund und Ländern gegen das Datenschutzgesetz und ist unzulässig. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrssünden sei Polizeisache. In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10000 Euro geahndet.

Zitat aus.

Ciao

Peter

Ich habe mich noch mal intensiv mit Google auseinander gesetzt und bin zu folgenden UNVERBINDLICHEN Schluss gekommen. Das reine filmen aus dem Auto heraus zu privaten Zwecken stellt keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar (ähnlich Urlaubsvideos). Verboten ist allerdings das hochladen der Videos bei z.B. Youtube mit erkennbaren Nummernschildern. Das Video muss nicht als Beweismittel zugelassen werden, wird jedoch - beim fehlen sonstiger Hinweise - trotzdem gesichtet und kann so die eigene Unschuld durchaus beweisen.

Erlaubt ist was nicht verboten ist und ich kenne keinen Paragrafen der sagt: "Es ist verboten Videoaufzeichnungen aus dem Kraftfahrzeug heraus zu machen".

Ich denke es ist eine der vielen Sachen die halt irgendwann vor dem obersten Gericht landen müssen um entgültig geklärt zu sein...

Auch aus meinem Gerechtigkeitsgefühl heraus find ich die Teile problematisch, zumindest dann wenn sie nicht zur Pflicht werden. Wer wird schon die Aufnahmen anbringen wenn darauf eindeutig zu sehen ist das er selbst schuld war...;) Geshrien wird da heut auch nur wenn die Aufnahme belegt das man unschuldig ist..

Ich glaube nicht, das dass verboten wird. Sonst müsste man ja jegliche Aufnahmen aus dem Auto heraus verbieten, sei es mit dem Handy, Videocamera oder eben Dashcam. Ich habe mir vor ein paar Tagen auch eine zugelegt, diese überschreibt die Videos immer wieder mit Neuen, nur wenn der G-Sensor auslöst, wird das Video dauerhaft gespeichert und lässt sich nur löschen, wenn man die SD Karte formatiert.

Bei der heutigen Aggressivität einiger Autofahrer, ist meines Erachtens so ein Ding schon fast zwingend notwendig, wenn man oft alleine unterwegs ist. Ebenso passieren hier immer wieder Unfälle, wo die Polizei nach Zeugen sucht wegen der Ampelschaltung (wer hatte Grün). Auch hier find ich so eine Kamera sinnvoll. (natürlich nur sofern die Aufnahmen dann auch zugelassen werden)

am 4. April 2014 um 16:45

Hallo,

nachdem was mir letztens passiert ist, bin ich auch schwer am überlegen. Erst macht ein 40t LKW einen Schlenker auf mich zu, da er wohl beim fahren etwas gesucht oder fallen gelassen hat. Es passte jedenfalls nicht mehr viel dazwischen. Weiter als ich auf einen Parkplatz fahren will kommt so ein rollendes Sparschwein an und will mich frontal rammen. Ich war jedenfalls lecker zufrieden.

Jetzt muß ich nur meinen Finanzchef (Frau) dazu überreden.

Ciao

Peter

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz

Geshrien wird da heut auch nur wenn die Aufnahme belegt das man unschuldig ist..

Hi,

Da ist was dran .

Bin mal gespannt wie sich das ganze weiterentwickelt .

Nicht nur du.

Ich mein alles hat 2 Seiten und Millionen von Hobbypolizisten auf den deutschen Strassen will ja wahrscheinlich auch keiner...

Andererseits können die Teile üble Geschichten leicht aufklären.

Es muss halt z.B. sichergestellt werden, wenn so ein Teil bei einem Unfall dabei war, das es immer beschlagnahmt und ausgelesen wird und nicht nur nach belieben des Besitzers.... Da ist aber das Prob. das die Teile ja meist nicht fest installiert sind und schnell beiseite zu schaffen sind..

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