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Das soll eine Grundstückszufahrt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 13:34

Hallo Leute,

neulich habe ich ein Ticket kassiert: "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung (TBNR 112293, 15€).

Dort parkte ich nur, weil an diesem Tag das Parken auf dem Firmengelände nicht möglich war. Morgens war es noch dunkel, die Gartenpforte habe ich erkannt, davor befindet sich noch ein etwa 2m breiter Rasenstreifen bis zur Fahrbahn. Als ich nachmittags wieder zum Wagen kam, wurde ich übelst vom Anwohner, der auch das Ordnungsamt gerufen hatte, beschimpft. Er habe seine Mutter mit dem Rollstuhl nicht aus dem Grundstück herausbugsieren können.

Mein Kollege meinte, er würde nicht bezahlen und dagegen vorgehen, zumal eine VS-Rechtschutzversicherung besteht. Ich habe aber bezahlt, weil ich derzeit andere Probleme habe, als mich mit sowas herumzustreiten.

Hier die Fotos von der Situation, für mich ist das jedenfalls keine Grundstückszufahrt:

..
...
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

Hi!

Mir geht es hier gar nicht darum, anderen ein Ei zu legen, sondern mir generell kein Ei legen zu lassen.

Das Schild "Ausfahrt freihalten" bei einer 1m breiten Tür ist schon mal Käse und sicher ungültig.

Ein wichtiger Zugang ist nicht zu erkennen. Der Normalmensch erwartet hier eine Gartentür, einen Hinterausgang.

Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Wenn der Grundstückseigner hier Platz für den Rollstuhl benötigt, kann er entweder eine richtige Einfahrt bauen oder einfach ein Schild aufhängen, welches dies erklärt.

Niemand kann hier damit rechnen, dass ein Rollstuhlfahrer Platz vor diesem Tor braucht.

Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". So etwas ignoriere ich, wenn sonst kein Parkplatz vorhanden ist.

Wird jedoch auf einen Rollstuhlfahrer hingewiesen, parke ich selbstverständlich woanders.

Nun klar?

ZK

Nö. Ein Schild "Ausfahrt freihalten" ist nie "ungültig". Da es kein amtliches Verkehrszeichen ist, hat es immer nur den Charakter einer Bitte, gefälligst die StVO zu beachten. Ob der Zugang "wichtig" ist, spielt auch keine Rolle. Grundstücksein- und ausfahrten sind immer frei zu halten. Da muss der Grundstückseigentümer auch nicht lang und breit erklären, wann, weshalb und wofür er den Zuweg braucht. Deine Privat-StVO mag anders lauten, interessiert aber das Ordnungsamt nicht.

Dass du bei einem Hinweis auf Rollstuhlfahrer woanders parkst, ist natürlich sehr großzügig von dir. Wenn jemand durch das Tor mit seinem Motorrad muss, hat er deiner Meinung nach kein Recht dazu? Dreiste Einstellung! Nun klar?

Grüße vom Ostelch

 

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Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 14:49

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:39:43 Uhr:

Ich finde du hast zurecht bezahlt. Ein Grundstückseinfahrt kann halt sehr unterschiedlich aussehen. Außerdem stehst du halb auf dem Grünstreifen. Hätte sogar teurer werden können.

Danke. Auf dem unbefestigten Seitenstreifen stehe ich, wenn überhaupt, höchstens mit einer Reifenbreite. Die Grasnarbe ist dort schon auf die Fahrbahn gewachsen.

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 14:57

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:48:11 Uhr:

"Grundstückseinfahrt" steht halt so im Tatbestandskatalog, das kann auch ein Fußweg sein. Ist für dich ärgerlich, aber das Ticket gab’s schon zu Recht ;). Und 15 € sind besser als eine verkratzte Karosse … das Schild war schon ein deutlicher Hinweis.

Danke @birscherl . Ich glaube mich auch zu erinnern, daß @dramaking so etwas vor ein paar Jahren schrieb. Deshalb habe ich die paar Euro lieber bezahlt. Mich wundert es nur, daß jede kleine Gartenpforte als Grundstückszufahrt gelten soll. Demnächst vielleicht auch eine Katzenklappe mit 'nem Schild darüber???

Verkratzen wollte der nette Anwohner die Karosserie nicht, aber im Wiederholungsfall vollurinieren :-o.

Offiziell ist das Schild natürlich nicht, sondern nur ein unverbindlicher Hinweis. Ich kann mir vorstellen, dass der Mensch oft Probleme hat, den Rollstuhl durchzuschieben, weil da jemand parkt. So, wie der Zugang angelegt ist, kann derjenige leider nur verlieren, wenn er ihn nicht umgestaltet und eine offizielle Einfahrt daraus macht.

Wenn dir einer in die Frischluftzufuhr schifft, ist das nicht lustig …

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 15:05

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:26:01 Uhr:

Da war der Ordnungsbeamte wohl auf der Seite des Grundstückseigentümers. Eine Grundstückszufahrt muss fahrbar sein und so groß, dass ein Pkw darauf abgestellt werden kann, insofern hättest du wahrscheinlich schon gute Karten beim Widerspruch gegen das Ticket, wenn das nicht der Fall ist. Ist aber auf den Bildern nicht zu erkennen.

Nein, das ist nur ein Personentor, durch welches aber nach Aussage des Anwohners seine Mutter im Rollstuhl geschoben werden müsse. Die Pkw-Zufahrt befindet sich an anderer Stelle.

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:28:58 Uhr:

Ist vielleicht keine Einfahrt sondern ein Eingang, aber so etwas halte ich auch immer frei und kann den Eigentümer schon verstehen. Ich möchte schließlich ungehindert mein Grundstück betreten können.

Denke ich auch, nur passt das Bild nicht. Wurde es zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen?

Der Skoda steht als einziger im Weg (wenn es kein Angehöriger ist), und das sogar sehr eindeutig. Ich sehe keinen Grund einen anderen zu verwarnen.

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 15:10

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:57:26 Uhr:

Zitat:

 

Und welche? Hätte er dann auch nen Rollstuhl gebraucht?

Der Wagen kommt erst weg, wenn er in einem vernünftigen Ton spricht.

Ich hatte Feierabend und wollte nach Hause. Außerdem drohte dem nicht mehr jungen Herrn ein Herzkasper, der hat schon Schaum vorm Mund gehabt, so aufgebracht war er...

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:07:46 Uhr:

Der Skoda steht als einziger im Weg (wenn es kein Angehöriger ist), und das sogar sehr eindeutig. Ich sehe keinen Grund einen anderen zu verwarnen.

Der steht den Fußgängern im Weg, richtig, aber das rechtfertigt nicht den Tatbestand "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung", weil dort keine Ein- und Ausfahrt ist.

Zitat:

 

Nein, das ist nur ein Personentor, durch welches aber nach Aussage des Anwohners seine Mutter im Rollstuhl geschoben werden müsse. Die Pkw-Zufahrt befindet sich an anderer Stelle.

Und da kann er den Rollstuhl nicht herschieben?

Wer weiß, ob sich hinter der Pkw-Zufahrt Stufen befinden und am Personentor nicht?

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:11:43 Uhr:

Der steht den Fußgängern im Weg, richtig, aber das rechtfertigt nicht den Tatbestand "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung", weil dort keine Ein- und Ausfahrt ist.

Im Bußgeldkatalog ist es doch erklärt, dass ein Gehweg auch eine art Zufahrt ist.

Zitat: Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

Wenn an der Stelle des Tores jetzt eine Garage wäre, wurde man das Schild verstehen, wenn wie hier ein Tor ist das in ein Grundstück führt, versteht man es auf einmal nicht mehr?

Nehmen wir mal an das Ticket ist nicht richtig, ich bin mir ziemlich sicher das der Mann würde auf nachfrage ein Sonderregelung bekommen das der Platz vor seinem Tor freigehalten werden muss.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:20:12 Uhr:

Nehmen wir mal an das Ticket ist nicht richtig, ich bin mir ziemlich sicher das der Mann würde auf nachfrage ein Sonderregelung bekommen das der Platz vor seinem Tor freigehalten werden muss.

In einem Land, wo jede Kleinigkeit geregelt ist, wird es dafür schon längst eine Reglung geben. Es handelt sich eindeutig um eine Behinderung beim zugang oder verlassen seines Grundstückes. Die Frage ist daher nicht ob es ein vergehen ist, sondern wie das Vergehen heißt.

Tante Google hat zum gleichen Ergebnis geführt, wie das Ordnungsamt es aufgeschrieben hat.

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:17:00 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:11:43 Uhr:

Der steht den Fußgängern im Weg, richtig, aber das rechtfertigt nicht den Tatbestand "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung", weil dort keine Ein- und Ausfahrt ist.

Im Bußgeldkatalog ist es doch erklärt, dass ein Gehweg auch eine art Zufahrt ist.

Zitat: Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

Das deutest du falsch – die "Zufahrt über den Gehweg" heißt, dass man einen Gehweg queren kann, um die Grundstückszufahrt zu befahren. Die Grundstückszufahrt selbst muss aber wohl befahrbar sein und mindestens Pkw-Größe groß, so hat zumindest das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden.

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:28:02 Uhr:

… Es handelt sich eindeutig um eine Behinderung beim zugang oder verlassen seines Grundstückes. Die Frage ist daher nicht ob es ein vergehen ist, sondern wie das Vergehen heißt. Tante Google hat zum gleichen Ergebnis geführt, wie das Ordnungsamt es aufgeschrieben hat.

Tange Google macht bei uns glücklicherweise noch nicht die Gesetze. Noch nicht.

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 15:31

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:32:54 Uhr:

[...] Aber wegen 15 Euro würde ich kein Stress machen.

Eben.

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