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Das soll eine Grundstückszufahrt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 13:34

Hallo Leute,

neulich habe ich ein Ticket kassiert: "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung (TBNR 112293, 15€).

Dort parkte ich nur, weil an diesem Tag das Parken auf dem Firmengelände nicht möglich war. Morgens war es noch dunkel, die Gartenpforte habe ich erkannt, davor befindet sich noch ein etwa 2m breiter Rasenstreifen bis zur Fahrbahn. Als ich nachmittags wieder zum Wagen kam, wurde ich übelst vom Anwohner, der auch das Ordnungsamt gerufen hatte, beschimpft. Er habe seine Mutter mit dem Rollstuhl nicht aus dem Grundstück herausbugsieren können.

Mein Kollege meinte, er würde nicht bezahlen und dagegen vorgehen, zumal eine VS-Rechtschutzversicherung besteht. Ich habe aber bezahlt, weil ich derzeit andere Probleme habe, als mich mit sowas herumzustreiten.

Hier die Fotos von der Situation, für mich ist das jedenfalls keine Grundstückszufahrt:

..
...
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

Hi!

Mir geht es hier gar nicht darum, anderen ein Ei zu legen, sondern mir generell kein Ei legen zu lassen.

Das Schild "Ausfahrt freihalten" bei einer 1m breiten Tür ist schon mal Käse und sicher ungültig.

Ein wichtiger Zugang ist nicht zu erkennen. Der Normalmensch erwartet hier eine Gartentür, einen Hinterausgang.

Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Wenn der Grundstückseigner hier Platz für den Rollstuhl benötigt, kann er entweder eine richtige Einfahrt bauen oder einfach ein Schild aufhängen, welches dies erklärt.

Niemand kann hier damit rechnen, dass ein Rollstuhlfahrer Platz vor diesem Tor braucht.

Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". So etwas ignoriere ich, wenn sonst kein Parkplatz vorhanden ist.

Wird jedoch auf einen Rollstuhlfahrer hingewiesen, parke ich selbstverständlich woanders.

Nun klar?

ZK

Nö. Ein Schild "Ausfahrt freihalten" ist nie "ungültig". Da es kein amtliches Verkehrszeichen ist, hat es immer nur den Charakter einer Bitte, gefälligst die StVO zu beachten. Ob der Zugang "wichtig" ist, spielt auch keine Rolle. Grundstücksein- und ausfahrten sind immer frei zu halten. Da muss der Grundstückseigentümer auch nicht lang und breit erklären, wann, weshalb und wofür er den Zuweg braucht. Deine Privat-StVO mag anders lauten, interessiert aber das Ordnungsamt nicht.

Dass du bei einem Hinweis auf Rollstuhlfahrer woanders parkst, ist natürlich sehr großzügig von dir. Wenn jemand durch das Tor mit seinem Motorrad muss, hat er deiner Meinung nach kein Recht dazu? Dreiste Einstellung! Nun klar?

Grüße vom Ostelch

 

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Wenn da einer seinen Roller oder Motorrad hinter stehen hat?

Ich denke er hat das Schild nicht ganz ohne Grund angebracht.

 

Evtl hat der Besitzer auch einfach keine Lust immer über den Tretminenverseuchten Grünstreifen zu seiner Tür zu müssen? Würde mich auch nerven, immer durch den Dreck zu müssen.

 

P.S.:

Das mit dem Rollstuhl hab ich erst überlesen.

Ich finde du hast zurecht bezahlt. Ein Grundstückseinfahrt kann halt sehr unterschiedlich aussehen. Außerdem stehst du halb auf dem Grünstreifen. Hätte sogar teurer werden können.

"Grundstückseinfahrt" steht halt so im Tatbestandskatalog, das kann auch ein Fußweg sein. Ist für dich ärgerlich, aber das Ticket gab’s schon zu Recht ;). Und 15 € sind besser als eine verkratzte Karosse … das Schild war schon ein deutlicher Hinweis.

Ich hätte mich da auch so hingestellt, da ich dort keine Grundstückszufahrt erkannt hätte. Aber ich hätte ich bezahlt, so wie du es gemacht hast.

Die Beschimpfung hätte aber auch für den Anwohner andere Konsequenzen gehabt. Der Ton macht die Musik.

Zitat:

Die Beschimpfung hätte aber auch für den Anwohner andere Konsequenzen gehabt.

Und welche? Hätte er dann auch nen Rollstuhl gebraucht?

Zitat:

 

Und welche? Hätte er dann auch nen Rollstuhl gebraucht?

Der Wagen kommt erst weg, wenn er in einem vernünftigen Ton spricht.

Das wäre Kindergarten-Niveau und würde so gar nicht zu Mischkolino passen.

Welche Anforderungen werden denn an eine Grundstückszufahrt gestellt?

Fahren muss man da schon können nehme ich an.

Sicherlich muss nicht gepflastert oder sonstwie befestigt sein.

Ein Schild ans Törchen hängen kann auch sicher erst mal jeder.

Ich könnte mir vorstellen die Örtlichkeit muss im Plan als Zufahrt gekennzeichnet sein.

Kann man als Grundeigentümer aktiv dafür sorgen, daß dieEinfahrteigenschaft verfällt?

Moorteufelchen

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 14:18

Zitat:

@Bamako schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:36:54 Uhr:

Wenn da einer seinen Roller oder Motorrad hinter stehen hat?

Ich denke er hat das Schild nicht ganz ohne Grund angebracht.

Evtl hat der Besitzer auch einfach keine Lust immer über den Tretminenverseuchten Grünstreifen zu seiner Tür zu müssen? Würde mich auch nerven, immer durch den Dreck zu müssen.

P.S.:

Das mit dem Rollstuhl hab ich erst überlesen.

Danke für Deine Antwort. Das Schild entfaltet aber keine Wirkung im Sinne der StVO. Die Bestätigung in Form eines Verwarngeldes vom Ordnungsamt läßt mich aber doch grübeln...

Da war der Ordnungsbeamte wohl auf der Seite des Grundstückseigentümers. Eine Grundstückszufahrt muss fahrbar sein und so groß, dass ein Pkw darauf abgestellt werden kann, insofern hättest du wahrscheinlich schon gute Karten beim Widerspruch gegen das Ticket, wenn das nicht der Fall ist. Ist aber auf den Bildern nicht zu erkennen.

Ist vielleicht keine Einfahrt sondern ein Eingang, aber so etwas halte ich auch immer frei und kann den Eigentümer schon verstehen. Ich möchte schließlich ungehindert mein Grundstück betreten können.

wahrscheinlich hätte ich mich dort auch hingestellt. Man denkt als Fahrzeugführer natürlich immer an das naheliegenste, in keiner Weide an eventuell einer Rollstuhlzufahrt. Wollte ich zum Beispiel mit meinem Chopper -Motorrad da herausfahren,wäre es von Fahrzeuglänge meines Krades bis parkendes Auto also schon fast unmöglich gewesen, oder eben nur mit Schwierigkeiten...Bezahlen- und gut ist.

am 18. Oktober 2020 um 14:30

Du könntest ja mal freundlich bei der Ordnungsbehörde nachfragen, da es ja eigentlich nur wie eine Eingangstür aussieht...

Ich bin skeptisch ob das Ticket gerechtfertigt ist.

Als Ein/Ausfahrt würde ich das nicht bezeichnen, auch wenn man dort einen Rollstuhl durch bewegen muss. Einen abgesenkten Bordstein gibt es nicht, allerdings auch keinen Gehweg. Das Schild hat nach STVO nix zu sagen. Es ist eher ein Hinweis, eine Bitte....Sieht praktisch aus wie vor meinem Grundstück, wenn da einer so parken würde, würde ich blöd gucken, aber das Ordnungsamt würde ich nie im Leben rufen.

Grenzwertig würde ich sagen.

Aber wegen 15 Euro würde ich kein Stress machen.

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