Das schlägt dem Faß den Boden aus !

Audi S5 8T & 8F

Hallo Leute

nachdem mein 😁 es vermasselt hat meine bestellte Werksabholung für meinen A5 in NSU mit der Lieferung zu ihm ins Autohaus verwechselt hat soll ich nun auch noch 460€ für die Überführung bezahlen.

Aber das ist noch nicht alles !

Nachdem ich mich mit Händen und Füßen gegen diese von mir nicht bestellte Leistung (Überführung) gewehrt habe, und ihm vorgeschlagen habe mir den Grill des 3.0 Quattro einzubauen (als Gegenleistung sozusagen), behauptet mein "netter" Verkäufer: "Der Grill kostet 250€ ohne Einbau !"

Ich also einen anderen Audi Zentrum angerufen und nach dem Preis des schwarzen Hochglanzgrills gefragt - und siehe da nur 160€.

Der gute Mann versucht wohl seinen Fehler mit extra überteuerten Zubehörpreisen entgegen zu wirken !

Ich bin maßlos entäuscht über so eine Kundenbehandlung !
Ich bin selber im Handel tätig und weiß genau, wenn ich so ein Ding drehen würde - wäre ich meinen Job los !

Wie kann man den so seine Kunden behandeln???

Man bestellt ein Auto für umgerechnet 46.000 € und dann machen die einen Fehler und ich als Kunde soll auch noch dafür gerade stehen.

Hier gehts um "lächerliche" 460€ - also genau 1% vom Wert des Wagens
Warum gesteht sich der Verkäufer seinen Fehler nicht ein?

Nicht nur ein eventuell schöner Tag in NSU, sowie ein voller Tank sind mir entgangen - vielmehr verliere ich immer mehr den Glauben daran, daß der Kunde noch König sei...

Naja schauen wir mal wie es weitergeht - er ruft mich morgen zurück und gibt Bescheid.

Wenns keine "zufriedenstellende" Lösung für mich gibt - gehe ich zur Geschäftsleitung, wenn ich auch da auf tuabe Ohren stoße, werde ich meinen Rechtsschutz mal ausnutzen.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Beste Antwort im Thema

Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe... 😉

Im übrigen kostet eine Überführung überall gleich viel. Selbst wenn jemand in Flensburg wohnt, bezahlt der genauso viel, wie jemand der in Ingolstadt wohnt, und den Wagen beim Händler abholt. Deswegen ja auch "Überführungspauschale".

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Zitat:

Original geschrieben von Bracksdome


Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe... 😉

Stimmt nicht! Wenn sein Verkäufer NACH dem Vertragsabschluss Änderungswünsche des Käufers bekommt und diese akzeptiert, sind sie Bestandsteil des Vertrags.

Wie sonst wäre eine Änderung der Ausstattung nach Vertragsabschluss möglich?

Melde diesen Vorfall an Audi und schicke deinem Händler am Besten gleich einen Anwaltsbrief wenn er Morgen nicht einlenkt.

Lass dich nicht unterdrücken!

Liebe Grüße aus Wien
Martin

Zitat:

Original geschrieben von mkn31



Zitat:

Original geschrieben von Bracksdome


Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe... 😉
Stimmt nicht! Wenn sein Verkäufer NACH dem Vertragsabschluss Änderungswünsche des Käufers bekommt und diese akzeptiert, sind sie Bestandsteil des Vertrags.

Wie sonst wäre eine Änderung der Ausstattung nach Vertragsabschluss möglich?

Melde diesen Vorfall an Audi und schicke deinem Händler am Besten gleich einen Anwaltsbrief wenn er Morgen nicht einlenkt.

Lass dich nicht unterdrücken!

Liebe Grüße aus Wien
Martin

Das sehe ich auch so, ich habe meine Änderungswünsche auch per E-Mail an meinen Verkäufer geschickt

(er bestand darauf, telefonisch wäre das nicht gegangen) . Wenn er Dir den Grill besorgt und einbaut

wäre das wohl die vernünftigste Lösung für beide Seiten.

Zitat:

Original geschrieben von Henner75



Zitat:

Original geschrieben von mkn31


Stimmt nicht! Wenn sein Verkäufer NACH dem Vertragsabschluss Änderungswünsche des Käufers bekommt und diese akzeptiert, sind sie Bestandsteil des Vertrags.

Wie sonst wäre eine Änderung der Ausstattung nach Vertragsabschluss möglich?

Melde diesen Vorfall an Audi und schicke deinem Händler am Besten gleich einen Anwaltsbrief wenn er Morgen nicht einlenkt.

Lass dich nicht unterdrücken!

Liebe Grüße aus Wien
Martin

Das sehe ich auch so, ich habe meine Änderungswünsche auch per E-Mail an meinen Verkäufer geschickt
(er bestand darauf, telefonisch wäre das nicht gegangen) . Wenn er Dir den Grill besorgt und einbaut
wäre das wohl die vernünftigste Lösung für beide Seiten.

Habe ja auch 2x per Email was nachgeordert (3 Zonen Klima,Komfortschlüssel). Ich sehe das genau so. Emails sind Beweis genug

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen



Zitat:

Original geschrieben von Henner75


Das sehe ich auch so, ich habe meine Änderungswünsche auch per E-Mail an meinen Verkäufer geschickt
(er bestand darauf, telefonisch wäre das nicht gegangen) . Wenn er Dir den Grill besorgt und einbaut
wäre das wohl die vernünftigste Lösung für beide Seiten.

Habe ja auch 2x per Email was nachgeordert (3 Zonen Klima,Komfortschlüssel). Ich sehe das genau so. Emails sind Beweis genug

An deiner Stelle würde ich mal morgen beim Anwalt anrufen und fragen in wie weit eine E-mail in dem Fall als Beweiß gilt.

Mfg Moerphi

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Ich würde wandeln und Strafanzeige stellen.

Zitat:

Original geschrieben von 64787


Ich würde wandeln und Strafanzeige stellen.

So einer wie du stellt doch auch Strafanzeige wenn der Nachbar zu laut furzt.........man man Leute gibts

Keine Frage, dass der Threadersteller volkommen Recht hat wenn er sich aufregt, aber mich würde mal deine Erklärung interessieren was für eine "Straftat" der Händler begangen haben soll........

Kann natürlich auch sein, dass du das ironisch gemeint hast, aber dann wäre dein Beitrag genauso sinnlos............

Naja, es war in der Tat ironisch gemeint und sollte die Sinnlosigkeit des Anliegens des TE bekunden.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen



Zitat:

Original geschrieben von Bracksdome


Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe... 😉

Im übrigen kostet eine Überführung überall gleich viel. Selbst wenn jemand in Flensburg wohnt, bezahlt der genauso viel, wie jemand der in Ingolstadt wohnt, und den Wagen beim Händler abholt. Deswegen ja auch "Überführungspauschale".

Das mag ja sein und da geb ich dir Recht - lesen sollte man schon, habs aus welchem Grund auch immer "überlesen".

Mir gehts im Endeffekt auch um eine "gerechte" Lösung für beide Seiten - ich poche ja nicht unbedingt darauf das kostenlos zu bekommen. Jedoch bleibe ich dabei ! Den Fehler hat ER gemacht und da beisst die Maus auch keinen Faden ab !

Alle Emails belegen eindeutig das es sich immer nur um die Werksabholung handelt.

Wenn ich Verkäufer wäre - würde ich sehen das ich meine Kunden zufrieden stelle.
Denn jeder zufriedene Kunde kommt gerne wieder.

P.S.: Die Überführung kostet nicht überall gleich - das ist unterschiedlich

Mal Hand aufs Herz:

Du liest den Vertrag vor dem Unterzeichnen nicht durch und willst dann mündliche Absprachen und nachträglichen Schriftverkehr einfordern? *kopfkratz*

Sei froh, dass er Dir überhaupt ein Auto verkauft hat und nicht seine Schwiegermutter! 😉

Ihr zwei "Spezialisten" solltet euch die 460€ teilen, damit jeder etwas daraus lernt...

Gruss

Nun, wie wir alle wissen, auch mündliche Absprachen gelten!
Allein der Beweis ist sehr schwer zu führen, daher bedarf es in der Regel der Schriftform.
Wenn der Verkäufer in div. E-Mails auf die Forderung eingeht, dann kann das durchaus gelten!
Mal abgesehn von der Rechtslage finde ich die Vorgehensweise des Verkäufers eine überaus schwache Vorstellung.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT



Zitat:

Original geschrieben von Osthessen


Das mag ja sein und da geb ich dir Recht - lesen sollte man schon, habs aus welchem Grund auch immer "überlesen".

Mir gehts im Endeffekt auch um eine "gerechte" Lösung für beide Seiten - ich poche ja nicht unbedingt darauf das kostenlos zu bekommen. Jedoch bleibe ich dabei ! Den Fehler hat ER gemacht und da beisst die Maus auch keinen Faden ab !

Alle Emails belegen eindeutig das es sich immer nur um die Werksabholung handelt.

Wenn ich Verkäufer wäre - würde ich sehen das ich meine Kunden zufrieden stelle.
Denn jeder zufriedene Kunde kommt gerne wieder.

P.S.: Die Überführung kostet nicht überall gleich - das ist unterschiedlich

Mal Hand aufs Herz:

Du liest den Vertrag vor dem Unterzeichnen nicht durch und willst dann mündliche Absprachen und nachträglichen Schriftverkehr einfordern? *kopfkratz*

Sei froh, dass er Dir überhaupt ein Auto verkauft hat und nicht seine Schwiegermutter! 😉

Ihr zwei "Spezialisten" solltet euch die 460€ teilen, damit jeder etwas daraus lernt...

Gruss

Sicherlich scheinst du jemand zu sein, der im Leben noch nie einen Fehler gemacht hat. Hut ab !

Aber zu deiner Info:

die Überführungspauschale ist auf meinem Vertrag gesondert ausgewiesen auf Seite 2 im sog. "Kleingedruckten".

Keine Frage, es ist sicherlich mit auch meine Schuld und ich betone nochmals, das ich die 460€ nicht mit aller Gewalt entgegenwirken will - es soll eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung geben.

Trotzdem sehe ich die Hauptschuld beim Verkäufer, der auch noch versucht mit überteuertem Zubehör seinen Fehler geldlich human zu machen.

@ Osthesse,

zahl das Geld und zieh dein Fahrzeug was KD angeht aus der Werkstatt- hier wirst du keinen Service mehr erwarten können.

Aber Anwalt und Anzeige usw. -- der Stress der damit verbunden ist ist die Sache nun wirklich nicht wert.

Eines wäre mir die Sache noch wert:

Schreib einen anständigen Brief der diese Sache kurz schildert und diesen an die Geschäftsleistung. Ich würde mich nicht wundern wenn auf diesem Wege das Meiste rauszuholen wäre.

Genieße deinen Wagen aber lade dir nicht unnötig Stress auf wo nichts zu holen ist

@ Osthesse

kannst du Deinen A5 nicht immer noch persönlich bei AUDi abholen?

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


@ Osthesse

kannst du Deinen A5 nicht immer noch persönlich bei AUDi abholen?

Nee keine Chance mehr- der Stand am Montag schon auf dem Verladebahnhof von Darmstadt und wird wohl heute im Autohaus angeliefert.

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


@ Osthesse

kannst du Deinen A5 nicht immer noch persönlich bei AUDi abholen?

Nee keine Chance mehr- der Stand am Montag schon auf dem Verladebahnhof von Darmstadt und wird wohl heute im Autohaus angeliefert.

Ich bin mir sicher, dass ihr eine Einigung findet. Er hat's halt verbummelt. Wenn du nicht ganz so viel Druck ausübst wird's sicher für beide Seiten eine sinnvolle Lösung geben. Viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


@ Osthesse

kannst du Deinen A5 nicht immer noch persönlich bei AUDi abholen?

Nee keine Chance mehr- der Stand am Montag schon auf dem Verladebahnhof von Darmstadt und wird wohl heute im Autohaus angeliefert.

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Also ich glaube nicht, daß es etwas bringt einen Brief an die AUDI GL zu schreiben.

Die berufen sich auf den Vertrag und fertig.

Ich würde höchstens einen schönen Leserbrief an die lokale Zeitung schreiben und hier den Händler bloßstellen.

Außerdem würde ich bei der Abholung mitnehmen, was geht (Öl, Schneeketten, etc., was immer der Händler auch rausrückt) und ihm dann, nach der Verabschiedung, ganz deutlich in sein Gesicht sagen, daß die 400 EUR das letzte an Geld ist, daß er von Dir bekommen hat und er Dich nieee wieder in seinem Geschäft sehen wird und du außerdem dafür sorgst, kein Mensch aus Deinem Bekanntenkreis jemals nochmal einen Fuß in seinen Laden setzten wird.

Dann würde ich lächelnd in meinen neuen 211PS A5 steigen und mit einem breiten Grinsen von Hof fahren 😁

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