Darf man ein Gurtschloss von einem anderen Auto einbauen?
Moin, ich wollte einmal fragen, ob es möglich und auch erlaubt ist ein Gurtschloss von einem anderem Auto einzubauen. Ich fahre einen Honda Civic aus dem Jahr 2008 und wollte versuchen das leuchtende Audi Gurtschloss einzubauen.
24 Antworten
Zitat:
@Ascender schrieb am 24. Juli 2024 um 20:51:03 Uhr:
In dem Thread gings ja nicht um Machbarkeit und wie teuer das wird, ob das wirtschaftlich ist, ob man es schön findet, etc. Sondern ob man das überhaupt darf... Jegliche weitere Diskussion ist müßig. Ich denke den TE hat man mit den gewohnt sarkastischen Antworten eh vergrault.
OK. Stimmt natürlich.
Also fasse ich zusammen: Ja, darf man! Nur darf man damit nicht auf die öffentliche Straße und funktionieren wird es auch nicht.
Außerdem denke ich, dass der TE sich einen Spaß daraus gemacht hat, hier ein unsinniges Thema einzuwerfen. Jetzt freut er sich, wie hier gestritten wird. Jeder hat halt andere Präferenzen für seine Freizeitgestaltung. 🙂
Ich glaube wiederum, dass hier einige User übers Ziel hinausschießen, und nicht sachlich sein können. Aber gut. Jedem sein Hobby.
Als ob der Einbau eines anderen Gurtschlosses und eines entsprechenden Gurtes so ein Hexenwerk wäre. Meine Güte.
Zitat:
@hk_do schrieb am 24. Juli 2024 um 22:18:55 Uhr:
Solange die Audi-Gurtschlösser in einen Audi eingebaut werden, und zwar in einen solchen für den sie genehmigt wurden, ist es in der Tat kein Problem.Da die Gurtsysteme als Ganzes geprüft und genehmigt werden, ist ein Mischen von Komponenten aber legal nicht möglich. (Daran scheitert ja auch das Thema der "Nachrüst-Gurtverlängerungen"😉
[...]
Jepp, Komplettsysteme die an den vorhandenen Verankerungspunkten angebracht werden. Kann völlig legal sein.
Warum sollte ein Audi-Gurtsytem nur für/in Audis zugelassen sein? 🙄 Leute, mit solchen Behauptungen macht man sich nun wirklich lächerlich. Das Ding wird eine ECE-Zulassung haben. Die ist allgemein gültig. Fertig.
Selbst wenn nicht: Warum sollte etwas, was gut in Audis ist, nicht auch gut in einem Honda sein? Die haben die entsprechenden Sicherheitstests genauso hinter sich wie andere Gurtsysteme.
Weil das nun einmal nicht so funktioniert?
Jedes Bauteil, welches in irgendeiner Form eine Sicherheitsrelevante Funktion hat, muss AUF das Fahrzeug geprüft werden.
Sämtliche Nachrüstung Lösungen sind ebenfalls entsprechend auf die Fahrzeuge bzw deren Befestigungspunkte geprüft worden. Kost ein Haufen Geld so ein Zettel, aber nur damit darfst in Deutschland eben einbauen/umbauen.
Wer das nicht einsieht, der muss bitte in ein paar Bundesstaaten in den USA aus siedeln. Dort gibt's kein TÜV und man darf alles verändern. Nur nicht nach Kalifornien, die sind in manchen Dingen noch viel viel strenger als der deutsche TÜV....
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Zitat:
@Dominick1992 schrieb am 25. Juli 2024 um 19:42:25 Uhr:
Jedes Bauteil, welches in irgendeiner Form eine Sicherheitsrelevante Funktion hat, muss AUF das Fahrzeug geprüft werden.[...]Sämtliche Nachrüstung Lösungen sind ebenfalls entsprechend auf die Fahrzeuge bzw deren Befestigungspunkte geprüft worden.[...]
Die Sportgurte, die ich vorhin verlinkt habe, sind nicht passend für irgendein Fahrzeugmodell, sondern haben entsprechende Allgemeinzulassungen. Man kann in Deutschland übrigens mehr mit dem TÜV machen als die meisten glauben. Wird im Zweifel teuer (Einzelabnahme), aber das war ja nicht die Ausgangsfrage. Ich glaube bei Stückkosten von 200 EUR pro Gurtschloss, hat man das Geld für die Einzelabnahme dann auch noch (eine solche wird aber m.E. nicht nötig sein! - daher riet ich auch das Vorhaben mit einem Prüfingenieur vorzubesprechen).
Weil mans nicht kennt, haut man mit patzigen Antworten drauf. 🙄
Zitat:
@Ascender schrieb am 25. Juli 2024 um 19:35:48 Uhr:
Warum sollte ein Audi-Gurtsytem nur für/in Audis zugelassen sein?
Hier ging es ja nicht um ein komplettes Gurtsystem, sondern nur um die Gurtschlösser...
Zitat:
Das Ding wird eine ECE-Zulassung haben. Die ist allgemein gültig. Fertig.
Nicht "fertig", sondern "falsch"!
Auch ECE-Genehmigungen können begrenzte Verwendungsbereiche haben.
Eine Felge mit ECE-Genehmigung für einen Smart darf natürlich nicht an einer S-Klasse verwendet werden. Um mal ein Beispiel zu wählen, dem hoffentlich niemand widerspricht.
Aber mal ernsthaft, es läuft schon gut, wenn ein Prüfer den Gurt optisch anschaut und prüft, ob er feststellt...
Da dann noch schauen, ob das Gurtschloss und/oder der Gurt vom Hersteller ist oder von einem Anderen.
Schwarzer Gurt ist ein Gurt, Schlosszunge passt und gut...
Ich überlege gerade, wie ich mich anschnalle, das geht so automatisch. Ich meine da schaue ich garnicht hin, um die Beleuchtung dann überhaupt wahrzunehmen. In fremden Autos ein Blick ja. Aber beim eigenen Karren macht man das doch im Traum...
Wenn ich mit offenen Dach zur HU fahre, verzichten alle Prüfer darauf, die Scheibenwischer zu prüfen...
Ich denke es geht dem TE um zusätzlich style, coolness-factor. Licht am Gurtschloß brauche ich auch nur wenn ich jemand nebenmir platziere für den ich schon 15 Jahre die aktive Rente bezahle 😉
Zitat:
@Ascender schrieb am 25. Juli 2024 um 19:35:48 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 24. Juli 2024 um 22:18:55 Uhr:
Solange die Audi-Gurtschlösser in einen Audi eingebaut werden, und zwar in einen solchen für den sie genehmigt wurden, ist es in der Tat kein Problem.Da die Gurtsysteme als Ganzes geprüft und genehmigt werden, ist ein Mischen von Komponenten aber legal nicht möglich. (Daran scheitert ja auch das Thema der "Nachrüst-Gurtverlängerungen"😉
[...]
Jepp, Komplettsysteme die an den vorhandenen Verankerungspunkten angebracht werden. Kann völlig legal sein.Warum sollte ein Audi-Gurtsytem nur für/in Audis zugelassen sein? 🙄 Leute, mit solchen Behauptungen macht man sich nun wirklich lächerlich. Das Ding wird eine ECE-Zulassung haben. Die ist allgemein gültig. Fertig.
Selbst wenn nicht: Warum sollte etwas, was gut in Audis ist, nicht auch gut in einem Honda sein? Die haben die entsprechenden Sicherheitstests genauso hinter sich wie andere Gurtsysteme.
Das ist falsch. Jedes Teil kann für sich zugelassen sein ja, aber in Kombination allerdings wiederum nicht.
Du kannst ja nicht mal A6 Räder auf einen A5 schmeißen und damit legal ohne Abnahme fahren. Selbst wenn alle Maße sogar dieselben sind.
Das gilt alles immer individuell zu prüfen. Wir sind hier schließlich in Deutschland 😉
In einem weiteren Kommentar schrieb ich, dass es im Zweifel immer noch die Möglichkeit der Einzelabnahme gibt. Aber ich denke wir verennen uns hier. Der TE ist längst vergraut. Es ist also müßig sich Gedanken darüber zu machen. 🙂