darf man das?

hi leute,
wenn man M(also 50cc führerschein) macht...darf mann dan sien möff auf 50 kmh aufmokken oder darf mann das net wegen tuningteilen etc?

..wenn ja wie mache ich aus 30 50?

17 Antworten

Re: darf man das?

Zitat:

Original geschrieben von mordfeld


hi leute,
wenn man M(also 50cc führerschein) macht...darf mann dan sien möff auf 50 kmh aufmokken oder darf mann das net wegen tuningteilen etc?

..wenn ja wie mache ich aus 30 50?

natürlich nicht, weil die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz erlischt.

wenn de das eintragen lässt!!

ne m4 auf 50 zu bringen und zum tüv, die optima ist ja baugleich mit deinen hat halt nur nen andren gaser und krümmer.

k danke...p3 is ja schon dran...muss mir halt nur noch nen guddn gaser dann holn

evtl übersetzung und wenn der tüv meckert einfach mal bei sachs nachfragen die geben dir dann ne be für ne optima (nicht sach motocycles).

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Re: darf man das?

Zitat:

Original geschrieben von mordfeld


darf man das?

nö!

Re: darf man das?

Zitat:

Original geschrieben von mordfeld


hi leute,
wenn man M(also 50cc führerschein) macht...darf mann dan sien möff auf 50 kmh aufmokken oder darf mann das net wegen tuningteilen etc?

..wenn ja wie mache ich aus 30 50?

Bevor mit dem ändern anfängst, mußt du den TÜV Fragen, ob es Genehmigt wird. Wenns nach mir ginge, würde ich entweder ein Mopped mit 40 Km/h (alt), oder eine Simson mit legalen 60 Km/h zulegen.

MfG

Güni.

Bei geplanten technischen Änderungen an einem Kraftfahrzeug sollte man sich GRUNDSÄTZLICH VORHER mit dem örtlichen TÜV in Verbindung setzen. Das erspart Ärger und unnötige Kosten.

WEIS JEMAND wAS PASSIERT WENN MAN MIT NER HONDA NSR 125 AUF NER AUTObAHN OHnE DROSSEL MIT 16 ERWISCHT WIRD
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Fahren ohne Fahrerlaubnis,fahren ohne Betriebserlaubnis,im falle eines Unfalls eine deftige Regressforderung der Versicherung und zu guter letzt eine deftige Rechnung bei Vater Staat.Beim ersten mal dürfte der Schein zwar nicht weg sein aber ein paar Sozialstunden und vor allem eine Nachschulung sind sicher.Dazu die Probezeitverlängerung und die Bonuspunkte an der Ostseeküste bleiben bis mindestens zum Probezeitende auf dem Sparbuch.
Wenn dein Vater auch noch was denkt gibts zusätzlich noch ein paar heisse Ohren.Wenn der als Halter eingetragen ist bekommt er nämlich auch Bonuspunkte.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Fahren ohne Fahrerlaubnis,fahren ohne Betriebserlaubnis,im falle eines Unfalls eine deftige Regressforderung der Versicherung und zu guter letzt eine deftige Rechnung bei Vater Staat.Beim ersten mal dürfte der Schein zwar nicht weg sein...

Wenn das oben geschilderte Zenario in seiner ganzen Breite zusammenkommt, dann IST der Schein erst einmal weg...

Nicht zwingend,es gibt ja Richter und Staatsanwälte mit einer etwas zu sozial ausgeprägten Ader die beim ersten mal nur mit dem Zeigefinger drohen anstatt kräftig auf die Flosse zu hauen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Dazu die Probezeitverlängerung und die Bonuspunkte an der Ostseeküste bleiben bis mindestens zum Probezeitende auf dem Sparbuch.
Wenn dein Vater auch noch was denkt gibts zusätzlich noch ein paar heisse Ohren.Wenn der als Halter eingetragen ist bekommt er nämlich auch Bonuspunkte.

Das hieße dann für beide: 6 Punkte, die mindestens 5 Jahre stehen bleiben, mit Pech Entzug der Fahrerlaubnis für beide und mit viel Pech und/oder Dreistigkeit bis zu einem Jahr Knast oder eine Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, die man eventuell mit gemeinnützigen Stunden (4 Stunden Arbeit erbringen einen Tagessatz) abarbeiten darf.

Mit Glück kann man auch mit 5 Tagessätzen rauskommen, die 6 Punkte und die Kosten des Verfahrens sind aber sicher.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


...mit gemeinnützigen Stunden (4 Stunden Arbeit erbringen einen Tagessatz) abarbeiten...

4 Stunden Arbeit für einen Tagessatz ist ein ziemlich günstiges Verhältnis...😰

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


4 Stunden Arbeit für einen Tagessatz ist ein ziemlich günstiges Verhältnis...😰

Mir fällt gerade auf, daß ich mich auch geirrt haben könnte und es 6 Stunden Arbeit sind. Da ein Tagessatz aber 1/30 eines Monatseinkommens sind, zählen auch Samstag und Sonntag als Tage, die abgearbeitet werden müßten.

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