Darf man das!?
Hallo liebe Fangemeinde,
als ich damals meinen Mercedes bei einem Audi Händler erworben habe, kam ich Durcheinander: Im Internet war das Auto gut 1.000 € günstiger ausgezeichnet als auf dem Verkaufsschild am PKW. Damals erklärte der Verkäufer der günstigere Preis gelte für Händler oder Export und ich als Verbraucher müsste mehr dafür entlohnen. Auf beiden Angeboten war aber eine derartige Beschränkung nicht zu finden.
Dumm wie ich war willigte ich damals trotzdem ein und machte den Fehler meines Lebens. Das Auto war nicht nur masslos überbezahlt sondern stellte sich später auch noch als Unfallfahrzeg heraus. Aber das ist ne andere Geschichte.
Jetzt sehe ich aber, dass der Verkäufer wieder so anbietet, jedoch lese ich nun incl. Gebrauchtwagengarantie auch im Internetangebot. Dann gilt doch dieser Preis für Verbraucher....
Zwei verschiedene Preise, ja ist denn sowas möglich!?
Bei Mobile:
http://www.mobile.de/.../da.pl?...
Fotografie Verkaufsschild:
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bebahunter
@blubb
Bitte verwechsle dabei nicht die Begriffe "Angebot" und "Antrag".
Falsch. "Angebot", "Antrag", "Offerte" - alles dasselbe.
Wenn du dich auf dem Gebiet nicht auskennst, schreib lieber nicht so viel dazu. Sonst glaubt dir noch jemand... 😉