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Darf Käufer von meinem ex Auto mit meiner Versicherung fahren?

Themenstarteram 31. März 2016 um 20:23

Werde morgen mein Spaßauto verkaufen. Wenns passt, geht er morgen direkt weg. Darf ich den Käufer so fahren lassen und im Kaufvertrag den Zeitpunkt der Übergabe vermerken? Oder muss Er mir eine Doppelkarte seiner Versicherung vorzeigen?

Gruß und Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 1. April 2016 um 09:41:27 Uhr:

Eingangsfrage war, ob er mit der Versicherung fahren darf ? Nicht ob er sie auch übernehmen kann.

gammoncrack hat doch alles völlig korrekt beantwortet.

Mit dem Kauf geht bis zur Ummeldung die Versicherung des Verkäufers auf den Erwerber über.

Folglich darf, im Falle eines Schadenfalls, keine Rückstufung zu Lasten des Verkäufers erfolgen.

Voraussetzung, der Verkäufer hat die Versicherung über die Veräußerung ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

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Der darf mit deiner Versicherung fahren, wenn alle Fahrer im Vertrag eingeschlossen sind.

Ob das ratsam ist, steht auf einem anderen Blatt, denn wenn der Käufer das Fahrzeug nicht schnell ummeldet, ist der Ärger vorprogrammiert.

am 31. März 2016 um 21:34

Im Kaufvertragvordruck, den Du z.B. Beim ADAC kostenlos bekommst, kann vereinbart werden, dass der Käufer sich verpflichtet, den Wagen innerhalb von 3 Werktagen auf sich umzumelden. Der Versicherung kannst Du den Verkauf damit ebenfalls belegen und bist damit aus der Haftung draußen. Für den Käufer endet dann auch der Versicherungsschutz zum vereinbarten Datum. Ist ja nicht gerade selten, dass man hier etwas kulant sein will.

Zitat:

@tiramizu schrieb am 31. März 2016 um 23:34:24 Uhr:

Im Kaufvertragvordruck, den Du z.B. Beim ADAC kostenlos bekommst, kann vereinbart werden, dass der Käufer sich verpflichtet, den Wagen innerhalb von 3 Werktagen auf sich umzumelden. Der Versicherung kannst Du den Verkauf damit ebenfalls belegen und bist damit aus der Haftung draußen. Für den Käufer endet dann auch der Versicherungsschutz zum vereinbarten Datum. Ist ja nicht gerade selten, dass man hier etwas kulant sein will.

Das stimmt nun wirklich nicht!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. März 2016 um 22:32:06 Uhr:

Der darf mit deiner Versicherung fahren, wenn alle Fahrer im Vertrag eingeschlossen sind.

Ob das ratsam ist, steht auf einem anderen Blatt, denn wenn der Käufer das Fahrzeug nicht schnell ummeldet, ist der Ärger vorprogrammiert.

Das stimmt so nicht, zu dem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) im Kaufvertrag geht die KFZ Versicherung an den neuen Besitzer über.

Das Problem allerdings, dass bei einem verschuldeten Unfall der SFR der Versicherung des Verkäufers belastet wird.

Also besser abgemeldet verkaufen (um kein Risiko ein zu gehen).

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 31. März 2016 um 23:36:48 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. März 2016 um 22:32:06 Uhr:

Der darf mit deiner Versicherung fahren, wenn alle Fahrer im Vertrag eingeschlossen sind.

Ob das ratsam ist, steht auf einem anderen Blatt, denn wenn der Käufer das Fahrzeug nicht schnell ummeldet, ist der Ärger vorprogrammiert.

Das stimmt so nicht, zu dem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) im Kaufvertrag geht die KFZ Versicherung an den neuen Besitzer über.

Das Problem allerdings, dass bei einem verschuldeten Unfall der SFR der Versicherung des Verkäufers belastet wird.

Also besser abgemeldet verkaufen (um kein Risiko ein zu gehen).

Das stimmt auch wiederum nicht! Wie soll das funktionieren, wenn der Vertrag auf den Käufer übergegangen ist. Dann hat der Verkäufer damit nichts mehr zu tun - außer der gesamtschuldnerischen Haftung für den Beitrag.

am 1. April 2016 um 5:52

Seit wann geht die Versicherung auf den Käufer über ?

Meines Wissens ist die Versicherung Fahrzeug bezogen.

Das ist schon immer so gewesen und im VVG unter § 95 geregelt.

Natürlich ist die Versicherung fahrzeugbezogen. Deswegen geht sie ja auch auf den Erwerber über. Allerdings mit dessen persönlichen tariflichen Merkmalen.

Fülle eine Veräusserungsanzeige aus für Versicherung und Zulassungsstelle. Dafür muss der Käufer auch den Personalausweis vorlegen, damit du die Ausweisnummer eintragen kannst.

am 1. April 2016 um 7:25

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 1. April 2016 um 07:52:25 Uhr:

Seit wann geht die Versicherung auf den Käufer über ?

Meines Wissens ist die Versicherung Fahrzeug bezogen.

Es wird ja auch das Fahrzeug verkauft. ;)

am 1. April 2016 um 7:33

VN bleibt der Verkäufer - richtig soweit ?

Nein. Wenn der Vertrag auf den Käufer mit allen Rechten und Pflichten übegeht, tritt er auch in dem Moment als VN in den Vertrag ein.

am 1. April 2016 um 7:41

Eingangsfrage war, ob er mit der Versicherung fahren darf ? Nicht ob er sie auch übernehmen kann.

am 1. April 2016 um 7:52

Die Frage erledigt sich durch den Verkauf von selber.

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 1. April 2016 um 09:41:27 Uhr:

Eingangsfrage war, ob er mit der Versicherung fahren darf ? Nicht ob er sie auch übernehmen kann.

gammoncrack hat doch alles völlig korrekt beantwortet.

Mit dem Kauf geht bis zur Ummeldung die Versicherung des Verkäufers auf den Erwerber über.

Folglich darf, im Falle eines Schadenfalls, keine Rückstufung zu Lasten des Verkäufers erfolgen.

Voraussetzung, der Verkäufer hat die Versicherung über die Veräußerung ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

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