Darf Käufer von meinem ex Auto mit meiner Versicherung fahren?

Werde morgen mein Spaßauto verkaufen. Wenns passt, geht er morgen direkt weg. Darf ich den Käufer so fahren lassen und im Kaufvertrag den Zeitpunkt der Übergabe vermerken? Oder muss Er mir eine Doppelkarte seiner Versicherung vorzeigen?

Gruß und Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 1. April 2016 um 09:41:27 Uhr:


Eingangsfrage war, ob er mit der Versicherung fahren darf ? Nicht ob er sie auch übernehmen kann.

gammoncrack hat doch alles völlig korrekt beantwortet.

Mit dem Kauf geht bis zur Ummeldung die Versicherung des Verkäufers auf den Erwerber über.
Folglich darf, im Falle eines Schadenfalls, keine Rückstufung zu Lasten des Verkäufers erfolgen.
Voraussetzung, der Verkäufer hat die Versicherung über die Veräußerung ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

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Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 31. März 2016 um 23:36:48 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. März 2016 um 22:32:06 Uhr:


Der darf mit deiner Versicherung fahren, wenn alle Fahrer im Vertrag eingeschlossen sind.
Ob das ratsam ist, steht auf einem anderen Blatt, denn wenn der Käufer das Fahrzeug nicht schnell ummeldet, ist der Ärger vorprogrammiert.

Das stimmt so nicht, zu dem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) im Kaufvertrag geht die KFZ Versicherung an den neuen Besitzer über.
...

Da hast du völlig recht, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag samt Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung ausgefertigt und unterschrieben wird.

Was mir dabei so durch den Kopf geht, ist damit nicht Betrügern Tür und Tor geöffnet?

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 1. April 2016 um 11:47:23 Uhr:


Anfrage an meine Versicherung gestellt. Eure Antworten hatten mich verwirrt und ich wollte es genauer wissen, damit ich meinen Kunden nichts Falsches erzähle.

Antwort:
Der Versicherungsschutz am Auto bleibt erhalten. Der Vertrag gehört dem VERKÄUFER und da bleibt er auch.
Verursacht der Käufer einen Schaden, solange das Fahzeug noch auf den Verkäufer zugelassen ist (und es ist völlig egal, was im Kaufvertrag vereinbart wird), wird der Vertrag zu Lasten des Verkäufers höher gestuft.
Aufgrund gesamtschuldnersicher Haftung kann u.U. sogar der Verkäufer als VN herangezogen werden.

Hatte ich doch geschrieben.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. April 2016 um 13:20:59 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 31. März 2016 um 23:36:48 Uhr:



Das stimmt so nicht, zu dem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) im Kaufvertrag geht die KFZ Versicherung an den neuen Besitzer über.
...

Da hast du völlig recht, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag samt Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung ausgefertigt und unterschrieben wird.

Was mir dabei so durch den Kopf geht, ist damit nicht Betrügern Tür und Tor geöffnet?

Um Betrügereien (Rückstufungsvermeidung im Schadenfall) zu verhindern, muss ja z. B. der Kaufvertrag dem Versicherer vorliegen. Deswegen eben auch der Passus im VVG "Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat."

Ganz sicher ist das natürlich nicht.

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