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Darf ich ohne DB-Killer fahren?

Themenstarteram 5. September 2012 um 18:40

Hallo miteinander!

Wie im Titel erwähnt würde ich gerne wissen ob ich bei uns (Bayern) ohne DB-Killer fahren darf. Damit meine ich natürlich wenn die Lautstärke auch ohne DB-Killer eingehalten wird.

Hab den neulich mal testhalber rausgebaut (Yoshimura Evo III, ist nur ein ganz kurzer killer und die Anlage so oder so nicht laut) und die Lautstärke unterscheidet sich praktisch NULL.

Er klingt nur minimalst kerniger und wer weiß, evtl hat die Maschine ja dann 0,0000000000001 PS mehr... ;-P

Darum die Frage: Ist bei einem Aftermarket-Auspuff der DB-Killer generell PFLICHT, oder ist nur wichtig, dass die im Schein eingetragene Lautstärke bei der Nenndrehzahl nicht überschritten wird?

Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten!

PS: Gesucht hab ich natürlich vorher, hab aber nichts wirklich handfestes gefunden.

PPS: Bitte keine blöden Raser/Brülltüten usw. Kommentare. Mein Moped ist in meinem kompletten Bekanntenkreis mit Abstand das leiseste und es hat sich noch NIE jemand über die Lautstärke beschwert. Wer sich mit Gixxen bissl auskennt weiß auch, das nach dem recht lauten K6/K7 Modell (kurzer Auspuff), das sehr leise K8 Modell folgte (meine/langer Auspuff).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von McBrite

 

Mein Freund hat ne R6 mit Laserauspuff (ganz legal und mit Killer), das Ding ist so abartig laut (helles kreischen), dass es sogar MIR schon auf den Sack geht, wenn ich ihm länger als 15 min. hinterher fahre. Die is gefühlt 3 bis 4 mal lauter...

Dann kauf dir ein gescheites Motorrad,

dann musst du nicht hinter dem hinterher fahren! :D

 

Viktor

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Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Bedenke bitte - ein ausgeräumter Pott muss nicht unbeding leistungssteigernd wirken, auch wenn es so klingt.

Ganz im Gegenteil, oft sorgt er für einen benötigten Rückstau.

*Lautstärkemessung

*Abgasmessung

und der TÜV legt auch noch ne Leistungsermittlung drauf..

Ich glaube der nötigen Rückstau wird lange vor dem DB-Killer erzeugt.

....lange vor ???? Schau dir die Tüten heutzutage mal an! Gehen ja nur noch bis zur ersten Fussraste :D:D

Ich finde auch, die erwähnten Verbesserungen sind die 3 Punkte und 135€ locker wert.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

 

Ich glaube der nötigen Rückstau wird lange vor dem DB-Killer erzeugt.

....lange vor ???? Schau dir die Tüten heutzutage mal an! Gehen ja nur noch bis zur ersten Fussraste :D:D

ja gut, "lange" natürlich relativ :) jedenfalls sollte der DB Eater nciht der Funktion des Rückstauaufbau übernehmen, der hat ein andere Aufgabe.

Ich finde die Idee gut.

Also, man kann das in der Theorie legalisieren lassen. Man kann die Anlage ohne Killer per Einzelabnahme TÜVen. Zu den Kosten und der grundsätzlichen Bereitschaft kann nur der jeweilige TÜV Auskunft geben. Aber machbar ist fast alles. ;)

Und dann muss man nur noch damit leben können, wirklich von jedem Streifenhörnchen aufgehalten zu werden. Grundsätzlich gehen die bei fehlendem Killer von illegaler Manipulation aus. Bis man das ganze aufgeklärt hat, brauchts auch immer mal etwas Zeit.

Insofern kann ich nur dazu raten, machs einfach und freu Dich am minimal veränderten Sound. Wenns Dir das alles wert ist? :rolleyes:

Ich weiß nicht, wie lang Dein Führungsrohr Deines DB-Killers ist , welches in den Auspuff gesteckt wird. Aber wenn Du das verkürzt (ohne das die Rennleitung sieht, das Du es modifiziert hast), wird der Sound auch kerniger und Du gehst jeden Kosten und Stress aus dem Weg! Habe ich auch so gemacht.....je kürzer, desto ähm .....kerniger;)

Zitat:

Original geschrieben von -six-

Ich weiß nicht, wie lang Dein Führungsrohr Deines DB-Killers ist , welches in den Auspuff gesteckt wird. Aber wenn Du das verkürzt (ohne das die Rennleitung sieht, das Du es modifiziert hast), wird der Sound auch kerniger und Du gehst jeden Kosten und Stress aus dem Weg! Habe ich auch so gemacht.....je kürzer, desto ähm .....kerniger;)

Ah cool... also bei der nächsten Kontrolle dann "mit Vorsatz"... :D

Vorsatz nenne ich ohne zu fahren! Bei mir ist das natürlicher Ausbrandt wegen Alterung........Herr Wachtmeister:p:D

Na wenn der wegbrennt, dann ist der bestimmt aus Joghurtbecherdeckeln gemacht... :D

Natürlicher Ausbrand der Stahl- oder Mineralwolle im Dämpfer, die aber wirklich sinnvoll ist, weil sie wirklich den Geigenkasteneffekt der Auspufftopfwände drastisch reduziert und die Abgase ja gar nicht da durch gequetscht werden, sondern durch das durchlöcherte Rohr in der Mitte abfließen, also dieser natürlich Abbrand jener Dämpfungswolle hilft Euch nix, denn dann zählt die viel zu hohe Lautstärke, welche die grünen/blauen Männchen ja eventuell nachmessen an Ort und Stelle. Aber diese Stahl-Mineral-Dämpfungswolle, das wäre ja was sinnvolles, und das interessiert in Bayern eigentlich keinen (hat noch nie einer erwähnt, dass diese Wolle selbstverständlich mit den Jahren abbrennt), nur der völlig blödsinnige dB-Eater, der ist natürlich ein geschmeidiger Existenzkiller (also ein Machtwerkzeug unter vielen, wie jede schwachsinnige und oder brutale Vorschrift, an die sich natürlich vor allem Leute mit gesundem Menschenverstand ungerne halten) im Krieg der grünen im Dienste von sonstigen klüngelnden Herrenschaften im ca. 4. Bayernreich gegen den gesunden Menschenverstand, denn das sieht man ja von weitem, wenn der fehlt.

Allerdings in direkter Verlängerung der Auslassrichtung des Auspuffes, dämpft der vermutlich schon erheblich, wenn's ein richtiger Korken im Auspuff ist (nur dann schadet er dem Temperaturhaushalt des Motors natürlich sehr), nur von der Seite hingehorcht gibt's vermutlich gar keinen Unterschied in der Lautstärke, wenn auch jedoch sicherlich im Sound/Klang logischerweise. (Evtl. haben sie ja in jüngster Zeit was dazugelernt nachdem ihnen nun die gestohlenen und abgezockten Vernögen, Lorbeeren usw. ihrer Folteropfer bereits zu den Ohren rauskommen und rausquellen, und sie ganz langsam ihren Lebensabend anstreben, da setzt dann selbst bein Kaiser Calligulli eine gewisse vollgefressene fettwänstige Altersmilde ein, aber ich habe meine Verhandlungsbereitschaft mit gutem Grund vor paar Jahren nach Jahrzehnten katastrophaler Erfahrungen kategorisch abgebrochen ... Elefanten (vor allem die wegen der jahrzehntelangen Folter nur noch dahinsiechenden) vergessen nicht und vor allem ... wir verhandlen nicht mit .... ;))

Habe kürzlich diesbezüglich nen netten Autoaufkleber gesehen: Ein uraltes S/WFoto von paar Indianerhäuptlingen und drunter stand "homeland security - fighting terrorism since 1492" .... :D:D:D:confused::D

Der Resonanzeffekt der Gase im Auslasstrakt (wozuzu man einen Rückstau braucht) ist eigentlich nur bei 2-Taktern relevant (die "Resonanzbirne") und steiegrt die Leistung um bis zu über 50% bei der Nenndrehzahl der Resonanzrohre, nicht so sehr bei 4-Taktern. Bei 4- Taktern gibt es aber eher nützliche und effizienzsteigernde Resonanzeffekte im Einlasstrakt, und das passiert natürlich alles im Ansaugkrümmer und der Zylindermanifold/Einlasskanälen über den Ventilen. Im Auslasskrümmer und Auslassmanifold/Auslasskanälen gibt's das vielleicht beim 4-Takter sogar auch ein bisschen, ist dort aber sicherlich (imho) von sehr untergeordneter Bedeutung.

Gruß

-.... naja nicht umsonst werden Streckengesperrt...

und dein Ohr scheint ja auch ein Maßstab zu sein!

machen und gut...

aber lass dich bitte erwischen und mache hier nen Fred auf!

Der Tüv lacht sich übrigens Kaputt wenn du bei ihm aufschlägst!

was eine Abnahme beim Tüv wert ist? - Nix... jeder Herr Polizist hat das Recht eine Nachprüfung durchrühren zu lassen!

nur Wenn du dann die Geräusche vorhältst musst du NIX -zahlen!

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Bihumi

Und dann muss man nur noch damit leben können, wirklich von jedem Streifenhörnchen aufgehalten zu werden. Grundsätzlich gehen die bei fehlendem Killer von illegaler Manipulation aus. Bis man das ganze aufgeklärt hat, brauchts auch immer mal etwas Zeit.

Ja, das muß man dabei grundsätzlich einkalkulieren, vollkommen unabhängig von der TÜV-Abnahme.

Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld.

Voraussetzung für eine legale Messung:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien ebenen Fläche durchgeführt werden und es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Messmethode: Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündungen, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45° ± 10° zur Ausströmöffnung der Abgase aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Messstelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Messwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. 

 

..oO( Horido!

am 7. September 2012 um 5:35

Meine Moppeds klangen bis jetzt immer recht unspektakulär und ich bin noch nie auf Verdacht kontrolliert worden. Seltsam finde ich es allerdings, dass die Polizei um so willkürlicher Unschuldige herauswinkt, je sportlicher der Auspuffklang ist.

Es sollte mal untersucht werden, ob die Staatswillkür proportional zur Sportlichkeit der Opfer steigt.

am 7. September 2012 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor

......... und ich bin noch nie auf Verdacht kontrolliert worden.

Hi Vulkanistor

Ich auch nicht,

Von Staatswillkür hierzu möchte ich nicht mal im strengeren Bayern sprechen, klar wenns Einen erwischt (etwa gelasert und zu schnell gewesen, verbotswiedrig .... ect.)

kann schon mal ein strengerer Blick übers Moped folgen.

Ach ja mein "Ziegel" flüstert im Orginal-Puff,

die XV nicht ganz, bei dem US-Model fehlt die letzte Stauscheibe der alten K01,

damit ist sie schon besser zu höhren :D

da aber das dumpfere Bollern in Drehzahlen bis max 6t meist als angenehm empfunden wird gab es da noch nie Probleme, nicht mal beim Tüv, selbst dort kam ich so im offenen zustand ohne Mängel durch.

lG Frank

Baujahr +Endschalldämpfer+Säge=klingt kernig, is aber nicht übertrieben

 

Mich würde jedoch das Prüfverfahren interessieren..

 

Wie ist den da die Rechtslage? Die im Brief vermerkten Werte wurden ja offenbar 1978 in einem enorm aufwendigem Prüfverfahren ermittelt, das längst vom Tisch ist- wegen der fehlenden, großen Freiflächen uswuswuffuff...

 

und nu?

 

*anbei der ganze Vorschriftenmüll...

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