Darf ich mit einen 7,5 to LKW einen 25 Km/h Anhänger ziehen ??
Guzen Morgen
Ich werde einfach mal alles kurz und knapp zusammen fassen !!!
Ich möchte heute mit einen 7,5tonner (Schwarzes Nummernschild) einen Landwirtschaftlichen Anhänger mit 25 km/h (was für eine nummer muss da drauf Grün ??) überführen sind in etwa 60km ???
Vielen Dank
Gruß 19iceman84
21 Antworten
Habe nur eine Frage zu dem 25 kmh Folgekennzeichen am Anhänger.
Darf ich an einen LKW mit schwarzen Kennzeichen einen Anhänger mit 25 kmh Aufkleberund Folgekennzeichen anhängen und legal fahren?
Bei dem Anhänger handelt es sich um einen Drehschemel Kühlanhänger mit 9,9t Gesamtgwicht. Der Kühlanhänger wird auf Feste im Umkreis von 5km gezogen und dient dort zum kühlen von Getränken, läuft das unter einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine? Hat auch nur ein Kühlaggregat das stationär betrieben werden kann.
Moin Moin !
Zitat:
Der Kühlanhänger wird auf Feste im Umkreis von 5km gezogen und dient dort zum kühlen von Getränken, läuft das unter einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine?
Selbstfahrend schon mal gar nicht.
Du musst doch Papiere für den Anhänger haben , was steht drin?
Rest hier:https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Mfg Volker
Der Anhänger ist aktuell ganz normal mit schwarzer Nummer zugelassen, da ich ihn aber nur im Sommer 10 Tage brauche für die Feste, ist meine Frage ob ich ihn als 25 kmh Anhänger zulassen kann und somit nicht zu TÜV muss und mir die Steuer und Versicherung spare. Faher nur im Umkreis von 5 km zum Fest und wieder zurück
Für eine Normalen Anhänger wird man keine Befreiung von der Zulassung(25 Km Zulassung) bekommen, im §3 Abs. 2 FZV ist da nix zu aufgeführt. Als Arbeitsmaschine nur wenn dann keine Getränke damit transportiert werden, also leer zum Fest
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Zitat:
@giengener schrieb am 27. September 2018 um 20:27:28 Uhr:
Der Anhänger ist aktuell ganz normal mit schwarzer Nummer zugelassen,
Wenn er jetzt ein Kennzeichenschild mit schwarzer Schrift hat, dann ist er auch keine angehängte Arbeitsmaschine. Die hätte ein grünes Kennzeichen und dürfte mit 25 km/h-Schildern und Folgekennzeichen ohne "Zulassung" bewegt werden (siehe §3(2) Nr.2 Buchst. d i.V.m. §4(2) Nr. 3 und §10 (8) FZV).
Zitat:
da ich ihn aber nur im Sommer 10 Tage brauche für die Feste, ist meine Frage ob ich ihn als 25 kmh Anhänger zulassen kann und somit nicht zu TÜV muss
Du Kannst mit einer 40-km/h-Kennzeichnung die HU-Frist auf 24 Monate verdoppeln; siehe StVZO Anlage VIII Nr. 2.1.5.2
Auf die Steuer hätte das aber keinen Einfluss, ob die Versicherung dadurch günstiger würde müsstest du dort erfragen.