Darf ich mit diesem (defekten) Fahrzeug noch fahren?

Guten Abend,

ich finde hier bei der App keine Möglichkeit einen Thread zu erstellen deshalb - tut mir leid das ich das hier kurz reinschreibe. Ich wollte fragen ob man so (siehe Bild) noch im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf. (Lichter und andere Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit sind gegeben). TÜV/ Versicherung natürlich vorhanden. Geht mir lediglich darum ob man so noch knapp eine Woche auf der Straße fahren darf. (Mit Kennzeichen im Innenraum - vorne). Danke für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Motor_007 schrieb am 15. September 2016 um 01:05:13 Uhr:


Guten Abend,

ich finde hier bei der App keine Möglichkeit einen Thread zu erstellen deshalb - tut mir leid das ich das hier kurz reinschreibe. Ich wollte fragen ob man so (siehe Bild) noch im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf. (Lichter und andere Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit sind gegeben). TÜV/ Versicherung natürlich vorhanden. Geht mir lediglich darum ob man so noch knapp eine Woche auf der Straße fahren darf. (Mit Kennzeichen im Innenraum - vorne). Danke für eure Hilfe.

Na klar. Ist doch kaum kaputt.😁😁
Frage war nicht ernst, oder?

43 weitere Antworten
43 Antworten

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. September 2016 um 10:03:50 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 15. September 2016 um 10:01:16 Uhr:


Mich wundert hier langsam nichts mehr Deutschland hat sich schon abgeschafft. Willkommen in Bulgaria

Eher Orient.

Eher Italien.

...

🙄

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. September 2016 um 11:03:17 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. September 2016 um 07:41:35 Uhr:


Der dürfte so noch nicht mal für für ein paar Stunden so im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden,

wo steht das?

Ein Fahrzeug mit gefährlichen Ecken und Kanten gefährde sowohl zugelassen als auch abgemeldet die öffentliche Sicherheit. Der Eigentümer habe auch die Abschlepp- und Verwahrungskosten zu tragen wenn dieses durch die Stadt entsorgt und abgeschleppt werden sollte. (VwG Köln, AZ: 20 K 3694/08 ).

MfG
Mike

Hat wohl jemand 007 Fahrten nachstellen wollen :'😉

Lustig

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Mach ruhig ... auffälliger geht es ja kaum noch. Außer dein Beifahrer schießt mit einer Waffe aus dem Fenster.

Wenn dich die Grün/Blauen nicht rausfischen, gibt irgendein aufmerksamer Bürger denen bald einen Tipp.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. September 2016 um 11:03:17 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. September 2016 um 07:41:35 Uhr:


Der dürfte so noch nicht mal für für ein paar Stunden so im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden,

wo steht das?

Naja, man kann hier sicherlich davon ausgehen, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Und darf somit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Weiterhin könnte der Verdacht entstehen, dass hier wer seinen Schrott illegal entsorgen will.

Ein "don't feed" dürfte angebracht sein 😉

Ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Unfall und der Polizist hatte keine Bedenken, dass ich meine Fahrt (noch ca. 700km über die Autobahn) fortsetze. Ich wüsste nicht, weshalb das Auto so nicht mehr gefahren werden sollte. Autos mit falsch eingestellten Scheinwerfern fahren massig auf den Straßen herum. Scharfkantige Stellen sieht man auch oft. Eine Vorschrift zum Fußgängerschutz gibt es nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Was einmal zugelassen ist, ist zugelassen. Das Kennzeichen muss sichtbar sein, wie auch immer Du das machst. Auch wenn es absurd erscheinen mag - ich wüsste nicht, weshalb man das Auto nicht mehr fahren sollte.

(Es ist vorne sogar kürzer als vorher, also baut man im Schnitt weniger Auffahrunfälle damit 😉 )

Zitat:

@Beethoven schrieb am 15. September 2016 um 16:54:41 Uhr:


Eine Vorschrift zum Fußgängerschutz gibt es nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge.

Was heißt nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge? Vor der Zulassung oder wie?

Das Auto wurde am Montag zugelassen und am nächsten Tag der Schaden.

Zitat:

@Motor_007 schrieb am 15. September 2016 um 16:58:27 Uhr:



Was heißt nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge? Vor der Zulassung oder wie?

Das Auto wurde am Montag zugelassen und am nächsten Tag der Schaden.

Dein Auto wurde am Montag zugelassen und hat auf Grund der Umstände am nächsten Tag die Teilnahmeberechtigung am Straßenverkehr verloren.

Edith

Zitat:

@Beethoven schrieb am 15. September 2016 um 16:54:41 Uhr:


ich wüsste nicht, weshalb man das Auto nicht mehr fahren sollte.

Weil da so ein paar Teile abstehen und die Scheinwerfer hin sind. Vom Unfallort zum Schrottplatz oder Privatgelände fahren: Kein Problem. Damit noch groß durch die Gegend fahren könnte die sofortige Zwangsstilegung wegen erheblicher Mängel bedeuten, je nach dem, wie der Anhaltende so gelaunt ist..... Bei abstehenden Teilen hört der Spaß nämlich auf.

Zitat:

@Motor_007 schrieb am 15. September 2016 um 16:58:27 Uhr:



Zitat:

@Beethoven schrieb am 15. September 2016 um 16:54:41 Uhr:


Eine Vorschrift zum Fußgängerschutz gibt es nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge.

Was heißt nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge? Vor der Zulassung oder wie?

Das Auto wurde am Montag zugelassen und am nächsten Tag der Schaden.

Ist dir da vorne einer rein gefahren? 😁

Sorry, das war wohl ein teures Eintagsvergnügen.
Ich denke das ist ein wirtschftlicher Totalschaden, eine Reparatur kostet sehr wahrscheinlich mehr was das Auto noch wert ist.
Kannste verschrotten.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 15. September 2016 um 19:25:11 Uhr:


...

Ist dir da vorne einer rein gefahren? 😁
...

Selbst das solls geben... in der Spedition für die ich gefahren bin ist das einem der Fahrer passiert... -ein älterer netter Tscheche, der seit Jahren nur defensiv, übervorsichtig unterwegs war, einer von dem man es erwartet, dass der nie auch nur einen Kratzer ins Auto fährt-
Als er die Geschichte mit seinem tschechisch akzentuierten Deutsch mit einer Unschuldsmiene übers ganze Gesicht erzählt hat lag ich fast lachend aufm Boden.
Nach dem Crash hat er in der Firma angerufen hat um den Unfall zu melden... "Chefin, der MAN fährt nicht mehr." Chefin: "Was ist passiert, oh Ferdinand, wie Du, was hast Du gemacht?" Fahrer: "Chefin ich hab nix gemacht, ich bin fast vor Schreck ausm Bett gefallen, da steckt ein Auto in der Stoßstange."

Er stand für die vorgeschriebene Ruhepause in einem Industriegebiet auf nem Parkstreifen und hat geschlafen... dabei ist ihm tatsächlich einer, der die Kurve nicht gekriegt hat in die Front geknallt. Der PKW hats halbwegs überlebt und fuhr noch... Fahrerflucht... der LKW (MAN TGX 18.400) brauchte nen Abschlepper, da der Kühler geplatzt war.
Der Flüchtige wurde von der gerufenen und herbeieilenden Polizei aufgegabelt... ist denen beim Rausfahren ausm Ind.gebiet direkt in die Hände gelaufen bzw. gefahren.

@TE: Du darfst damit (a) vom Unfall nach Hause, (b) von zu Hause in die Werkstatt fahren. Und zwar mit Kennzeichen vorn hinter der Scheibe.

Sagt mein gefühltes Rechtswissen, und das liegt nicht oft falsch.

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