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Darf ich diese Blinker legal verwenden?

Honda CB 450
Themenstarteram 12. November 2020 um 20:13

Hallo,

ich hoffe jmd. kann mir helfen und zwar wollte ich mir diese LED Blinker kaufen https://www.ebay.de/itm/233532705485 aber weiß nicht ob ich die legal im Straßenverkehr verwenden kann. Also mit dem Bremslicht und Tagfahrlicht. Weil da ist, so wie es aussieht, nur eine E Nummer drauf und hab jetzt gelesen, dass für alle Funktionen ein E Zeichen vorhanden sein muss. Andere wiederum sagen das sein Wurst, was stimmt denn nun?

Wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte:-).

Ich hoffe das ist der richtige Ort für diese Frage.

Beste Antwort im Thema

Das Produkt darfst du verwenden.

 

Ob du es legal verwenden darfst, hängt von deinem Einbau ab. Es sind Mindestabstände für Blinker gefordert. Wenn du hinten beide als Bremslicht verwendest, dann das Serien Licht abklemmen.

 

Vorn wird's interessant. Standlicht oder tagfahrlicht?! Bei tagfahrlicht darf dein Abblendlicht nicht an sein, dein standlicht auch nicht. Bei standlicht in den Blinkern, ist das im Hauptscheinwerfer abzuklemmen.

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Das Produkt darfst du verwenden.

 

Ob du es legal verwenden darfst, hängt von deinem Einbau ab. Es sind Mindestabstände für Blinker gefordert. Wenn du hinten beide als Bremslicht verwendest, dann das Serien Licht abklemmen.

 

Vorn wird's interessant. Standlicht oder tagfahrlicht?! Bei tagfahrlicht darf dein Abblendlicht nicht an sein, dein standlicht auch nicht. Bei standlicht in den Blinkern, ist das im Hauptscheinwerfer abzuklemmen.

Was verstehst Du unter E-Nummer, E-Zeichen?

Für mich ist das immer das Gleiche. Das E-Zeichen (E-mark) oder die ECE-Homologation ist ein E mit einer Zahl im Kreis. Die Zahl steht für das Land, in dem das Teil geprüft wurde. Wenn es nicht gefälscht ist, ist das ausreichend, wenn sie vorschriftsmäßig montiert werden.

Themenstarteram 13. November 2020 um 6:36

Zitat:

@400.000km schrieb am 12. November 2020 um 22:58:58 Uhr:

Was verstehst Du unter E-Nummer, E-Zeichen?

Für mich ist das immer das Gleiche. Das E-Zeichen (E-mark) oder die ECE-Homologation ist ein E mit einer Zahl im Kreis. Die Zahl steht für das Land, in dem das Teil geprüft wurde. Wenn es nicht gefälscht ist, ist das ausreichend, wenn sie vorschriftsmäßig montiert werden.

Ups, ja ich meine die E Nummer, hab mich verschrieben :-).

Themenstarteram 13. November 2020 um 6:37

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. November 2020 um 21:28:49 Uhr:

Das Produkt darfst du verwenden.

 

Ob du es legal verwenden darfst, hängt von deinem Einbau ab. Es sind Mindestabstände für Blinker gefordert. Wenn du hinten beide als Bremslicht verwendest, dann das Serien Licht abklemmen.

 

Vorn wird's interessant. Standlicht oder tagfahrlicht?! Bei tagfahrlicht darf dein Abblendlicht nicht an sein, dein standlicht auch nicht. Bei standlicht in den Blinkern, ist das im Hauptscheinwerfer abzuklemmen.

Okay, Dankeschön.

Habe vor kurzem eine Kawasaki mit Laufblinker vor mir gehabt, die konnte man kaum sehen, ganz schwaches Licht.

Ich denke mal, das waren auch so Billigprodukte

Moin Moin !

Die Anzeige ist widersprüchlich ! Da wird angeblich ein deutsches Produkt angeboten, welches in D geprüft wurde (E1) , in der Vergrösserung ist es dann plötzlich E24 , also Irland.

Zitat:

Was verstehst Du unter E-Nummer, E-Zeichen?

 

Für mich ist das immer das Gleiche. Das E-Zeichen (E-mark) oder die ECE-Homologation ist ein E mit einer Zahl im Kreis. Die Zahl steht für das Land, in dem das Teil geprüft wurde. Wenn es nicht gefälscht ist, ist das ausreichend, wenn sie vorschriftsmäßig montiert werden.

Falsch . Das wichtigste ist der Verwendungsbereich, auch der muss angegeben sein. Bei diesen angeblichen Fzg-Teilen mit "E" Nr. handelt es sich oft um irgendetwas , was irgendwie Licht abgibt und zwar geprüft wurde, meist aber nur auf elektromagnetische Verträglichkeit.

Beleuchtungseinrichtungen für Fzge müsse nach ECE R48 geprüft sein und tragen ausserdem noch ein Kürzel für den Verwendungsbereich.

Von alledem kann ich auf diesen Blinkern nichts erkennen.

MfG Volker

Themenstarteram 15. November 2020 um 10:46

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

Moin Moin !

Die Anzeige ist widersprüchlich ! Da wird angeblich ein deutsches Produkt angeboten, welches in D geprüft wurde (E1) , in der Vergrösserung ist es dann plötzlich E24 , also Irland.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

Zitat:

Was verstehst Du unter E-Nummer, E-Zeichen?

 

Für mich ist das immer das Gleiche. Das E-Zeichen (E-mark) oder die ECE-Homologation ist ein E mit einer Zahl im Kreis. Die Zahl steht für das Land, in dem das Teil geprüft wurde. Wenn es nicht gefälscht ist, ist das ausreichend, wenn sie vorschriftsmäßig montiert werden.

Falsch . Das wichtigste ist der Verwendungsbereich, auch der muss angegeben sein. Bei diesen angeblichen Fzg-Teilen mit "E" Nr. handelt es sich oft um irgendetwas , was irgendwie Licht abgibt und zwar geprüft wurde, meist aber nur auf elektromagnetische Verträglichkeit.

Beleuchtungseinrichtungen für Fzge müsse nach ECE R48 geprüft sein und tragen ausserdem noch ein Kürzel für den Verwendungsbereich.

Von alledem kann ich auf diesen Blinkern nichts erkennen.

MfG Volker

Danke.

Genau das war es nämlich was ich komisch fand. Dann kaufe ich mir lieber ein paar normale Blinker.

MfG

Jannis

Schau mal bei Louis, die haben gute Auswahl, manchmal sogar im "Sale" günstige Teile die wohl aus dem Programm fallen.

Habe mir vor ein paar Jahren Blinker von Highsider gekauft, Metallgehäuse, gibt's auch als Blinker/ Rücklicht oder Blinker/ Rücklicht/Bremsleuchte

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

Moin Moin !

Die Anzeige ist widersprüchlich ! Da wird angeblich ein deutsches Produkt angeboten, welches in D geprüft wurde (E1) , in der Vergrösserung ist es dann plötzlich E24 , also Irland.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

Zitat:

Was verstehst Du unter E-Nummer, E-Zeichen?

 

Für mich ist das immer das Gleiche. Das E-Zeichen (E-mark) oder die ECE-Homologation ist ein E mit einer Zahl im Kreis. Die Zahl steht für das Land, in dem das Teil geprüft wurde. Wenn es nicht gefälscht ist, ist das ausreichend, wenn sie vorschriftsmäßig montiert werden.

Falsch . Das wichtigste ist der Verwendungsbereich, auch der muss angegeben sein. Bei diesen angeblichen Fzg-Teilen mit "E" Nr. handelt es sich oft um irgendetwas , was irgendwie Licht abgibt und zwar geprüft wurde, meist aber nur auf elektromagnetische Verträglichkeit.

Beleuchtungseinrichtungen für Fzge müsse nach ECE R48 geprüft sein und tragen ausserdem noch ein Kürzel für den Verwendungsbereich.

Von alledem kann ich auf diesen Blinkern nichts erkennen.

MfG Volker

Quatsch. Der Verwendungsbereich ist aufgedruckt. Mindestens auf einem Foto kann man das ansatzweise erkennen. Das ganze beginnt mit 50R. Also hat das mit EMV nichts zu tun. Du liegst leider falsch.

Natürlich muss es auch der richtige Verwendungsbereich sein. Das geht aus der Anleitung/Konformitätserklärung hervor, die dem Ding beiliegt oder aus der aufgedruckten Nummer. Also das das Ding auch ein Blinker ist und kein Fernscheinwerfer.

Wenn man unsicher ist, lass Dir die komplette Nummer vom ebay Verkäufer geben, die vorne auf dem Teil eingeprägt ist.

Diese E-geprüften Blinker finde ich interessant. Es sind zwar keine Lauflichtblinker, aber dafür gibt es verschiedene Gehäusefarben:

LED Blinker Multiface

 

Themenstarteram 28. November 2020 um 12:15

Zitat:

@400.000km schrieb am 15. November 2020 um 19:10:52 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

Moin Moin !

Die Anzeige ist widersprüchlich ! Da wird angeblich ein deutsches Produkt angeboten, welches in D geprüft wurde (E1) , in der Vergrösserung ist es dann plötzlich E24 , also Irland.

Zitat:

@400.000km schrieb am 15. November 2020 um 19:10:52 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. November 2020 um 11:41:18 Uhr:

 

Falsch . Das wichtigste ist der Verwendungsbereich, auch der muss angegeben sein. Bei diesen angeblichen Fzg-Teilen mit "E" Nr. handelt es sich oft um irgendetwas , was irgendwie Licht abgibt und zwar geprüft wurde, meist aber nur auf elektromagnetische Verträglichkeit.

Beleuchtungseinrichtungen für Fzge müsse nach ECE R48 geprüft sein und tragen ausserdem noch ein Kürzel für den Verwendungsbereich.

Von alledem kann ich auf diesen Blinkern nichts erkennen.

MfG Volker

Quatsch. Der Verwendungsbereich ist aufgedruckt. Mindestens auf einem Foto kann man das ansatzweise erkennen. Das ganze beginnt mit 50R. Also hat das mit EMV nichts zu tun. Du liegst leider falsch.

Natürlich muss es auch der richtige Verwendungsbereich sein. Das geht aus der Anleitung/Konformitätserklärung hervor, die dem Ding beiliegt oder aus der aufgedruckten Nummer. Also das das Ding auch ein Blinker ist und kein Fernscheinwerfer.

Wenn man unsicher ist, lass Dir die komplette Nummer vom ebay Verkäufer geben, die vorne auf dem Teil eingeprägt ist.

Okay Dankeschön.

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