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Darf ich 125ccm fahren?

Themenstarteram 24. März 2019 um 17:53

Hi,

ein Freund von mir meint, er darf mit dem eingetragenen Führerschein KEINE 125ccm fahren.

Stimmt das? Ich finde da andere Infos im Netz! Er ist sich auch ganz sicher, das er damals keine extra Prüfung abgelegt hat.

Danke Euch!

Bernd

Bildschirmfoto-2019-03-24-um-18-50-38
Beste Antwort im Thema

Ein Blick auf die Schlüsselzahlen dient der Wahrheitsfindung.

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Die Führerscheinklassen A & A1 resultieren daraus das Er mit seinem B noch Trikes fahren durfte. Da Dank der Politik Diese aber nicht mehr der Führerscheinklasse B sondern A zugeordnet wurden, gab da vor wenigen Jahren eine Änderung, bekommen jetzt Alle die den Schein umtauschen zum B noch A und A1 dazu, aber eben eingeschränkt auf Dreiräder. Ein zweirädriges Fahrzeug der Klassen A oder A1 darf damit nicht bewegt werden.

Nicht nur die Führerscheinklassen zählen sondern auch die Schlüsselzahlen.

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Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 24. März 2019 um 19:09:55 Uhr:

Bedeutet, er darf nur Trikes unter den obigen Bedingungen fahren, aber keine 125ccm!

Wer einen reinen 125ccm macht, hat keine 79.03 / 79.04 dahinter stehen?

ja

https://www.welt.de/.../Fuehrerscheinregelung.html

Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist.

Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW/24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19.01.2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.

Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland – wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.

A1 und A hast du mit Sicherheit seit 2018 erst draufstehen.

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:30

@Bamako

Der Führerschein wurde 2016 mit CE neu erteilt. Danach nix mehr.

Zitat:

@Bamako schrieb am 24. März 2019 um 19:27:07 Uhr:

A1 und A hast du mit Sicherheit seit 2018 erst draufstehen.

Die Klasse A mit Einschränkungen resultiert doch aus der Klasse B die seit 1998 erteilt wurde.

am 1. März 2020 um 17:51

Inzwischen gab es hier bei dem 125er Thema eine Gesetzesänderung. Seit 2020 darf unter gewissen Voraussetzungen mit dem normalen B-Führerschein eine 125er gefahren werden. Hier nachzulesen: Motorrad fahren Autoführerschein. Bedingung ist jedoch, dass man mind. 25 Jahre alt ist, mind. seit 5 Jahren seinen Führerschein hat und 9 Unterrichtseinheiten bei der Fahrschule absolviert (Praxis+Theorie). Eine Prüfung ist dann aber nicht notwendig. Dein B-Führerschein wird dann um die Schlüsselzahl 196 ergänzt, sodass du bis zu 125ccm fahren darfst.

und man muss rund 700 bis 800 Euros in der Fahrschule lassen ....

dann kann man auch gleich den A machen.

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