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Darf ich 125ccm fahren?

Themenstarteram 24. März 2019 um 17:53

Hi,

ein Freund von mir meint, er darf mit dem eingetragenen Führerschein KEINE 125ccm fahren.

Stimmt das? Ich finde da andere Infos im Netz! Er ist sich auch ganz sicher, das er damals keine extra Prüfung abgelegt hat.

Danke Euch!

Bernd

Bildschirmfoto-2019-03-24-um-18-50-38
Beste Antwort im Thema

Ein Blick auf die Schlüsselzahlen dient der Wahrheitsfindung.

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Die Führerscheinklassen A & A1 resultieren daraus das Er mit seinem B noch Trikes fahren durfte. Da Dank der Politik Diese aber nicht mehr der Führerscheinklasse B sondern A zugeordnet wurden, gab da vor wenigen Jahren eine Änderung, bekommen jetzt Alle die den Schein umtauschen zum B noch A und A1 dazu, aber eben eingeschränkt auf Dreiräder. Ein zweirädriges Fahrzeug der Klassen A oder A1 darf damit nicht bewegt werden.

Nicht nur die Führerscheinklassen zählen sondern auch die Schlüsselzahlen.

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gelöscht

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:00

Ich bin da echt überfragt! Dachte, bevor er zur Fahrschule radelt, (fährt) frage ich mal nach!

Wieso denn nicht?

Da steht doch sogar A seit 4.5.98

A1 steht auch drin. Der langt doch für 125er

gelöscht

Zur Fahrschule radeln?

Hat man ihm den Schein gezwickt?

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:03

Hat man denn damals den 125ccm mit dem Autoführerschein bekommen? (Er war damals gerade 18 Jahre alt) Was bedeutet dann A?

Ein Blick auf die Schlüsselzahlen dient der Wahrheitsfindung.

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Die Führerscheinklassen A & A1 resultieren daraus das Er mit seinem B noch Trikes fahren durfte. Da Dank der Politik Diese aber nicht mehr der Führerscheinklasse B sondern A zugeordnet wurden, gab da vor wenigen Jahren eine Änderung, bekommen jetzt Alle die den Schein umtauschen zum B noch A und A1 dazu, aber eben eingeschränkt auf Dreiräder. Ein zweirädriges Fahrzeug der Klassen A oder A1 darf damit nicht bewegt werden.

Nicht nur die Führerscheinklassen zählen sondern auch die Schlüsselzahlen.

gelöscht da falsche Aussage

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:09

Bedeutet, er darf nur Trikes unter den obigen Bedingungen fahren, aber keine 125ccm!

Wer einen reinen 125ccm macht, hat keine 79.03 / 79.04 dahinter stehen?

Sir Donald hat Recht.

Nur dreirädrig darf gefahren werden.

Sorry ich habe die Code Zahlen nicht beachtet

https://www.flvbw.de/.../...asse-a-und-doch-kein-motorradfuehrers.html

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:12

Bezieht sich das nur auf TRIKES oder auch auf die 125ccm die vorne 2 Räder haben und hinten eins bzw. anders herum?

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 24. März 2019 um 19:09:55 Uhr:

Bedeutet, er darf nur Trikes unter den obigen Bedingungen fahren, aber keine 125ccm!

Wer einen reinen 125ccm macht, hat keine 79.03 / 79.04 dahinter stehen?

Richtig!

Schlüsselzahlen

Der EU-Führerschein ist angetreten um den nationalen Irrsinn zu beenden und zu Vereinfachen. Mit dem Ergebnis das es Heute noch komplizierter ist als Früher.

 

Bei den Dreirädern die Vorne zwei Räder haben gibt es Solche und Solche, leider.

Man muss also beim jeweiligen Modell nachschauen ob es mit dem B ( eingeschränkten Klassen A) oder mit uneingeschränkter Klasse A, A2 oder A1 gefahren werden darf.

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:18

Danke Dir. @Sir Donald. In Spanien z.b. dürfte er 125ccm fahren, Deutschland eben nicht. Bekloppte EU!

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