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Darf ein Bus mit Anhänger grundsätzlich auf einer 3-spurigen Autobahn die ganz linke Spur nutzen...

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 11:05

Freue mich auf sachdienliche Hinweise...!

-:)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 17:25

Zitat:

@v8.lover schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:41:50 Uhr:

Was hat die (Höchst-)Geschwindigkeit jetzt mit der linken Spur zu tun? Eigentlich nichts - ausser wenn durch spezielle Verkehrszeichen angezeigt wird, dass eine MINDEST-Geschwindigkeit gefordert ist.

Metalhead: Weil Sattelzugmaschine rechtlich erstmal kein LKW ist. Sondern (Sattel-)Zugmaschine. Ist 'ne eigene Fahrzeugkategorie. Eine Sattelzugmaschine selbst kann nämlich keine Transportaufgabe wahrnehmen. Ein LKW wird sie/es (rechtlich) erst, wenn ein Auflieger angehängt ist. Somit ist dann so-oder-so die linke Spur tabu.

-:)

Deswegen darf eine Solo-Sattelzugmaschine ja auch an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt unterwegs sein...!

-:)

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Zitat:

@v8.lover schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:48:21 Uhr:

Ist ja kein LKW :-D

Sondern?

Gruß Metalhead

Was hat die (Höchst-)Geschwindigkeit jetzt mit der linken Spur zu tun? Eigentlich nichts - ausser wenn durch spezielle Verkehrszeichen angezeigt wird, dass eine MINDEST-Geschwindigkeit gefordert ist.

Metalhead: Weil Sattelzugmaschine rechtlich erstmal kein LKW ist. Sondern (Sattel-)Zugmaschine. Ist 'ne eigene Fahrzeugkategorie. Eine Sattelzugmaschine selbst kann nämlich keine Transportaufgabe wahrnehmen. Ein LKW wird sie/es (rechtlich) erst, wenn ein Auflieger angehängt ist. Somit ist dann so-oder-so die linke Spur tabu.

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 17:25

Zitat:

@v8.lover schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:41:50 Uhr:

Was hat die (Höchst-)Geschwindigkeit jetzt mit der linken Spur zu tun? Eigentlich nichts - ausser wenn durch spezielle Verkehrszeichen angezeigt wird, dass eine MINDEST-Geschwindigkeit gefordert ist.

Metalhead: Weil Sattelzugmaschine rechtlich erstmal kein LKW ist. Sondern (Sattel-)Zugmaschine. Ist 'ne eigene Fahrzeugkategorie. Eine Sattelzugmaschine selbst kann nämlich keine Transportaufgabe wahrnehmen. Ein LKW wird sie/es (rechtlich) erst, wenn ein Auflieger angehängt ist. Somit ist dann so-oder-so die linke Spur tabu.

-:)

Deswegen darf eine Solo-Sattelzugmaschine ja auch an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt unterwegs sein...!

-:)

Zitat:

@ttru74 schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:15:18 Uhr:

Zitat:

@HTC schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:23:24 Uhr:

Auf welcher Grundlage beruht diese Aussage? Hab nichts sachdienliches dazu gefunden, nur die Geschwindigkeitsbeschränkungen...

HTC

Edit: habs gefunden, STVO §7 3c

Na, genau den § kennen aber viele Busfahrer nicht.

Den kennen auch viele PKW Fahrer nicht.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:41:50 Uhr:

Metalhead: Weil Sattelzugmaschine rechtlich erstmal kein LKW ist. Sondern (Sattel-)Zugmaschine. Ist 'ne eigene Fahrzeugkategorie. Eine Sattelzugmaschine selbst kann nämlich keine Transportaufgabe wahrnehmen. Ein LKW wird sie/es (rechtlich) erst, wenn ein Auflieger angehängt ist. Somit ist dann so-oder-so die linke Spur tabu.

Sehe ich etwas anders bzw. differenzierter. Es kommt einfach drauf an. Es gibt zwar die nationale Fahrzeugklasse „Sattelzugmaschine“ mit einer Schlüsselnummer 88 in der Fahrzeugklasse, diese Unterscheidung gibt es aber im EU-Recht nicht mehr, da ist es ein Nx BC, wobei N für Fahrzeuge zur Güterbeförderung (=LKW) steht. Somit kommt es lustigerweise auf das Fahrzeugalter an, wenn man nur die Begrifflichkeit betrachtet, also wann ein Fahrzeug noch national verschlüsselt wurde oder nach EU-Recht. Ich danke aber, dass da auch entsprechende Aussagen existieren, die eine Sattelzugmaschine als LKW definieren (nicht zu Unrecht) und es somit auch für diese Fahrzeuge verboten ist. An der rechtlichen Betrachtung ändert sich aber nichts dadurch, wenn ein Auflieger angehängt wird, das stimmt nicht, was du da schreibst. Dadurch wird es maximal ein Gespann, ändert an der Fahrzeugklasse nichts.

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 20:37

Zur großen Irritation und nachhaltigen Verärgerung der Exekutivkräfte waren Zementmischer keine LKW sondern rollende Arbeitsmaschinen...!

-:)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Dezember 2018 um 20:41:16 Uhr:

Ich danke aber, dass da auch entsprechende Aussagen existieren, die eine Sattelzugmaschine als LKW definieren (nicht zu Unrecht) und es somit auch für diese Fahrzeuge verboten ist. An der rechtlichen Betrachtung ändert sich aber nichts dadurch, wenn ein Auflieger angehängt wird, das stimmt nicht, was du da schreibst.

Davon habe ich noch nie etwas gehört. Im Sinne der StVO sind Solo-Sattelzugmaschinen schon immer anderen Zugmaschinen gleichgestellt gewesen. Ebenso gilt es als unstrittig, dass der Sattelzug (korrekt: das Sattelkraftfahrzeug) dem Lkw gleichgestellt ist, wenn im Text der StVO nur von "Lastkraftwagen" die Rede ist. In der StVO gibt es nur einen Fall, in dem das Sattelkraftfahrzeug separat erwähnt wird, nämlich beim Zeichen 262.

Zitat:

@princeton schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:37:04 Uhr:

Zur großen Irritation und nachhaltigen Verärgerung der Exekutivkräfte waren Zementmischer keine LKW sondern rollende Arbeitsmaschinen...!

Wenn damit der klassische Fahrmischer gemeint ist, kann ich mir das kaum vorstellen, denn der dient in erster Linie dem Transport und nicht der Verrichtung von Arbeit. Anders könnte es bei der Autobetonpumpe sein.

….im Übrigen verstehe ich nach wie vor nicht, was Kraftfahrzeuge mit Anhängern auf anderen Spuren außer der äußersten rechten verloren haben.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:44:41 Uhr:

….im Übrigen verstehe ich nach wie vor nicht, was Kraftfahrzeuge mit Anhängern auf anderen Spuren außer der äußersten rechten verloren haben.

Die nutzen die 2km/h Geschwindigkeitsvorteil zum eigenen schnelleren Vorwärtskommen aus. :D

naja, mit 'ner 100km/h-Zulassung und dann bei 110km/h nach Tacho... hat man schon immer mindestens echte 10km/h Geschwindigkeitsunterschied zu LKW's... das macht schon was aus wenn man z.B. über 500km einfache Strecke hat...

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:44:41 Uhr:

….im Übrigen verstehe ich nach wie vor nicht, was Kraftfahrzeuge mit Anhängern auf anderen Spuren außer der äußersten rechten verloren haben.

Dasselbe wie andere Verkehrsteilnehmer auch.

Reisebusse sehe ich durchaus immer mal wieder auf der ganz linken Spur. Wusste gar nicht dass die da nicht hindürfen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Dezember 2018 um 16:10:28 Uhr:

Reisebusse sehe ich durchaus immer mal wieder auf der ganz linken Spur. Wusste gar nicht dass die da nicht hindürfen.

Die dürfen da hin, nur mit Anhänger nicht.

Gruß Metalhead

Das sind die Gleichen die sich Aufregen bei geschw begrenzung 100, wenn dann ein Bus mit 100 vor Ihnen ist.

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