Darf die Polizei das?

Hallo,

erstmal vorweg, ich hoffe ich habe das jetzt in der richtigen Rubrik geschrieben? wenn nicht bitte verschieben 🙂

also es geht darum, ich hatte am Dienstag das Vergnügen in einem Bugatti Veyron mitzufahren (leider nur als Beifahrer 😁)

Als mein Bekannter und Ich auf der Autobahn fuhren, im 120er Bereich, wurden wir von einem Polizeiauto überholt, das sich sofort vor uns setzte. So etwa 10 Sekunden später ging dann hinten beim Polizeiwagen das Licht an "Polizei, bitte folgen"

Wir sind dann alle auf den nächsten Parlplatz gefahren, die Polizisten stiegen aus, und sind zu uns ans Auto gekommen. Mein Bekannter hat sofort gefargt, ob er irgendetwas "verbrochen" hätte. Die Polizisten meinten, nein, sie wollten sich einfach mal den Veyron aus der Nähe angucken. Ein Polizist hat sogar Fotos mit seinem Handy gemacht. (Dürfen Polizisten eigentlich Privathandys im Dienst mitsichführen?)

Jetzt meine Frage, darf die Polizei einfach jemanden aus Eigeninteresse anhalten? Ich mein, sie haben sofort gesagt, das wir nichts falsch gemacht haben, sondern das Sie sich einfach nur den Veyron mal näher betrachten wollten.

Ich mein, wir haben dadurch keinen Schaden genommen oder so, trotzdem ist das irgendwie komisch?!

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG, Peter

P.S. Der Veyron ist einfach nur genial, das absolute Traumauto. Aber leider für mich ein unereichbarer Traum 🙁

Beste Antwort im Thema

Die Polizisten hätten euch sogar erschießen dürfen!!

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Mein Gott lasse doch kucken vielleicht kucken die ja dann bei der nächsten VK nicht so genau hin 🙂

Immerhin schon zu sehen das in einigen Gegenden noch menschliche Polizei unterwegs ist und nicht Paragraphenreiter.

Nebenbei soweit mir das mal erklärt wurde gibt es garkeine Dienstnummer nur Namen, Rang und die Dienststelle.

Nein , da würde ich eine beschwerde einreichen bei der bundesministerium , Die Polizei darf keine autos einhalten ohne tatbestand....

Zitat:

Original geschrieben von babagandan


Die Polizei darf keine autos einhalten ohne tatbestand....

Erstens wurde das Fahrzeug nicht einbehalten, sondern angehalten und zweitens ist zum Anhalten kein Tatbestand erforderlich sondern lediglich ein Tatverdacht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Und was soll die Frage bzgl. des privaten Handies?
Das frage ich mich auch die ganze Zeit. Vielleicht erklärt uns der Fragesteller ja mal den Hintergrund seiner Frage.

Ich habe deswegen gefragt, weil sie im Dienst waren. Ich finds ja toll wenn sie es dürfen, es hat mich halt nur gewundert.

Ich muss während der Arbeit alles mit dem Fimrenhandy machen, mein privates muss aus bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Stubenhauer


Ich muss während der Arbeit alles mit dem Fimrenhandy machen, mein privates muss aus bleiben.

Du arbeitest höchstwahrscheinlich in einem Hochsicherheitsbereich.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Stubenhauer


Ich muss während der Arbeit alles mit dem Fimrenhandy machen, mein privates muss aus bleiben.
Du arbeitest höchstwahrscheinlich in einem Hochsicherheitsbereich.

nicht wirklich 😁 😉 Aber mein Arbeitgeber verlangt es halt, ich finde es ja auch schwachsinnig....

Da muß der Arbeitgeber aber eine gute Begründung haben, wenn mal ein Mitarbeiter diese Regelung arbeitsrechtlich prüfen läßt...

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Oberlehrer? Entschuldigt mal! Wenn die mich grundlos anhalten würden, hätte ich da schon was gegen.

Das ist Oberlehrer pur. Ich gehöre zur Rennleitung! Was regst Du Dich auf? Wenn ich als Wachtmeister merke, dass der Fahrer eines Veyron mit einem "Blickkontrolle" nicht einverstanden ist, dann sage ich ihm eben, dass es eine normale Verkehrskontrolle ist. Dieser hat er sich zu unterziehen. Und die kann auch völlig grundlos sein.

Guckst Du:

Die Vorschrift ist nur eine Ermächtigungsnorm, die eigentliche Norm findet sich in § 36 StVO:

§ 36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. (..)

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

§ 36 V StVO wird überwiegend dahingehend verstanden, dass Polizeibeamte auch ohne konkreten Anlass Fahrzeugpapiere überprüfen dürfen. Vergleiche etwa das Urteil des KG Berlin:

"Das Antragsvorbringen, die Beschuldigten hätten den Antragsteller am 7. Januar 1997 "willkürlich" angehalten, ist unzutreffend. Die Maßnahme war durch § 36 Abs. 5 StVO gedeckt. Das Anhaltegebot diente nicht nur der Ahndung der zuvor von den Polizeibeamten beobachteten Verkehrsordnungswidrigkeit (Zuwiderhandlung gegen §§ 17 Abs. 3, 49 Abs. 1 Nr. 17 StVO durch unvorschriftsmäßig eingeschaltete Nebelscheinwerfer und gegen §§ 23 Abs. 1 Satz 3, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO durch Verschmutzung des Kennzeichens), sondern auch, wie der Geschehensablauf zweifelsfrei ergibt, der Kontrolle der mitzuführenden Fahrzeugpapiere. Damit handelte es sich um eine - auch ohne konkreten Anlaß zulässige - Verkehrskontrolle im Sinne von § 36 Abs. 5 StVO."

Und die Nummer mit der Dienstnummer kannst Du zumindest in Deutschland vergessen. Ich bin fast 25 Jahre dabei und habe noch nie eine besessen. Höchtens meine Personalnummer für die Bezügeabrechnung. Ansonsten antworte ich auf die geistig kaum zu toppende Frage immer: 110

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer


Mein Gott lasse doch kucken vielleicht kucken die ja dann bei der nächsten VK nicht so genau hin 🙂
 
Immerhin schon zu sehen das in einigen Gegenden noch menschliche Polizei unterwegs ist und nicht Paragraphenreiter.
 
Nebenbei soweit mir das mal erklärt wurde gibt es garkeine Dienstnummer nur Namen, Rang und die Dienststelle.

 Ich weiß zwar nicht ,wo du arbeitest,aber hier in Berlin gibt es Dienstnummern.

Auf Verlangen muß ich diese Angeben und seies nur um zu sagen der Herr......

mit der Dienstnr so,so,so hat den sachverhalt bearbeitet,oder hat das und das gesagt.

Dann muss Berlin eine Ausnahme sein. Ich kenne kein Bundesland, in dem es die "Miami-Vice-Dienstnummer" gibt. Tut auch überhaupt nicht Not. Ich habe Visitenkarten en masse in meinen Portmonee. Und die bekommt auch derjenige von mir, der sich über mich beschweren möchte. Steht ihm doch letztlich zu.  

Zitat:

Original geschrieben von babagandan


Nein , da würde ich eine beschwerde einreichen bei der bundesministerium , Die Polizei darf keine autos einhalten ohne tatbestand....

Ist immer lustig wie Tips von Leuten kommen die nichtmal wissen welchem Ministerium die Polizei unterstellt ist 😁😁

...und die nicht zwischen Tatverdacht und Tatbestand bzw. zwischen einhalten und anhalten unterscheiden können...😁

Hallo!

Auch wenn es mich manchmal befremdet, dass Beamte, v.a. Polizeibeamte, in diesem Land quasi Narrenfreiheit besitzen, stellt sich bei der vorliegenden Diskussion die Frage, wie denn Verkehrskontrollen ansonsten legitimiert sein sollten, wenn nicht auch auf Verdacht.

Es macht m.E. wenig Sinn, von den kontrollierenden Beamten einen Beleg für einen klaren Regelverstoß des Kontrollierten VOR der Kontrolle einzufordern, denn auf diese Weise wären keine Stichproben mehr möglich, die auf andere als Verkehrsvergehen abzielen.

Wenn man von der Polizei aufgehalten wird, geht es meiner Erfahrung nach am schnellsten, wenn man höflich ist und kooperiert. "Herumrechten" oder auf irgendwelchen Pseudogesetzen herumzureiten, von denen man mal gehört haben will, oder gar der Hinweis, man habe für den Unfug jetzt keine Zeit, hilft hier nicht weiter.

Auch eine Beschwerde über Polizisten wird i.d.R. zu nichts führen. Selbst wenn sie berechtigt scheint, kann man das eigentlich vergessen. Der Apparat schützt seine Schäfchen.
Bleibt, zumindest für mich, die Gewissheit, dass die überwiegende Mehrheit der Polizisten korrekt handelt und letztendlich ein wichtiger Teil der Exekutive des Rechtsstaates BRD sind, den ich keinesfalls missen möchte.

Daher sollte man akzeptieren, dass man in solchen Situationen eben nicht "der Chef" ist und die Kontrolle über sich ergehen zu lassen hat. Auch wenn man einen Bugatti fährt.

Der genannte Fahrer kann sich doch glücklich schätzen, hat er doch genau das erreicht, wofür sein Wagen maßgeblich hergestellt worden ist: die Erregung von Aufmerksamkeit...

Gruß,
M.

... und wo sind die Bilder - wenn man(n) schon sowas liest - will man(n) auch mal was sehen -

da hättest Du wenigstens auch mal Dein Handy nehmen können ...***tztz

Zitat:

Original geschrieben von babagandan


Nein , da würde ich eine beschwerde einreichen bei der bundesministerium , Die Polizei darf keine autos einhalten ohne tatbestand....

Dieser Beitrag ist einfach.......in Niedersachsen darf die Polizei sogar Kofferräume ohne Anfangsverdacht "in Augenschein nehmen". Nennt sich verdachtsunabhängige Kontrollen gem. § 12 (6) Nds.SOG. Ob es das in dieser Form auch in anderen Ländern gibt, kann ich leider nicht sagen!

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