Darf die Leasingfirma die alten Alufelgen behalten,auch wenn ich vier neue Felgen bezahlen soll?

Hallo zusammen,
hier meine Frage:Ich hatte vor ca. einem Jahr meinen Leasingwagen,einen Astra GTC 2,0L TD mit 245 Alufelgen zurückgegeben,da ich von einer Übernahme,aufgrund eines völlig überhöhten Übernahmepreises Abstand genommen hatte.Das Übergabeprotokoll der Dekra war völlig desolat ausgefallen.Schäden wurden aufgelistet,die laut Übergaberegeln des Leasinggebers aktzeptabel waren.So verlangte die ALD Leasing von mir die Kostenerstattung von gleich allen 4 Felgen,zuzüglich Demontage,Montage und Auswuchten der neuen Felgen.Den Astra hatte ich in einem Autohaus in Düsseldorf aufgespürt.Er stand dort mit den alten Felgen,die per Smartrepair aufgehübscht worden waren.Nun verweigert mir die ALD Leasing die Herausgabe der alten Felgen,obwohl ich die neuen Felgen bezahlen soll! Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Charly

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Was lernt man daraus? Wenn man die Kohle nicht hat um sich das gewünschte Fahrzeug zu kaufen, dann eben sparen oder was günstigeres suchen 😉
Aber sowas gibts ja im Leasingland Deutschland kaum mehr 😁

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Einmal reingefallen und schon der Rat "Finger weg vom Leasing"? Hast du schon mal mit einem Mädel Pech gehabt? Mit Hotel, Auto usw.?
Ich hab fünfmal geleast über freien Anbieter, einmal über BMW. Gab nie Probleme.

Zitat:

@charly040759 schrieb am 4. November 2017 um 16:07:33 Uhr:


Obwohl ich eindeutig beweisen kann,dass das Gutachten der Dekra ein Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten des Leasinggebers ist,hat mein Anwalt davon abgeraten vor Gericht zu gehen,weil das Gutachten der Dekra vor Gericht mehr Gewicht hätte als mein Video,sowie die Beweisfotos!Und laut Dekra kann man Bicolorfelgen nicht per Smartrepair reparieren.das sie lügen beweisst das Foto,das ich nach der Smartrepair gemacht habe.In dem Autosalon,in dem sie mein altes Fahrzeug anboten!

Hast Du nicht Di gesagt daß es am Mittwoch zum Gericht geht - oder hab ich da was falsch verstanden. Oder ging es nur mal zum Anwalt?

Mittwoch geht zum Gericht,ist aber zunächst einmal das bekannte "Schlichtungsverfahren.Und ja es geht auch um Lackschäden,und imaginäre Beulen.Die sind in der Summe von 1400,00€ noch nicht enthalten,da ich sie auf Anraten meines Anwaltes hinnehemen soll,weil die Beweiskraft der Dekra wie gesagt schwerer wiegt als die Wahrheit.denn Fakt ist:Bei Opel wurde mir gesagt der Wagen sei Tip Top und würde ohne Probleme zurückgenommen werden.Und meine Bilder und Fotos sagen das Gleiche.Aber wie gesagt,die Dekra sieht das anders,und das würde den Richter,der ja Laie ist , ganz klar zu Gunsten der ALD beeinflussen.Ich versuche nun aufgrund der Weigerung mir die alten Felgen herauszugeben,das gericht davon zu überzeugen,dass die Felgen eben nicht ausgetauscht wurden,sondern hier klar und eindeutig versuchter Betrug im Spiel ist!Und so nebenbei,die Felgen könnte ich verkaufen,wenn ich sie nur hätte,zum Kurs von 800,00€.Nach einer Smartrepair natürlich.ich hätte da schon einen Käufer.

Da das Fahrzeug noch vorhanden ist und bisher keinerlei Arbeiten daran vorgenommen wurden, ließen sich die behaupteten Mängel doch mit einem einfachen Beweisantritt "Augenscheinseinnahme bzw. Sachverständigengutachten" ziemlich leicht widerlegen (oder beweisen).

Ist es ein Schlichtungsverfahren oder der erste Termin, die Güteverhandlung, an die sich ggfls. die Hauptverhandlung anschließt?

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ja, irgendwie ist das komisch wa :-)

Zuerst würde ich mir einen anderen Anwalt nehmen. Was soll der Rat, die 1.400 Euro mal eben hinzunehmen? Ich würde ein Gegengutachten anbieten und mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges drohen. Man kann doch nicht bei einem so offensichtlich unseriösen Verhalten klein beigeben.

Die Lackschäden und die Dellen sollten hingenommen werden, hat nichts mit den 1.400,- € zu tun.

Oh ja, stimmt. Das hatte ich falsch gelesen. Aber auch die würde ich nicht hinnehmen, es sei denn, es würde sich um einen wirklich kleinen Betrag handeln.

Der Schlichtungstermin sollte mal gleich bei den Autohaus statt finden, wo der Wagen jetzt steht. Da wird der Gutachter schnell einknicken und der Richter kann soooo ein Laie gar nicht sein... der müsste dann schon blind und dumm sein. Dein Anwalt ist in meinen Augen aber auch nicht die hellste Kerze auf der Torte.

Im Normalfall schließt sich an den Schlichtungstermin gleich die Verhandlung an die Schrifsaetze und Anträge sollten vorliegen was beantragen die Parteien den jeweils?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 13:52:12 Uhr:


... und mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges drohen. Man kann doch nicht bei einem so offensichtlich unseriösen Verhalten klein beigeben.

das am besten noch schriftlich, damit die Gegenpartei den Straftatbestand der Nötigung auch nachweisen kann.
Den für den Straftatbestand des Betruges notwendigen Vorsatz wird allerdings nur sehr schwer nachweisbar sein. Folglich kommt dann, wenn Du Pech hast, direkt noch 186 StGB oberdrauf....

Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Der richtige Weg wurde doch schon aufgezeigt. Gegengutachten. Wahrscheinlich wird es in der Verhandlung eh darauf hinauslaufen. Augenscheinnahme ist eher unwahrscheinlich.

Wie auch immer, er hat ja einen Anwalt und somit wird das schon werden ??

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. November 2017 um 14:53:27 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 13:52:12 Uhr:


... und mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges drohen. Man kann doch nicht bei einem so offensichtlich unseriösen Verhalten klein beigeben.

das am besten noch schriftlich, damit die Gegenpartei den Straftatbestand der Nötigung auch nachweisen kann.
Den für den Straftatbestand des Betruges notwendigen Vorsatz wird allerdings nur sehr schwer nachweisbar sein. Folglich kommt dann, wenn Du Pech hast, direkt noch 186 StGB oberdrauf....

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Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Es ist keine Nötigung, wenn man darauf hinweist, dass alle bekannten Fakten dafür sprechen, dass ein Betrug vorliegen könnte. Es kommt natürlich auf die Formulierung an, aber das ist Dir sicherlich bekannt, so wie Du hier das StGB anführen kannst. Achja, es spricht natürlich nichts gegen die Schriftform. Es darf nur eben nicht mit dem Dampfhammer formuliert sein.

Ich habe übrigens beruflich regelmäßig mit Behörden und Gerichten zu tun.

Du hast gerarntiert weder mit Behörden noch mit gerichten zu tun, wenn du so etwas simple nicht erkennst.

aber warum willst du dem TE mit solchen Aussage denn schaden. Verstehe ich immer nicht.

Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

... schwierig so etwas zu beurteilen und ich halte von den DEKRA Jungs auch nicht so viel aber aus Sicht des Gutachters kenne ich die Situation das es auf einmal unheimlich viele Experten und Spezialisten gibt die sich ungemein gut mit der Materie auskennen.. und dann vor Gericht oder im Verfahren doch auf die Klappe fallen. Schätze die meisten bleiben auch dann noch bei ihrer Meinung.

Hier mal eben so heftige Beschuldigungen vom Stapel zu lassen finde ich bedenklich. Auch dieses dann zu unterstützen.

Was haben wir denn? Schlechte Fotos auf denen man nichts sieht. Jemanden der sich betrogen fühlt. Einen Anwalt, einen DEKRA Mann und den Leasinggeber die anscheinend allesamt einer Meinung sind? Dann ein Protokoll was unterschrieben wurde wenn ich es richtig verstanden habe.

Wie lange ist der Wagen denn jetzt schon weg?
Kfz Gutachter gibts doch wie Sand am Meer ... kann doch nicht so schwierig sein das zu klären.

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