Darf das KFZ am Zweitwohnsitz angemeldet sein?
Hallo,
ich habe heute einen Brief vom Landkreis bekommen, dass ich mein Fahrzeug nach §13 Abs. 3 FZV ummelden muss. Ich bin seit etwa 1,5 Jahren hier mit Hauptwohnsitz gemeldet. Das Auto ist noch an meinem Zweitwohnsitz angemeldet (die Anmeldung erfolgte, als es noch der Erstwohnsitz war).
Ist das richtig, dass das Auto umgemeldet werden muss? Bei einem vorherigen Umzug (nach 1.3.2007) wurde mir bei der Meldebehörde mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug nicht ummelden muss, wenn der Zulassungsort zumindest noch mein Zweitwohnsitz ist. Dass eine Neuanmeldung nur am Erstwohnsitz geschehen kann ist mir bewusst.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Schau einfach mal rein !§ 13 (1) Ziff 1 FZVO bei Verlegung
des 2. Wohnsitzes
in einen anderen Zulassungsbezirk
Dieses Gesetz gibt es nicht. Und wenn du die FZV meinen solltest, komplett falscher Bezug. Aber die Trollerei wird auch in Kürze sein Ende nehmen. Es sind schon andere hier wegen überflüssigem Spam gegangen und die glaubten, sie könnten hier Belehrungen darüber ausbringen...
26 Antworten
Bitte nicht Steuerrecht, FZV und Melderecht in einen Topf werfen!
Immer überlegen wo man sich gerade befindet; geistig und thematisch....bei berechtigte Zweifel wo nun der Hauptwohnsitz ist und wo der Nebenwohnsitz ist....hilft die zuständige Meldebehörde! 😁....dann erfolgt die Eintragung des Hauptwohnsitzes in das Legitimationspapier...dem Personalausweis.
"Nur keine schlafende Hunde wecken"....da versteht das Finanzamt oder andere Behörde keinen Spaß....erschwerend, wenn noch finanzielle Vorteile ergaunert werden.... 😎
Ich habe das ganz unkompliziert gemacht. Jedes Mal wenn ich umziehe habe ich auch beim dortigen Amt meinen Hauptwohnsitz beantragt. Ich habe gar keine Zweitadresse. Klar kann das für die Anmeldung des Autos steuerliche Vorteile haben, aber so laufe ich auf keinen Fall Gefahr, dass mein Auto stillgelegt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Wagen66
Ein Freund von mir macht das grad ähnlich. Er wohnt in Ort A überwiegend, hat da auch seinen Hauptwohnsitz. In Ort B ist er nur für Urlaub und am Wochenende. Das Auto ist aber an Ort B gemeldet, weil die Steuern da günstiger sind. Vielleicht sollte ich ihn mal darauf ansprechen...
Die Steuer sind überall gleich hoch in Deutschland. Kann es sein, dass Du DIE Versicherung meinst. Aber auch das wird sich ändern. Wenn es dazu kommt, dass eine generelle Kennzeichenmitnahme möglich ist (das wird kommen) werden die Halter Ihren Wohnsitz bei der Versicherung melden müssen.
Zweitwohnsitz auf dem Land, Zweitwagen dort angemeldet, weil er immer dort steht (wird nur für Fahrten vom Tal auf die Alm zum Versorgen der Hütte benutzt). Erstwagen in der Stadt angemeldet. Legal?
Ähnliche Themen
Wenn zu Zeiten der StVZO zugelassen, dann ja. Nach FZV nicht.
Anmeldung beim 1. Wohnsitz.
beim 2. Wohnsitz dem Straßenverkehrsamt
eine diesbezügliche Meldung machen.
Dann ist die Welt in ordnung
Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Anmeldung beim 1. Wohnsitz.
beim 2. Wohnsitz dem Straßenverkehrsamt
eine diesbezügliche Meldung machen.
Dann ist die Welt in ordnung
Gehst du jetzt alle alten Threads durch und schaust nach, wo du mit Falschinfos noch Verwirrung stiften kannst? 😕🙄
Schau einfach mal rein !
§ 13 (1) Ziff 1 FZVO bei Verlegung
des 2. Wohnsitzes
in einen anderen Zulassungsbezirk
Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Schau einfach mal rein !§ 13 (1) Ziff 1 FZVO bei Verlegung
des 2. Wohnsitzes
in einen anderen Zulassungsbezirk
Dieses Gesetz gibt es nicht. Und wenn du die FZV meinen solltest, komplett falscher Bezug. Aber die Trollerei wird auch in Kürze sein Ende nehmen. Es sind schon andere hier wegen überflüssigem Spam gegangen und die glaubten, sie könnten hier Belehrungen darüber ausbringen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dieses Gesetz gibt es nicht. Und wenn du die FZV meinen solltest, komplett falscher Bezug. Aber die Trollerei wird auch in Kürze sein Ende nehmen. Es sind schon andere hier wegen überflüssigem Spam gegangen und die glaubten, sie könnten hier Belehrungen darüber ausbringen...Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Schau einfach mal rein !§ 13 (1) Ziff 1 FZVO bei Verlegung
des 2. Wohnsitzes
in einen anderen Zulassungsbezirk
Zur Ergänzung:
Zitat:
Hauptwohnsitzprinzip anstatt Standortprinzip:
Vorher mussten Fahrzeuge an Ihrem überwiegenden Standort zugelassen werden. Bei Privatpersonen war dies schon immer in der Regel der Hauptwohnsitz, in machen Fällen jedoch der Nebenwohnsitz. Mit der FZV haben solche Zulassungen ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zu erfolgen. Bestandsschutz besteht, soweit sich der bisherige Fahrzeugstandort nicht verändert wird. Nicht betroffen von der Neuregelung waren Zulassungen auf Firmensitze oder Behörden.