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Dänemark Import Carfax

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 14:16

Gibt es in Dänemark sowas wie das Carfax also eine irgendwo hinterlegte Fahrzeughistorie? (digital oder analog)

Falls ja kann man das abfragen und wenn ja wie?

----

PS: Es geht um den Kauf eines laut Erstzulassung ca 8 Monate alten Fahrzeugs. Herstellergarantie hat das Fahrzeug das haben wir (nach einer halbwegs schlaflosen Nacht) mit der FIN beim Hersteller(also deren Deutschlandvertretung) telefonisch erfragt und anschließend auch per Mail schriftlch vorliegen, Garantiebeginn wurde uns das konkrete Datum was auch der Erstzulassung Laut Brief und Schein entspricht genannt.

Garantiereperaturen durch Vertragshändler Fahrzeug gab es bisher noch keine (sofern ich es richtig erfragt habe auch europaweit nicht)

In der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) und auch Teil I (Fahrzeugschein) ist eine Fahrzeughalterin mit Adresse drin.

- dass das Fahrzeug ein EU Fahrzeug ist wurde uns vom Verkäufer(Vertragshändler) auf Nachfrage hin offenbart...er hat das Serviceheft aus dem Handschuhfach gezogen "irgendwas skandinawisches" )

- inseriert war das Fahrzeug als 1. Hand (Inserat bereits gelöscht...aber im Grunde ist der Text eines inserats eh nicht vertragsbestandteil)

- auf die Frage wer das Fahrzeug hatte/genutzt hat antwortete der Händler "eine Frau" (diese steht auch im deutschen Fahrzeugbrief/Schein)

- nächste HU ist 3 Jahre ab EZ (bei deutschen mietwagen+taxis wäre hier glaub 1 jahr, wie es bei ausländischen aussähe keine Ahnung)

- Fahrzeug ist aktuell abgemeldet (ist ja normal so, wenn es beim Händler steht)

Soweit erstmal unauffällig, ABER

- Erstzulassung laut Brief+Schein liegt ca 5 Monate früher, als das Ausstelldatum von Brief+Schein, das war das Erste was uns stutzig macht

- dort wo im Fahrzeugschein der Code für die Abmeldung freigerubbelt ist und man bei fahrzeugen älter 3 Jahren auch die HU-Gültigkeit "reingestempelt bekommt" ist von der Zulassungstelle ein Datum reingeschrieben und gestempelt was einen Tag später liegt, als das Austelldatum von Brief und Schein, ich nehme an das ist das Abmeldedatum. Sprich soweit ich das richtig Interpretiere war das Fahrzeug genau einen Tag auf die Frau zugelassen

- das Fahrzeug hatte hohe vierstellige Kilometer. Diese kann die Frau, sofern es nur einen Tag auf sie zugelassen war nicht an enem oder 2 Tagen (an und abmeldetag) gefahren sein.

Nun kam uns erstmal der Gedanke: vielleicht waren brief und schein verloren und wurden neu ausgestellt. Soll es ja geben, scheint aber nicht der Fall zu sein (und das Feld Bemerkungen unten im Brief ist auch leer)

Stattdessen fällt uns folgendes auf:

Bei Anzahl der Vorhalter im deutschen Fahrzeugbrief mit dem einen Eintrag ist keine 0 eingetragen sondern ein - .

Nun habe ich mich diesbezüglich hier im Forum und per googeln belesen. Da heißt es dass das - eingetragen wird, wenn die Anzahl der Vorhalter nicht ermittelt wurde/werden kann, zb bei Importfahrzeugen die im Ausland schon zugelassen wurde. (holt man sich einen Ami hat man im deutschen brief also keine 0 oder 1 im brief sondern diesen strich der immer mitwandert.)

Nun sind wir in der EU da wundert es mich doch sehr, dass dort ein - eingetragen wurde. Man kann natürlich auch sagen es ist plausibel, weil der Mitarbeiter auf der Zulassungstelle ausländische papiere nicht lesen können muss?

Mir scheint es also so als wären die vierstelligen Kilometer die das Fahrzeug aktuell hat

- nicht von der Frau im deutschen Fahrzeugbrief und Schein gefahren worden

- sondern das Fahrzeug war in irgend einem Land (vermutlich dem Auslieferungsland) schonmal zugelassen, war dort den Kilometern nach keine Tageszulassung, sondern wurde regulär bewegt (mit dort einem oder mehreren Haltern was aktuell natürlich nicht nachvollziehbar ist)

Sollte meine Interpretation so stimmen

- ist das Fahrzeug nicht erste Hand sondern mindestens zweite hat (eine halterin hier für einen tag die unmöglich alle kilometer in dieser zeit gefahren sein kann. mindestens ein halter im ausland, vermutlich im auslieferungsland)

- sprich die Angabe unseres Händlers in der von uns unterschriebenen "Bestellung" Anzahl der Vorhalter laut Brief=1 ist falsch. Denn es steht beim bisher einzigem Haltereintrag im deutschen Fahrzeugbrief als Vorhalter keine 0 sondern eben der Strich

Ist es richtig, dass wenn ich das Fahrzeug nun Zulasse, also unsere Adresse als zweiter Adresseintrag im Brief stadtfindet bei Anzahl der Vorhalter keine 1 eingetragen wird, sondern wider der - und auch bei jedem weiterem Halterwechsel kein Hochzählen stattfinden würde sondern der - ?

(ich weiß diese Frage kann ich am besten direkt bei der Zulassungstelle stellen aber vielleicht weiß das hier jemand......gegoogelt habe ich es so....

Ich habe gelesen, dass es durchaus vorkommt dass die Anzahl der Halter mitunter bewußt verschleiert wird indem man das Fahrzeug kurz in einem anderem Land anmeldet (porsche mit 5 vorbesitzer verkaut sich schlecht. also kurz in polen oder wo anmelden. wieder in deutschland anmelden hat man den strich im frisch ausgestellten Fahrzeugschein stehen....und könnte behaupten der erst halter zu sein)

->nun ist unserer Fahrzeug recht jung und ich gehe von nur einem Halter im Ausland aus, vielleicht auch 2 falls es dort vielleicht noch eine Tageszulassung war oder ein Vorführer

Nun kann es auch sein, dass man zwecks besserer Verkäuflichkeit des jungen Gebrauchfahrzeugs in Deutschland einfach dafür gesorgt hat, dass man einen deutschen Haltereintrag in den Brief bekommt. Eines mit Ausländischen Papieren schreckt ja durchaus einige ab (ich kann kein dänisch. also würde ich beim Händler wenn er nur dänische Papiere hätte wohl auch entweder gehen oder sagen "sieh zu, dass du deutsche Papiere bekommst" dann kann ich auch kaufen/unterschreiben

Es kann natürlich auch sein, dass das Fahrzeug im Ausland einen Totalschaden hatte und es deshalb in den Export gegangen ist. Am Fahrzeug deutete aber nichts darauf hin - Lackbild unauffällig, originale Felgen drauf und die ReifenDOT wenige Wochen vor Erstzulassung des Fahrzeugs, innen riecht das Auto noch wie neu (also hoffentlich keine 100tkm paar monaten im Ausland draufgefahren). Herstellungscodes in den Scheiben hab ich mir nicht angeschaut.

FIN schau ich bei Bezahlung/Abholung nochmal genau.

Alles etwas Dubios - nachdem man paar Schlaflose nächte mit dem alten Fahrzeug hat (reparieren oder nicht. wer machts. wo. export. selbstabmelden oder hoffen dass der exporteur das wie vereinbart erledigt usw) - hat man nach Besichtigung, Probefahrt, Unterschrift der Bestellung für den jungen Gebrauchten schon wieder eine Schlaflose Nacht, wegen Versäumnissen des Verkäufers

Uns wäre das alles gar nicht aufgefallen, wenn wir nicht Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zum anmelden des Fahrzeugs bereits hier hätten - bezahlt wird das Fahrzeug (was wir die Tage anmelden) erst bei Abholung beim Händler.

Natürlich werde ich die Fragen ansprechen. Ob wir in der Bestellung aus der 1 bei Vorhalter ein unbekannt machen weiß ich nicht - sollten wir das Fahrzeug irgendann mal verkaufen müssen/wollen wär's eher von Nachteil (bisher "wissen" wir von unserem verkäufer nur die 1. der Strich (-) im Schein fällt bei jemand der in den Brief schaut und Ahnung hat natürlich auf)

Mit irgend einem zusätzlichem Rabatt den Verkäufer Erpressen aufgrund der falsch angegeben Zahl von Vorhaltern wäre auch nicht unser Ding - dennoch sind wir natürlich sauer über solches Versäumnis (er ist doch der Fachmann. Dann sollte man sowas alles bevor der Kunde unterschreibt auch sauber kommunizieren. Zwecks Garantie haben wir wie gesagt beim Hersteller gefragt...weil ein/der Händler kann einem ja sonstwas erzählen...vertrauen ist mit so einer Nummer ja erstmal im Keller)

Ich überleg schon ob man mal zu der Dame auf die das Fahrzeug einen Tag hier in Deutschland angemeldet war hinfährt und nachfragt.

->ggf ist sie umgezogen und hat ihr auto mitgebracht, umgemeldet und verkauft. (dänischen namen hat sie nicht)

- ggf stammt das Fahrzeug aus einer Versteigerung/Insolvenzmasse oder irgendwas uns der zwischenhändler hat mit ihrer Hilfe für deutsche Papiere gesorgt

->ggf weiß sie gar nichts davon, dass sie Fahrzeughalter dieses Fahrzeugs war (dann wären bei Betrug!....nicht zwingend durch meinen Händler sondern demjenigen, der per Vollmacht das Fahrzeug auf sie zugelassen hat. Beim Zulassungsantrag kann man Teils direkt Vollmacht und Name mit angeben)

Bin gespannt was da rauskommt. Garantie hat's, optisch/technisch auch nichts aufgefallen oder da werden wir beim/unmittelbar vorm Bezahlen nochmal genau hinschauen.

Vielleicht klärt es sich auch und der Verkäufer räumt den dänischen Vorbesitz auf direkte Nachfrage hin ein und hat die Entsprechenden Unterlagen dazu irgendwo liegen (aber ich denk ein zwischenhändler wird sowas nicht weitergereicht haben....)

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52 Antworten

Zitat:

@newt3 schrieb am 10. Januar 2023 um 19:29:25 Uhr:

) aber das Austelldatum vom Brief/Schein und das Abmeldedatum des Vorbesitzes guckt sich kaum jemand an(ich weiß gar nicht ob der entwertete Schein überhaupt immer vorliegt!)

Die entwertete ZB1 ersetzt seit 2005 die Abmeldebescheinigung und muss immer vorliegen. Sie gehört zur Zulassungsbescheinigung (die aus Teil 1 und 2 besteht)

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 19:30

Danke für den Hinweis. Ist durchaus eine Frage die mich seit einiger Zeit schon beschäftigt

->alten anhänger gekauft und angemeldet. gestaunt dass ich bei wiedezulassung laut zulassungebehörde eine entwertetes dokument mitbringen soll (die haben ja eine liste damit man nichts vergisst beim termin)

->altfahrzeug an exporteur verkauft jedoch aus sicherheitsgründen selbst abgemeldet. auch hier gewundert, dass er auf vorbeibringen des fahrzeugscheins bestand

Warum ist mir letztendlich nicht ganz klar, ich dachte immer entwertete Dokumente sind zwar manchmal 'hilfreich' aber wertlos?

Die Daten was dort drinsteht liegen doch auch nach Außerbetriebsetzung 7 jahre in der Zulassungsstelle bzw zentral gespeichert im Fahrzeugregister/kba vor? so das bei wiederzulassung der inhalt des neuen Scheins problemlos erstellt werden kann?

(bei länger als 7 Jahre abgemeldet also Vollabnahme und Wiederinverkehrbringung ist's natürlich hilfreich vom alten Dokument abschreiben zu können aber das meiste steht auch im Abnahmebericht. )

Zitat:

@newt3 schrieb am 10. Januar 2023 um 20:30:28 Uhr:

 

(bei länger als 7 Jahre abgemeldet also Vollabnahme und Wiederinverkehrbringung ist's natürlich hilfreich vom alten Dokument abschreiben zu können aber das meiste steht auch im Abnahmebericht. )

Vollabnahme nach Abmeldung ist nicht mehr.

Nicht soviel miteinander vermischen. Das wird nur unübersichtlich

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 9:22

Kopf hat noch etwas geraucht und ich habe eine neue Erkenntnis:

Die Bilder die unserer Händler in seinem Verkaufsinserat hatte, hatten einen Datumsstempel unten direkt im Bild und sind im Netz noch zu finden.

Der Datumsstempel dieser Inseratsbilder liegt zeitlich VOR der Austellung des Briefes auf die deutsche Halterin.

Die Bilder sind auf dem Gelände von meinem Händler gemacht, das ist erkennbar und auch der Name meines Händlers ist schon am Kennzeichenhalter.

Damit ist eigentlich klar, dass mein Händler wissen muss wie die ausländischen Papiere (egal ob reguläre oder nur zur Ausfuhr) zu diesem Fahrzeug ausgesehen haben. Ich gehe also davon aus, selbst wenn sie auf der Zulassungstelle eingezogen wurden, liegen sie in Kopie beim Händler noch irgendwo vor - sowas gibt man schließlich nicht weg bevor das Fahrzeug vom Hof ist.

Ich bin gespannt ob mir der Händler auf Nachfrage eine glaubhafte Storry präsentiert bzw dieses mit diesen Unterlagen belegt.

Also hoffentlich keine Lüge kommt (Fahrzeug war bei Zulassung auf die Frau noch nicht bei uns auf dem Hof") die ich ihm anschließend mit Vorlage der Bilder und deren Datum zerpflücken muss.

Warum die Dame nur einen Tag im Brief steht wird halt insgesamt noch spannend:

Einmal eben die Theorie damit das Fahrzeug deutsche Papiere bekommt. Vielleicht aber auch, dass sie das Fahrzeug kaufte, auf sich zugelassen hat (ähnlich wie wir ja jetzt auch nach Unterschrift der Bestellung Schein und Brief haben um es zuzulassen) und es dann beim Bezahlen ein Problem gab (Finanzierung geplatzt) oder sie zurücktrat aufgrund des Striches im Fahrzeugbrief bei den Vorhaltern

Zur Erstzulassung an sich:

https://www.kba.de/.../...ulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?...

"Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs

Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem

für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein

Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist"

---->hier stellt sich mir die Frage ob nur ein deutsches Ausfuhrkennzeichen eine "Erstzulassung" auslöst oder auch ein "dänisches" bei Einfuhr. Falls letzteres könnte es ja sein, dass das Fahrzeug mit dänischem Kennzeichen(egal ob ausfuhrkennzeichen oder reguläres) auf eigener Achse überführt wurde.

->eine Ausfuhr auf eigener Achse mit dänischem Kennzeichen vor 8 Monaten und eine Zulassung 5 Monate später für einen Tag in Deutschland erklären aber hohe vierstellige Kilometer nicht. Der Zeitraum danach bis zu unserer Unterschrift sind 7 Wochen, darunter einige Feiertage da kann ich mir auch schwer Vorstellen dass jemand mit rotem Händlerkennzeichen diese Kilometer gesammelt hat (per probefahrten. chef der täglich mit roter nummer genau dieses auto heimfährt usw)

Eventuell wäre noch folgende Konstellation plausibel:

->Fahrzeug wurde auf Achse mit dänischem Kennzeichen überführt = Datum der Erstzulassun

->Fahrzeug stand beim Händler als Vorführer und hat in dieser Zeit die hohen vierstelligen Kilometer gesammelt

->Fahrzeug wurde nach 5 Monaten von meinem Händler an die Dame verkauft, daher der Deutsche Briefeintrag und beim Verkauf ging irgendwas schief (abmeldung am nächsten Tag). Oder eben wir angenommen die Dame nur in die Papiere um deutsche Papiere zu haben

Sprich es bleibt spannend. Mal schauen ob wir auf der Zulassungstelle bei Anmeldung eine Auskunft bekommen. Wenn du sagst die Ausländischen Papiere werden 6Monate gespeichert, sollte man eigentlich hoffen, dass man bei "berechtigtem Interesse" (eine Formulierung aus dem Datenschutz) dort Einsicht bekommt.

Klar wäre es sinnvoll zuerst den Händler zu konfrontieren aber wir wollen das Fahrzeug nach wievor haben, wir lösen auch keinen weitere Hochzählung der Halter im Brief aus(der strich bei vorhalter wird ja vorgeführt. es kommt halt eine adresse..unsere hinzu womit der erste deutsche brief voll wäre) und eine nicht korrekte Angabe zur Anzahl der Vorhalter die wir ins unserer Bestellung stehen haben(sofern es sich nicht um DK D Umzug der Dame handelt) ist soweit ich weiß ein Sachmangel/Rücktrittsgrund (letztendlich ein Mangel den er nicht beheben kann)

Jetzt einen halben Tag investieren nochmals zum Händler hinfahren (sind schon ein paar km) macht irgendwo keinen Sinn und per Telefon oder Mail sehe ich nicht wie seine Reaktion ausfällt, kann ich im Autohaus keine weitere Person (ggf Geschäftsführer) dazuholen usw.

Der Adac schreibt:

https://www.adac.de/.../

"Weil nur noch zwei Haltereintragungen möglich sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Bescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem neuen Dokument eingetragen werden, und die Gesamtzahl der bisherigen Halter, nicht aber deren Namen und Adressen. Der Käufer weiß also nur, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug stammt. Wer alle Vorbesitzer in Erfahrung bringen will, erfährt dies nur noch bei berechtigtem Interesse und gegen Gebühr (fünf Euro) bei der Zulassungsstelle oder beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Daten aber nur zehn Jahre speichert. "

->in meinen Augen liegt bei uns solch ein Berechtigtes Interesse vor (Fahrzeugbestellung unterschrieben, Anzahl der Vorhalter dort mit 1 benannt Anstelle dort "unbekannt" zu erwähnen, Fahrzeug noch nich bezahlt aber Papiere zur Anmeldung überlassen)

->es könnte auch Zutage treten, dass neben der deutschen Frau auf die das Fahrzeug einen Tag angemeldet war und einer vorherigen Zulassung im Ausland die den Strich bei den Vorhaltern verursacht hat noch ein/weitere deutsche Vorbesitzer existieren (aber dann müßte glaub unterm Bemerkungen im Brief ein Verweis auf die Nummer des vorherigen deutschen Briefes sein oder?)

 

 

Ausfuhrkennzeichen ist eine richtig Zulassung und bei einer Zuteilung eines Neuwagens wäre es dann die EZ.

Dieser Fahrzeug ist im Ausland gelaufen und wurde nach der haltedauer dort nach D verbracht.deshalb auch die km

Entweder war die Zulassung auf die Frau nur zum erstellen der deutschen ZB oder halt wie Du schreibst, ein Rücktritt vom kauf nach Zulassung(kommt hin und wieder vor,aber selten,meist bekommen die Verkäufer den Kunden bequatscht bzw wollen Kohle für den zusätzlichen haltereintrag)

Wenn dich das so sehr nervt,solltest Du den Wagen auf keinen Fall vor dem Gespräch mit dem Händler auf Dich anmelden.

Den Namen des Frau kannst ja auch mal Googlen evtl findest ja einen Zusammenhang zum Autohaus oä auf North Data .

Oder Du fährst bei ihr vorbei.

Einen Vermerk zu einer vorherigen deutschen ZB2 gibt es nur wenn eine deutsche ZB2 vorlag und diese dann ungültig gemacht und eine neue ausgeben wurde.

Dies machen Händler beispielsweise bewusst, wenn sie bspw Fahrzeuge von Sixt auf den Kunden zulassen und eine neue ZB2 beantragen obwohl rechts noch ein Eintrag frei wäre, damit der Käufer den Vermieter als Vorhalter nicht sieht.

Bei der Vorlage einer ausländischen ZB erfolgt kein Eintrag in die ausgegebene ZB2 bei der Zulassung in D

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Januar 2023 um 12:05:43 Uhr:

Ausfuhrkennzeichen ist eine richtig Zulassung und bei einer Zuteilung eines Neuwagens wäre es dann die EZ.

Ist das so?

Bei Kurzzeitkennzeichen wäre das nicht so, oder?

Korrekt.

Ein KZK ist keine Zulassung und hat keine Auswirkung auf die Anzahl der Halter.

Bei einem Ausfuhrkennzeichen wird auch eine ZB2 ausgefüllt und die Halteranzahl hochgezählt.

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 11:55

"Dieser Fahrzeug ist im Ausland gelaufen und wurde nach der haltedauer dort nach D verbracht.deshalb auch die km"

Das ist mir momentan auch das plausibelste.

Allerdings erhebt ja Dänemark für den Autokauf glaub sehr hohe Steuern von daher ergibt sich als nächste Frage ob es überhaupt plausibel ist, dass ein (mutmaßlich) in Dänemark zugelassenes 8Monate junges Fahrzeug nach D exportiert wird

(ich glaub diese Steuern befinden sich bei DK schon in der Preisliste des Herstellers wieder. Ich sehe dort, von Kronen in € umgerechnet, einen Listenpreis von ca 54t€ - während das Fahrzeug, vergleichbar ausgestattet, laut deutscher Preisliste ca 26t€ kostet)

"Wenn dich das so sehr nervt,solltest Du den Wagen auf keinen Fall vor dem Gespräch mit dem Händler auf Dich anmelden."

Ich habe damit kein großes Problem, wüßte aber gerne vernünftig und plausibel die Historie (wer war wo halter, firma oder privatperson, mietwagen ja/nein) des Fahrzeugs. Schließlich wird das Fahrzeug mir Laut Bestellung (die zusammen mit rechnungstellung nach bezahlung ja einen Kaufvertrag darstellt) als erste Hand verkauft.

Die Frau gegoogelt hab ich schon lange, find auch jemand was von der Stadt her passen könnte (wohnt ca 50km vom Händler entfernt) aber keinen Zusammenhang zum Autohaus. Müßte man halt klingeln.

Klar man könnte mal anonym im Autohaus anrufen und Dame XY verlangen, wer weiß....

bei einem Deutschen Vertragshändler, so hieß es doch von dir, wird das Auto über die Empfangsdame am Eingang in Deutschland zugelassen. Ist Klar. Langsam kommen die wildesten Verschwörungstheorien hier.

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 12:44

Sowas wär doch keine wilde Verschwörungstheorie. Lass die Person die da für einen Tag im deutschen Brief steht mal die Ehefrau Schwester von Verkäufer Mitarbieter xy sein. Falls auf sie gar regelmäßig Fahrzeuge zugelassen werden, wär es gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass jemand der am Telefon nach ihr gefragt wird beim Antworten nicht gleich schaltet "kenn ich nicht. arbeitet hier nicht" sondern sich halt verquatscht ("Herr XY ist im Haus aber wenn sie seine Frau sprechen möchten dann mal die Nummer zwecks Rückruf dalassen")

Es gibt da so ein Sprichwort "lügen haben kurze beine" , bestes Beispiel die Papiere, nehm sie mit nach Hause und stelle direkt abends beim Durchschauen eine Ungereimtheit zur Aussage des Verkäufers wer das Fahrzeug genutzt hat fest und eine inkorrekte Angabe der Halteranzahl auf meiner Unterschriebenen Bestellung.

Ob Vertragshändler oder nicht spielt in solchen Fällen auch keine Rolle (der Händler hat im übrigen einen Vertrag mit 3 Marken), es gibt Leute die machen ihren Job vernünftig, es gibt Leute die schludern, Leute die tricksen usw.

Dann muss es ja ein sehr komischerweise "Vertragshändler" sein. Ist das überhaupt wirklich einer oder hast du dich da vertippt...? Mit sowas würde man sich beim Vertragshändler eigentlich gar nicht herumschlagen. Viel zu viel Aufwand, viel zu geringe Marge und die Gefahr von Hersteller wegen solchen krummen Geschäften vom Hersteller abgestraft zu werden. Es spielt sehr wohl eine Rolle ob es ein Vertragshändler ist oder nicht. Aber wenn du meinst es spielt keine Rolle.... Naja glauben wir es Mal so wie du es sagst. :)

Unser freundlicher B-Händler hat ebenfalls schon Fahrzeuge selbst aus Dänemark importiert und an den Mann gebracht.

Ist die Marge vermutlich höher und die Wartezeit geringer als eine Bestellung in WOB.

Aus Zeitvertreib wird er das jedenfalls nicht machen

Themenstarteram 11. Januar 2023 um 14:04

"Dann muss es ja ein sehr komischerweise "Vertragshändler" sein. Ist das überhaupt wirklich einer oder hast du dich da vertippt...?"

Du hast recht ich habe gerade nachgeschaut und muss das ganze nochmal "präzisieren".

Unter "Händlersuche" auf der Website beim Hersteller tauchen Name und Adresse auf und er hat quasi auch eine Art Webseite die ihm der Hersteller bereitstelllt (einheitsdesign vom Hersteller) - wo jedoch keine Fahrzeuge auftauchen (keine neuen, keine gebrauchten)

Gelistet ist dann bei den Suchresultaten der Händlersuche nur "Service und Teile" , das trifft auf einige andere Ergebnisse im Umkreis auch zu.

Es gibt aber natürlich auch welche dort steht "Autohaus" , "Service und Teile".

Bei denen wo Autohaus steht sind Öffnungszeiten Werkstatt und Austellungsraum teils dann mit Unterschiedlichen Öffnungszeiten ausgewiesen (werkstatt ja meist samstag zu. showroom/verkauf nicht)

Es scheint also lediglich eine Vertragswerkstatt zu sein aber kein Vertragshändler! (verwirrend diese 'händlersuche' des herstellers....). Danke, dass du mich indirekt auf diesen Unterschied gebracht hast - wie du siehst ist so ein lange Diskussion hier nicht sinnlos sondern bringt manch neuen Aspekt/Erkenntnisse hervor.

Ich hatte ihn bei Kaufabschluss, Gespräch über den Service noch explizit drauf angesprochen ob er "Vertragshändler" sei (100% sicher über die genaue wortformulierung bin ich natürlich nicht), was bejat wurde - das sind dann wieder so spitzfindigkeiten. Ob man nach Vertragshändler, Vetragswerkstatt, vertragspartner gefragt hat weiß man paar Tage später dann auch nicht 100%). Das dort Vertragswerkstatt ist ist für die Garantie in jedem Fall wichtig und da ich die Frage in Bezug auf den vorgezogenen Service stellte paßt das "ja" ja irgendwie auch.

Dann sollte ich mir das Protokoll für den vorgezogenen Service der gemacht wird lieber ganz genau anschauen, nicht dass dort ein Stempel drunter ist der nicht vom Teil der Vertragswerkstatt kommt (sind ja dann quasi mehrere Unternehmen unter einem Dach).

Das gleiche Thema sowieso beim Serviceheft, da hab ich eh auf dem Schirm. Es macht also Sinn nicht nur mit dem "Verkäufer" zu sprechen, sondern ruhig nochmal mit einem Servicemenschen dort.

 

In Dänemark ist der BLP sicherlich nicht mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland...

Es handelt sich augenscheinlich um einen Verbrenner; hier ist die "Luxussteuer" zu beachten und diese ist in die 54t€ (vs. 26t€) sicherlich hinein gerechnet worden...

Was soll denn dieser junge Gebrauchte denn noch kosten, wenn dieser hier laut Liste 26t€ kostet, 16t€?

Dann ist das wiederum lediglich ein Servicepunkt des Herstellers. 3 Marken? Denke mal keine starken Marken die gewisse Standards vorschreiben oder? Klingt insgesamt nach einer kleinen Klitsche die sich versucht irgendwie über Wasser zu halten. Da ist vieles möglich.

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