Dachlawine-eigenes Grundstück

Tach zusammen,

bei mir ist eben ne Dachlawine aus Auto gerauscht.
Dach eingedückt, Motorhaube auch kaputt.

Kfz ist TK versichert.

Frage ist jetzt,
übernimmt das jetzt meine Gebäudeversicherung oder die TK vom Auto?
Würd eher denken die TK.
Könnte meine Kfz Versicherung sich quer stellen da es mein eigenes
Haus wahr?

Danke im Vorraus...

Beste Antwort im Thema

Hallo Delle,

Du hast Probleme mit festgefroherner Mülltonne. Was soll ich den sagen, ich haben einen 400l Cointainer mit Rollen drunter. Mir kann keine Behörde Auskunft geben ob im Winter für diesen Winterreifen erforderlich sind oder nicht!

Und um beim Thema zu bleiben: Was ist wenn auf dem Deckel  X cm hoch Schnee liegt und eine Lawine droht ab zu gehen 😕 , muss ich da auch Schilder aufstellen oder weiträumig absperren? Müsste meine Müllcointainer- Versicherung für Schäden aufkommen wenn keine Winterreifen montiert sind oder eine Lawine abgegangen ist? Fragen über Fragen...

Mit sonntaglichem Gruß

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mist, die Hundehaftpflicht währe meine letze Möglichkeit gewesen 🙂

denn,

im Vertag steht zwar das Lawinen mitversichert sind,
diese aber so beschrieben sind das es eben Schnee- oder Eismassen sind die den Hang herunter kommen. Also wohl keine Dachlawine miversichert.

Werd trotzdem morgen mal anrufen.

Dankschee 🙂

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


@twelferider: hast Du mir aber nett durch die Blume gesagt, dass ich doof bin 😛

War nicht meine Intention😉

Hier im Versicherungsforum können Falschaussagen einen Fragesteller nur eben richtig viel Geld kosten - und deshalb ist hier auch besonders darauf zu achten, dass korrekte Aussagen getätigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


Können wir uns bzgl. der Aussagen wie folgt einigen ?
Elementarschäden sind in der TK inkl. Lawinen mitversichert.
Seid ca. 2008 haben einige Versicherungen den Einschluss Lawine=Dachlawine beinhaltet.
Bis dahin wurde Allgemein nämlich sehr wohl zwischen Lawinen und Dachlawinen unterschieden.

Nicht ganz.

In der Teilkasko ist immer das im Versicherungsvertrag aufgeführte Leistungsspektrum versichert.

Hat man Lawinenschäden mitversichert, dann sind da auch Dachlawinen von umfasst - es sein denn, diese wären in später folgenden Klauseln wiederum vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Lawinenschäden müssen allerdings explizit im Vertrag auch aufgeführt sein - einen Teilkaskovertrag, der ganz allgemein "Elementarschäden" beinhaltet, kenne zumindest ich nicht.

Die neuen Verträge kennen solcherlei Differenzierungen jedoch nicht mehr.

Lawinenschäden sind versichert - egal ob vom Berg, oder vom Dach.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


Ich habe verallgemeinert, ohne auf evtl. neuere Bedingungen einzugehen, und vorrausgesetzt, dass der TE diese Einschlüsse nicht hat.

Du gehst davon aus, dass er sie hat und somit der Schaden über die TK gezahlt wird.

Ich schrieb: "Sofern Schäden durch Lawinen mitversichert sind".

Sollte dies ohne Einschränkung der Fall sein, so wird der Schaden durch die TK übernommen.

Welche Vertragsbedingungen der TE allerdings hat, das muss er nun schon selbst herausfinden.

EDIT: Er hat es bereits herausgefunden.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


Fakt ist, ins Kleingedruckte schauen, bzw. mit der Versicherung in Verbindung setzen, ob versichert oder nicht !

Was immer noch der sicherste Weg ist - aber bei der Versicherung in der Schadenabteilung direkt anrufen.

Mit manchen Call-Centern kann man da auch so seine Überraschungen erleben.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


Immerhin, einig sind wir uns, dass weder die Haftpflicht, noch die Wohngebäude, seine Auslandsreisekrankenversicherung oder die Hundehaftpflicht zahlt 😁

Oder die Versicherung des Onkels, welcher seine Bahngleise gegen Sturm unter Wasser versichert hat - auch nicht die Hagelversicherung der Oma (wobei eine Hagelversicherung eh Blödsinn ist: Der Hagel geht ja sowieso kaputt, wenn er auf den Boden fällt....) 😉

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84


mist, die Hundehaftpflicht währe meine letze Möglichkeit gewesen 🙂

Du hast KEINE Hundehaftpflicht?!

Die gehört in JEDEN guten Haushalt😁

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84


im Vertag steht zwar das Lawinen mitversichert sind,
diese aber so beschrieben sind das es eben Schnee- oder Eismassen sind die den Hang herunter kommen. Also wohl keine Dachlawine miversichert.

Das wäre dann eine der genannten Einschränkungen.

Stelle bei Gelegenheit deinen Vertrag um - dann hast du zumindest künftig das Problem nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84


Werd trotzdem morgen mal anrufen.

Tu es - fragen kost nichts - vielleicht lässt sich doch noch etwas machen.

Mir ist neulich ein ähnliches Unglück passiert. Mein Zweitwagen stand (abgemeldet, also keine TK oder VK) auf dem Grundstück meiner Mutter und hat eine Dachlawine abbekommen.

Die Gebäudeversicherung meiner Mutter hat vor Jahren schonmal einen ähnlichen Fall abgelehnt, da Eigenschaden (ich habe dort meinen Zweitwohnsitz), wird dies also wohl auch diesmal tun. Die Haftpflicht sagt es sei ein Fall für die Gebäudeversicherung. Was aber, wenn die nicht vorhanden ist oder eben nicht zahlt? In meiner Haftpflicht gibt es eine Klausel, die mir einen durch Dritte entstandenen Schaden ersetzt, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann oder nicht belangt werden kann. Könnte die hier vielleicht greifen?

Ich fürchte jedoch, daß ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

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Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Mir ist neulich ein ähnliches Unglück passiert. Mein Zweitwagen stand (abgemeldet, also keine TK oder VK) auf dem Grundstück meiner Mutter und hat eine Dachlawine abbekommen.

Wie lange ist das Fahrzeug bereits abgemeldet?

Bestand vorher evtl. eine Kaskoversicherung?

Evtl. greift die Ruheversicherung - kann aber mangels weiterführender Angaben hier nicht beantwortet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Die Haftpflicht sagt es sei ein Fall für die Gebäudeversicherung.

Es ist ein Schaden für die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung (die Gebäudeversicherung deckt andere Risiken - Schäden, die am Gebäude selbst entstehen).

Allerdings müsste auch bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung eine Haftung seitens deiner Mutter gegeben sein - hieran dürfte es fehlen (mangels weiterer Angaben kann hierzu aber keine endgültige Aussage getroffen werden)

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Was aber, wenn die nicht vorhanden ist oder eben nicht zahlt?

Wenn keine Gebäudehaftpflichtversicherung vorhanden ist, könntest du deine Mutter verklagen.

Mangels Haftung wäre das aber ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.

Bei bestehen einer Haftpflichtversicherung wird die Haftungsfrage geprüft - nähere Ausführungen hierzu in den bestehenden Threads zu diesem Themenkreis (Suchfunktion benutzen).

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


In meiner Haftpflicht gibt es eine Klausel, die mir einen durch Dritte entstandenen Schaden ersetzt, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann oder nicht belangt werden kann. Könnte die hier vielleicht greifen?

Die sog. Forderungsausfalldeckung bezieht sich IN DER REGEL (näheres in deinen Bedingungen) nicht auf Schäden an Kraftfahrzeugen (hierfür gibt es ja z.B. die Kaskoversicherung).

Ausserdem gelten da andere Bedingungen (Haftung muss bestehen, Forderung muss gerichtlich festgestellt sein usw. usw.).

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Ich fürchte jedoch, daß ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist sehr hoch.

Die Kfz-Kaskoversicherung ist auf meinen Erstwagen übertragen worden - ich denke nicht, daß da eine Ruheversicherung für das andere Fahrzeug besteht.

Wann wäre denn eine Haftung meiner Mutter gegeben bzw. ist eine Dachlawine kein Grund für eine Haftung?

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Die Kfz-Kaskoversicherung ist auf meinen Erstwagen übertragen worden - ich denke nicht, daß da eine Ruheversicherung für das andere Fahrzeug besteht.

Nein, in diesem Falle nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Wann wäre denn eine Haftung meiner Mutter gegeben bzw. ist eine Dachlawine kein Grund für eine Haftung?

Nein, eine Dachlawine ist kein Grund für eine Haftung.

Der Hauseigentümer würde nur bei einem nachgwiesenen Verschulden haften (z.B. das Nichtanbringen von Schneefanggittern, obwohl hierfür eine Vorschrift besteht).

Bei der bei dir gegebenen Konstellation sehe ich überhaupt keine Haftung - insbesondere deswegen nicht, da dir ja die Gefahr von Dachlawinen durchaus bekannt ist (siehe den Vorschaden von vor zwei Jahren).

Wer trotz dieser Kenntnis sein Fahrzeug dennoch wieder dorthin parkt bzw. sorglos stehen lässt, dem kann eigentlich auch nicht helfen.

Das war damals (nicht vor 2 Jahren😕) keine Lawine, sondern es ist ein Stein aus der Fassade gefallen, ich denke damit muss man nun wirklich nicht rechnen. Bis dato ist in über 30 Jahren dort auch noch keine Dachlawine abgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Das war damals (nicht vor 2 Jahren😕) keine Lawine, sondern es ist ein Stein aus der Fassade gefallen, ich denke damit muss man nun wirklich nicht rechnen.

Ich bin kein Hellseher.

Du hast von einem "ähnlichen Fall" geschrieben.

Für sich ablösende Gebäudebestandteile gilt eine andere Haftungsgrundlage lt. BGB, als für Dachlawinen.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Bis dato ist in über 30 Jahren dort auch noch keine Dachlawine abgegangen.

Einen solchen Winter, wie im Dezember 2010 hat es auch schon seit Ewigkeiten nicht mehr gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Bis dato ist in über 30 Jahren dort auch noch keine Dachlawine abgegangen.

Dann hättest Du nicht damit rechnen müssen, dass Schneemassen auf Dein Fahrzeug fallen könnten. Allerdings gilt das gleiche für Deine Mutter…

Zumindest hat damals die Gebäudehaftpflicht? eine Haftung ausgeschlossen, da ich mit zum Haushalt gezählt wurde und somit ein Eigenschaden vorlag. Mal abgesehen von der allgemein fraglichen Haftbarkeit bei Dachlawinen, würde die Versicherung dieses Argument im Zweifelsfall sicher wieder geltend machen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag


Zumindest hat damals die Gebäudehaftpflicht? eine Haftung ausgeschlossen, da ich mit zum Haushalt gezählt wurde und somit ein Eigenschaden vorlag.

Die Versicherung hat nicht die Haftung abgelehnt, sondern den Versicherungsschutz versagt.

Aber auch nicht wegen eines Eigenschadens (das wäre der Fall, wenn deine Mutter selbst als Versicherte geschädigt worden wäre), sondern aufgrund der sog. "Verwandtschaftsklausel".

Verwandtschaftsklausel sagt, dass Schäden von Angehörigen des Versicherten, welche mit ihm im gleichen Haushalt leben, ausgeschlossen sind vom Versicherungsschutz.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag



Mal abgesehen von der allgemein fraglichen Haftbarkeit bei Dachlawinen, würde die Versicherung dieses Argument im Zweifelsfall sicher wieder geltend machen, oder?

Wenn du mit deiner Mutter in einem Haushalt zusammen lebst, dann greift die Verwandtschaftsklausel natürlich nach wie vor.

Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann besteht zwar Versicherungsschutz - aber in diesem Falle kommt dann die Haftungsproblematik ins Spiel.

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino


und hier das Kleingedruckte zum Thema Lawine/Dachlawine am Beispiel einer guten Kfz.-Versicherung bzw. dessen Teilkasko:

A.2.2.8 Lawinenschäden
Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen oder Muren.
Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder
Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen auch in
Verbindung mit Baumgruppen.

die fett markierte Angabe "oder von Hausdächern" dürfte in vielen VBs fehlen - auch in neuen. Nur ist das bisher nicht weiter aufgefallen, da das Thema "Dachlawine" eigentlich flächendeckend erst seit letztem Dezember ein Thema ist.

Ob in den Vertragsbedingungen explizit erklärt wird, was man unter einer Dachlawine versteht, oder nicht, ist unerheblich.

Bei einer Dachlawine handelt es sich um eine Form der Lawine.

Wikipedia sagt hierzu: "

Lawinenarten

Abhängig von der Art ihres Abgangs unterscheidet man zwei grundsätzliche Arten von Schneelawinen, und zwar nach der Art ihres Anrisses Schneebretter und Lockerschneelawinen, daneben teilt man sie auch nach ihrem Umfang und Ausmaß ein. Eine Dachlawine ist eine Schneelawine im Kleinen, die von Gebäuden abgeht.

"

Hat man also Schäden durch Lawinen mitversichert, dann fallen darunter auch Schäden durch Dachlawinen.

Bei den von Hamburg Dino zitierten Vertragsbedingungen ist nur nochmals ausdrücklich klargestellt, was eine Dachlawine ist.

Richtig ist aber, dass man sich in den letzten Mildwintern keine Gedanken um das Thema gemacht hat bzw. zu machen brauchte.

Erst seit dem letzten Winter ist diese Problematik wieder verstärkt in den Vordergrund gerückt.

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84


Tach zusammen,

bei mir ist eben ne Dachlawine aus Auto gerauscht.
Dach eingedückt, Motorhaube auch kaputt.

Kfz ist TK versichert.

Frage ist jetzt,
übernimmt das jetzt meine Gebäudeversicherung oder die TK vom Auto?
Würd eher denken die TK.
Könnte meine Kfz Versicherung sich quer stellen da es mein eigenes
Haus wahr?

Danke im Vorraus...

kenne ich, bei mir sind gleich 2 hintereinander dachlawinen aufs auto. Motorhaube und Dach haben dellen.( haus hat kein Lawinenschutz bzw. kein schild mit vorsicht Dachlawine dran stehen. Bin zum Hausherr und habe mich beschwert, die haben die Versicherung angerufen und da hieß es, jeder soll auf sein Wagen selbst achten. Sauerei oder. Und meine Versicherung kann ich vergessen heul

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