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D5 163PS DPF?

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 14. Februar 2020 um 17:43

Liebe Gemeinde,

ich habe einen gebrauchten Wagen angesehen und es ist ein Euro3 von 2005 mit grüner Plakette.

In der Zulassung steht unter 14.1: 0444. Von DPF steht nirgendwo etwas.Andere Papiere scheint es nicht zu geben...

Ist das auf dem Bild ein nachgerüsteter DPF? Was benötige ich als Nachweis?

Gruß aus Berlin

Philipp

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15 Antworten

Scheint ein TwinTec Nachrüst Filter sein. Über die Kba Nummer, 2. Bild sollte sich was rausfinden lassen.

Das müsste dann aber doch auch im Fzg. Schein eingetragen sein?

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 19:14

Nein, unter 14.1 steht die 0444 und sonst nichts

Zumindest sieht mein V70 D5 auch so von unten aus, mit nachgerüstetem DPF...

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 22:59

Und was steht in der Zulassung

Wenn ein Partikelfilter eingebaut wurde, dann muss unten im Feld für die freien Eintragungen etwas wie "PM* ab **.**.20**" stehen. Meist in Verbindung mit Angaben zum eingebauten Partikelfilter.

An der Schlüsselnummer ändert sich nichts.

Google mal KBA 17013, ist ein Twintec Nachrüstfilter. ABE musst du mitführen, die kann man normalerweise im Netz runterladen. Und wie schon gesagt wurde, muss im Fzg-Schein eine Eintragung nach dem Muster von @206driver stehen.

am 15. Februar 2020 um 8:08

... warum heißt eine ABE denn ABE... wenn der betreffende DPF eine hat, dann muss nix eingetragen sein und der Wisch muss mitgeführt werden... evtl. ist das Blatt Papier ja verloren gegangen... ;)

Sobald da ne Nummer auf dem Teil ist, muss gar nix mitgeführt werden!

Ich habe das zwar dabei, einfach um bei einer Kontrolle die Diskussion zu vermeiden.

Aber bei TÜV etc. ist bis jetzt nie danach gefragt wurden. Im Notfall kontrollieren die das per Datenbank.

Ob das jetzt wirklich eingetragen werden muss, weiß ich nicht. Wenn sich dadurch keine Änderung bei der Einstufung ergibt, vermutlich nicht.

am 15. Februar 2020 um 9:26

... ;)

National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alufelgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3, Satz 1, Ziffer 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.

Also E1 Nummer sieht man ja auf dem Bild..

 

Nun, man stelle sich folgende Situation vor:

Die Rennleitung hält einen in einer Unweltzone an, man hat eine grüne Plakette und sie kontrollieren den Fahrzeugschein. Darin steht Abgasnorm 3=gelb.

Wie erklärst du das einem Polizisten, der keine Lust hat sich unter das Auto zu legen bzw. es fachlich nicht einschätzen kann, dass du die 4=grüne Plakette haben darfst?

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 10:43

Danke euch für die Hilfe

Zitat:

@a.vip schrieb am 15. Februar 2020 um 11:31:03 Uhr:

Also E1 Nummer sieht man ja auf dem Bild..

Nun, man stelle sich folgende Situation vor:

Die Rennleitung hält einen in einer Unweltzone an, man hat eine grüne Plakette und sie kontrollieren den Fahrzeugschein. Darin steht Abgasnorm 3=gelb.

Wie erklärst du das einem Polizisten, der keine Lust hat sich unter das Auto zu legen bzw. es fachlich nicht einschätzen kann, dass du die 4=grüne Plakette haben darfst?

Das ist der Punkt, was ich meinte.

Wenn sie die Abgasnorm ändert, muss das logischerweise in die Papiere. Aber dafür gibt's normalerweise einen TÜV Bericht bei Abnahme in einem solchen Falle.

Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters ändert sich die Schadstoffklasse nicht

Hallo Philipp,

Euro 3 galt ab 2001, Euro 4 ab 2006 und ja es handelt sich auf den Fotos um einen Dieselpartikelfilter (DPF). Schätze der Vorbesitzer hat sich den DPF einbauen lassen um ein besseres Abgasverhalten des Fahrzeugs zu erlangen und dadurch eine bessere Einstufung (grün) für Fahrverbotszonen.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) stehen die ausschlaggebenden Werte des Abgasverhalten in Zeile V.9, der Euro Norm in Zeile 14 und der Partikelstufe in Zeile 22 (kuck dir das Foto an).

Ich habe einen gleichen V70 II aus 2007, die damals für das Automobil genehmigten Abgaswerte habe ich ebenfalls in Form eines Fotos beigefügt.

Vielleicht hilft es dir ja weiter.

Liebe Grüße

Elchsocke

Zulassungsbescheinigung Teil I
EWG Bescheinigung Seite 3
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