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Crash mit Meister

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 10:49

Hallo erst mal. Ich habe ein Problem.

Am Mittwoch, vergangener Woche, habe ich mein Auto auf dem Firmengelände abgestellt. Gegen Mittag, musste ich kurz in den Baumarkt um fehlendes Material ein zu kaufen. Diesen Einkauf machte ich mit meinem Privat-Pkw. Da ich schwer zu tragen hatte, stellte ich mich so nah wie möglich an den Hintereingang der Werkshalle um die Teile nur ein kurzes Stück tragen zu müssen. Das Problem war, dass dort absloutes Halteverbot war...und ich den Wagen nicht mehr weg gefahren habe. Ich hab es einfach vergessen.

Am Nachmittag dann kam dann mein Meister zu mir und sagte mir, dass er beim Ausparken in meinen Wagen rein gefahren sei.

Wir haben die ganze Sache natürlich ohne Polizei geregelt. Wie sieht das ganze jetzt mit der Schuldfrage aus?

Würde mich total freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank schon mal.

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13 Antworten
am 27. Mai 2006 um 11:10

Die Schuldfrage ist eindeutig: Er ist dir reingefahren und hat somit Schuld. Ein unerlaubtes Parken eines Wagens berechtigt nicht dazu, jemandem das Auto zu zerstören. Hättest du ihn z.B. eingeparkt, hätte er dich abschleppen müssen und hätte nicht das Recht gehabt, dich zu rammen.

Ist in der Situation vielleicht doof aber auf dem Schaden bleibt der Meister sitzen.

Ich habe einen Bekannten, der ist morgens um 6.00 Uhr (totale Dunkelheit) hinter einer Straßenbahn gefahren. Es wurde dann zweispurig und er ist nach rechts auf seine Spur ausgewichen und wollte an der Straßenbahn vorbei. Auf der Straße (im absoluten Halteverbot) stand dann ein unbeleuchtetes Auto auf seiner Spur, und der Fahrer kaufte Brötchen in einer Bäckerei. In dieses Auto ist mein Bekannter voll rein gefahren. Mein Bekannter musste den Schaden komplett tragen.

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 11:14

Da fällt mir wirklich "ein Stein vom Herzen".

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

am 27. Mai 2006 um 12:31

So eindeutig ist die Sache dann doch nicht...Quelle

Zitat:

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil v. 9.11.1998 – 6 U 147/98 – nach NZV 99, 291) hatte über die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall zwischen einem abbiegenden LKW und einem auf einer Rechtsabbiegerspur verbotswidrig parkendem PKW zu entscheiden. Der PKW wurde vom abbiegenden LKW gestreift. Es entstand dem PKW-Halter ein Schaden von DM 18.756,84. Der Halter des parkenden PKW musste zu einem Drittel seinen Schaden selbst tragen! Also: Auch wer – falsch – parkt und vielleicht bloß kurz beim Kaffeetrinken ist, der muss manchmal für sein Gefährt haften.

Oder: AG Frankfurt 30 C 2549/97-25

Zitat:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte hierzu klar, daß eine haftungsrechtlich anzurechnende Betriebsgefahr auch von einem ruhenden, jedoch verbotswidrig geparkten Fahrzeug ausgehen kann, wenn sich das verbotswidrige Parken auf das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers auswirkt. Im konkreten Fall stellte das Gericht eine Mitverursachungsquote des Falschparkers von 30 % fest.

am 27. Mai 2006 um 13:18

@gutachteronline: Diese Urteile mag es geben, allerdings sind das doch auch etwas heftigere Umstände.

Ich denke der Fall bei niro87 sollte soweit geklärt sein. Natürlich könnte das Ganze auch vor Gericht kommen und anders ausgehen aber davon ist ja erstmal nicht auszugehen.

am 27. Mai 2006 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

@gutachteronline: Diese Urteile mag es geben, allerdings sind das doch auch etwas heftigere Umstände.

Denke ich auch - wenn ein Auto an einer Stelle steht, wo man nicht damit rechnen kann (Abbiegerspur, Straßenbahnhaltestelle, oder - ganz extrem - auf der Autobahn) dürfte der Anhalter Mitschuld bekommen.

Wenn "nur" eine Ausfahrt zugeparkt wird, wohl kaum. Dann gibts vielleicht noch nen Knöllchen :)

MfG, HeRo

am 27. Mai 2006 um 15:21

Mit Haftungsquoten muss ich mich glücklicherweise auch nur am Rande beschäftigen.

Hab halt irgendwann mal die Urteile aufgeschnappt. Passen tatsächlich nicht so besonders.

am 27. Mai 2006 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Hab halt irgendwann mal die Urteile aufgeschnappt. Passen tatsächlich nicht so besonders.

Sind hier aber trotzdem gut aufgehoben und man lernt was dazu :)

am 28. Mai 2006 um 8:03

Hallo,

bei uns hat auch ein "einfach" falsch parkender eine Mitschuld bekommen.

Er parkte gegenüber unserer Einfahrt im absoluten Halteverbot, meine Frau hat ihn dann beim Ausparken übersehen.

Er bekam eine Mitschuld.

Wir haben im Endeffekt unsere Schäden jeweils selber bezahlt.

Themenstarteram 28. Mai 2006 um 14:04

Ich hoffe mal nicht, dass es jetzt auch noch zu einem Gerichtverfahren kommt, da es ja mein Meister/Kollege ist.

Außerdem konnte man aus meiner Sicht nicht davon sprechen, dass ich ihn "eingeparkt" habe... Mein Fahrzeug hätte er auch eigentlich sehr gut im Rückspiegel sehen müssen... Ich nehme mal an, er war in Gedanken und hat wie gewoht großzügig zurück gesetzt. Nur diesmal stand dort ein Auto in der Nähe...

Hab mal eine kleine Skizze hinzugefügt...

...die Urteile beziehen sich allesamt auf den öffentlichen Vekehrsraum, der Schaden hat sich aber auf Privaten Firmengelände zugetragen.

Wie schon geschrieben entbindet das Falschparken andere Verkehrsteinehmer nicht von Ihrer Rücksicht gemäß §1 Abs. (2) ...Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

[QUoder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Und parken im Halteverbot gehört halt mal nicht dazu.

Aber es kommt halt immer auf den Einzelfall an und vor allem darauf, wie der Meister den Schaden meldet.

Themenstarteram 28. Mai 2006 um 17:24

Naja, wir haben uns außerdem abgesprochen alles ohne Polizei zu klären. Wollte mich halt nur für den Fall der Fälle informieren, falls er sich jetzt doch noch quer stellen sollte. . .

am 28. Mai 2006 um 20:41

Hallo,

die Tatsache, daß Du im "Halteverbot" standest (sofern man auf einem Privatgelände überhaupt von einem absoluten Halteverbot sprechen kann; ist ja schließlich kein öffentlicher Verkehrsraum), entbindet den Meister nicht von der Haftung. Das einzige, worüber diskutiert werden kann, ist die Frage, ob Du Dir eine Mithaftung anrechnen lassen mußt.

Generell ist eine Mithaftung, wenn das beschädigte Fahrzeug falsch geparkt war, durchaus denkbar. Dies ist aber eher dann der Fall, wenn es dadurch im fließenden Verkehr zu einem Unfall kommt und weniger, wenn ein Ausparkender das Fahrzeug beschädigt. Tendenziell sieht es daher eher gut für Dich aus, Deinen Schaden voll ersetzt zu bekommen.

Eine hunderprozent sichere Aussage wird aber niemand machen können, da auch die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht ganz einheitlich ist. M.E. ist es sehr wahrscheinlich, daß du Deinen Schaden voll ersetzt bekommst, eine Mithaftung in der Größenordnung 20 - 33% ist aber nicht völlig auszuschließen, falls der Meister bzw. dessen Versicherung den Sachverhalt anders beurteilen sollte.

Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung und warte ab, wie die sich zur Haftung äußern. Mehr kannst Du zur Zeit eh nicht tun. Sollten die wider Erwarten Schwierigkeiten machen, solltest Du auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruß Schusti

PS: Dem Spruch in Deiner Signatur nach zu urteilen müßtest Du gelächelt haben, als Du von dem Malheur erfahren hast?!

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