Consulting, Fahrt zum Kunden, Pendlerpauschale
Hallo zusammen,
ich habe kein passenderes Unterforum dafür gefunden und hier wurde auch schon öfter über Firmenwagen diskutiert, vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Ich fange demnächst im IT Consulting an, Vorgabe von der Firma ist der ÖPNV, an den ich aber äußerst schlecht angebunden bin und am nächsten größeren Bahnhof auch noch entsprechende Parkplatzkosten zu erwarten hätte, wenn ich nicht dorthin auch noch mit Bus und S-Bahn fahre.
Es kostet mich also Zeit und Geld, bei vielen Kunden wäre ich bedeutend schneller unterwegs, wenn ich direkt selbst hinfahre. Das würde dann auf meine Kosten gehen, dafür erspare ich mir die Anfahrtszeit, aber kann ich das dann irgendwie steuerlich geltend machen?
Beste Antwort im Thema
So hab ich mir das gedacht.....du sollst also in deiner Freizeit zu den Kunden fahren. Wo gibts denn sowas? Die Fahrzeit ist natürlich Arbeitszeit. Insofern sparst du Arbeitszeit für den Arbeitgeber, wenn du mit dem Auto fährst. Unterm Strich für ihn wahrscheinlich günstiger, dir die Kilometer zu erstatten und dafür mehr Arbeitszeit von dir zur wirklichen Verfügung zu haben.
Also ich würde für den AG nicht arbeiten wollen. Stundenlang mit Öffis rumgurken und das auch noch während der Freizeit. Such dir einen anderen Arbeitgeber oder handel vernünftige Konditionen aus.
Bin mir auch gar nicht sicher, wie das rechtlich ist. Ich vermute, bei Aussendiensttätigkeit ist Fahrzeit auch Arbeitszeit. Ich kenne aber auch keinen Aussendienstler, egal in welchem Gewerbe, bei dem das anders ist.
47 Antworten
Zitat:
Eine gewisse Verschrobenheit gehört auch dazu. Bei der Mehrzahl der mir bekannten IT-lern ist der Serverschrank im Keller Grundausstattung...
Sorry, was für ein Schwachsinn 🙁
Bist du selbst ITler? Wieviele kennst du wirklich? Solche Aussagen kommen überwiegend von Leuten, die von der Materie null Plan haben, aber glauben, mit nem lockeren Spruch was reißen zu können.
Und auch Ingenieure. Ich habe mich nach mehreren Jahren als Entwicklungsingenieur mit Personalverantwortung in F&E mit entsprechenden Wochenstunden und dafür passablen Gehalt auch bewusst für die Familie und den öD entschieden.
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 26. April 2020 um 11:26:05 Uhr:
Zitat:
Eine gewisse Verschrobenheit gehört auch dazu. Bei der Mehrzahl der mir bekannten IT-lern ist der Serverschrank im Keller Grundausstattung...
Sorry, was für ein Schwachsinn 🙁
Bist du selbst ITler? Wieviele kennst du wirklich? Solche Aussagen kommen überwiegend von Leuten, die von der Materie null Plan haben, aber glauben, mit nem lockeren Spruch was reißen zu können.
So 10 werden es sein, hab nicht gezählt. 7 davon haben genannten Schrank im Keller. Erst letzten Monat war unser IT-Leiter in unserer Außenstelle, sah den abgebrannten Server, den ich gerade vor dem Versand an ein Fachlabor dokumentierte neben meinem Schreibtisch und sprach: "den habe ich auch daheim..."
Worum ging es in diesem Thread eigentlich nochmal? 😁
Ähnliche Themen
Zuerst um die steuerliche Geltendmachung von berufsbedingten Fahrten mit dem eigenen PKW ohne Erstattung durch den AG. Wurde umgehend beantwortet.
Jetzt um die Sorgen, Nöte und Chancen und Verschrobenheit der EDV-Branche und ihrer Mitarbeiter.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. April 2020 um 11:14:49 Uhr:
Bei uns im ÖD arbeiten auch Ärzte. Da frag ich mich auch, warum studiert einer Medizin, um dann am Schreibtisch Akten zu wälzen? Aber wenn man es genau betrachtet: Die verdienen zwar weniger als ein praktizierender Arzt, haben aber feste Arbeitszeiten, Gleitzeit, müssen sich nicht mit Patienten, Krankenkassen und sonstigen Institutionen rumärgern. Das gleiche gilt für die Juristen.
Bei der Eisenbahn war es so mit Ärzten:
Einstellung im höheren Dienst :Besoldungsgruppe A13 bis A 16.
Vormittags für die Eisenbahn tätig.
Ansonsten durften sie auch Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln.
Ansonsten geregelte Arbeitszeiten.
Das ist doch wohl jedem lieber als irgendwo im Krankenhaus oder als Hausarzt tätig zu sein.
Und hinterher winkt eine satte Pension: 72 % aus A 16
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. April 2020 um 12:00:08 Uhr:
Zuerst um die steuerliche Geltendmachung von berufsbedingten Fahrten mit dem eigenen PKW ohne Erstattung durch den AG. Wurde umgehend beantwortet.Jetzt um die Sorgen, Nöte und Chancen und Verschrobenheit der EDV-Branche und ihrer Mitarbeiter.
Es ging zwischendrin auch mal noch darum, ob im Consulting die Reisezeit bezahlte Arbeitszeit ist. Die Frage fand ich jetzt nicht unspannend.
Ich habe keinerlei Erfahrung im IT-Consulting und in meiner Vorstellung ist das wirklich reines Body-Leasing und keine echte Beratung. Genauso wie ich eigentlich davon ausgehe, dass die Reisezeit und die Überstunden immer zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Beim Kunden müssen immer 40 Stunden die Woche abgerechnet werden und eventuell anfallende Überstunden, dürfen nicht aufgeschrieben werden, weil sonst das Angebot nicht mehr passt. Da ist dann ein Gleitzeitkonto auch hinfällig, wenn die Stunden nicht gebucht werden dürfen.
Zu der Vorstellung komme ich durch einen Bekannten, der im Consulting als Leihentwickler arbeitet, aber bis jetzt zumindest immer standortnah eingesetzt und mit einem Firmenwagen ausgestattet wurde und durch die Bewertungen auf den üblichen Plattformen wie glassdoor oder Kununu in denen dieses Gehabe eigentlich bei allen bekannteren IT-Consulting Firmen zu finden ist.
Warum sollten Reisezeit und Überstunden zu Lasten des AN gehen? In der Zeit stellt der AN seine Arbeitskraft dem AG zur Verfügung, also muß der AG dafür auch zahlen oder Ausgleich schaffen.
Dass der AG beim Kunden 40 Std. pro Woche abrechnet, ist nicht Problem des AN. Dann muss er die Reisezeit eben zusätzlich vergüten oder abbummeln lassen oder mit dem Kunden weniger Zeit vereinbaren.
Vielleicht ist das in der EDV-Branche auch anders, aber ich kenne keine Auswärtstätigkeit, wo das so ist.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. April 2020 um 16:44:56 Uhr:
Warum sollten Reisezeit und Überstunden zu Lasten des AN gehen? In der Zeit stellt der AN seine Arbeitskraft dem AG zur Verfügung, also muß der AG dafür auch zahlen oder Ausgleich schaffen.Dass der AG beim Kunden 40 Std. pro Woche abrechnet, ist nicht Problem des AN. Dann muss er die Reisezeit eben zusätzlich vergüten oder abbummeln lassen oder mit dem Kunden weniger Zeit vereinbaren.
Vielleicht ist das in der EDV-Branche auch anders, aber ich kenne keine Auswärtstätigkeit, wo das so ist.
Was sein muss oder sein sollte und was dann tatsächlich so ist, kann schon stark abweichen. Bei meinen bisherigen Arbeitgebern, alle im Mittelstand, war das ArbZG auch immer nur so eine lose Empfehlung, die immer nur dann wichtig war, wenn es zum Vorteil des Arbeitgebers war.
Und wenn ich dich Bewertungen lese für Accenture, Avanade, Capgemini, Cellent, CGI, Computacenter, Deloitte, DXC, MHP, NTT usw. dann lese ich genau das heraus. Vielleicht habe ich jetzt aber auch nur aus Versehen die Top 10 der schlechtesten ausgesucht.
Aber so bestätigt auch der TE hier nur mein vorhandenes Bild des IT-Consultings.
Der TE hat, freiwillg, weil er den Job braucht, einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Dieser Arbeitsvertrag verstößt weder gegen die guten Sitten noch gegen das Arbeitsrecht.
Seine Fragen aus dem Eröffnungsbeitrag und weiteren Beiträgen sind beantwortet.
Was helfen ihm denn die ganzen Vergleiche zu der Handhabung in anderen Unternehmen inkl. der unterschiedlichen Jobs im ö.D?
Nix, null Komma null hilft ihm das. Aber hier wird munter OT weitergemacht...
Ja und? Bist du jetzt der Aushilfsblockwart hier?
Frage wurde beantwortet und nun wird halt noch etwas weiter diskutiert. Wenn es den TE nicht mehr interssiert, braucht er es ja nicht zu lesen.
Und wenn du richitg gelesen hättest, hättest du gelesen, dass er den vertrag noch nicht unterschrieben hat.
Und ob der bzgl. der Arbeitszeit nicht gegen bestehendes Recht verstößt, da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich habe richtig gelesen. Oder wie würdest Du dieses hier deuten?
Zitat TE:
"Ich fange demnächst im IT Consulting an, Vorgabe von der Firma ist der ÖPNV, ..."
Den Aushilfsblockwart kannste Dir sparen, das ist eine Beleidigung.
Übrigens, vom Arbeitsrecht verstehe ich ne ganze Menge. Der ö.D, in dem Du arbeitest, ist noch eine Oase der Glückseligen...
Ic beziehe mich hier auf:
Den Vertrag selbst habe ich noch nicht, der kommt nächste Woche, aber ja so wie du es beschreibst, wurde es im Vorfeld kommuniziert.
Ob man einen Arbeitsvertrag als rechtlich in Ordnung bezeichnen kann, den man nichtmal gesehen hat, wage ich zu bezweifeln.
Ob ÖD so die Oase der Glückseligen ist, weiss ich nicht. Wenn die Wirtschaft brummt, will keiner in den ÖD. Gehts der Wirtschaft schlecht, wollen alle gern in den ÖD. Und letztendlich besteht ja freie Berufswahl. Wer also meint, dass ÖD so toll ist, kann ja dort arbeiten.
Ich war selbst 46 Jahre im ö.D., deshalb kann ich die arbeitsrechtlichen Bedingungen dort sehr gut beurteilen 😉
Der TE wird aber dort aller Voraussicht nicht anfangen, auch wenn er den ausgefertigten Arbeitsvertrag seines vermutlich neuen Arbeitgebers noch nicht unterschrieben hat bzw. konnte.
Noch mal, diese Vergleiche helfen ihm in seiner derzeitigen Situation nicht weiter.
Ich arbeite seit über 10 Jahren im IT-Consulting, lange Zeit bei einem internationalen Konzern (40.000 MA), seit 3 Jahren bei einem deutschen Mittelständler.
Reisezeit gleich Arbeitszeit: Wird unterschiedlich gehandhabt, oftmals existieren hierzu Betriebsvereinbarungen. Einen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es nicht. Gleiches gilt für Arbeitszeitkonten/Überstundenregelung.
ANÜ: Gibt es, ist aber nicht der Regelfall und hängt stark von der genauen Tätigkeit ab. Der Begriff IT-Consulting wird heutzutage für alles mögliche herangezogen. ANÜ ist bei administrativen (Linien-)Tätigkeiten wahrscheinlich eher anzutreffen, als beim Projektgeschäft.
Auch in den zuvor genannten IT-Konzernen wird ANÜ unterschiedlich behandelt. Teilweise arbeiten die ja mit eigenen Submarken oder -unternehmen für bestimmte Geschäftsfelder.