ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun

Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 19:26

Hallo zusammen

Bekomme vom Arbeitgeber seit über 15 Jahren alle 3 jahre einen neuen Firmenwagen den ich auch privat nutzen darf.

Die Versteuerung wird nach der 1%/0,03% Regelung durchgeführt.

Da ich eine einfache Strecke von 80 km zur Arbeit habe fällt die 0,03% Regel bei mir stark ins Gewicht.

Früher war das mit der Privatnutzung noch ok, aber ich habe gemerkt dass ich in den letzten Jahren das Firmenfahrzeug eigentlich überhaupt nicht mehr für Privatfahrten nutze, sondern nur noch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zu geschäftlichen Dienstreisen.

Das hängt auch damit zusammen dass ich nur einen A1 als Firmenwagen habe und wenn ich privat mit "Kind und Kegel" unterwegs bin, da dann doch mein grosses Privatfahrzeug nutzen muss.

Wenn ich richtig informiert bin, und der Arbeitgeber Privatfahrten im Vertrag untersagt, dann würde auch die 1% Regel entfallen.

Wie sieht es dann mit der 0,03% Regel aus?

Es gibt dazu ein Urteil von 2011:

UNDESFINANZHOF Urteil vom 6.10.2011, VI R 56/10

Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte - Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs - Anscheinsbeweis

Leitsätze

1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen.

2. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG.

 

Bedeutet das nun dass wenn ich das Firmenfahrzeug ausschließlich für Dienstfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutze, ich weder nach der 1% noch nach der 0,03% Regel versteuern muss?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Nein dann sind weiterhin 0,03% fällig.

Ich würde mir mal durchrechnen, ob Du mit Fahrtenbuch nicht günstiger kommst.

XF-Coupe

Wie groß ist denn der gewerbliche Anteil der Fahrten?

Bei 160 privaten Kilometern pro Tag müsstest du schon mindestens nochmal so viel für die Firma fahren, damit sich das Fahrtenbuch lohnt.

Fahrt zur Arbeitsstelle ist doch eine Privatfahrt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Mai 2019 um 08:42:20 Uhr:

Fahrt zur Arbeitsstelle ist doch eine Privatfahrt.

Wenn er sich diese aus steuerlichen Gründen verbieten lässt, muss der Firmenwagen auch in der Firma abends stehen bleiben. Dann muss er mit dem Privat-PKW oder ÖPNV täglich pendeln.

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Mai 2019 um 08:44:30 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Mai 2019 um 08:42:20 Uhr:

Fahrt zur Arbeitsstelle ist doch eine Privatfahrt.

Wenn er sich diese aus steuerlichen Gründen verbieten lässt, muss der Firmenwagen auch in der Firma abends stehen bleiben. Dann muss er mit dem Privat-PKW oder ÖPNV täglich pendeln.

Ist es nicht genau dass, was der zweite Leitsatz in dem Urteil eben nicht voraus setzt?

@communicator9: Ich würde diese rechtliche Frage einem der Anwaltsportale zur Klärung vorlegen. Die können dir eine sicherere Antwort geben.

Ansonsten kommst du um die 0,03% nur herum wenn du einen Homeofficevertrag bekommen könntest. Dann sind die Fahrten zur Firma nicht extra zu berechnen.

Homeoffice geht aber nicht an 5 Tagen pro Woche, sondern höchstens zwei.

Ich würde das nicht gleich von einem Anwalt, sondern einem Steuerberater klären lassen.

Hallo für die Tage wenn du Außendienst hast kannst du die 0.03% raus lassen, eventuell fährst du zuerst beim Kunde und danach ins Büro.

Alternativ Außendienst bescheingen lassen, kosten Pauschale von Arbeitgeber entweder km oder monatlich, privat leasen und alle km/kosten steuerlich geltend machen.

Zitat:

@chtulhu schrieb am 27. Mai 2019 um 09:52:32 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Mai 2019 um 08:44:30 Uhr:

 

Wenn er sich diese aus steuerlichen Gründen verbieten lässt, muss der Firmenwagen auch in der Firma abends stehen bleiben. Dann muss er mit dem Privat-PKW oder ÖPNV täglich pendeln.

Ist es nicht genau dass, was der zweite Leitsatz in dem Urteil eben nicht voraus setzt?

@communicator9: Ich würde diese rechtliche Frage einem der Anwaltsportale zur Klärung vorlegen. Die können dir eine sicherere Antwort geben.

Ansonsten kommst du um die 0,03% nur herum wenn du einen Homeofficevertrag bekommen könntest. Dann sind die Fahrten zur Firma nicht extra zu berechnen.

Verbindlich wird diese Frage nur die Finanzbehörde beantworten können.

Und die zitierte Entscheidung betrifft nur § 8 Abs. 2 Satz 2 des EStG - die 0,03% Regel ist jedoch in Satz 3 enthalten. Mein Bauch sagt mir daher, dass weiterhin die 0,03% angewendet werden.

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Mai 2019 um 10:02:29 Uhr:

Homeoffice geht aber nicht an 5 Tagen pro Woche, sondern höchstens zwei.

Ich würde das nicht gleich von einem Anwalt, sondern einem Steuerberater klären lassen.

Woraus schliesst du das ? Ist mir neu, dass das so generell gilt.

Gebe dir aber Recht: der TO sollte seinen Steuerberater fragen.

Zitat:

@elk2015 schrieb am 28. Mai 2019 um 10:46:54 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Mai 2019 um 10:02:29 Uhr:

Homeoffice geht aber nicht an 5 Tagen pro Woche, sondern höchstens zwei.

Woraus schliesst du das ? Ist mir neu, dass das so generell gilt.

Äh ja, mein Fehler. Ich meinte damit, man kann mit einem Homeoffice-Vertrag nicht öfter als zwei Mal pro Woche in die Arbeit fahren. Tut man das öfter, ist die erste Arbeitsstätte nicht mehr das Büro daheim, sondern dort, wo eben der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für einen eingerichtet hat.

Jetzt hab ich's auch kapiert. Danke für die Klarstellung.

Meines Wissens (ich bin selbst Arbeitgeber) ist eine entsprechende Beschränkung der Privatnutzung nicht möglich. Entweder Alles oder Nichts. Abhilfe könnte ein Zweitwohnsitz bringen. Das habe ich auch so geregelt (Erstwohnsitz 100 km, Zweitwohnung 3 km zur Firma). Da die Wohnung nebenbei auch hin und wieder von meinen Kids genutzt wird, rechnet sich das.

Evtl. könnte auch ein Kollege einen "Schlafplatz" in Arbeitsplatznähe zur Verfügung stellen.

Zitat:

@elk2015 schrieb am 28. Mai 2019 um 11:18:24 Uhr:

Jetzt hab ich's auch kapiert. Danke für die Klarstellung.

Meines Wissens (ich bin selbst Arbeitgeber) ist eine entsprechende Beschränkung der Privatnutzung nicht möglich. Entweder Alles oder Nichts. Abhilfe könnte ein Zweitwohnsitz bringen. Das habe ich auch so geregelt (Erstwohnsitz 100 km, Zweitwohnung 3 km zur Firma). Da die Wohnung nebenbei auch hin und wieder von meinen Kids genutzt wird, rechnet sich das.

Evtl. könnte auch ein Kollege einen "Schlafplatz" in Arbeitsplatznähe zur Verfügung stellen.

Ich glaub, das Thema hatten wir schon und man muss wirklich vom Zweitwohnsitz in die Arbeit fahren, sonst ist es Steuerhinterziehung.

Wie wäre es denn, beim nächsten Tausch des Wagens einen Größeren zu nehmen? Also a4 Kombi, Passat Kombi, etc. Dann kannst du den auch bei Fahrten mit Kind und Kegel prima nutzen :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun