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CNG Fahrverbot?

Themenstarteram 6. März 2018 um 16:53

Hallo zusammen,

ist ein Seat Leon TGI als bivalenter Motor mit Euro 6b auch von Fahrverboten bedroht, da er nicht Euro 6d Temp erfüllt? Im Erdgasmodus müsste dieser doch viel sauberer sein als alle anderen Verbrennungsmotoren und 6d locker erfüllen. Ebenfalls ist Erdgas bei diesem Auto die Hauptantriebsart. Ich kaufe mir ja kein teures CNG-Auto um es dann im teuren Benzinmodus zu fahren.

 

Benzin-Direkteinspritzer sollen ja einen Partikelfilter erhalten. Aber braucht das auch der TGI?

MFG

Frank

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19 Antworten

Zunächst betrifft die aktuelle Diskussion nur Diesel-Antrieb. Welche Schadstoffklassen genau ist dabei quasi noch völlig offen.

Was die Zukunft gibt, wird sich zeigen. Auch sollen derzeit keine Benziner nachgerüstet werden. Lediglich neue Direkteinspritzer erhalten diese (oftmals).

 

Dein Erdgas ist nicht "sauberer" als andere. Es fehlt schlichtweg an der Vergleichsmöglichkeit. Was du an Ruß weniger raushaust, kommt halt dafür an CO2 mehr raus. Umweltschädlich sind alle Arten der konventionellen Verbrennen.

 

Sorgen um akute Fahrverbot würde ich mir jedoch nicht machen.

Zitat:

@AlCappuccino schrieb am 6. März 2018 um 17:53:17 Uhr:

Hallo zusammen,

ist ein Seat Leon TGI als bivalenter Motor mit Euro 6b auch von Fahrverboten bedroht, da er nicht Euro 6d Temp erfüllt? Im Erdgasmodus müsste dieser doch viel sauberer sein als alle anderen Verbrennungsmotoren und 6d locker erfüllen.

Das Problem ist nicht, ob er 6d locker erfüllen könnte, sondern dass er eben nur mit 6b homologiert wurde. Sollte es also Fahverbote geben auch für 6b, dann muss er stehen bleiben, ganz egal ob er rein theoretisch evtl 6d schaffen könnte - weil er eben nach 6b-Prüfung die Zulassung bekommen hat. Ist rgendwie wie: man hat zwar kein Abi, wäre aber schlau genug gewesen es zu machen. Ergebnis ist trotzdem - man hat es nicht.

ist ein Direkteinspritzer ohne PArtikelfilter, wird wohl nach gestrigen Vorschlägen "Nur" die hellblaue Plakette bekommen, sprich evtl Fahrverbote könnten kommen

Direkteinspritzer oder nicht spielt nicht die geringste Rolle.

Es geht wie weiter oben steht rein um die Einstufung die in den Papieren steht. Und das heißt eben das alle Fahrzeuge mit dieser Einstufung in einen Topf geworfen werden.

Ganz egal ob Benzin, Gas, Direkt oder Saugrohreinspritzer.

Zitat:

Ist ein Seat Leon TGI als bivalenter Motor mit Euro 6b auch von Fahrverboten bedroht, da er nicht Euro 6d Temp erfüllt?

Derzeit nicht. Weil Fahrverbote aktuell nur für Fahrzeuge mit Dieselmotoren bis einschließlich EURO5 (BVG für Stuttgart) oder bis einschließlich EURO6c (Vorschlag UBA, hellblaue Plakette), bzw. Fahrzeuge mit Otto-Motoren bis einschließlich EURO2 (BVG für Stuttgart) diskutiert werden. In der aktuellen Diskussion wäre ein Leon TGI mit EURO 6b also safe.

In Frankreich wäre er schon heute für mögliche Fahrverbote in Städten von anderen, noch saubereren Autos unterscheidbar.

https://www.crit-air.fr/.../wer-bekommt-welche-critair-farbe.html

Denn er bekäme "nur" CritAir Klasse 1. Während die beste Klasse mit dem grünen Kreis nur an Wasserstoff- und reine Elektrofahrzeuge vergeben wird. Wie und wann Städte dann wirklich ihre Einfahrerlaubnis so machen, dass grüne CritAir rein darf, aber CritAir Klasse 1 nicht, ist denen überlassen.

Zitat:

Im Erdgasmodus müsste dieser doch viel sauberer sein als alle anderen Verbrennungsmotoren und 6d locker erfüllen. Ebenfalls ist Erdgas bei diesem Auto die Hauptantriebsart. Ich kaufe mir ja kein teures CNG-Auto um es dann im teuren Benzinmodus zu fahren.

Naja, er ist bivalent ausgelegt.

Tankinhalt Erdgas 15 kg; Erdgasverbrauch 3,6 kg/100 km; Reichweite Erdgas 416 km

Tankinhalt Benzin 50 l. Benzinverbrauch 5,3 l/100 km; Reichweite Benzin: 943 km.

Gesamtreichweite 1.360 km

Also mal praktisch gesehen: doppelt soviel Reichweite auf Benzin.

Bei monovalent finde ich CNG-Betrieb als Hauptantriebsart plausibel, aber bei bivalenten Fahrzeugen würde ich lieber ins Gesetz schauen. Intutiv finde ich es dann sinnvoll, wenn die Abgasnorm auch in beiden Betriebsarten erreicht und eingehalten werden muss.

Zitat:

Benzin-Direkteinspritzer sollen ja einen Partikelfilter erhalten. Aber braucht das auch der TGI?

Das wissen wir, wenn wir mal Messwerte haben für beide Modi: Erdgasmodus und Benzinmodus. Ich kenne da leider keine Quelle. Da VW aber derzeit z.B. für den Tiguan 1.4 TSI 150 PS auch einen Otto-Partikelfilter anbietet, ist zu erwarten, dass die 1.4 TSI im Benzinbetrieb generell sonst die EURO6c reißen.

Denn VW verkündet auch:

https://...swagen-media-services.com/.../...409cc4789e756a05f3afed?...

Zitat:

Das Unternehmen hat jetzt den großflächigen Einsatz von Partikelfiltern für Benzinmotoren, sogenannter „Ottopartikelfilter (OPF)" beschlossen. Von 2017 an werden schrittweise alle direkteinspritzenden TSI- und TFSI-Motoren der Konzernflotte mit Ottopartikelfiltern ausgestattet. Damit wird die Emission von feinen Rußpartikeln um bis zu 90 Prozent reduziert.

Und im Benzinbetrieb ist ein TGI-Motor ja quasi wie ein TSI-Motor.

Meiner Meinung nach beste Strategie: einfach warten.

Ab Erstzulassung 1. Sep. 2018 braucht jedes Neufahrzeug mit Otto-Motor EURO6c. Mit WLTC-Messung und mit dem strengeren Wert 6* 10^11 in der Partikelzahl, was ggf. einen Otto-Partikelfilter für den Benzinbetriebsmodus erfordert. Aber noch keine RDE-Messung des NOx. Auf jeden Fall muss Seat bis in 6 Monaten auch die Prüfung des Leon TGI dagegen machen und ggf. die Konstruktion ändern oder erweitern.

Und ab Erstzulassung 1. Sep. 2019 braucht jedes Neufahrzeug mit Otto-Motor EURO 6d-TEMP. Mit RDE-Messung. Und mit Faktor 2.1 im NOx. Faktor 1.5 in der Partikelzahl.

Wenn uns die Hersteller auch die vermeintlich sauberen Autos, wie hier einen Erdgas-Leon heute nicht vorzeitig gleich mit den besseren Normen geben, die in 6 Monaten sowieso Pflicht werden, naja, dann warten wir als Kunden einfach ab, bis die zukunftsfähigen Normen Pflicht werden. Denn am Ende zählt die Norm des Fahrzeugs. Und nachträgliche Nachprüfungen und Hochstufungen "alter" Fahrzeuge machen die Autohersteller nicht, wie wir ja wissen.

Ich hoffe übrigens, dass die Termine oben auch wirklich so kommen, und nicht dutzende/hunderte Ausnahmegenehmigungen für produzierte Fahrzeuge wieder von den Regeln abweichen. Man sollte einfach im Kaufvertrag eines Neufahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft EURO-6d-TEMP (oder besser gleich das strengere EURO 6d) als bestätigte Norm im Fahrzeugschein einfordern. Dann ist klar, was der Händler und damit der Hersteller zu liefern hat.

Ich hoffe auch, dass die EU diese Termine oben nicht wieder verschiebt oder aufweicht. Klar ist: die Abgastestlabore bei den Herstellern und auch den Prüforganisationen haben gerade RICHTIG gut zu tun.

Übrigens: auch "alte" reine Elektroautos sind "nur" nach EURO4, EURO5 typgeprüft und behalten diese Einstufung auch. Neue reine Elektroautos gängig auch nur nach EURO 6b. Es wäre aber ein Irrsinn, diese später formal auszuschließen. Also muss man abwarten, wie es dann wirklich als Text in den Gesetzen landet. Aber natürlich alle jüngeren mit einem Emissionsschlüssel, der sie als reine Elektrofahrzeuge ausweist:

Emissionsschlüssel: 30ZX -- 459/2012;reine Elektrofz

Kraftstoffcode: 0004 (den gibt's schon lange für reine Elektrofahrzeuge)

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 7. März 2018 um 09:12:42 Uhr:

Direkteinspritzer oder nicht spielt nicht die geringste Rolle.

Es geht wie weiter oben steht rein um die Einstufung die in den Papieren steht. Und das heißt eben das alle Fahrzeuge mit dieser Einstufung in einen Topf geworfen werden.

Ganz egal ob Benzin, Gas, Direkt oder Saugrohreinspritzer.

Nein es tauchten da schon detailliertere Pläne auf, die ganz genau unterschieden!

WO denn?

Interessiert mich beruflich brennend.

Wobei die Seite blaue-plakette.de dort wiederum ihre Quellen beim Umweltbundesamt nicht nennt.

Schaut man mal rein, was Frau Krautzberger (Präsidentin Umweltbundesamt) wirklich gestern gesagt hat, dann ist das was anderes:

http://www.sueddeutsche.de/.../...er-autoindustrie-verbunden-1.3893058

Zitat:

Frage: Die Städte beklagen, dass sie Fahrverbote nicht kontrollieren können. Weil den Autos ein sichtbares Kennzeichen fehlt, ob sie Grenzwerten genügen oder nicht.

 

Krautzberger: Wie sollen die Städte auch unterscheiden, ob da gerade ein Euro 5 vorbeifährt oder der sauberste Euro-6d-Wagen? Genau deshalb brauchen wir die blaue Plakette. Sonst landen wir in einem Flickenteppich kommunaler Lösungen, mit abgesperrten Streckenabschnitten, die den Verkehr nur verlagern. Allerdings wird eine einzige Plakette nicht reichen. Wir brauchen zwei.

Das müssen Sie erklären.

Krautzberger : Damit hätten die Städte eine Möglichkeit, auf ihre jeweilige lokale Belastung zu reagieren. Deshalb schlage ich eine hellblaue Plakette für Euro-5-Diesel vor, die nachgerüstet wurden, und für bereits zugelassene Euro-6 Diesel. Eine dunkelblaue Plakette bekämen die Diesel mit den neuen Abgasstufen Euro 6d-TEMP oder Euro 6d, die deutlich weniger Stickoxid emittieren. Schon mit der hellblauen Plakette könnten dann viele Kommunen 2020 die Grenzwerte einhalten. Die dunkelblaue würde später eingeführt und wäre insbesondere in hoch belasteten Städten nötig.

Zum Beispiel?

Krautzberger: München müsste sicherlich eine dunkelblaue Plakette vorschreiben, um den Grenzwert einzuhalten. Da dürften neben neueren Benzinern dann nur noch modernste Diesel fahren. Für Städte wie Mainz dagegen, in denen der Grenzwert nicht so arg überschritten wird, könnte eine hellblaue Plakette reichen. Hier könnten also mehr Autofahrer ihren Diesel weiterfahren, wenn er nachgerüstet wurde. Übrigens auch mehr, als die Leipziger Richter vorschlugen: Die sprachen von einem Verkehrsverbot für alle Euro-5-Autos.

Sie spricht da nur abstrakt von "neueren Benzinern". Ohne Bezug, was das ist. Leider hat auch das UBA keine Pressemeldung zu dem konkreten Vorschlag. Und Frau Krautzberger bleibt - mal wieder - sehr vage.

Und ganz unten der letzte Satz stimmt natürlich mal wieder nicht: die Leipziger Richter sprachen von einem Verkehrsverbot für Euro-5-Autos mit Dieselmotor für Stuttgart.

Irgendwie hat Frau Krautzberger da also entweder selbst nicht den Durchblick oder die SZ hat sie falsch zitiert.

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 7. März 2018 um 11:26:17 Uhr:

https://www.blaue-plakette.de/.../wer-bekommt-die-blaue-plakette.html

Vielen Dank dafür!

Aber das ist eher eine Sammlung von Vorschlägen und Ideen.

Meist ist an solchen Ideen aber was dran, bzw. bleibt was davon übrig.

Der Clou ist: Selbst mein diese Woche bestelltes, und noch nicht mal gefertigtes neues Fahrzeug bekäme keine dunkelblaue.:D

naja die Ideen kommen ja immer von irgendwo.....

Zitat:

 

Aber das ist eher eine Sammlung von Vorschlägen und Ideen.

Meist ist an solchen Ideen aber was dran, bzw. bleibt was davon übrig.

Der Clou ist: Selbst mein diese Woche bestelltes, und noch nicht mal gefertigtes neues Fahrzeug bekäme keine dunkelblaue.:D

Und mein 9 Jahre alter Saugrohreinspritzer bekommt sie...

Hi,

anhand der Typschlüssel lassen sich Fahrzeuge mit Direkteinspritzung nicht von Saugrohreinspritzern unterscheiden.

Ich bezweifle ernsthaft das die Politik da ernsthaft unterscheiden kann und will.

es wird unterschieden zwischen Diesel und Benzin,das ist klar aber z.b. bei Benzinern mit Euro 6 wird nicht zwischen Direkteinspritzern oder Saugrohreinspritzung unterschieden..

Themenstarteram 7. März 2018 um 14:04

Vielen dank für die vielen informativen Beiträge von euch!

Zitat:

Bei monovalent finde ich CNG-Betrieb als Hauptantriebsart plausibel, aber bei bivalenten Fahrzeugen würde ich lieber ins Gesetz schauen. Intutiv finde ich es dann sinnvoll, wenn die Abgasnorm auch in beiden Betriebsarten erreicht und eingehalten werden muss.

Genau das war auch meine Überlegung. Sollte er als CNG-Auto durchgehen, hätte er nach diesen Überlegungen sogar die dunkelblaue Plakette.

Zitat:

https://www.blaue-plakette.de/.../wer-bekommt-die-blaue-plakette.html

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