CLA Rücknahme
Unser toller CLA 220 Diesel Automatik geht nach ca. 4 Monaten zurück, komplette Wandlung.
Fehler die aufgetreten sind:
Fensterheber hinten links defekt ( 1. Schalter dann doch das Steuergerät dann doch nicht dann Irgend eine Leitung ).
Lauf und Vibrationen ab 108km/h die sich spürbar am Lenkrad sowie am und im Fz spürbar sind.
Lager/ Buchsen erneuert, Reifen fein gewuchtet, neue andere Reifen montiert aber alles ohne erfolg.
Einen vergleichbaren CLA nur mit Sportfahrwerk machte, laut Aussage eines Meisters, noch mehr Vibrationen und Geräusche da ist die Frage für mich ist es ein Serien Problem ?
Weiterer Fehler ist die Instrumententafel die plötzlich anfängt zu zucken ( Drehzahl und Geschwindigkeit ).
Beim einlegen betätigen des Wahlhebel zum einlegen der Fahrstufe von P auf D hartes Geräusch als wenn das Getriebe nicht richtig trennt und unter last geschaltet wird ( meist morgens beim ausfahren aus der Garage.
Wir sind eigentlich sonst super toll zufrieden gewesen, macht wirklich Spaß dieses Auto zu fahren und sind auch sehr Traurig über die Rückgabe, leider.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ThePain schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:47:51 Uhr:
Woah unser Fahrzeug versuchen die seitdem Frühling zu reparieren, sogar die "Hohen Tiere" haben sich die Sache angeschaut, bin gespannt ob wir es nachdem nächsten Versuchen(müsste Termin Nr. 10 sein) auch schaffen eine Rücknahme durchzukriegen....
10 Termine?????
Da hätte ich dem Dieter die Karre schon auf den Hof gestellt..
ie Frist
Setzen Sie dem Händler einen Termin, bis zu dem ihm die Nacherfüllung möglich sein sollte, also entweder
die Reparatur durchführen zu lassen oder
bei gravierenderen Mängeln Ihnen einen anderen Neuwagen zu besorgen.
Beim sogenannten "Montagsauto"...
... muss der Käufer sich nicht auf eine Nacherfüllung einlassen. Ist das Fahrzeug wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel fehleranfällig und damit insgesamt mangelhaft und ist zu befürchten, dass es auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird, ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar und eine Fristsetzung entbehrlich. Dies gilt aber nicht bei Problemen, die lediglich die Optik und Ausstattung des Fahrzeugs betreffen und damit zwar lästig sind, aber nicht die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs betreffen. Das hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12) Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Entscheidung - Ihre Rechte
Lässt der Händler die Frist ergebnislos verstreichen, lehnt er eine Reparatur bzw. Nachlieferung ab oder sind zwei Reparaturversuche erfolglos geblieben, stehen Ihnen folgende Rechte zur Auswahl:
Rücktritt
Wenn Sie das mangelhafte Fahrzeug nicht behalten wollen, können Sie es zurückgeben und erhalten im Gegenzug vom Verkäufer den Kaufpreis. Hierfür muss aber eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers (oder anders: ein erheblicher Mangel) vorliegen.
Bedenken Sie, dass die Rücktrittsvariante nicht kostenlos ist. Den Vorteil der Nutzung eines Neuwagens müssen Sie ersetzen. Die Gerichte veranschlagen diesen mit etwa 0,7 Prozent des Neupreises je eintausend gefahrene Kilometer.
Minderung
Statt zurückzutreten, können Sie das mangelhafte Fahrzeug behalten und den Kaufpreis entsprechend der Wertminderung durch den Mangel herabsetzen. Der Minderungsbetrag ist soweit erforderlich zu schätzen.
Schadensersatz
Neben Rücktritt oder Minderung können Sie Schadensersatz geltend machen, etwa den Ersatz des Minderwerts oder die Reparaturkosten für eine Mängelbeseitigung.
Was Sie sonst noch geltend machen können:
Auch wenn der Verkäufer das Fahrzeug kostenfrei repariert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass Sie völlig unbeschadet aus der unerfreulichen Angelegenheit herausgehen: Unter Umständen müssen Sie z.B das defekte Fahrzeug abschleppen lassen, einige Telefonate führen oder sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen.
Diese Kosten können Sie als Schadensersatz vom Verkäufer ersetzt verlangen, auch wenn der Verkäufer Nacherfüllung leistet.
Wichtige Vorschriften:
§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbr. Leistung
§ 283 BGB Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
§ 434 BGB Sachmangel
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
§ 439 BGB Nacherfüllung
§ 441 BGB Minderung
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
§ 475 BGB Abweichende Vereinbarungen
39 Antworten
Dann muss ein Gegengutachten her, wenn absolut nichts zu sehen ist - auch wnen es vor Gericht geht.
Soweit mir bekannt waren Kratzer vorhanden an felgen aber nicht in dem Ausmaß das die laut Protokoll ersetzt werden müssen. Nur so nebenbei ein Rad mit der gleichen Felge und Reifen kostet zurzeit 250 Euro beim Daimler in Stuttgart. Die versuchen ernsthaft die kohle die ihnen durch unseren Anwalt entgangen ist über die felgen reinzuholen. Wir sinf sogar am überlegen ob wir das Fahrzeug wieder zurückholen, es gibt auch keine Entschädigung was die genommen urlaubstage oder kosten für die 9 werkstattaufenthalte betrifft. Laut Händler ist das ein anderes Thema.. blabla
Weiss jemand wie das ist wenn man das Übergabeprotokoll ablehnt ob man das Fahrzeug wieder zurück holen kann ? Wir verlieren so gesehen 5 Tausend Euro, dafür das wir kein Fahrzeug mehr haben ist das bullshit. Lieber zurückholen weiterfahren und auf Garantie reparieren lassen bis deren Kragen platzt...
Wenn die Rückabwicklung von denen angenommen wurde, dann wird eine Rückkehr schwierig uns tendenziell eher unglaubwürdig.
Ziehe es durch, der Anwalt hilft beim Schadenersatz usw.
JA! Hart bleiben.
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War heute wieder beim Anwalt, der fand die Geschichte ganz amüsant, seiner Meinung nach ist ein Abbruch der Wandlung auch nicht mehr möglich. Die erste Hürde ist geschafft und die restliche Kohle holt er auch noch zurück meinte er, schaut sich nun das Gutachten und Protokoll an - bin mal gespannt wie es ausgeht 😁
Ist der Anwalt nicht langsam teurer als die ganze Sache wert ist?
Wieso zu teuer? Dafür gibt es doch Rechschutzversicherungen.
Und eine Wandlung gibt's nicht mehr. Es heißt Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. RÜCKABWICKLUNG
kA bei welchen Bedingungen die in Kraft tritt. Da kenn ich mich noch gar nicht aus =)
Die anwaltskosten hat der Händler zu tragen, da er uns zunächst benachteiligt hat und erst durch einschalten unseres anwaltes, über seinen Anwalt wiederum unsere fordeungnen akzeptiert hat . (Hat schon zugestimmt dass er sie übernimmt) vom dem her ist das nicht so problematisch.
Zitat:
@ThePain schrieb am 2. Juli 2015 um 21:32:29 Uhr:
Die anwaltskosten hat der Händler zu tragen, da er uns zunächst benachteiligt hat und erst durch einschalten unseres anwaltes, über seinen Anwalt wiederum unsere fordeungnen akzeptiert hat . (Hat schon zugestimmt dass er sie übernimmt) vom dem her ist das nicht so problematisch.
Na dann 😁 Lass den Überstunden machen xD