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Chevrolet K30 ohne Deutsche Papiere.

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 18:32

Hallo,

Ich möchte mir nen Chevy K30 kaufen.Hab da nur irgendwie bedenken da er keine deutschen Papiere hat.

Das Fahrzeug wird vom Händler verkauft aber naja da sagen viele das das alles ganz einfach ist und wenn man dann los geht und alles erledigen will kommt das böse erwachen.Daher möcht ich mich vorher noch kurz bewandern.

Kurze Infos zum Fahrzeug:

Er bekommt vor dem kauf vom Verkäufer (KFZ-Händler) neu HU + AU

Hat Holländische Papiere soweit ich weis noch nie deutsche Papiere besessen.

Jetzt meine Fragen:

Reicht es wenn ich die Holländischen Papiere habe um ihn zuzulassen?

Was brauche ich für zusätzliche Infos vom Fahrzeug?

Wie müsste ich an der Zulassungsstelle vorgehen?

und was kostet mich der Spass?

Ich hab sowas noch nie gemacht daher die evntl. dümmlichen Fragen ;)

Achso und ich würde zum überführen Rote Nummernschilder bekommen könnte ich da Probleme bekommen oder wäre das legal?

Schonmal recht vielen Dank im Vorraus.

GRUß MARIO

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32 Antworten

evtl hilft dir DAS weiter?

dort ist auch das anmelden eines fahrzeugs aus der EU beschrieben.

mfg

Harry

PS

Nach bisheriger Regelung durften rote Kennzeichen auch für Fahrten zur Anregung der Kauflust verwendet werden. Dieser Verwendungszweck ist in § 16 FZV entfallen.

Erlaubt sind nur noch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, die durch § 2 Nr. 23 bis 25 FZV näher definiert sind. Darüber hinaus wird in § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV festgeschrieben, dass die roten Kennzeichen nur für die betriebliche Verwendung zugeteilt sind, also nicht mehr dritten Personen zur Nutzung überlassen werden dürfen.

Quelle: ADAC

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 19:06

danke erst mal hat mir schon etwas weiter geholfen .

Wo ist denn der Unterschid zwischen Zulassungsbescheinigung I und II

und die Unbedenklichkeitserklärung wie lang dauert das bis diese ausgestellt wird?

Gibts evtl. jemanden der das schonmal durchgemacht hat hört sich nach sehr viel Bürokratie und Behörden gängen an.

Hab noch vergessen zu erwähnen das das Fahrzeug bereits in D steht das nur noch zur Info.

I und II ist wie der unterschied zwischen dem alten fahrzeugschein und fahrzeugbrief.

zu den nummernschildern:

genau das steht doch dort ? das dir keine roten kennzeichen fuer eine solche fahrt ueberlassen werden duerfen.

es klang nicht nach einer betrieblichen fahrt ?!

zur dauer kann ich nichts sagen, aber eine anfrage bei deiner zulassungsstelle koennte ggf helfen.

Harry

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 19:20

Aber darf er mir die dann überhaupt anbieten?Also wenn sie mich aufhalten bin ich dann der dumme oder der Händler?

Is etwas kurzfristig aber ich möchte denn K30 evtl. morgen holen hat sich jetzt kurzfristig ergeben daher bin ich etwas in Zeitnot.

ich VERMUTE beide...

du darfst sie nicht verwenden, und der haendler sie dir nicht geben.

da unwissenheit generell nicht vor strafe schuetzt, wird auch ein "das wusste ich nicht, er gab sie mir ja" viel nutzen.

wieweit bei der roten nummer evtl noch weitere einschraenkungen sind was das EU ausland angeht, kann ich so direkt nicht sagen.

Harry

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 19:33

hmm trotzdem Danke dafür, werde morgen nochmal anrufen und den Händler fragen ob ich es missverstanden habe und es sich um Kurzzeitkennzeichen handelt oder ob es wirklich rote nummern waren.

Wie gesagt das Fahrzeug steht schon hier in D und wird das Ausland so schnell auch nicht mehr sehen wenn es meiner wird.

Ich hab nur bedenken weil er eben keinen Deutschenschein besitzt und ich keine Lust habe nochmal Unsummen für Papiere usw. zu investieren.

kurzzeitkennzeichen kann der haendler nicht ausgeben und auch diese sind nur fuer ein fahrzeug zulaessig ( wäre also unsinn, wenn er welche haette).

er wird auch kaum die versicherung bezahlen, die man zur ausgabe des KZK nachweisen haette muessen.

Harry

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 19:43

also Finger weg?? Er hat gemeint das geht schon in Ordnung und es gibt keine Probleme damit.

Jetzt weis ich noch weniger was ich tun soll :(

ich kann dir nur meinen kenntnisstand sagen (und der MUSS nicht immer stimmen)

der zitierte text ist fuer mich aber eindeutig.

ich wuerde dich 500km weg vom zulassungsort zumindest mal "befragen" ;)

auch eine im auftrag des haendlers durchgefuehrte ueberfuehrung mit einem frischen kaufvertrag auf deinen namen "koennte" sehr skeptisch machen ^^

Harry

am 17. Oktober 2008 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Biermudashort

Er hat gemeint das geht schon in Ordnung und es gibt keine Probleme damit.

Ich unterstelle mal das der Händler meint: Er hat damit keine Probleme.

Solange du keinen Unfall baust oder in eine Kontrolle kommst, kein Problem. Aber sowas passiert immer dann wenn man nicht damit rechnet.

Gruß

Frank

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 19:56

naja es sind ja keine 500 Km und fast nur Autobahn immer schön zwischen 2 LKW fahren dann könnte es hinhauen aber es stimmt schon man rauscht immer in ne Kontrolle wenn man sie nicht braucht aber eine andere möglichkeit sehe ich nicht das Fahrzeug nachhause zu bekommen so einen Großen Hänger habe ich nicht und kenne auch keinen der einen hätte :(

und 2x hinfahren is Geldverschwendung meiner Meinung nach

man is echt ne Blöde Situation

Moin Moin.

Zum Thema rote Nummer,überlassen darf der Händler Dir die rote Nr. nicht,

er darf dich aber beauftragen das Fahrzeug zu überführen.

Zum Beispiel,in seine Werkstatt. Verstanden ???

Absprache,und deine Aussage im Fall des Falles,sind entscheidend

ob die Überführungsfahrt legal ist,oder nicht.

KBA. Anfrage/Abfrage braucht meistens ca. vier Wochen.

MfG.alrock01

was ich mich grade frage....

kann ueberhaupt ein fahrzeug ohne deutsche papiere ( vor kauf) HU + AU bekommen?

der pruefer wird wohl kaum die plakette ins handschuhfach legen ^^

somit muessten doch papiere und nummernschilder vohanden sein.

wenn du ihn morgen holen willst, wie loest er das dann VOR kauf?

Harry

am 17. Oktober 2008 um 20:02

@TE

Dann scheint ja die Entscheidung gefallen zu sein.

Fahr schön vorsichtig und lass dich nicht erwischen.

Gruß

Frank

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