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Deutsches Auto in Österreich / Pendellei?

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 20:37

Nabend @ all.

Ich habe zwar per SUFU schon einiege Informationen gefunden aber nicht zu 100% mein Anliegen. Darüberhinaus wollte ich keinen "alten thread" ausgraben.

Und zwar geht es um folgendes. Ich habe ein Jobangebot in Österreich bekommen, welches ich warscheinlich annehmen werde. Nun habe ich Fahrzeug, dass auf meine Freundin angemeldet ist, da ich zum zeitpunkt der Anmeldung keinen Perso hatte. Da die Zulassungsstelle rund 70€ für die ummeldung haben wollte (inkl. schilder, da ich meine nicht hätte behalten dürfen da auf Ihren namen) dacht ich mir las ich es einfach so.

Das es an sich nicht gestattet ist dauerhaft mit Deutschem Auto in Österreich rumzufahren ist mir bekannt. Wäre es Theoretisch machbar, dass ich das Auto in DE angemelte lasse, da meine Freundin ja "offizielL" nicht nach AT zieht. Wenn dann ist sie dort zu Besuch. Wie dem auch sei würde sie sich sowieso nicht in DE abmelden wollen. Wir oder sie (warscheinlich aber wir) wären alle 7-14 Tage (an den Wochenenden) wieder in Deutschland.

Sie bzw. wir (wir Wohnen zusammen) wohnen nicht in Grenzähe, falls das etwas aus macht (700KM von AT entfernt)

Versteht mich bitte nicht falsch, mir geht es nicht um einen steuerhinterzug, da laut rechner die Steuer in etwa gleich auf liegen würden. Mir geht es eher darum, dass die Fahrzeuge, wie mir gesagt wurde in Deutschland einfach besser versichert werden. Laut Versicherungsmensch in AT würde es für ein Auto meiner altersklasse keinerleih Kasko geben. Und da mein Auto wirklich noch in einem sehr guten zustand ist, hätte Ich natürlich gerne eine Teilkasko.

Ich Danke euch bereits im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen

Dynamite :)

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7 Antworten
am 13. Dezember 2011 um 8:39

hallo,

ist nicht moeglich, solltest du erwischt werden bei einer normalen kontrolle kann das unangenehme folgen haben (finanzstrafverfahren) wird ziemlich teuer.

selbst wenn du es alle 2 wochen mal nach deutschland bringst ....

moeglichkeit zum dauerbetrieb in oesterreich besteht bei firmenautos...

hier ist es mal ganz gut beschrieben:

http://www.lexandtax.at/index.php?...

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen prinzipiell einen Monat lang im Bundesgebiet verwendet werden, falls der Zulassungsbesitzer einen Hauptwohnsitz (dh. Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich hat. Diese Ein-Monatsfrist gilt ab der Einbringung des ausländischen Fahrzeugs ins Inland. Das Kraftfahrzeuggesetz stellt mit seinem Wortlaut also auf die Einbringung ins Inland ab und nicht auf die Verwendung. Nach Ablauf dieser Frist sind Kennzeichentafeln und Zulassungsschein der Behörde abzuliefern und die ausländische Zulassung gilt als aufgehoben. §82 Abs 8 Kraftfahrzeuggesetz (KFG) enthält eine sogenannte gesetzliche „Standortvermutung“, die besagt, dass ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen, das seinen dauernden Standort in Österreich hat, nach einem Monat in Österreich anzumelden ist.

Hier stellt sich aber die Frage, wie der Fall bei regelmäßigen Fahrten ins Ausland zu sehen ist. Beginnt die Einmonatsfrist dann bei der Rückkehr nach Österreich jedes Mal neu zu laufen?

Verkehrsministerium und Finanzbehörde sind zu der Entscheidung gekommen, dass die Frist durch regelmäßige Wiedereinbringung nicht immer wieder neu zu laufen beginnt. Der Wortlaut des Gesetzes würde aber auch eine gegenteilige Auslegung zulassen.

Dazu hat die Rechtsprechung kürzlich entschieden, dass für eine inländische Nutzung entscheidend ist, in welchem Land das Fahrzeug überwiegend genutzt wird. Eine Person mit Wohnsitz in Österreich und Beschäftigung in Deutschland, die ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen lenkt, muss dieses also nicht der NoVA unterziehen, wenn mit Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug überwiegend in Deutschland genutzt wird.

Andererseits ist aber das Lenken von ausländischen Fahrzeugen in Österreich bis zu einem Jahr erlaubt, wenn der gewöhnliche Standort nicht im Inland ist. Entscheidend dafür ist die Art der Verwendung.

Fahrzeuge haben auf jeden Fall dann keinen dauernden Standort im Bundesgebiet, wenn sie

• für Messen oder Ausstellungen ins Inland gebracht werden,

• überstellt werden und mehr als ein Monat im Inland verbringen,

• zu Testzwecken im Inland verwendet werden.

Sobald mit einem Fahrzeug Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein typischer Inländer vornehmen würde (z.B. Einkaufen fahren) wird ein dauernder Standort im Inland angenommen und das Fahrzeug muss nach einem Monat angemeldet werden.

 

Themenstarteram 13. Dezember 2011 um 13:13

Vielen Lieben Dank für deine so sehr ausführliche Antwort!

Also laut steuerrechner wären die KFZ steuern ca- 25€ teurer Als in Deutschland. Steuermäßig soll mir das also egal sein ^^.

Ich find es hart, dass jemand quasi Gezwungen werden kann sein Auto dort Anzumelden, wo er garnicht wohnhaft ist :O Ich meine es kommt ja z.B auch mal vor, dass sie ne woche in DE bleibt oder so und das man mich somit dann quasi verplfichtet ein Auto für jemanden Anzumelden, dass mir garnicht gehört und ich dafür meinen Kopf hinhalten muss. Okay gut, in diesem fall ist es ja wirklich meins :D Aber ich mein ja nur so vom Grundsatz her , verstehst du ? ;)

Das meine freundin sich nicht in Österreich anmelden möchte ist ja nicht nur wegen dem Fahrzeug ^^ Sie würde auch in Deutschland gemeldet bleiben wollen, wenn es garkein Fahrzeug geben würde. Ich lese mir jetzt noch einmal in ruhe den Link durch ;)

Für weitere Kommentare und Antworten würde ich mich natürlich sehr freuen :)

Gruß

Dynamite

Ich weiss gar nicht wo dein Problem ist. Das Fahrzeug gehört dir nicht und ist nicht auf dich zugelassen.

Damit greift die Regelung nicht.

Wie soll denn die Freundin ohne Wohnsitz in Österreich das Auto überhaupt anmelden. Geht nicht..

EDIT: Die Gesetzgebung scheint das tatsächlich nicht zuzulassen in Österreich. Wenn man den § liest geht das sogar so weit, dass die Beweislast auf dich übergewälzt wird.. Du müsstest also das Kfz auf dich anmelden.

In der Praxis wird das sicherlich nicht oft kontrolliert. Bin viel dort unterwegs aber das Finanzamt wollte noch nix. Kann natürlich anders aussehen wenn man dort wohnt und aufmerksame Nachbarn anwesend sind.

 

Trotzdem komisch. Vielleicht gibts noch eine Ausnahme für nicht auf dich zugelassene Fahrzeuge.

das fahrzeug gehoert ihm schon, aber es ist nicht auf ihn zugelassen.

(nur um klarzustellen, dass halter nicht gleich eigentuemer ist)

Themenstarteram 13. Dezember 2011 um 19:05

Da hat Harry999 recht. Halter ist nicht gleich Eigentümer. Rein rechtlich gesehn müsste ich es in Österreich auf mich Anmelden, da es ja eigentlich meins ist. Soweit ist klar. Nur so wie ich das ganze richtig verstehe, (korrigiert mich falls ich falsch liege) muss jemand der in AT sein Hauptwohnsitz hat und ein Ausländisches auto in Österreich fährt (egal auf wen zugelassen) es in AT Anmelden.

Und das ist der Punkt, den ich ein wenig heftig finde. Für ein Fahrzeug quasi den kopf hinzuhalten, auch wenn man vielleicht am häufigsten damit fährt.

Viele liebe grüße

Dynamite

am 13. Dezember 2011 um 19:12

hallo

hab damals auch nen job in AT angenommen und seit knapp 3 jahren fahr ich mit meinem in Deutschland angemeldeten kfz hier umher hat noch nie einer was gesagt oder angedeutet die Versicherung weiß bescheid is ihr auch egal solange ich alle 6 wochen nach Deutschland fahre (vollkasko)

hauptwohnsitz is in Deutschland und zweitwohnsitz is in AT

gruss

am 15. Dezember 2011 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd

 

In der Praxis wird das sicherlich nicht oft kontrolliert.

Die Kontrollen werden aber in letzter Zeit mehr, in Grenznahen Regionen zb. und auch in Wien kann es bei einem Planquadrat sein das das Finanzamt dabei ist und Dir an Ort und Stelle den Wagen stilllegen laesst. Das ganze faellt dann auch noch unter fahren ohne Zulassung ist im Strafenkatalog auch noch das teuerste Delikt.

Desweiteren wurden in letzter Zeit Werkstaetten angeschrieben und gebeten Daten rauszugeben von Leuten mit auslaendischen Kennzeichen die oefters mal vorbeischauen zwecks Service usw.

Etwas aelteren Artikel dazu :

http://derstandard.at/.../...-Finanz-macht-Jagd-auf-Autosteuer-Suender

 

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