Chef will 150 Euro von mir.

Hallo zusammen ich bin mir nicht sicher ob es hier rein soll aber seit mir nicht böße wenn es falsch ist.
Es geht um folgendes ich arbeite als aushielfe bei einem Pizza/Döner Bäcker als auslieferugs fahrer 😁 ja bin auch angemeldet. so nun ist folgendes passiert wir haben vorne echt fast kein profiel, ich bin hienter einem Mazda Premesie gefahren und bin ausgebrochen es hat geregnet (ich war nciht zu schnel) nun ja ich hate die auswahl ein baum/graben oder fremder garten,ich habe den garten genommen. Polizei war da hat alles aufgenommen, im bericht stecht so was wie von der fahrbahn wegen Regen abgekommen.so jetzt meint der chef das der alles von der eigenen tasche bezahlt hat und meinte das seine prozente steigen bei der versicherung... mir ist klar das da nichts steigt wenn der das selber bezahlt. aber meine frage ist bin ich nicht versichert? ich mein kann man das nicht als arbeits unfall melden? ich weiß das der mich so oder so über den tisch zichen möchte 😁 ich klaub das hat noch keiner erlebt Trink geld 50% bekommt Chef....

Beste Antwort im Thema

Was willst Du von uns für eine Antwort hören? Die Wahrheit? Dass dein Chef keinen rechtlichen Anspruch auf die 150 € hat? Kannst Du ihm ja mal so sagen und am besten dazu, dass Du dem Finanzamt ja mal stecken könntest, dass Du 50% deines Trinkgeldes an ihn abdrücken musst. Wahrscheinlich ist er dann ganz handzahm - meistens kann man sich nach dem Gespräch aber auch einen neuen Job suchen... So wie ich das sehe kann der Job nicht mehr viel schlechter werden - also kündige, sag' deinem Chef, dass er ein Arsch ist und fahr' woanders Pizza aus wo Du wenigstens dein Trinkgeld behalten darfst oder bilde dich ein bisschen fort und suche dir einen anderen Job...

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Zitat:

Nur Gesetzt den Fall, dass der Chef wirklich nicht wusste dass die Reifen blank sind und der TE trotzdem mit dem Wagen fährt ohne den Chef zu informieren entsteht ein Schadenersatzanspruch des Chefs ggü. seinem Arbeitnehmer

Selten solch einen groben Unfug gelesen - wenn man absolut KEINE Ahnung hat sollte man einfach mal die Fr.... halten!

1. Unwissenheit schützt GRUNDSÄTZLICH vor Strafe nicht

2. WIE soll denn der Geschäftsführer, der regelmässig den Wagen sieht und für die Wartung zuständig ist übersehen das die Reifen kein Profil mehr haben? Klar, wenn er nicht hinschaut obwohl er das Fahrzeug täglich sieht, das ist aber sein Problem.

3. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind zwar grundsätzlich sowohl Fahrer als auch Halter haftbar zu machen, aber als Geschäftsführer hat man in dem Fall für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges zu sorgen und diese regelmässig zu überprüfen (bzw. ggfs. überprüfen zu lassen).
Und Reifen sind ja nicht "von heute auf morgen" mal eben blank 🙄

Da ich mal davon ausgehe das die Auslieferungsfahrzeuge des Bringdienstes, die den Fahrern zur Verfügung gestellt werden, jeden Abend nach Dienst beim Chef abgegeben werden, ist wohl relativ eindeutig wo hier die Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Ohne das ich mir jetzt rechtlich irgendein Urteil erlauben möchte, das steht mir sicherlich nicht zu.

4. Da auch der Fahrer sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges überzeugen muss, trägt auch er natürlich u.U. eine (Mit-)Verantwortung! Inwiefern das in diesem Fall eine Rolle spielt kann und wird aber letztenendes nur der Verkehrsrichter entscheiden können.

Ergänzung:

Zitat:

§ 9 Technische Kraftfahrzeugüberwachung; Instandhaltungsarbeiten
Dienstkraftfahrzeuge sind in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Auf § 29 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrs–ZuIassungs–Ordnung wird verwiesen.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe



Zitat:

Nur Gesetzt den Fall, dass der Chef wirklich nicht wusste dass die Reifen blank sind und der TE trotzdem mit dem Wagen fährt ohne den Chef zu informieren entsteht ein Schadenersatzanspruch des Chefs ggü. seinem Arbeitnehmer

Selten solch einen groben Unfug gelesen - wenn man absolut KEINE Ahnung hat sollte man einfach mal die Fr.... halten!

Dann solltest Du jetzt aber schnell die Fr.... halten.

Zitat:

1. Unwissenheit schützt GRUNDSÄTZLICH vor Strafe nicht

Es geht hier nicht um Strafe, sondern um Schadenersatz, vlt. kennst du den Unterschied.

Zitat:

2. WIE soll denn der Geschäftsführer, der regelmässig den Wagen sieht und für die Wartung zuständig ist übersehen das die Reifen kein Profil mehr haben? Klar, wenn er nicht hinschaut obwohl er das Fahrzeug täglich sieht, das ist aber sein Problem.

Sag mal, liest Du meine Beiträge von rechts nach links? Habe doch geschrieben, dass ich nicht glaube, dass das passieren kann.

Zitat:

3. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind zwar grundsätzlich sowohl Fahrer als auch Halter haftbar zu machen, aber als Geschäftsführer hat man in dem Fall für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges zu sorgen und diese regelmässig zu überprüfen (bzw. ggfs. überprüfen zu lassen).
Und Reifen sind ja nicht "von heute auf morgen" mal eben blank 🙄

Da ich mal davon ausgehe das die Auslieferungsfahrzeuge des Bringdienstes, die den Fahrern zur Verfügung gestellt werden, jeden Abend nach Dienst beim Chef abgegeben werden, ist wohl relativ eindeutig wo hier die Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Ohne das ich mir jetzt rechtlich irgendein Urteil erlauben möchte, das steht mir sicherlich nicht zu.

Ja, beim Chef, der wahrscheinlich auch Halter ist und genau deswegen entsteht kein Schadenersatzanspruch gegen seinen Arbeitnehmer.

Zitat:

4. Da auch der Fahrer sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges überzeugen muss, trägt auch er natürlich u.U. eine (Mit-)Verantwortung! Inwiefern das in diesem Fall eine Rolle spielt kann und wird aber letztenendes nur der Verkehrsrichter entscheiden können.

Ergänzung:

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe



Zitat:

§ 9 Technische Kraftfahrzeugüberwachung; Instandhaltungsarbeiten
Dienstkraftfahrzeuge sind in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Auf § 29 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrs–ZuIassungs–Ordnung wird verwiesen.

Und woraus sehe ich jetzt hier, dass der Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer hat worum es hier eigentlich geht..?

Wenn der Angestellte wegen den glatten Reifen einen umgemäht hätte, dann wären er und sein Chef wohl starfrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Hier ist aber ein Sachschaden entstanden der durch den Arbeitgeber beglichen wurde und hier wird gefragt ob der Arbeitgeber sich das Geld von seinem AN wiederholen kann. Du redest hier am Thema vorbei und haust dabei auf Kacke wie Prinz Koks - was soll das?

von deutschen gerichten wird die arbeit als fahrer gefahrengeneigt eingestuft, also muss dir der chef einen vorsatz nachweisen können, ansonsten ist es sein prob. aber das prob. wird sein als pizzafahrer bist du eine arme sau. deswegen gebe ich immer ein trinkgeld, die verdienen eh nichts. aber zu deinem problem: job oder recht haben, anders wird es nicht aussehen. deine entscheidung.! wenn du sagst l.m.a.a kann er dir nichts, ausser du siehst kein geld mehr.

Ich gebe dir ein gutes rat, gibt dein chef die 150€ und fährt sein auto nächste mal zur schrott nebenbei noch auto von verwandte oder freund/in paar kratzer an. dann kanst du wieder gut lachen.
bye bye

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Zitat:

Original geschrieben von anhtu
Ich gebe dir ein gutes rat, gibt dein chef die 150€ und fährt sein auto nächste mal zur schrott nebenbei noch auto von verwandte oder freund/in paar kratzer an. dann kanst du wieder gut lachen.
bye bye

und was machst du so beruflich?

Scheiben putzen an einer Roten Ampel.......😕

bye bye

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