Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Ah ok. Dann wäre die Frage, ob diese Komplettgebühr höher oder niedriger als 1% vom BLP ist. Wenn niedriger, könnte der zu versteuernde Privatanteil abgesenkt werden.
Genau. Das ist auch schon bei meinem aktuellen Wagen so. Da ich im Leasingvertrag als Nutzer stehe ist es kein Problem dem Finanzamt die tatsächlichen Kosten nachzuweisen und so hole ich mir die Differenz über die Steuerklärung wieder zurück.
Zum Glück gibt es so tolle Menschen wie Dich. Danke dafür.
Zitat:
@stelen schrieb am 23. September 2018 um 12:53:49 Uhr:
Vielleicht weil es erforderlich ist, das jeder Einzelne zum Wandel zur E-Mobilität auch etwas dazu beiträgt?Vielleicht weil nicht jeder vom Staate Nimm ist?
Vielleicht weil es jemandem das Wert ist für den Komfort des elektrisch Fahrens ein paar ct / Tag auszugeben?
Zitat:
@stelen schrieb am 23. September 2018 um 14:18:12 Uhr:
Danke, du bestärkst damit meine im Video aufgestellte These, das die Plug-Ins nicht steuerlich gefördert werden sollten
In einer perfekten Welt sollte gar kein Autokauf gefördert werden. Sonst hat man mit Steuergerechtigkeit "nichts am Hut".
Zitat:
@stelen schrieb am 23. September 2018 um 14:18:12 Uhr:
da es einfach zu viele Leute anlockt, die nur die Subvention abgreifen wollen, aber mit E-Mobilität nix am Hut haben.
Messerscharfe Analyse, aber ist nicht genau das ein Ziel der Förderung? Namlich, potentiellen Käufern, die weniger weniger E Mobilität affin sind, dieselbige schmackhaft zu machen. Für die meisten dieser Käufer lautet die Frage nicht Hybrid oder BEV, sondern Hybrid oder der von Dir hoch geschätzte "Schraddeldiesel" 🙂
Was hättest Du lieber?
Wie gesagt habe ich nichts gegen eine Förderung auch der PHEV, das sollte aber gestaffelt werden. Der reine E-Autofahrer muss sich umstellen, Kompromisse eingehen. Der PHEV-Fahrer braucht theoretisch gar nichts zu verändern. Das sollte daher IMHO auch berücksichtigt werden.
Der Bundesratsvorschlag mit 0,5% für "echte" E-Autos und 0,75 für Plug-Ins war da schon gut.
Zitat:
meine im Video aufgestellte These, das die Plug-Ins nicht steuerlich gefördert werden sollten
Zitat:
habe ich nichts gegen eine Förderung auch der PHEV
Was denn nun? 🙂
Zitat:
Der Bundesratsvorschlag mit 0,5% für "echte" E-Autos und 0,75 für Plug-Ins war da schon gut.
d'accord
Dann 0% fuer Elektro und 0,5% fuer PIH. Mit 0,75% ist der Anreiz zu gering und ich werde weiter Diesel fahren, so einfach ist das. Ich hoffe die Politik umreißt das auch. PIH sind als Übergang und Einstieg ins vollelektrische Fahren.
Ich bin schon ab 0.75% dabei.
Was meint Ihr, werden die Hersteller die Leasingraten für PHEV in 2019 erhöhen, um eine höhere Marge einzufahren? Mit dem neuen Gesetz würde sich der Interessentenkreis ausweiten, während das Angebot weiterhin überschauber bleibt.
Das ist Glaskugel. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die Steueränderung einen direkten Einfluss auf die Leasingraten hat.
Und etwas mehr Druck tut den Herstellern gut, zwingt sie, die Modelle schneller herauszubringen, entsprechende Stückzahlen einzuplanen.
Also ich gehe davon aus, dass 0,5 für Elektro und 0,75 für Hybrid gelten wird und zwar auch nur, wenn das Auto ein E-Kennzeichen hat.
Das empfinde ich als fair und logisch.
Was mir weder die Zulassungsstelle noch BMW final sagen kann: Bekommt der 530e denn aktuell noch das E-Kennzeichen. Manche User sagen ja, Zulassungsstelle sagt nein (ist sich aber auch unsicher).
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 24. September 2018 um 15:31:51 Uhr:
Also ich gehe davon aus, dass 0,5 für Elektro und 0,75 für Hybrid gelten wird und zwar auch nur, wenn das Auto ein E-Kennzeichen hat.
... die entsprechenden Vorschläge dazu sind aber zumindest vom Bundesrat überhaupt nicht empfohlen worden und damit erst mal raus. Auch gab es keinen Hinweis dazu, die entsprechenden Absätze im Gesetzentwurf noch ändern zu müssen.
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 24. September 2018 um 15:31:51 Uhr:
Das empfinde ich als fair und logisch.
Ohne Zweifel wäre das so.
Zitat:
@Henchman schrieb am 24. September 2018 um 14:11:45 Uhr:
Ich bin schon ab 0.75% dabei.Was meint Ihr, werden die Hersteller die Leasingraten für PHEV in 2019 erhöhen, um eine höhere Marge einzufahren? Mit dem neuen Gesetz würde sich der Interessentenkreis ausweiten, während das Angebot weiterhin überschauber bleibt.
Bin auch ab 0,75% schon dabei. Ab 0,75% komme ich auf ca. die gleichen monatlichen Gesamtkosten, dann aber beim T8 mit besserer Ausstattung, Leistung und bei meinem Fahrprofil 70% umweltfreundlicher.
Da der Leasingfaktor beim T8 schon jetzt höher ist als beim D5 denke ich nicht, dass sie die Rate erhöhen werden, mal sehen. Dann würde aber die 0,75% wahrscheinlich nicht mehr reichen.
Ich habe mir jetzt nochmal in Ruhe die Bundesratsitzung angeschaut. Hier wurde über die Ausschussempfehlungen abgestimmt. Ich finde, man wird ziemlich schlau daraus und kann ungefähr abschätzen, ob und in welcher Form das Gesetz kommt. Sorry, dass mein Thread dadurch so lang wird.
Los gehts...
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen
bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere
Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein
Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und Luftschadstoffen sowie zur
Dekarbonisierung im Straßenverkehr erreicht werden kann
-> Mehrheit Bundesrat
______
Der Bundesrat sieht allerdings an der vorgeschlagenen Änderung der
Dienstwagenbesteuerung kritisch, dass von den in den Jahren 2019 bis 2022
veranschlagten Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,97 Mrd. Euro der
Großteil mit 1,07 Mrd. € auf Länder und Gemeinden entfallen soll. Der
Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die
Steuermindereinnahmen für Länder und Gemeinden deutlich zu senken.
Dazu sollte aufgrund der besonderen Umweltverträglichkeit nur bei reinen
Elektrofahrzeugen der Prozentsatz von 1 auf 0,5 des zu versteuernden
Listenpreises gesenkt werden. Bei von außen aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen, die den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 EmoG
entsprechen, ist dagegen in Anlehnung an den Umweltbonus der
Prozentsatz lediglich auf 0,8 zu reduzieren. Zudem sollte bei weniger
umweltverträglichen Diesel-Pkw mit Emissionsklassen schlechter als
EURO 6d) der Prozentsatz auf 1,2 angehoben werden.
-> Minderheit Bundesrat
______
Der Bundesrat stellt ferner fest, dass die gegenwärtige
Dienstwagenbesteuerung maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung der
deutschen Automobilindustrie auf das sogenannte Premiumsegment hat und
dass dies eine ambitionierte und zeitgemäße europäische Festlegung von
Emissionsgrenzwerten für Pkw-Neuwagen erschwert. Deshalb sollte die
volle steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwagen an den CO2-Ausstoß
gekoppelt und auf die jeweils gültigen EU-Zielwerte – derzeit 130 g
CO2/km und 95 g CO2/km in 2021 – begrenzt werden.
-> Minderheit Bundesrat
______
Vollelektrische Fahrzeuge sollten steuerlich gegenüber extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen bevorzugt werden. Dies könnte z. B. dadurch
erfolgen, dass der hälftige Ansatz des Listenpreises bis 2021
[ausschließlich] für batterie- und brennstoffzellen-betriebene vollelektrische
Fahrzeuge vorgesehen wird, während für extern aufladbare mit Benzinoder
Dieselkraftstoff betriebene Hybridelektrofahrzeuge der Listenpreis zu
75 Prozent in Ansatz gebracht wird.
b) Durch die verringerte Förderung von extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen stünden Haushaltsmittel zur Verfügung, die für
eine abschmelzend ausgestaltete Verlängerung der Förderung über den
Stichtag 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verwendet
werden könnten. Die Fördermaßnahme sollte – wie im Gesetzentwurf
vorgesehen – vor Ablauf des bisherigen Begünstigungszeitraums,
spätestens Ende 2020, evaluiert und, je nach Ergebnis der Evaluation, für
die verlängerte Förderperiode (2022 und 2023) gegebenenfalls mit
reduziertem Ansatz fortgeführt werden. Die Förderung für vollelektrische
Fahrzeuge könnte für die verlängerte Förderperiode z. B. auf einen
Listenpreis von 75 Prozent abgeschmolzen und für extern aufladbare
Hybridelektrofahrzeuge wieder auf 100 Prozent des Listenpreises
angehoben werden.
-> Minderheit Bundesrat
______
d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis zum 31. Dezember 2020 eine
Evaluierung der Maßnahmen vorzulegen, um auf dieser Grundlage über
eine Verlängerung des Geltungszeitraums entscheiden zu können.
-> Minderheit Bundesrat
______
Die Förderung ist für jedes Fahrzeug, das betrieblich angeschafft oder geleast
wird, auf drei Jahre zu begrenzen.
-> Minderheit Bundesrat
______
Der Bundesrat sieht allerdings an der vorgeschlagenen Änderung der
Dienstwagenbesteuerung kritisch, dass von den in den Jahren 2019 bis 2022
veranschlagten Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,97 Milliarden Euro der
Großteil mit 1,07 Milliarden Euro auf Länder und Gemeinden entfallen soll.
Der Bundesrat fordert daher, die Steuermindereinnahmen für Länder und
Gemeinden deutlich zu senken.
-> Mehrheit Bundesrat
______
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im
Gesetzentwurf in Artikel 2 Nummer 2 zu § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3
EStG vorgesehene Änderung der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge
(Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge) zielgenauer ausgestaltet werden kann.
Zur Erreichung dieser Ziele schlägt der Bundesrat Folgendes vor:
Vollelektrische Fahrzeuge sollten steuerlich gegenüber extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen bevorzugt werden. Dies könnte z. B. dadurch
erfolgen, dass der hälftige Ansatz des Listenpreises bis 2021 für batterie- und
brennstoffzellen-betriebene vollelektrische Fahrzeuge vorgesehen wird,
während für extern aufladbare mit Benzin- oder Dieselkraftstoff betriebene
Hybridelektrofahrzeuge der Listenpreis zu 75 Prozent in Ansatz gebracht wird.
-> Minderheit Bundesrat
______
Landesantrag:
"Zur Erreichung dieses Ziels schlägt der Bundesrat vor, die ermäßigte
Dienstwagenbesteuerung nur dann zu gewähren, wenn das Fahrzeug mit einem EKennzeichen
versehen oder bei ausländischen Fahrzeugen entsprechend
gekennzeichnet ist."
-> Minderheit Bundesrat
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Mein Fazit daraus: 0,5% für alle. Egal ob Hybrid oder Elektro. Egal ob E-Kennzeichen oder nicht.