Car Garantie zahlt nicht
Car Garantie ist großer Mist. Bei mir ist das Klimagebläse bei meinem BMW 116i ausgefallen. Reparaturkosten bei BMW Kohl in Aachen über 500 Euro. Car Garantie zahlt nicht, weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Alleine die Überprüfung hat bei BMW über 160 Euronen gekostet. Da fällt man doch vom Glauben ab.
Beste Antwort im Thema
Warum?
Wenn dies die Bedingungen bzw. Spielregeln sind, müssen sich alle, ja auch du, daran halten, wo ist das Problem 😕
Lass es dann doch einfach woanders für weniger Geld instandsetzen...
P.s. warum wurde sich nicht "vorher" eine Kostenfreigabe bei der Versicherung geholt?
21 Antworten
Na wenn Du es schon weißt, warum warst Du nicht bei Audi. Unabhängig ob ich Car Garantie leiden kann oder nicht,
wenn 2 einen Vertrag eingehen, sollten sich auch beide daran halten. Wenn Du bei Audi hättest reparieren lassen, wolltest Du doch auch das bezahlt würde, oder? Hat also nichts mit rausgeschmissenem Geld zu tun. Wer lesen kann ich klar im Vorteil!
LEjockel
Zitat:
@Maler1967 schrieb am 10. Dezember 2015 um 11:40:07 Uhr:
Würde ich keinem Empfehlen.Bei unserem AUDI A1 war das Abgasrückfürungsmodul defekt was dazu führt das mann nur noch mit Tempo 40 fahren kann und das Auto absolut keine Leistung mehr hat. Bin dann in eine Meisterwerkstatt die dem Bund Deutscher Kraftfahrzeuge angehört . Aber laut § 6 der Garantiebedingungen DER BDK 2002 darf mann die Reperatur nur bei AUDI oder einer von AUDI freigegebenen Werkstatt machen lassen.
In diesem Fall wäre das doch aber SEHR einfach gewesen:
Versicherung anrufen und freundlich fragen "In welche Werkstatt soll ich gehen"?
Dieser EINE 5-minütige Anruf hätte Ärger und Geld gespart.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:11:56 Uhr:
Warum hast Du nicht einmal die Gruppenfreistellungsverordnung ins Spiel gebracht? Das steht tatsächlich heute noch in den Garantiebedingungen BDK 2002, ist aber nicht zulässig. Du kannst das in jeder beliebigen Werkstatt machen lassen. Die Ablehnung der Garantie erfolgt nur dann zu Recht, wenn die Arbeiten so ausgeführt wurden, dass sie schadenursächlich waren. Der Passus § 6 Abs. 1 ist einfach hinfällig. Siehe: https://openjur.de/u/646713.html .
Somit wäre zunächst zu klären wäre, ob die bestehende Garantie gegen Entgelt erworben wurde.
O.
Datum der Beiträge mal beachten!
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Zitat:
@go-4-golf schrieb am 10. Dezember 2015 um 13:08:25 Uhr:
Somit wäre zunächst zu klären wäre, ob die bestehende Garantie gegen Entgelt erworben wurde.Zitat:
@gammoncrack schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:11:56 Uhr:
Warum hast Du nicht einmal die Gruppenfreistellungsverordnung ins Spiel gebracht? Das steht tatsächlich heute noch in den Garantiebedingungen BDK 2002, ist aber nicht zulässig. Du kannst das in jeder beliebigen Werkstatt machen lassen. Die Ablehnung der Garantie erfolgt nur dann zu Recht, wenn die Arbeiten so ausgeführt wurden, dass sie schadenursächlich waren. Der Passus § 6 Abs. 1 ist einfach hinfällig. Siehe: https://openjur.de/u/646713.html .O.
Würde ich hier nicht machen wollen. Urteilsauszug:
"Der Umstand, dass die Rechnung keine Aufschlüsselung des Gesamtpreises nach den Kaufpreisanteilen für das Fahrzeug und die Garantie enthält, nötigt nicht zu einer anderen Beurteilung. Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Entgeltlichkeit nicht nur dann vorliegt, wenn das Einzelentgelt für die Garantie gesondert ausgewiesen wird, sondern auch dann, wenn nach der Rechnung ein Gesamtentgelt für Fahrzeug und Garantie gezahlt wurde. Von der Gestaltung der Rechnung in dieser Hinsicht hängt die Frage der rechtlichen Einordnung nicht ab."
Da auch hier Car-Garantie der Risikoträger ist, hat irgend jemand für diesen Versicherungsschutz bezahlt. Ob der Händler oder der Käufer spielt nach diesem Urteil keine Rolle. Das wird auch im nächsten Absatz noch weiter ausgeführt.
Maler1967 hat das alte Thema am 10. doch wieder hochgeholt. Deswegen die Antworten!!
LEjockel
Zitat:
@Matsches schrieb am 17. Juli 2012 um 16:31:07 Uhr:
Vermutlich nichts. sehe ich genausoZitat:
Original geschrieben von auweia-hoch-drei
Car Garantie zahlt nicht, weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Die Versicherung wird jedoch kaum aufdröseln welcher Defekt womit etwas zu tun haben könnte, sondern sie werden sich auf den mit dir abgeschlossenen Vertrag berufen.
Die CAR-Garantie wird in ihren Versicherungsbedingungen vermutlich aufgeführt haben, daß die Einhaltung der Wartungsintervalle Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung ist.
Andernfalls sind sie eben von der Leistung befreit. und freuen sich über das gesparte Geld
Da du ihnen nun auf dem Silbertablett einen Grund geliefert hast, nicht zahlen zu müssen nehmen sie diesen als wirtschaftlich denkendes Unternehmen natürlich dankend an.
Wenn man Garantie hat, muß man eben die genannten Regeln einhalten. Wäre bei einer Herstellergarantie nicht anders.
Ich würde vermuten, du kannst wenig dagegen tun.Dreimal laut fluchen, unter "Lehrgeld" verbuchen und beim nächsten Mal besser aufpassen.
Dem ist so und genau das ist einer der Gründe warum ich bisher nie eine Anschlussgarantie gekauft habe.