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Car-Allowance + Vollkostenrechnung - passt meine Rechnung so?

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 12:44

Hallo zusammen,

da meine Firma demnächst zusätzlich zum Firmenwagen-Modell ebenso eine Car-Allowance anbieten möchte, habe ich mich mal mit dem Thema Vollkostenrechnung auseinandergesetzt. Ich habe bewusst zwei „Extrembeispiele“ gewählt bei den Autos - die Sinnhaftigkeit sei erstmal dahingestellt. Vielleicht könnt Ihr ja mal checken, ob ich grobe Denkfehler in meiner Kalkulation habe. Beide Varianten sollen finanziert werden.

Szenario 1: gebrauchter Audi A6 allroad, 2 Jahre alt

Kaufpreis Auto: 36.000€

Kilometer pro Jahr: 25.000, davon 15.000 dienstlich

Absetzbare Kosten pro Jahr:

• Spritkosten 25.000KM (8L/100 – 1,25€ Diesel): 2.500,00 €

• Garage: 240,00 €

• Steuer: 393,00 €

• Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko): 990,00 €

• Wartung (Inspektion, Reifen, Wäsche etc.): 740,00 € (geschätzt)

• Zinsen KFZ Kredit: 1.080,00 €

• Abschreibung: 7.200,00 € (hier bin ich von 5 Jahren Nutzung/Abschreibung ausgegangen – ist dies korrekt?)

• ADAC: 60,00 €

• Summe absetzbare Kosten: 13.203,00 €

Somit Kosten pro Kilometer: 0,528€

Somit bei 15.000KM Werbungskosten 7.921,8€ pro Jahr

Szenario 2: neues Tesla Model 3

Kaufpreis Auto: 56.380 €

Kilometer pro Jahr: 25.000, davon 15.000 dienstlich

Absetzbare Kosten pro Jahr:

• Stromkosten 25.000KM (20kWh/100 – 0,29€ kWh): 1.450 €

• Garage: 240,00 €

• Steuer:0 €

• Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko): 990,00 €

• Wartung (Inspektion, Reifen, Wäsche etc.): 650,00 € (geschätzt)

• Zinsen KFZ Kredit: 1.700,00 €

• Abschreibung: 9396,67 € (hier bin ich von 6 Jahren Nutzung/Abschreibung ausgegangen)

• ADAC: 60,00 €

• Summe absetzbare Kosten: 14.486,67 €

Somit Kosten pro Kilometer: 0,579€

Somit bei 15.000KM Werbungskosten 8.692€ pro Jahr

Mit einer Allowance von ca. 600€ netto im Monat + einer Steuererstattung eines Teils der Werbungskosten bin ich hier gut unterwegs, oder?

Besten Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2019 um 22:29

Ich fahre seit ca. 3 Jahren mit Car Allowance, deine Überlegungen sind im großen und ganzen richtig. Ich mach das mal stichpunktartig:

- AfA ist regulär 6 Jahre. Bei einem gebrauchten ziehst du davon die Monate seit EZ ab. Bei höherer Laufleistung (i.d.R. ab 40tkm im Jahr, abhängig vom FA), kannst du die Dauer verkürzen. Kaufpreis/72 = monatliche Abschreibung

- Sachen wie Zinsen und Winterräder kommen mit in die Anschaffungskosten und werden mit über die Zeit abgeschrieben

- Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du dann den Mehrerlös über „Buchwert“ mit der AfA gegenrechnen.

- Alle steuerfreien Erstattungen (z.B. Kilometergeld) musst du logischerweise von den ermittelten Werbungskosten wieder abziehen. Bei mir waren es letztes Jahr €0,63/km abzgl. der 0,30€/km Kilometergeld. Die Differenz von €0,33/km x gefahrene dienstliche KM sind Werbungskosten.

- Die 600€ Netto (wahrscheinlich über eine Erhöhung des Bruttogehaltes realisiert) sind außen vor weil du sie ja versteuerst. Sollte das irgendwie anders geregelt sein und nicht versteuert werden, musst du es von den Werbungskosten wieder abziehen.

- Als angestellter kannst du die AfA über den Umweg der Werbungskosten geltend machen.

Ein paar Tipps:

- Plane zur Sicherheit noch ein paar Euro mehr für Reparaturen ein, du musst dann jeden Schaden selbst bezahlen.

- Ein Garantie und Wartungspaket macht Sinn und kann komplett als Betriebskosten geltend gemacht werden.

- Du solltest auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen, bei größtenteils beruflichen Fahrten wird das FA lückenlose Nachweise sehen wollen. Kläre mit deinem FA ab welche digitalen Fahrtenbücher sie akzeptieren, solltest du sowas nutzen wollen.

Insgesamt bin ich mit der Car Allowance besser unterwegs (aktuelles Auto mit LP >80t€, 45tkm im Jahr, 85% berufliche Fahrten), das ganze kann sich aber schnell umkehren. Z.B. ein selbst verschuldeter Unfall lässt die Versicherung steigen, hier mal ein Steinschlag, da mal ein Kratzer oder größerer Defekt ohne Garantie dreht die ganze Rechnung schnell um. Sind zwar als Betriebskosten auch alle anrechenbar, am Ende bekommst du aber auch nur einen Bruchteil über die Werbungskosten zurück.

Beim nächsten Auto werde ich mich mal mit den Auto-Abos (Full Service Leasing) näher beschäftigen. Das ganze wurde in den letzten 2 Jahren günstiger und nimmt viele Variablen (Versicherung, Wartung, Verschleiß, Garantie, Winterräder usw.) aus der Rechnung.

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In dem Fall würde der AG Dir vielleicht vorher was erzählen von 20tkm im Jahr und am Ende sind es dann 40tkm. Das Risiko läge bei dir. Finde ich unattraktiv..

Zitat:

Hi, mich würde interessieren, was denn nun wäre, wenn es NUR einen Betrag X brutto als Car Allowance vom AG gäbe, dieser jedoch keine 30 Cent KM-Geld dazu zahlt. Das scheint sehr ungewöhnlich zu sein.

Das fände ich auch spannend.

Ausgangssituation: Dienstwagen mit 1%-Regelung als Gehaltsbestandteil.

Wunsch: anderes Fahrzeug abweichend der PKW-Liste des Arbeitgebers.

Lösungsidee: Erhöhung des Bruttogehalts um die bisherigen Fahrzeugkosten des Firmenwagens. Damit Kalkulationssicherheit für den AG. KEINE Abrechnung der 0,30€ beim AG für dientliche Kilometer, sondern Ansatz der tatsächlichen Kosten/km in der Steuer als Werbungskosten.

Hab ich dabei einen Denkfehler? Macht das jemand so?

@obermuh @mousi ?

Nochmal eine Frage in die Runde hier:

Wo genau ist definiert, dass der Erlös eines KFZ beim Verkauf (über den 'Restbuchwert' hinaus) als Einnahme zu versteuern ist?

Ich habe folgendes hier gefunden und da liest es sich so, als könne man das KFZ über 6 Jahre zu 100% abschreiben und muss beim Verkauf keinen Mehrerlös versteuern?

https://www.steuernetz.de/lexikon/tatsaechliche-fahrzeugkosten

Anschließende Frage: bei einem Gebrauchtwagen: Wo liegt typischerweise das Alter bzw. die KM Gesamtleistung auf die abgeschrieben wird?

Geht es um einen Privatwagen oder aus dem Betriebsvermögen?

Privatwagen, der beruflich genutzt wird (Car Allowance).

Zur Ermittlung der tatsächlichen KM kann der Wagen ja abgeschrieben werden (i.d.R. 100% in 6 Jahren, wenn ich das richtig verstehe). Da stellt sich mir die Frage nach dem Restwert: wenn der Wagen verkauft wird, was passiert mit dem 'Überschuss'?

IMHO nicht zu versteuern.

Du schreibst ja auch privat nicht wirklich ab, Du kannst nur den 6-Jahres-Ansatz nehmen um die Kosten/km zu ermitteln.

Zitat:

@Martin_BY schrieb am 26. Juni 2020 um 19:59:59 Uhr:

IMHO nicht zu versteuern.

Du schreibst ja auch privat nicht wirklich ab, Du kannst nur den 6-Jahres-Ansatz nehmen um die Kosten/km zu ermitteln.

Klar, das ist keine 'echte' Abschreibung. Dennoch werden hiermit de facto Wertverluste des Fahrzeugs in den errechneten tatsächlichen KM Wert eingepreist, die in voller Höhe so nicht stattfinden. Es ist ja anzunehmen, dass das Fahrzeug nach 6 Jahren noch einen Restwert hat, der höher als 0 € ist.

Weitere Frage an die erfahrenen Car Allowance Nutzer unter Euch:

Wenn ich mir ein Fahrzeug mit 5 Jahren kaufe, welches bspw. schon 120 TKM auf der Uhr hat:

Mit welcher Restnutzungszeit kalkuliere ich dann bei der Errechnung der Kosten / KM?

Regulär scheint ja 6 Jahre Nutzungsdauer gängig, abhängig von der jährlichen KM Leistung auch weniger.

In dem o.g. Szenario und bei 30 TKM p.a. - rechne ich dann mit einer Restnutzungszeit von 1 Jahr?

Gibt es hier irgendwelche Richtlinien, wie sich die Restnutzungsdauer berechnet bzw. was vom FA akzeptiert wird? Um den ganzen 'Case' zu rechnen ist das natürlich eine wesentliche Komponente, da sie erheblichen Einfluss auf die kalkulierrten Kosten / KM hat, welche Grundlage für die Werbungskosten bilden bei dienstlichen Fahrten, die nicht (oder nur teilweise) vom AG erstattet werden.

Alle 1-2 Jahre ein fünfjähriges Fahrzeug kaufen und dann wieder verkaufen, ohne die Einnahme zu versteuern, auf die Idee ist schon mancher gekommen.

Das Finanzamt muss natürlich nicht alles akzeptieren. Grundsätzlich ist bei fünfjährigen Fahrzeugen die Restnutzungsdauer zu schätzen. Ich würde die Gesamtnutzungsdauer auf 8 Jahre ansetzen, den Kaufpreis also auf 3 Jahre Restzeit aufteilen. Das ist recht unauffällig und sollte keinen Finanzbeamten stören.

1 Jahr Restnutzung ist natürlich auch möglich, ob das allerdings ohne Nachfrage akzeptiert wird, ist fraglich. Wenn man das Auto länger hält, o.k., aber jedes Jahr ein neues altes kaufen wird irgendwann abgelehnt werden. Entsprechende Paragrafen sind vorhanden, und vor dem Finanzgericht streiten will man ja auch nicht.

Hi

die Frage ist ja: wo liegt die Grenze zur "Vollabschreibung" nach 6 Jahren?

Beim Neuwagen scheint das gängige Praxis. Bei einem 3 Jahre alten auch noch?

Und bei einem 4 Jahre alten?

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