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Car-Allowance + Vollkostenrechnung - passt meine Rechnung so?

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 12:44

Hallo zusammen,

da meine Firma demnächst zusätzlich zum Firmenwagen-Modell ebenso eine Car-Allowance anbieten möchte, habe ich mich mal mit dem Thema Vollkostenrechnung auseinandergesetzt. Ich habe bewusst zwei „Extrembeispiele“ gewählt bei den Autos - die Sinnhaftigkeit sei erstmal dahingestellt. Vielleicht könnt Ihr ja mal checken, ob ich grobe Denkfehler in meiner Kalkulation habe. Beide Varianten sollen finanziert werden.

Szenario 1: gebrauchter Audi A6 allroad, 2 Jahre alt

Kaufpreis Auto: 36.000€

Kilometer pro Jahr: 25.000, davon 15.000 dienstlich

Absetzbare Kosten pro Jahr:

• Spritkosten 25.000KM (8L/100 – 1,25€ Diesel): 2.500,00 €

• Garage: 240,00 €

• Steuer: 393,00 €

• Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko): 990,00 €

• Wartung (Inspektion, Reifen, Wäsche etc.): 740,00 € (geschätzt)

• Zinsen KFZ Kredit: 1.080,00 €

• Abschreibung: 7.200,00 € (hier bin ich von 5 Jahren Nutzung/Abschreibung ausgegangen – ist dies korrekt?)

• ADAC: 60,00 €

• Summe absetzbare Kosten: 13.203,00 €

Somit Kosten pro Kilometer: 0,528€

Somit bei 15.000KM Werbungskosten 7.921,8€ pro Jahr

Szenario 2: neues Tesla Model 3

Kaufpreis Auto: 56.380 €

Kilometer pro Jahr: 25.000, davon 15.000 dienstlich

Absetzbare Kosten pro Jahr:

• Stromkosten 25.000KM (20kWh/100 – 0,29€ kWh): 1.450 €

• Garage: 240,00 €

• Steuer:0 €

• Versicherung (Haftpflicht + Vollkasko): 990,00 €

• Wartung (Inspektion, Reifen, Wäsche etc.): 650,00 € (geschätzt)

• Zinsen KFZ Kredit: 1.700,00 €

• Abschreibung: 9396,67 € (hier bin ich von 6 Jahren Nutzung/Abschreibung ausgegangen)

• ADAC: 60,00 €

• Summe absetzbare Kosten: 14.486,67 €

Somit Kosten pro Kilometer: 0,579€

Somit bei 15.000KM Werbungskosten 8.692€ pro Jahr

Mit einer Allowance von ca. 600€ netto im Monat + einer Steuererstattung eines Teils der Werbungskosten bin ich hier gut unterwegs, oder?

Besten Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2019 um 22:29

Ich fahre seit ca. 3 Jahren mit Car Allowance, deine Überlegungen sind im großen und ganzen richtig. Ich mach das mal stichpunktartig:

- AfA ist regulär 6 Jahre. Bei einem gebrauchten ziehst du davon die Monate seit EZ ab. Bei höherer Laufleistung (i.d.R. ab 40tkm im Jahr, abhängig vom FA), kannst du die Dauer verkürzen. Kaufpreis/72 = monatliche Abschreibung

- Sachen wie Zinsen und Winterräder kommen mit in die Anschaffungskosten und werden mit über die Zeit abgeschrieben

- Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du dann den Mehrerlös über „Buchwert“ mit der AfA gegenrechnen.

- Alle steuerfreien Erstattungen (z.B. Kilometergeld) musst du logischerweise von den ermittelten Werbungskosten wieder abziehen. Bei mir waren es letztes Jahr €0,63/km abzgl. der 0,30€/km Kilometergeld. Die Differenz von €0,33/km x gefahrene dienstliche KM sind Werbungskosten.

- Die 600€ Netto (wahrscheinlich über eine Erhöhung des Bruttogehaltes realisiert) sind außen vor weil du sie ja versteuerst. Sollte das irgendwie anders geregelt sein und nicht versteuert werden, musst du es von den Werbungskosten wieder abziehen.

- Als angestellter kannst du die AfA über den Umweg der Werbungskosten geltend machen.

Ein paar Tipps:

- Plane zur Sicherheit noch ein paar Euro mehr für Reparaturen ein, du musst dann jeden Schaden selbst bezahlen.

- Ein Garantie und Wartungspaket macht Sinn und kann komplett als Betriebskosten geltend gemacht werden.

- Du solltest auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen, bei größtenteils beruflichen Fahrten wird das FA lückenlose Nachweise sehen wollen. Kläre mit deinem FA ab welche digitalen Fahrtenbücher sie akzeptieren, solltest du sowas nutzen wollen.

Insgesamt bin ich mit der Car Allowance besser unterwegs (aktuelles Auto mit LP >80t€, 45tkm im Jahr, 85% berufliche Fahrten), das ganze kann sich aber schnell umkehren. Z.B. ein selbst verschuldeter Unfall lässt die Versicherung steigen, hier mal ein Steinschlag, da mal ein Kratzer oder größerer Defekt ohne Garantie dreht die ganze Rechnung schnell um. Sind zwar als Betriebskosten auch alle anrechenbar, am Ende bekommst du aber auch nur einen Bruchteil über die Werbungskosten zurück.

Beim nächsten Auto werde ich mich mal mit den Auto-Abos (Full Service Leasing) näher beschäftigen. Das ganze wurde in den letzten 2 Jahren günstiger und nimmt viele Variablen (Versicherung, Wartung, Verschleiß, Garantie, Winterräder usw.) aus der Rechnung.

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39 Antworten
am 8. Februar 2019 um 22:29

Ich fahre seit ca. 3 Jahren mit Car Allowance, deine Überlegungen sind im großen und ganzen richtig. Ich mach das mal stichpunktartig:

- AfA ist regulär 6 Jahre. Bei einem gebrauchten ziehst du davon die Monate seit EZ ab. Bei höherer Laufleistung (i.d.R. ab 40tkm im Jahr, abhängig vom FA), kannst du die Dauer verkürzen. Kaufpreis/72 = monatliche Abschreibung

- Sachen wie Zinsen und Winterräder kommen mit in die Anschaffungskosten und werden mit über die Zeit abgeschrieben

- Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du dann den Mehrerlös über „Buchwert“ mit der AfA gegenrechnen.

- Alle steuerfreien Erstattungen (z.B. Kilometergeld) musst du logischerweise von den ermittelten Werbungskosten wieder abziehen. Bei mir waren es letztes Jahr €0,63/km abzgl. der 0,30€/km Kilometergeld. Die Differenz von €0,33/km x gefahrene dienstliche KM sind Werbungskosten.

- Die 600€ Netto (wahrscheinlich über eine Erhöhung des Bruttogehaltes realisiert) sind außen vor weil du sie ja versteuerst. Sollte das irgendwie anders geregelt sein und nicht versteuert werden, musst du es von den Werbungskosten wieder abziehen.

- Als angestellter kannst du die AfA über den Umweg der Werbungskosten geltend machen.

Ein paar Tipps:

- Plane zur Sicherheit noch ein paar Euro mehr für Reparaturen ein, du musst dann jeden Schaden selbst bezahlen.

- Ein Garantie und Wartungspaket macht Sinn und kann komplett als Betriebskosten geltend gemacht werden.

- Du solltest auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen, bei größtenteils beruflichen Fahrten wird das FA lückenlose Nachweise sehen wollen. Kläre mit deinem FA ab welche digitalen Fahrtenbücher sie akzeptieren, solltest du sowas nutzen wollen.

Insgesamt bin ich mit der Car Allowance besser unterwegs (aktuelles Auto mit LP >80t€, 45tkm im Jahr, 85% berufliche Fahrten), das ganze kann sich aber schnell umkehren. Z.B. ein selbst verschuldeter Unfall lässt die Versicherung steigen, hier mal ein Steinschlag, da mal ein Kratzer oder größerer Defekt ohne Garantie dreht die ganze Rechnung schnell um. Sind zwar als Betriebskosten auch alle anrechenbar, am Ende bekommst du aber auch nur einen Bruchteil über die Werbungskosten zurück.

Beim nächsten Auto werde ich mich mal mit den Auto-Abos (Full Service Leasing) näher beschäftigen. Das ganze wurde in den letzten 2 Jahren günstiger und nimmt viele Variablen (Versicherung, Wartung, Verschleiß, Garantie, Winterräder usw.) aus der Rechnung.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 8. Februar 2019 um 10:31:42 Uhr:

Wohl höchstens die Differenz. Wenn ihn jeder km zb nachweislich 50ct kostet und er nur 30 erstattet bekommt?

Stimmt. Daran habe ich gar nicht gedacht.

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 9:58

@obermuh: vielen Dank für den sehr ausführlichen Beitrag. Dann ist die AfA also auch als Angestellter geltend zu machen wie in dem Artikel beschrieben.

Noch eine Frage bzgl. Restwert/Verkauf des Autos am Audi Beispiel: Alter des Autos beim Kauf 2 Jahre, daher setze ich 4 Jahre bei der AfA an. Mein gezahlter Kaufpreis des Gebrauchtwagens 36.000€, 36.000€/4 = 9.000€ jährliche Abschreibung. Am Ende der 4 Jahre verkaufe ich den 6 Jahre alten Audi für 10.000€. Dieser Betrag wird gegen die 36.000€ gerechnet, also wäre die Abschreibung 26.000€/4 Jahre = 6.500€ pro Jahr. Ist das so korrekt?

Fahrtenbuch ist soweit so klar. Wie sieht es mit den Fahrten zum Arbeitsplatz aus? Das Büro ist 10km entfernt und ist eingetragene Arbeitsstädte gemäß Vertrag. Da ich ca. 50% der Tage unterwegs bin bei Kunden etc. und 50% im Büro: werden die Kilometer bei Fahrten zum Büro bei der Vollkostenrechnung/Allowance als dienstlich oder privat angesetzt?

Derzeit stehen die genauen Formalitäten der Car Allowance des AGs noch nicht fest, daher bin ich nicht sicher, ob 0,30€ pro dienstlich gefahrenem KM abgerechnet werden können zusätzlich zu der Allowance. Falls dem so ist, wäre die Differenz zu als Werbungskosten anzusetzen. Falls nicht, die vollen 0,5x€ aus meinem Beispiel - so weit nun so klar.

Nochmals besten Dank an alle für die Tipps bisher!

Was meinst du mit „zusätzlich zur Allowance“? Die 30 oder wie viel auch immer Cent pro Kilometer SIND die Allowance..

Fahrten ins Büro sind dem privaten Bereich zuzuordnen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 10. Februar 2019 um 11:16:54 Uhr:

Was meinst du mit „zusätzlich zur Allowance“? Die 30 oder wie viel auch immer Cent pro Kilometer SIND die Allowance..

Das wäre ein schlechtes Modell .... übliche Carallowance Regelungen beinhalten eine monatliche Pauschale + einen Betrag x (z.B 30ct) pro km.

 

Die Pauschale ist mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers zu versteuern und u.U. sozialversicherungspflichtig (Stichwort Beitragsbemessungsgrenze). Die genannten 30ct pro km sind steuerfrei.

 

Gruß

Softi

Ich kenne es nur so dass es einen Betrag pro km gibt. Bei mir zum Beispiel 63ct. 30ct steuerfrei, Rest zu versteuern..

Zitat:

@Quiggl schrieb am 10. Februar 2019 um 10:58:16 Uhr:

 

Noch eine Frage bzgl. Restwert/Verkauf des Autos am Audi Beispiel: Alter des Autos beim Kauf 2 Jahre, daher setze ich 4 Jahre bei der AfA an. Mein gezahlter Kaufpreis des Gebrauchtwagens 36.000€, 36.000€/4 = 9.000€ jährliche Abschreibung. Am Ende der 4 Jahre verkaufe ich den 6 Jahre alten Audi für 10.000€. Dieser Betrag wird gegen die 36.000€ gerechnet, also wäre die Abschreibung 26.000€/4 Jahre = 6.500€ pro Jahr. Ist das so korrekt?

Der Durchschnittswert stimmt natürlich, aber die Abwicklung ist anders.

Wenn Du jährlich die 9.000 € AfA absetzt, mindern diese 9.000 € Dein zu versteuerndes Einkommen (was ja nach Einkommen in niedrigere Progressionen runtergehen kann).

Aber Du kannst Die AfA ja nicht komplett absetzen, sondern lediglich für den beruflich bedingten Anteil der Nutzung, was bei Dir dann wohl 60% wären (15.000 km von 25.000 km Fahrleistung). Somit könntest Du jährlich 5.400 € AfA geltend machen.

Nach diesen 4 Jahren liegt der Buchwert des Fahrzeugs bei 1 €. Wenn Du es dann für 10.000 € verkaufst, entsteht ein steuerlicher Gewinn in Höhe von 9.999 € bzw. bei 60% dann 6.000 €, der Dein zu versteuerndes Einkommen, in der obersten Progression erhöht.

Das heißt, wenn's blöd läuft, schreibst Du die AfA mit einem niedrigeren Steuersatz ab, als Du dann den Veräußerungsgewinn versteuerst.

Daher würde ich nicht das Fahrzeug in den 4 Jahren komplett abschreiben, sondern nur in dem Maß, in dem der Wertverlust dann tatsächlich anfällt, also eher zwischen 15 - 20% des Gebrauchtwagenpreises pro Jahr.

XF-Coupe

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 13:41

@XF-Coupe: Danke für die Erläuterung. So habe ich es auch verstanden mit den dienstlichen Kilometern, hatte mich hier nur missverständlich ausgedrückt (die komplette Abschreibungssumme wird dann nur anteilig mit den dienstlichen KM multipliziert, siehe Rechnung). Sehr guter Hinweis mit der Höhe der Abschreibung, vielen Dank.

Es scheint tatsächlich alle Arten von Car Allowance zu geben, ich kenne vom Hörensagen Modelle nur mit fixer Pauschale oder Pauschale + "Kilometergeld" - mal schauen was mein AG hier anbieten wird.

Hallo zusammen,

spannendes Thema. Ich stehe ggf vor einem Jobwechsel, wo ich von einer klassischen Dienstwagenregelung mit 1% Versteuerung auf eine Car Allowance wechseln müsste.

Um die finanziellen Auswirkungen zu verstehen, taste ich mich gerade an das Thema ran.

Vielleicht kann jmd der erfahrenen hierzu kommentieren? Ich nehme mal folgendes Beispiel für meine Überlegungen.

Auto: 3 Jahre alter A6 oder Passat - KP etwa 20k€ bei 100TKm Laufleistung.

Jährliche Fahrleistung erwartet ca. 30.000 / 15.000 davon dienstlich.

Erwartete Haltedauer: 3 Jahre. AfA: 4.500 € p.a. (Annahme Restwert: 6.500 €)

Versicherung: 1.000 €

Steuer: 320 €

Wartung / Verschleiß: 1.300 €

Verbrauch: 7.5 l / 100Km

Spritkosten: 1.40 € / l

--> jährl. Spritkosten: 3.150 €

Daraus ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 10.270 € (34,23 cent / KM).

Die Car Policy ergibt monatlich angenommen 600 € brutto (bei 42% Steuerlast, keine zu. Sozialabgaben = 4.176€ netto). Zusätzlich über das KM Geld 15.000 * 0,30 € = 4.500 € netto (da steuerfrei).

Wenn ich das mit meiner heutigen Situation vergleiche, dann kostet mich mein heutiger Dienstwagen netto ca. 250 € im Monat (= Eigenanteil der Leasingrate aus Nettoentgelt + Steuererffekt des geldwerten Vorteils). Macht im Jahr heutige Kosten für den Dienstwagen von 3.000 €, welche ich natürlich bei Car Allowance Modell spare.

Addiere ich das als Ersparnis oben dazu komme ich auf 4.176 € (höheres netto durch Car Allowance) + 4.500 € (steuerfreie Erstattung der KM Pauschale) + 3.000 € (Ersparnis durch Entfall Eigenanteil Leasingrate + GW Vorteil) = 11.676 €.

Basierend auf dieser Rechnung hält sich der finanzielle Effekt in etwa die Waage, das Car Allowance Modell wäre leicht vorteilhafter. Die größten Unsicherheiten bestehen natürlich darin, dass eine deutlich höhere Privat KM Zahl das ganze Richtung der klassichen DW Regelung verschiebt (es ist bereits pauschal versteuert - weitere Kosten entstehen für mich nicht) bzw. eine deutlich höhere dienstliche Nutzung bei der Car Allowance Regelung irgendwann zusätzlich ein positives Ergebnis abwerfen dürfte.

Nun meine Frage bzgl. der Besteuerung: Ich habe gelesen, dass bei höheren Kosten / KM diese für die Steuer angesetzt werden können. Da 0,30 € erstattet werden, wäre meine Frage: Werden die echten Kosten / KM von oben herangezogen (34,23 cent) und davon 30 cent für die Erstattung abgezogen - spricht: bleiben 15.000 x 4,23 cent übrig, welche den Werbungkosten zugeschlagen werden können? Oder wie funktioniert das? Hier ist allerdings die AfA schon mit drin, das heisst, die kann ich nicht zusätzlich ansetzen, korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal vorab :)

am 15. März 2019 um 10:12

Beachte bitte auch noch, dass Deine Rechnung mit einem 100k km Auto darauf basiert das der Wagen immer läuft. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Klar wird ein Gebrauchter im erst mal günstiger gerechnet werden können als ein Neuwagen. Wenn ich aber z.B. größere Reparaturen bekomme interessiert das beim Neuwagenleasing halt nicht, während es bei der Allowance erstmal zu Deinen Lasten geht (Absetzungsmöglichkeit hin oder her).

Hi,

na klar basiert die Rechnung darauf, dass keine massiven Reparaturen kommen, dazu wäre die Rücklage für Wartung & Verschleiß wohl zu gering. Prinzipiell ist mir der Vorteil des FSL durchaus bewusst, aber wenn es nunmal nur die o.g. Car Allowance gibt hilft mir das erst mal nicht. Ich möchte nur in etwa wissen, ob ich bei der Bewertung des finanziellen Impacts keinen groben Stoppfehler mache.

Hi, mich würde interessieren, was denn nun wäre, wenn es NUR einen Betrag X brutto als Car Allowance vom AG gäbe, dieser jedoch keine 30 Cent KM-Geld dazu zahlt. Das scheint sehr ungewöhnlich zu sein.

am 14. Juli 2019 um 18:37

Zitat:

@imkreisfahrer schrieb am 15. März 2019 um 10:02:28 Uhr:

 

Nun meine Frage bzgl. der Besteuerung: Ich habe gelesen, dass bei höheren Kosten / KM diese für die Steuer angesetzt werden können. Da 0,30 € erstattet werden, wäre meine Frage: Werden die echten Kosten / KM von oben herangezogen (34,23 cent) und davon 30 cent für die Erstattung abgezogen - spricht: bleiben 15.000 x 4,23 cent übrig, welche den Werbungkosten zugeschlagen werden können? Oder wie funktioniert das? Hier ist allerdings die AfA schon mit drin, das heisst, die kann ich nicht zusätzlich ansetzen, korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal vorab :)

Genau so ist es. Bedenke aber dass du hier ein Fahrtenbuch führen solltest/musst. Ich mache das seit knapp 3 Jahren und für 2018 will das FA jetzt das Fahrtenbuch und ein Schreiben der Firma mit Angabe der (steuerfreien) Erstattungen.

Wundert mich aber nicht, ich hab 76c/km und knapp 40k Dienstkilometer (82% der Gesamtfahrleistung)... da kommt einiges an Werbungskosten zusammen :D

Zitat:

Hi, mich würde interessieren, was denn nun wäre, wenn es NUR einen Betrag X brutto als Car Allowance vom AG gäbe, dieser jedoch keine 30 Cent KM-Geld dazu zahlt. Das scheint sehr ungewöhnlich zu sein.

Ahoi zusammen,

 

gibt es zu diesem Fall noch eine Meinung?

 

Grüße

Fabian

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