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Bußgeldstrafe wegen Reifenpanne?

Hallo und ein frohes neues Jahr.

mein neues jahr fängt schon gleich richtig gut an.

Ich hab heute festgestellt, das mein Auflieger doch verdammt schräg läuft, also er neigte ziemlich stark zur Fahrerseite.
Auf der Hintour hab ich nichts bemerkt, da war ich auch leer, und auch auf der Rücktour hab ich zu erst nichts bemerkt. Habe beides male Abfahrtskontrolle gemacht und mir alles schön angesehen.
In den Kurven schien alles wunderbar, aber nach längerer Fahrt auf der Autobahn erschien mir das doch etwas komisch.
Also beschloss ich mal rechts ran zu fahren und nach zu sehen.
Leider Gottes war weit und breit kein geeigneter Rastplatz oder eine breite Standspur,
also hab ich mich trotzdem mit Warnblinklicht auf den Standstreifen gestellt, der sehr sehr eng war. Auf der Fahrerseite die hinteren beiden Reifen waren quasi Luftlos. Der mittlere war quasi leer und der hintere zischte noch.
Auf den ersten Blick hab ich keine Risse oder ähnliches gesehen, die Reifen sind erst vor knapp 2 Monaten drauf gekommen und hatten noch ausreichend Profil.

Mir erschien das jetzt sehr dramatisch, da die gesamte Last jetzt auf 4 von 6 Reifen aufgeteilt wurde und der vordere drückte sich schon gut ein durch das Gewicht.
Ich hab ein Warndreieck aufgestellt und so eine gelbe Warnblinklichtleuchte, die hab ich noch gefunden. Der Reifen/Pannendienst kam und meinte, er kann nichts tun. Zwei Reifen sind quasi platt. Das gesamte Gewicht von guten 25t liegen auf dem trailer, das schafft seine kleine Hydraulikpumpe nicht außerdem wäre der Ort ganz schlecht, er bekäme den reifen so nicht da runter.

Er meinte, wir machen jetzt so Pannenspray in den Reifen und versuchen noch einmal aufzupumpen, und dann rollen wir ganz langsam weiter denn in knapp 6 km käme die nächste Ausfahrt und da ist ein großer Parkplatz wo er vernünftig und mit Unterstützung einer seiner Kollegenswagenheber meinen Trailer stützen könnte.

In der zeit wo er das machte, kam plötzlich die Polizei. der Polizist war recht freundlich aber die Frau hatte sehr schlecht gefrühstückt. Die hörten sich alles an und meinten dann die Idee wäre gut, der Servicewagen fährt vorraus danach ich und im Schlepptau die Polizei.
Auf dem Parkplatz angekommen meinte dann die nettttte polizistin, ich würde eine Bußgeldstrafe bekommen, schließlich hätte ich das eher bemerken müssen bei der Abfahtrskontrolle, denn zwei Reifen gehen nicht gleichzeitig kaputt und generell hätte ich in einer sehr gefährlichen Ecke angehalten. Die Stelle wo ich stand war sehr gut einsehbar, es ging Berg ab mit leichter links Kurve, man konnte früh genug das Warndreieck sehen und den LKW auch.
Ich habe nur zu ihr gesagt, ich werde nur wegen einer Reifenpanne nichts unterschreiben oder ähnliches.
Das kann doch schließlich jedem mal passieren und wenn sie was hätte, dann kann sie mir es gerne per Post zuschicken.
Sie wurde aufbrausend und meinte ich hätte eine Straftat begannen. Ich wäre Kraftfahrer und hätte keinen Smart bewegt sondern einen vollbeladenen 40t Zug.
Ich fragte daraufhin welche, hab ich ein Kind entführt oder was bitte hab ich getan. Na und dann kam ihr Kollege und meinte, wenn er nicht unterschreiben will, dann lass ihn er wird schon sehen was er davon hat.
Dann haben sie mir meine Papiere wieder gegeben und sind gefahren.

Was blüht mir jetzt? Ich weis nicht was die von mir wollten, was sollte ich unterschreiben? ein Schuldeingeständnis? Für was?

In der Firma meinte mein Chef, gut das ich nichts unterschrieben hätte, egal wenn irgendwas wäre, nie unterschrieben wenn die was haben, dann kommen die schon.
Ich bin mal gespannt was da kommt.

Beste Antwort im Thema

Also zunächst einmal gibt es für Reifenpannen keine Bußgelder. Die gibt es zwar, wenn man auf der BAB ohne Sprit liegen bleibt, aber nicht für Reifenpannen. Es gibt deshalb auch keine Pflicht, Ersatzräder mitzuführen. Was in Frage käme, wäre die Mangelhafte Absicherung des Fahrzeugs bzw. die Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs, weil keine Abfahrtkontrolle durchgeführt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von habs280


.... Habe beides male Abfahrtskontrolle gemacht und mir alles schön angesehen....

Mann muss nur bei der ersten Inbetriebnahme an einem Tag prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustrand befindet, nicht auch noch vor der Rückfahrt, wenn auf der Hinfahrt alles OK war. Wenn du die Abfahrtkontrolle auf der Scheibe/ Karte als "sonstige Arbeiten" dokumentiert hast, kannst du es als Beweis zu deiner Entlastung verwenden. Hat man deine Karte ausgelesen?

Zitat:

Leider Gottes war weit und breit kein geeigneter Rastplatz oder eine breite Standspur, also hab ich mich trotzdem mit Warnblinklicht auf den Standstreifen gestellt, der sehr sehr eng war.

Du hättest dir bestimmt einen anderen Platz ausgesucht, wenn es möglich gewesen wäre.

Zitat:


Ich hab ein Warndreieck aufgestellt und so eine gelbe Warnblinklichtleuchte, die hab ich noch gefunden.

... also durchaus richtig und vorschriftsmäßig abgesichert. Das kann also kein Verstoß sein. Wenn du schreibst "...so eine gelbe Warnleuchte, die hab ich noch gefunden..." zeigt es mir, dass du dich einmal mit der Absicherungspflicht von Fahrzeugen über 7,5 t beschäftigen solltest. Die Lampe ist Pflicht!!!!

Zitat:

Auf dem Parkplatz angekommen meinte dann die nettttte polizistin, ich würde eine Bußgeldstrafe bekommen, schließlich hätte ich das eher bemerken müssen bei der Abfahtrskontrolle, denn zwei Reifen gehen nicht gleichzeitig kaputt und generell hätte ich in einer sehr gefährlichen Ecke angehalten.

Dein Argument: du hast dir den Platz nicht ausgesucht, sondern das Fahrzeug war nicht mehr fahrbar. Wenn du die Abfahrtkontrolle auf der Fahrerkarte hast, hast du ein sehr gutes Argument, dass die Behauptung der Polizistin nicht stimmt. Bei Zwillingsreifen ist es durchaus nachvollziehbar, dass zunächst ein Reifen kaputt geht und durch die Walkarbeit der beiden Reifen in der Innenflanke wenig später der 2. auch noch.

Zitat:

Ich habe nur zu ihr gesagt, ich werde nur wegen einer Reifenpanne nichts unterschreiben oder ähnliches. Das kann doch schließlich jedem mal passieren und wenn sie was hätte, dann kann sie mir es gerne per Post zuschicken.

Du musst nicht unterschreiben und keinerlei Aussagen machen, die dich belasten. Es gilt in D immer noch die Unschuldsvermutung. Man muss dir das Vergehen nicht nur vorwerfen, sondern es auch noch beweisen. Wenn die Dame in Blau der Meinung ist, dass zwei Reifen nicht gleichzeitig kaputt gehen können, liegt sie falsch und wird es wohl kaum beweisen können, dass es in deinem Fall so war.

Sie wird dir vielleicht anhängen wollen:

Ziff 54a BKatV ein Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren. Kostet demnach 50,00 €.

Sie könnte vielleicht auch noch konstruieren:

Ziffer 62 BKatV: Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte... Das wären dann auch 50 €, aber 3 Punkte.

Genau wegen dieser Ahndungsmöglichkeiten ist es wichtig, nach dem Einlegen von Tachoscheibe oder Karte ca. 10 Min. als "sonstige Arbeiten = die beiden Hämmer) für die Abfahrtkontrolle zu dokumentieren. Ansonsten wird es schwer, die Abfahrtkontrolle nachzuweisen. Nachdem die Karte eingeschoben wurde, sofort loszufahren, ist unklug. Also lieber die Abfahrtkontrolle bei eingelegter Karte/Scheibe tatsächlich machen. Zu Not ginge es auch noch, 10. Min als Arbeitszeit nachzubuchen (aber nur, wenn man gerade die Karte einlegt hat).

Zitat:

Sie wurde aufbrausend und meinte ich hätte eine Straftat begannen. Ich wäre Kraftfahrer und hätte keinen Smart bewegt sondern einen vollbeladenen 40t Zug.

Das mit der Straftat ist völliger Unsinn. Ich glaube auch nicht, dass sie das so gesagt hat.

Zitat:

Ich fragte daraufhin welche, hab ich ein Kind entführt oder was bitte hab ich getan.

Dieser Spruch war völlig überflüssig, so was stachelt den Ehrgeiz der blauen Jungs und Mädels nur noch mehr an. Diskussionen lieber vermeiden und frei nach Dieter Nuhr "...lieber mal die Fre..e halten..."

Jetzt einfach mal abwarten und wenn ein Bußgeldbescheid kommt (wenn überhaupt), zum Anwalt gehen und Widerspruch einlegen. Schreib mal hier wie es ausgegangen ist. Ach so: wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall keine weitere Post in der Sache kommt, kannst du sie als erledigt betrachten.

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Wahrscheinlich, die Anerkennung des Bußgeldes unterschreiben lassen.
Warte bis der Anhörungsbogen kommt, vielleicht stellt sich bis dahin noch heraus, wodurch die Luft verloren ging.
Was vielleicht der mittlere Reifen verloren, und sich der hintere eingefangen hat..

Ich würde auch auf das Instandsetzungsergebniss warten , wichtig die Schäden dokumentieren .. Mit Bild und ggf Aussagen der Mechaniker denn dann kannst Du eventuell nachweisen das du nicht schuld an der Ursache warst,..

Ob Du da nun eine Reihe Nägel oder andere Fremdkörper eingefangen wurden oder gar ein Fehler bei der Montage gemacht wurde... Dein Chef hat hoffendlich einen guten Anwalt... Jol.

Lächerlich!
Das war genau richtig nichts zu unterschreiben! Man hat KEINE Mitwirkungspflicht bei einer Kontrolle!
Was die Frau dir da vorwirft, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten!
Du hast die Pannenstelle ordnungsgemäß gesichert, mehr kannst du nicht tun!
Und für was anderes kann man dich nicht bestrafen. Von wegen "Keine Abfahrtskontrolle, zwei Reifen gehen nicht aufeinmal kaputt"
Woher will sie das wissen? Ist sie Hellseherin?
Und dann der Vorwurf der "Straftat"
HAAAAA da muss ich ja mal laut lachen.
Ich hätte mir Name und Dienstnummer geben lassen und mich bei ihrem Dienstherrn beschwert.

War das zufällig auf der A3 im Bereich der Autobahnpolizei Aschaffenburg-Hösbach?
D

Zitat:

.."Keine Abfahrtskontrolle, zwei Reifen gehen nicht aufeinmal kaputt"

Zwei Reifen können durchaus gleichzeitg oder fast zeitgleich Panne erleiden.

Seit dem ich die Erfahrung gemacht habe, das das klappt, habe ich ich immer pralle 2 Ersatzräder dabei.

Auf einem Schrottplatz habe ich vorne rechts einen kleinen Blechwinkel in den Reifen gefahren. Unterwegs ist er aus dem Reifen geflogen, dann ging vorne rechts langsam die Luft raus, der Reifen hinten rechts hat ihn eingefangen und war dann auch platt..

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Also zunächst einmal gibt es für Reifenpannen keine Bußgelder. Die gibt es zwar, wenn man auf der BAB ohne Sprit liegen bleibt, aber nicht für Reifenpannen. Es gibt deshalb auch keine Pflicht, Ersatzräder mitzuführen. Was in Frage käme, wäre die Mangelhafte Absicherung des Fahrzeugs bzw. die Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs, weil keine Abfahrtkontrolle durchgeführt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von habs280


.... Habe beides male Abfahrtskontrolle gemacht und mir alles schön angesehen....

Mann muss nur bei der ersten Inbetriebnahme an einem Tag prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustrand befindet, nicht auch noch vor der Rückfahrt, wenn auf der Hinfahrt alles OK war. Wenn du die Abfahrtkontrolle auf der Scheibe/ Karte als "sonstige Arbeiten" dokumentiert hast, kannst du es als Beweis zu deiner Entlastung verwenden. Hat man deine Karte ausgelesen?

Zitat:

Leider Gottes war weit und breit kein geeigneter Rastplatz oder eine breite Standspur, also hab ich mich trotzdem mit Warnblinklicht auf den Standstreifen gestellt, der sehr sehr eng war.

Du hättest dir bestimmt einen anderen Platz ausgesucht, wenn es möglich gewesen wäre.

Zitat:


Ich hab ein Warndreieck aufgestellt und so eine gelbe Warnblinklichtleuchte, die hab ich noch gefunden.

... also durchaus richtig und vorschriftsmäßig abgesichert. Das kann also kein Verstoß sein. Wenn du schreibst "...so eine gelbe Warnleuchte, die hab ich noch gefunden..." zeigt es mir, dass du dich einmal mit der Absicherungspflicht von Fahrzeugen über 7,5 t beschäftigen solltest. Die Lampe ist Pflicht!!!!

Zitat:

Auf dem Parkplatz angekommen meinte dann die nettttte polizistin, ich würde eine Bußgeldstrafe bekommen, schließlich hätte ich das eher bemerken müssen bei der Abfahtrskontrolle, denn zwei Reifen gehen nicht gleichzeitig kaputt und generell hätte ich in einer sehr gefährlichen Ecke angehalten.

Dein Argument: du hast dir den Platz nicht ausgesucht, sondern das Fahrzeug war nicht mehr fahrbar. Wenn du die Abfahrtkontrolle auf der Fahrerkarte hast, hast du ein sehr gutes Argument, dass die Behauptung der Polizistin nicht stimmt. Bei Zwillingsreifen ist es durchaus nachvollziehbar, dass zunächst ein Reifen kaputt geht und durch die Walkarbeit der beiden Reifen in der Innenflanke wenig später der 2. auch noch.

Zitat:

Ich habe nur zu ihr gesagt, ich werde nur wegen einer Reifenpanne nichts unterschreiben oder ähnliches. Das kann doch schließlich jedem mal passieren und wenn sie was hätte, dann kann sie mir es gerne per Post zuschicken.

Du musst nicht unterschreiben und keinerlei Aussagen machen, die dich belasten. Es gilt in D immer noch die Unschuldsvermutung. Man muss dir das Vergehen nicht nur vorwerfen, sondern es auch noch beweisen. Wenn die Dame in Blau der Meinung ist, dass zwei Reifen nicht gleichzeitig kaputt gehen können, liegt sie falsch und wird es wohl kaum beweisen können, dass es in deinem Fall so war.

Sie wird dir vielleicht anhängen wollen:

Ziff 54a BKatV ein Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren. Kostet demnach 50,00 €.

Sie könnte vielleicht auch noch konstruieren:

Ziffer 62 BKatV: Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte... Das wären dann auch 50 €, aber 3 Punkte.

Genau wegen dieser Ahndungsmöglichkeiten ist es wichtig, nach dem Einlegen von Tachoscheibe oder Karte ca. 10 Min. als "sonstige Arbeiten = die beiden Hämmer) für die Abfahrtkontrolle zu dokumentieren. Ansonsten wird es schwer, die Abfahrtkontrolle nachzuweisen. Nachdem die Karte eingeschoben wurde, sofort loszufahren, ist unklug. Also lieber die Abfahrtkontrolle bei eingelegter Karte/Scheibe tatsächlich machen. Zu Not ginge es auch noch, 10. Min als Arbeitszeit nachzubuchen (aber nur, wenn man gerade die Karte einlegt hat).

Zitat:

Sie wurde aufbrausend und meinte ich hätte eine Straftat begannen. Ich wäre Kraftfahrer und hätte keinen Smart bewegt sondern einen vollbeladenen 40t Zug.

Das mit der Straftat ist völliger Unsinn. Ich glaube auch nicht, dass sie das so gesagt hat.

Zitat:

Ich fragte daraufhin welche, hab ich ein Kind entführt oder was bitte hab ich getan.

Dieser Spruch war völlig überflüssig, so was stachelt den Ehrgeiz der blauen Jungs und Mädels nur noch mehr an. Diskussionen lieber vermeiden und frei nach Dieter Nuhr "...lieber mal die Fre..e halten..."

Jetzt einfach mal abwarten und wenn ein Bußgeldbescheid kommt (wenn überhaupt), zum Anwalt gehen und Widerspruch einlegen. Schreib mal hier wie es ausgegangen ist. Ach so: wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall keine weitere Post in der Sache kommt, kannst du sie als erledigt betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von habs280



In den Kurven schien alles wunderbar, aber nach längerer Fahrt auf der Autobahn erschien mir das doch etwas komisch.
Also beschloss ich mal rechts ran zu fahren und nach zu sehen.
Leider Gottes war weit und breit kein geeigneter Rastplatz oder eine breite Standspur,
also hab ich mich trotzdem mit Warnblinklicht auf den Standstreifen gestellt, der sehr sehr eng war. Auf der Fahrerseite die hinteren beiden Reifen waren quasi Luftlos. Der mittlere war quasi leer und der hintere zischte noch.
Auf den ersten Blick hab ich keine Risse oder ähnliches gesehen, die Reifen sind erst vor knapp 2 Monaten drauf gekommen und hatten noch ausreichend Profil.

l hätte ich in einer sehr gefährlichen Ecke angehalten. Die Stelle wo ich stand war sehr gut einsehbar, es ging Berg ab mit leichter links Kurve, man konnte früh genug das Warndreieck sehen und den LKW auch.

Wenn ich deinen Bericht so lese, umschleicht mich schon so einkleinwenig das Gefühl, das du schon einige Zeit das Gefühl hattest das dein Trailer nicht richtig geradeaus läuft...?

Um das dann zu prüfen, hältst du "nach längerer Fahrt auf der AB" gerade dort an wo der Standstreifen relativ schmal ist?
Dir ist kein Reifen geplatzt, du hattest nur einen "platten" u. einen "schleichenden Plattfuß", mit dennen du schon etliche Kilometer so gefahren bist u. dann mußt du sofort anhalten u. stehen bleiben?
Langsam bis zur nächsten Ausfahrt/ Rastplatz fahren, ist für dich keine Option gewesen, nachdem du erkannt hast wo das Problem liegt??
Zu mal ich von einem Berufskraftfahrer schon erwartet, das er erkennt das ein Radwechsel an dieser Stelle nicht möglich ist ohne eigene Gefährdung u. die Gefährdung anderer.....!!
Bevor du jetzt anfängst zu jammeren bezüglich der Reifen, lieber ein paar entgültig defekte Reifen (ob die noch zu reparieren sind konntest du zu dem zeitpunkt ja nicht wissen) als schlimmstenfalls ein Trümmerfeld auf der Autobahn!

Und genau darauf zielt die Polizistin ab!

MfG Günter

Wie soll man als Fahrer erkennen wenn 1 Reifen Langsam Luftverliert während der Fahrt der NICHT Platzt oder sich in seine Einzelteile auflöst?

Gerade wenn man noch leicht beladen bzw leer ist.

Ich empfehle hier einen Fachlich guten Rechtsanwalt.

Bin ich froh das ich 18 Reifen hab :P :P :P

Zitat:

Original geschrieben von habs280



Ich hab heute festgestellt, das mein Auflieger doch verdammt schräg läuft, also er neigte ziemlich stark zur Fahrerseite.
Auf der Hintour hab ich nichts bemerkt, da war ich auch leer, und auch auf der Rücktour hab ich zu erst nichts bemerkt. Habe beides male Abfahrtskontrolle gemacht und mir alles schön angesehen.
In den Kurven schien alles wunderbar, aber nach längerer Fahrt auf der Autobahn erschien mir das doch etwas komisch.
Also beschloss ich mal rechts ran zu fahren und nach zu sehen.

Wenn du das genau so der Polizei gesagt hast wundert mich nicht das die an die Decke ging. Du hast schon vorher gemerkt es stimmt was nicht und bist trotzdem auf die Autobahn, das wird wohl das Hauptproblem bei der sache sein.

Zitat:

Original geschrieben von habs280

Zitat:

In den Kurven schien alles wunderbar, aber nach längerer Fahrt auf der Autobahn erschien mir das doch etwas komisch.
Also beschloss ich mal rechts ran zu fahren und nach zu sehen.

Zitat:

Wenn du das genau so der Polizei gesagt hast wundert mich nicht das die an die Decke ging. Du hast schon vorher gemerkt es stimmt was nicht und bist trotzdem auf die Autobahn, das wird wohl das Hauptproblem bei der sache sein.

Damit wurde nichts falsch gemacht, alles richtig, wenn man merkt, das was nicht stimmt, hält man an, wo man gesehen wird und keiner Gefahr läuft, unter den Anhänger oder Auflieger zu semmeln.

Nachtrag:

Mit einem Smart wäre das nicht so einfach gewesen, der hat nicht mal ein Notrad an Bord.

Ich neige zu der Vermutung, dass da nichts kommt.

Wenn die Dame wirklich was durchziehen will, bin ich mal auf die Vorwürfe gespannt...

Nun also dann hab ich ja Glück, das ich vor Fahrt Beginn gute 15min. auf der Karte hab als sonstige Tätigkeit.
Dann bin ich leer knappe 250km gefahren und der Wagen fuhr für ein leeres Fahrzeug relativ normal.
Tänzelte ein wenig und nen bissle spuruntreue bei Längsrillen, aber das ist vollkommen normal.

Nach der Beladung bin ich auf den Werksparkplatz, hab meine Pflichtpause von 1:15 gemacht und währrenddessen geh ich auch noch mal kurz um den LKW und mache Sichtprüfung, kann ja sein das eine Schnalle nicht richtig zu ist, oder aber ein Stück Blech sich vom Fahrzeug gelöst hat oder so.

Auf der Rückfahrt waren zuerst Landstraße und Stadt mit Kurven und Kreisverkehren, dort hatte ich gute Möglichkeit die Reifen zu sehen und die sahen voll aus. Der Zug fuhr bis zur Autobahn relativ normal.
Auf der Landstraße mit den vielen Schlaglöchern, Bodenwellen und Kurven fällt einem auch nicht wirklich auf ob der trailer schon was hat oder nicht. Das wackelt und ruckelt ja die ganze Zeit, da sieht man nicht ob der schieflage hat oder nicht.
Erst auf der Autobahn viel mir im Spiegel auf, das der trailer ein wenig schräg liegt. er fuhr trotzdem schön geradeaus.

Warum gerade diese Stelle, ganz einfach, ab dem moment wo mir das im Spiegel auffiel war ich am überlegen, weiterfahren bis wieder frei wird und vielleicht einen Unfall riskieren, weil man weis nie was ist,
oder lieber anhalten, die anderen warnen und nachsehen was Sache ist.
Ich entschied mich fürs zweite, denn Ich weis nicht wie sich das auf die anderen reifen auswirkt.
Was halten die wirklich aus, wie lange kann ich noch fahren, und die Hauptfrage, was ist überhaupt passiert. Ich hab es mal gehabt das 1 Luftfederbalg geplatz ist, der wurde abgeklemmt und ich durfte weiterfahren, 50km später platzte der zweite, da sagte der Werkstattheini, ja ist ja jetzt die andere Seite, also quasi eine Achse ohne Federung, aber das hält der aus. Wenn noch einer platzen würde, dann müsste er das Fahrzeug vor Ort still legen.

Also der mittlere Reifen hatte einen Schlitz, den hat der Reifenfritze entdeckt und der hintere quasi nur ein Loch. Er vermutet, das ich unbemerkt irgendwo drüber gerollt bin was der vordere Reifen hoch gewirbelt hat und demnach die anderen beiden zerfetzt hat.

Meiner Logik nach hätte es auch einen Knall geben müssen und der mittlere Reifen hätte wegen der Unwucht und fehleden Luft wie wild schlagen und Geräusche machen, aber so war es nicht, der lief ganz ruhig mit dem Schlitz, der gute 8cm lang war.

Der Polizist fragte mich nur wie lange ich unterwegs wäre und wo ich her käme und was ich geladen hätte und schaute mir tief in die Augen. Also eine kurze mündliche Erklärung bzw. Überprüfung meiner Person. Dann seilte er sich ab und tuschelte mit seiner Kollegin, ich guckte dann lieber was der gute Reifenmeister mit meinen Reifen machte.

Sie hatte mir unzureichende Abfahtrskontrolle vorgeworfen, wenn ich wo drüber gerollt wäre, dann würde es Ihrer Ansicht nach den ersten Reifen treffen und nicht gleich zwei. Und vor allen Dingen nicht die hinteren beiden. Sie glaubt ein Blech vom Rahmen wäre lose gewesen, hätte sich gelöst und dann die beiden Reifen aufgespiest. naja Beweise hat sie bis dahin nicht gehabt, es sei denn sie fährt die ganzen 80km noch einmal ab und kontrolliert ob irgendwo ein Stück Blech fehlt. Kann aber nicht, demm der ganze Unterboden vom trailer ist überwuchert von diesen schwarzen Wachsklebezeugs. Und wenn da was fehlt, das sieht man sofort.

und das zweite war unzureichende Unfallortabicherung. ich hätte in einer linkskurve gestanden und das Warndreieck hätte ich nicht nur 200m weit aufstellen müssen sondern 300m,
damit man rechtzeitig sehen kann das dort ein Fahrzeug liegen geblieben ist.
Hab ich nicht so gelernt, ich habe damals ca. 200km als Richtwert beigebracht bekommen und daran hab ich mich gehalten.

Mein Chef hat uns immer gesagt, egal was wäre, niemals unterschrieben oder irgendwas zugeben, zur Not sollen die sich melden und für solche Fälle haben wir einen Anwalt.

Ich warte einfach mal ab und freue mich schon auf Montag morgen, wenn alle wieder anfangen.

Bis jetzt waren die Autobahnen ja noch relativ leer und viele Ampeln noch auf Stand By.

Bis dahin guten Start ins neue Jahr und knitterfreie Fahrt.

Du redest zuviel....

Mit Deinem ganzen unnoetigen Gebabbel und sich in Einzelheiten verzetteln kann Dir ja selbst der duemmste Dorfpolizist eine Strick drehen! 😰
Meine Empfehlung: gewoehne Dich daran in Zukunft Deine Geschichten etwas kuerzer zu halten und nicht Einzelheiten auszuplaudern um die Dich keiner gefragt hat...

Ich denke aber das nichts kommen wird weil das fuer die Polizistin zuviel Arbeit ist.

Gruss, Pete

Hallo Fredstarter

du kannst ja auch in einer Kurve irgendwo drübergerumpelt sein,
das würde erklären, das nur die hinteren Reifen betroffen sind

diese luftpumpe in uniform hätte nach vorweisen der papiere nur noch einen satz von mir gehört:mit fußgängern unterhalte ich micht nicht über das bewegen von lkw.
wenn du ansonsten sauber warst und geschwiegen hättest wäre sie aufgelaufen.
mit der polizei diskutiert man nicht.anzeigen schreiben lassen und abwarten was kommt.

für problemlösungen gibt es anwälte.

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