Bußgeldbescheid - brauche Hilfe

Hallo Leute,
hab gestern den Bussgeldbescheid bekommen. Aber verstehe nicht ganz wo hier der Toleranzabzug ist.

Folgendes steht im Schreiben:
- Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h
- Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h
-Festgestelle Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 103 km/h

Nun frage ich mich wo ist denn nun der Toleranzabzug? Hab gelesen, dass man über 100 km/h um die 3% abziehen muss als Toleranz.
Ist diese bereits in den 23 km/h enthalten? Warum wird dies nicht richtig dokumentiert?

Danke!!

Beste Antwort im Thema

@ TE: So langsam kann ich das nicht mehr ernst nehmen ... sorry 🙁

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genauso wie drahre1 seh ich das auch
foto anfordern dann steht oben oder unten irgendwo die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit (also VOR toleranzanzug. oder besser formuliert OHNE Abzüge) sowie datum, uhrzeit, bildnummer usw.

mein diesjähriger blitzer war in meckpomm'. da konnte ich das foto online abrufen.

Zitat:

@newt3 schrieb am 13. Dezember 2015 um 00:53:19 Uhr:


mein diesjähriger blitzer war in meckpomm'. da konnte ich das foto online abrufen.

Das nenne ich Fortschritt. Online abrufen 😁

Jetzt nur noch ein Kundenkonto mit Sepa-Lastschriftermächtigung und man braucht nicht mehr diese lästigen Behördenbriefe lesen. Wird alles direkt abgebucht.

Gruß Frank,
der nach Abzug der Toleranz 1 km zu schnell, gestochen scharf auf dem Foto und 15€ ärmer war. 😉

Ja das wäre es, ein internationales Account! Die Deutschen und die Italiener machen das bereits, oft nur noch Online! Online Bilder ansehen aus allen Blickwinkeln, zahlen, Online Fragebogen ausfüllen und abschicken, fehlt nur noch eine Online-Rabattkarte, die weltweit gilt, das spült Geld in die Länder, und die schlechten Straßen können repariert werden.

@ Frank128

Nur 1 km drüber? Die Messgeräte werden doch grundsätzlich so eingestellt, dass sie erst ab einer bestimmten Überschreitung (in meinem Fall waren das 10 km) also erst ab einer Überschreitung von 11 km oder je nach dem was eingestellt ist auslösen. Ländermäßig unterschiedlich wird das auch in Richtlinien o. ä. schon vorgegeben. In Bremen gibt es eine Dienstanweisung in der heißt es u. a.: "Grundsätzlich ist jedoch in folgenden Fällen von einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld abzusehen:
Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Busse - Überschreitung bis 5 km/h
übrige Kraftfahrzeuge - Überschreitung bis 8 km/h"

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