Bußgeldbescheid - brauche Hilfe

Hallo Leute,
hab gestern den Bussgeldbescheid bekommen. Aber verstehe nicht ganz wo hier der Toleranzabzug ist.

Folgendes steht im Schreiben:
- Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h
- Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h
-Festgestelle Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 103 km/h

Nun frage ich mich wo ist denn nun der Toleranzabzug? Hab gelesen, dass man über 100 km/h um die 3% abziehen muss als Toleranz.
Ist diese bereits in den 23 km/h enthalten? Warum wird dies nicht richtig dokumentiert?

Danke!!

Beste Antwort im Thema

@ TE: So langsam kann ich das nicht mehr ernst nehmen ... sorry 🙁

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In der Tat fehlt die Angabe wie schnell du tatsächlich gefahren bist. Das sind doch Standardschreiben, die keine Mühe machen. Ich denke das hier gar nichts abgezogen worden ist. Das könnte ein Versehen sein. Bei all meinen zahlreichen Bussgeldbescheiden steht das detailliert drin, ist auch nicht zuviel verlangt, man zahlt ja auch ordentlich Bearbeitungsgebühr. Es sollte getattet sein mal nachzufragen. Zahlen würde ich auf jeden Fall. Abzug hin oder her. Das kleine bißchen Abzug. Auch wenn einem 1 Punkt erspart bleibt, sollte die Rechnung nicht willkürlich ausgestellt werden. Noch sind keine Ferien, aber bald, dann wird es richtig lustig.

Lade dir aus dem Playstore eine Toleranzabzugs App runter

Zitat:

@basty23 schrieb am 11. Dezember 2015 um 22:29:07 Uhr:


23 km/h + 80 km= 103 km/h

Nun wieder meine Frage. Wo ist der Toleranzabzug?

Im Brief steht: Festgestelle Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 103 km/h

Den Toleranzabzug kannst du doch mit einem Taschenrechner und dem

Dreisatz

innerhalb weniger Sekunden selbst ermitteln. Wo also liegt das Problem?

Zitat:

@Guest77 schrieb am 11. Dezember 2015 um 21:30:45 Uhr:


das soll heißen das du 103kmh gefahren bist anstatt erlaubte 80 du hast 70€ zu Zahlen und fertig
kein Punkt kein Fahrverbot

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

Sei da mal vorsichtig, bei mir waren es 21 Km/h (80/101) sollte 98 € kosten und einen Punkt.

Dienstag war die Verhandlung, Verfahren wurde eingestellt weil die Richterin mich auf dem

Foto nicht erkennen konnte.

http://www.motor-talk.de/.../...r-von-der-bussgeldstelle-t5410306.html

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@ TE

Die einzelnen Schritte:

geblitzt mit 107 Km/h
abzüglich (Abzug) 3 % = 3,21 Km/h zu deinen Gunsten aufgerundet - 4 Km/h
verbleiben "vorwerfbare Geschwindigkeit" "nach Toleranzabzug" 103 Km/h
abzüglich zulässige Geschwindigkeit - 80 Km/h
verbleibt vorzuwerfende Geschwindigkeitsüberschreitung 23 Km/h

Die Regel dazu lautet: Bei einer gemessenen tatsächlichen Geschwindigkeit von bis zu 100 Km/h werden immer 3 Km abgezogen. Über 100 werden immer 3 % abgezogen, wobei das Ergebnis zu Gunsten des Beschuldigten immer aufgerundet wird.
Beispiele s. o. Guest77

Habe Deutschland mit der Schweiz verwechselt. Die Schweizer machen eine detaillierte Aufstellung aller Werte, in Deutschland muss man selbst ausrechnen, wie schnell man gefahren ist. Also wurde doch die Toleranz abgezogen.

Zitat:

@Sugar03 schrieb am 12. Dezember 2015 um 19:42:09 Uhr:


Habe Deutschland mit der Schweiz verwechselt. Die Schweizer machen eine detaillierte Aufstellung aller Werte, in Deutschland muss man selbst ausrechnen, wie schnell man gefahren ist. Also wurde doch die Toleranz abgezogen.

Es ist schon Arroganz, Kluschei...erei oder einfach ignorantes Beamtendeutsch die Angaben nicht deutlicher bzw. einfacher zu machen. Früher mal als das jemand noch von Hand getippt hat, OK .... das war Arbeit. Im Jahr 2015 wenn es vollautomatisch laufen kann das einfacher sein. Siehe Schweiz.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:08:12 Uhr:


Es ist schon Arroganz, Kluschei...erei oder einfach ignorantes Beamtendeutsch die Angaben nicht deutlicher bzw. einfacher zu machen.

Ich überlege gerade, wie man diese Angabe

noch

deutlicher oder einfacher machen kann😕

Zitat:

@marcu90 schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:21:21 Uhr:



Zitat:

@Genie21 schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:08:12 Uhr:


Es ist schon Arroganz, Kluschei...erei oder einfach ignorantes Beamtendeutsch die Angaben nicht deutlicher bzw. einfacher zu machen.
Ich überlege gerade, wie man diese Angabe noch deutlicher oder einfacher machen kann😕

Nachdem der gemessene Wert fehlt läßt sich nicht nachrechnen ob die Rechnung des Abzuges richtig ist.🙂

In der Zeitung findest sicher auch Rechtschreibfehler.🙂

Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ein Thema, was die Gemüter bewegt.

Zitat:

@Sugar03 schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:45:41 Uhr:


Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ein Thema, was die Gemüter bewegt.

Das Problem dabei ist ja, daß den meisten Zeitgenossen, die geblitzt werden, ein regelmäßiger Kontrollblick auf den Tacho schon zu lästig ist. Die vertrauen lieber auf ihr Geschwindigkeitsgefühl, auch wenn ihnen dieses des Öfteren einen Streich spielt mit den allseits bekannten Folgen.

Bezahl die Strafe und gut ist 😁

Der Kontrollblick ist uns gewiss nicht lästig, aber was nichts kostet, macht auch keinen Spaß. Daher zahl ich auch. Aber die haben sich bestimmt schon so oft verrechnet, das sie jetzt nur die minimalen Werte angeben. Auch bei einer App kann man sich ja vertippen. Weniger ist mehr, haben die sich gedacht. - Das Fernsehprogramm ist heute so mies!

@ TE

Ich habe da noch einen Vorschlag: Fordere eine Kopie des kompletten Messbildes an. An Hand dieses Bildes ist u. a. zu ersehen, mit welcher TATSÄCHLICHEN Geschwindigkeit du gemessen worden bist, was für ein Fabrikat das Geschwindigkeitsmessgerät ist, Datum und Zeit und dergleichen mehr. Und wer jetzt glaubt, das dürfe nur ein Anwalt, der irrt! Gem. § 49 Abs.1 Ordnungswidrigkeitengesetz hat der Betroffene das Recht, Einsicht in die Akte zu nehmen. Das Messbild wird zudem üblicherweise auf Anforderung auch zugeschickt. Nur wenn man mehr aus der Akte sehen will (z. B. Bedienungsanweisung für das Messgerät) bedarf es eines Antrages auf Akteneinsicht entweder bei der Behörde direkt oder bei einer Polizeidienststelle in deiner Nähe.

Wenn der TE weiss das er dort wirklich zu schnell gefahren ist sollte er einfach bezahlen, selbst mit Toleranz ist er noch deutlich ueberm Limit.

Ich wurde auch mal mit 121 km/h erwischt wo ein 100km/h Limit besteht, wusste das ich dort laut Tacho fast 130 gefahren bin (wolle mit dem untermotorisierten Mietauto bergab etwas Schwung fuer den naechsten Anstieg mitnehmen und in der Talsohle stand halt die Pozilei....).

Da braucht man dann nicht mehr lange argumentieren, nicht wegen 100 Euro und keinen sonstigen Konsequenzen.

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