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Bußgeld zahlen wenn Versicherung sagt "schuldfrei"?

Themenstarteram 4. Mai 2018 um 16:24

Hallo,

ich hatte vor 2 Monaten einen Unfall (Auto vs Auto).

Meine Haftpflichtvesicherung hat gesagt dass ich 0% Schuld am Unfall habe.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung sagt dagegen dass ich 25% Schuld habe, aber auch nur wegen der Betriebsgefahr die durch ein KFZ ausgeht. Die Schuld am Unfall selbst würde beim Gegner liegen.

Jetzt habe ich jedoch von der Stadt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35€ bekommen mit dem Grund: "Sie schädigten mit Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere (KFZ-Zeichen des Unfallgegners)"

Macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben indem ich mit den Urteilen der beiden Versicherungen argumentiere? Oder bringt das nichts?

Auf der Rückseite des Bescheids steht, dass trotz Freispruch Kosten entstehen können. Weiß deswegen auch nicht ob ein Einspruch Sinn macht oder ich dadurch zusätzliche Kosten erzeuge. Denn mir werden mit einem zweiten Bescheid schon Kosten für das Verfahren (+25€) hinzugerechnet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jock12 schrieb am 4. Mai 2018 um 21:46:15 Uhr:

Natürlich ist das Urteil der Versicherung nicht bindend, aber wenn die gegnerische Versicherung hier nicht die Hauptschuld bei dir sieht, dann liegt es nahe, dass du nicht der Unfallverursacher warst => Einspruch einlegen.

Wegen € 35.—?. Gibt ja keine Punkte.

Würde ich ohne Anerkenntnis einer Verursachung zahlen.

Alles Andere würde finanziell in keinem Verhältnis stehen.

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Zitat:

 

Es ist allerdings auch so, dass die Bußgeldstelle das Ganze bis es vor Gericht liegt, zu jedem Zeitpunkt einstellen kann. Es kann also durchaus zum Erfolg führen, wenn man einfach hin geht, bzw. direkt einen Brief schreibt. Dann kann es passieren, dass das Verfahren direkt eingestellt wird und gar kein Bußgeldbescheid mehr erlassen wird und die Sache direkt schon im Anfangsstadium vom Tisch ist.

Auch kann es passieren, dass nach dem Einspruch gegen den Bescheid das Verfahren von der Bußgeldstelle nicht ans Gericht weitergeleitet, sondern eingestellt wird. Man sollte daher den Einspruch immer gut begründen. Allerdings hat sich gezeigt, dass man a) freundlich sein sollte und b) nicht so viel Text schreiben sollte, weil der Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle vieleicht keine Lust hat, 3 oder 5 Seiten Text zu lesen, oder gar nicht so viel Text lesen kann. Kurz, Knapp, Freundlich, Sachlich, Fertig.

die chance, das der spaß eingestellt wird nach einen widerspruch, ist allen anschein nach auch sehr hoch. die stadt versucht hier nur nochmal geld einzukassieren, um zb auch die quote erfüllen zu können. wenn deine versicherung sagt, das du 0% mitschuld hast und dich nicht zur kasse bittet, muss die gegenseite schon was tolles aus den hut zaubern, um von dir geld zu bekommen.

ich würde das nicht bezahlen. im grunde die gleiche masche wie bei vielen inkasso und sonstigen unternehmen, die durch drohungen von höheren kosten dich unter druck setzen. das sowas vom staatsseite aus erlaubt ist kann ich mir irgendwie kaum vorstellen.

Die Meinung einer Versicherung interessiert die Bußgeldstelle überhaupt nicht und ist auch so einwandfrei.

gilt eigentlich das was die bussgeldstelle sagt, vllt findest du was passendes auf der seite hier zb. : https://www.bussgeld-info.de/

Dass die Bußgeldstelle ein Verfahren nach Erlass des Bußgeldes einstellt, ist ziemlich selten. Dann dürfen sie die Verfahrenskosten tragen, und dazu zählen z.B. auch Anwaltskosten.

Wird das Bußgeldverfahren hingegen vor Gericht eingestellt, trägt man regelmäßig seine Kosten selbst. Und bei einem Freispruch - kommt auch ziemlich selten vor - zahlt dann das jeweilige Land die Verfahrenskosten.

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