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Bussgeld wegen LED-Rückleuchten und Begrenzungsleuchten am Wohnwagen

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 21:31

Ich habe einen älteren Wohnwagen zwecks TÜV -Nachrpüf- Termin für einen Kunden gemäss Mängelliste vom TÜV instand gesetzt.

Die Rückleuchten waren, wie üblich, völlig ausgeblichen.

Ich habe das System dann auf 13Pol umgebaut und von einem grossen Camping-Versand neue Rückleuchten bestellt. Der Kunde wollte die teuren LED-Leuchten. Entsprechend habe ich diese montiert. Sogar NSL und 3. Bremsleuchte nachgerüstet (die gleiche wie an meinem Wohnwagen serienmässig).

Die Begrenzungsleuchten mussten auch neu, auch alle durch die LED-Leuchten ersetzt.

Alle Leuchten haben eine E-Nr. und sind gem. Hersteller im Bereich der STVO, STVZO zugelassen.

TÜV war kein Problem, der Prüfer war zufrieden und sagte es sähe gut aus. Tüv-Plakette wurde erteilt. (Es waren noch andere Mängel, die aber nichts zum Thema tun).

Dies war vor 9 Wochen. Die Papiere der Leuchten habe ich ihm in den WoWa Ordner getan zu den anderen Anleitungen

Gestern kam ein Anruf vom Kunden er sei im Norden gestoppt worden und ihm sei die Weiterfahrt untersagt worden da die LED Leuchten angeblich generell verboten seien oder extra eingetragen werden müssten, aber bei so alten WoWa sei dies ohnehin nicht möglich. Zudem wurde ein Bussgeldverfahren eingeleitet. Die Tatsache dass er so Tüv bekommen hat scheint dort niemand zu interessieren. Nach langen Verhandlungen durfte der Kunde doch weiter fahren, ihm wurde gesagt er muss ein Bussgeld mit einem hohen 3stelligen Betrag erwarten und er hat eine Mängelliste bekommen.

Der TÜV sagte man versteht das Problem nicht.

Wie ist hier die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, fehlte die Eintragung in den Papieren.

Die ABEs sind wohl zu Haus in den Wohnwagenordnern gesteckt worden.

Und weil es nicht eingetragen war und keine ABEs vorzeigbar oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

Genau so wenig Ahnung hatte wohl die Polizei.

Lichttechnik wird nicht in die Papiere eingetragen, ABEs gibt es keine, Gutachten sind auch keine mitzuführen wenn sie überhaupt mitgeliefert werden.

Lichttechnik gibt es nur noch vereinzelt mit ABG, 99% ist lediglich mit EG oder ECE-Prüfzeichen versehen und darf eintragungsfrei für den gekennzeichneten Beleuchtungszweck verwendet werden. Daher in diesem Fall auch die HU ohne Mängel.

Ohne Verdacht auf gefälschte Prüfzeichen gibt es somit keinen Grund für ein Bussgeld.

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26 Antworten
am 23. Juli 2014 um 21:49

Da die E Nummern auf den Leuchtengläsern auch gerne mal gefälscht werden, sind die Ordnungshüter gerne mal skeptisch.

Dein Kunde sollte sich beim Hersteller die ABE bzw. das Gutachten zu den Leuchten zuschicken lassen, und diese dann bei der Polizei vorlegen, bzw. wenn was schriftlich kommt, diese als Kopie mit einem kurzen erklärenden Schreiben weiterleiten.

Solange die Leuchten nicht irgendein Chinaramsch sind, sollte dein Kunde ohne einen Euro zu zahlen aus der Nummer rauskommen.

Sollten die Leuchten tatsächlich keine Zulassung haben, könnte es auch für dich eng werden.

Wieso für ihn? Dann wird es für den Shop-Betreiber eher eng, da er der Ware eine Eigenschaft zugesichert hat, die diese nicht hatte!

Das E-Prüfzeichen allein reicht nicht aus. Es müssen auch diverse Daten daneben eingeprägt sein, z.B. welche Lampenfunktionen alle geprüft und freigegeben sind, nach welchem Stand der Prüfvorgaben geprüft wurde etc.

am 23. Juli 2014 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Wieso für ihn? Dann wird es für den Shop-Betreiber eher eng, da er der Ware eine Eigenschaft zugesichert hat, die diese nicht hatte!

Völlig egal. Der kann sich dann auf einen Irrtum auf der Shopseite oder im Katalog berufen.

Am Ende ist es der Handwerksbetrieb, der verpflichted ist seine Arbeit nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Handwerksbetrieb muss erkennen, dass die Lampen evtl. nicht zugelassen sind, denn er gibt für sein Werk die Zusage, dass es normgerecht erbracht wurde.

Wenn ich bei Ebay Leitungsschutzschalter kaufe, die laut Händler in Deutschland zugelassen sind, und die Hütte des Kunden brennt ab, weil der Aufdruck vorne nicht 6000 sondern 3000 ist, dann bin ich der Dumme. Ich muss die verbauten Geräte beim Einbau kontrollieren. Nicht der Shopbesitzer der mir den Ramsch verkauft, noch der Kunde, der zu Recht auf meine Fachkompetenz vertraut.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

da die LED Leuchten angeblich generell verboten seien oder extra eingetragen werden müssten,

LED-Leuchten allgemein oder genau die verbauten Exemplare?

Irgendwie gibts hier ungefähr drei Möglichkeiten:

Entweder der Polizist hat absolut keine Ahnung, aber davon jede Menge.

Oder der Polizist kennt sich richtig aus und hat das (versteckte) Haar in der Suppe gefunden.

Oder die Geschichte ist (vorsichtig gesagt) unvollständig..

Zitat:

aber bei so alten WoWa sei dies ohnehin nicht möglich.

der Wohnwagen hat aber nicht zufällig ein H-Kennzeichen?

Wichtig wäre auch noch zu wissen, was für Prüfzeichen die Leuchten genau haben (es sind auch Dinge auf dem Markt, die nicht als LTE zugelassen sondern nur auf EMV geprüft sind!) und was in den "Papieren" steht, die dem Polizisten ja sicherlich gezeigt wurden. (es wäre nicht der erste Fall, in dem jemand im Glauben einer ausreichenden Zulassung in Wirklichkeit nur einen technischen Bericht o.ä. in der Hand hatte. Das beste Beispiel dazu war der Quad-Auspuff zu dem mir der Halter eine Genehmigung zeigte: "reicht die in Deutschland?" Es war ein Dokument der US-Forstbehörde, mit der die Einhaltung irgendwelcher Waldbrandschutz-Vorschriften bescheinigt wurde...)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Am Ende ist es der Handwerksbetrieb, der verpflichted ist seine Arbeit nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Handwerksbetrieb muss erkennen, dass die Lampen evtl. nicht zugelassen sind, denn er gibt für sein Werk die Zusage, dass es normgerecht erbracht wurde.

Wenn ich bei Ebay Leitungsschutzschalter kaufe, die laut Händler in Deutschland zugelassen sind, und die Hütte des Kunden brennt ab, weil der Aufdruck vorne nicht 6000 sondern 3000 ist, dann bin ich der Dumme. Ich muss die verbauten Geräte beim Einbau kontrollieren. Nicht der Shopbesitzer der mir den Ramsch verkauft, noch der Kunde, der zu Recht auf meine Fachkompetenz vertraut.

Ja aber er muss es oberflächlich kontrollieren. Wenn das E-Prüfzeichen mit allen erforderlichen Angaben drauf ist und keine groben Anhaltspunkte gibt, dass es gefälscht sei, darf er sich darauf verlassen.

Am Beispiel deines Leitungsschutzschalters kontrollierst Du ja auch nur den Aufdruck. Oder lässt Du dir zu jedem LSS ein Zertifikat geben inkl. der ISO9001-Urkunde?

Wenn jede Werkstatt für jedes Teil, was es verbaut, die komplette E-Prüfunterlagen haben will und kontrollieren will, könnte keine mehr wirtschaftlich arbeiten. Allein für das Verstehen der Unterlagen braucht man eigene Ingenieure und zwar für jeden Bereich. Die Prüfanforderungen an Bremsbeläge sind z.B. völlig anders als für Lampen oder Leuchtmittel...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Dein Kunde sollte sich beim Hersteller die ABE bzw. das Gutachten zu den Leuchten zuschicken lassen, und diese dann bei der Polizei vorlegen, bzw. wenn was schriftlich kommt, diese als Kopie mit einem kurzen erklärenden Schreiben weiterleiten.

Hallo,

ist es nicht so, dass wenn nur ein Gutachten vorliegt, die Anbauteile von einem ASS abgenommen werden müssen ? ;)

Bei der Beleuchtung ist es so, dass sie eine für Europa allgemein gültige Zulassung haben müssen und dazu die lichttechnische Eignung. Sind diese (Kennziffern) vorhanden, dürfen sie ausnahmslos getauscht werden. Auch das Nachrüsten von Nebelschlussleuchten, dritten Bremsleuchten oder Rückfahrscheinwerfer ist dabei unerheblich...

 

Zweifelt ein Polizeibeamter die Richtigkeit dieser Kennzeichnungen oder Zulassungen an, muss dieser den Beweis hierfür bringen. Nicht der Besitzer muss seine Unschuld beweisen.

Bei Produkten renomierter Leuchtenhersteller würde ich mich getrost zurücklehnen und die schriftliche Anhörung abwarten. Da der Beamte scheinbar eine Beweissicherung versäumt hat, wird dieses Schreiben wohl auch nie eintreffen...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Der Handwerksbetrieb muss erkennen, dass die Lampen evtl. nicht zugelassen sind, denn er gibt für sein Werk die Zusage, dass es normgerecht erbracht wurde.

Wie kann denn eine Lampe auf Zulassung (sicht)geprüft werden?? Man kann doch kein Lichtlabor vorhalten um jede Lampe nochmal zu prüfen. Das Selbe müsstest du dann ja auch bei Zubehörersatzteilen (bzw. sogar bei Originalersatzteilen) machen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 13:55

Die Lampen sind von einem grossen deutschen Hersteller "H...", laut Tüv, der sehr verwundert auf das Fax reagierte, sei alles OK, der WoWa wurde ja so geprüft, war ja die Mängelbehebung für die Nachprüfung. Es wurde sogar erfreut darauf reagiert dass auf 13pol umgerüstet wurde (ebenso wie auf eine ASK).

Die Lampen haben alle E-Nr.

Antwort vom Verkäufer steht noch aus. Ich habe die öfter verkauft bzw. montiert und bisher noch nie Probleme gehabt.

Der WoWa ist EZ: 1989, also kein Oldtimer

Der Tüv will mit der Polizeidienststelle reden. Eigentlich weiss die Tüv Stelle was sie tut, ich bin da Stammkunde.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, fehlte die Eintragung in den Papieren.

Die ABEs sind wohl zu Haus in den Wohnwagenordnern gesteckt worden.

Und weil es nicht eingetragen war und keine ABEs vorzeigbar oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, fehlte die Eintragung in den Papieren.

Die ABEs sind wohl zu Haus in den Wohnwagenordnern gesteckt worden.

Und weil es nicht eingetragen war und keine ABEs vorzeigbar oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

Genau so wenig Ahnung hatte wohl die Polizei.

Lichttechnik wird nicht in die Papiere eingetragen, ABEs gibt es keine, Gutachten sind auch keine mitzuführen wenn sie überhaupt mitgeliefert werden.

Lichttechnik gibt es nur noch vereinzelt mit ABG, 99% ist lediglich mit EG oder ECE-Prüfzeichen versehen und darf eintragungsfrei für den gekennzeichneten Beleuchtungszweck verwendet werden. Daher in diesem Fall auch die HU ohne Mängel.

Ohne Verdacht auf gefälschte Prüfzeichen gibt es somit keinen Grund für ein Bussgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Genau so wenig Ahnung hatte wohl die Polizei.

Lichttechnik wird nicht in die Papiere eingetragen, ABEs gibt es keine, Gutachten sind auch keine mitzuführen wenn sie überhaupt mitgeliefert werden.

Lichttechnik gibt es nur noch vereinzelt mit ABG, 99% ist lediglich mit EG oder ECE-Prüfzeichen versehen und darf eintragungsfrei für den gekennzeichneten Beleuchtungszweck verwendet werden. Daher in diesem Fall auch die HU ohne Mängel.

Ohne Verdacht auf gefälschte Prüfzeichen gibt es somit keinen Grund für ein Bussgeld.

... wieder mal genau auf dem Punkt! ;)

am 24. Juli 2014 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Der Handwerksbetrieb muss erkennen, dass die Lampen evtl. nicht zugelassen sind, denn er gibt für sein Werk die Zusage, dass es normgerecht erbracht wurde.

Wie kann denn eine Lampe auf Zulassung (sicht)geprüft werden?? Man kann doch kein Lichtlabor vorhalten um jede Lampe nochmal zu prüfen. Das Selbe müsstest du dann ja auch bei Zubehörersatzteilen (bzw. sogar bei Originalersatzteilen) machen.

Gruß Metalhead

Er muss nicht prüfen, sondern erkennen.

Wenn ich mal bei meinen LSS bleibe, sieht es so aus. Kaufe ich zum ersten mal Produkt X, lasse ich mir vom Hersteller eine Prüfbescheinigung schicken oder lade diese aus dem Netz. Anhand der Datenblätter und Betriebsanleitungen prüfe ich, ob Produkt X für meinen Einsatzzweck geeignet ist.

Das mache ich ein mal beim ersten Kauf. Wenn ich danach dieses Produkt nochmal verbaue, dann kann ich mich, sofern es sich immer um den selben Typ handelt, auf die Erstkontrolle berufen. Folgebauteile überprüfe ich beim Einbau anhand des Aufdrucks auf Verwechslung oder sonstige aufgedruckte Angeben.

Davon geht keine Firma pleite und ist immer rechtlich auf der sicheren Seite.

Das hat der TE ja auch anscheinend alles beherzigt. Hier geht es ja nun wohl eher um Neugier oder erweiterten Kundendienst.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn ich das jetzt richtig verstanden haben, fehlte die Eintragung in den Papieren.

Die ABEs sind wohl zu Haus in den Wohnwagenordnern gesteckt worden.

Und weil es nicht eingetragen war und keine ABEs vorzeigbar oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

Da es hier anscheinend um Lampen von Hella geht, ist es etwas missverständlich.

Hella gibt nämlich zu seinen Leuchten immernoch ein Zettel dazu, wo das E-Prüfzeichen nochmal groß abgedruckt ist, mit allen Daten dazu und einer kurzen Erklärung, wofür und als was die Lampe gültig ist und geprüft wurde.

Diesen Zettel muss man aber nicht mitführen.

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