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Bußgeld?

VW Golf 1 (17, 155)

Hey,
habe unerfreuliche Nachrichten (für mich).
Die Herrn Gesetzeshüter haben mich angehalten und an meinem Auto folgendes festgestellt.
Mein Auspuff ist kaputt --> zu laut, neuer schon bestellt meinte ich daraufhin
Handbremse geht nicht --> brauch ich noch eine, ist auch vor kurzem kaputt gegangen
Angeschnallt war ich auch nicht, war aber an der Tanke auf dem Parkplatz am wenden.
Naja das sind die Sachen die er meinte und es wird einen Mängelbericht geben und eine Anzeige.
Kann mir bitte von euch jemand sagen mit was ich rechnen muss?
Punkte bekomm ich meinte er wegen der Handbremse, sowie ne Geldstrafe von 40-60€...
Bin auch noch 2 Monate in der Probezeit, er meinte er weiß nicht genau ob sich die verlängert meinte aber auch wahrscheinlich nicht weil das STVO Verstoß iwie seperat von dem anderen ist.
Aber jetz hab ich grad Schiss wa und würd gern wissen was auf mich zukommt :(
Bis dahin
BGF

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27 Antworten

das mit anschnallen beim rangieren ist Auslegungssache, mein Fahrlehrer damals hat mich sogar anfangs gefragt warum ich mich nicht abschnalle zum rückwärts einparken. :D

Wegen der Handbremse, war die wirklich komplett funktionslos? :confused:

Auspuff, gut, wenn er nicht grade auf der Straße schleift eigentlich auch kein Drama, sollte höchstens ne Mängelkarte geben, also tauschen und vorfahren bei der Rennleitung.

Wenn sie dir dafür echt Punkte aufdrücken wollen und du ne Rechtsschutz hast würde ich da mal zum Anwalt gehen.

So einfach in die Suppe pissen lassen muss man sich auch nicht.

Wenn sie dich schon an der Tanke kontrollieren ham se meistens Langeweile und brauchen einfach ein Erfolgserlebnis und was zum vorweisen, so ala "jawoll, dem Bengel ham wir jetzt aber anständig eins rein gewürgt!"

Brauchste dir keine sorgen machen ich bin auch noch in der Probezeit und hatte auch schon eine mängelkarte....

Zitat:

Original geschrieben von querys



Zitat:

Original geschrieben von alex_golf3_gti_



denn ein Gelände, welches eine Bordsteinkante hat (von allen Seiten), ist dieses Gelände nicht der STVO unterworfen!

Also ich kenn keine Tankstelle, wo das der Fall ist :D:D:D

... auch eine abgesenkte Bordsteinkante gilt als Privatgelände, außer dort steht wirklich (wie auf AB- Tankstellen) "hier gilt die STVO" oder ähnliches - das Gelände muss also nicht "umfriedet" (d.h. nicht eingezäunt) sein!
@BFG87:
geh auf jeden Fall zum Anwalt deines Vertrauens, dann gibt es evtl. auch keine Punkte, denn ich hatte auch mal einen Fall, wo mir einer den Spiegel abgefahren hatte und Fahrerflucht begangen hat ... ich hab den gestellt und mir wurde gesagt, dass der Unfall und die Fahrerflucht 2 verschiedene Tatbestände seien, woraufhin ich Post von der Staatsanwaltschaft bekam, wegen des Verdachts der Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots (Aussage gegen Aussage) - ich gleich zum Anwalt und nach ein paar Briefwechseln wurde das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt (immerhin wegen der Tatsache, dass mein Gegner geflüchtet ist!)! Ende vom Lied - keine Strafe - aber die Versicherung hat nur 50% reguliert!

Grüße

Also:
1.) das Anschnallen: Du hast Dich auf dem Gelände der Tankstelle befunden und somit auf Privat- bzw. Firmengelände. Wenn dort nicht explizit ausgeschildert ist, dass die StVO gilt, dann brauchst Du dich dort nicht anzuschnallen und hast somit auch nichts zu befürchten.
2.) der Auspuff wurde erwähnt --> Beheben und vorführen. Fertig!
Und wenn die es wirklich darauf hinauslaufenlassen die PZ zu verlängern: Hatte die Tanke eine Werkstatt? Wolltest Du die Schäden dort nicht gerade begutachten/beheben lassen? Abgesehen davon, dass Du ein KfZ auf Privat-/Firmengelände in jedem Zustand bewegen darfst solange keine Betriebsmittel auslaufen.... Wie ich darauf komme? Ganz einfach: Ich war tanken, die Herren haben mich auf der Tanke gesehen und sind hinter mich gefahren. Ich dann von der Tanke runter und 10m weiter kam die Kelle. "Warum halten Sie mich im Verkehr an und nicht eben auf der sicheren Tanke?" "Weil Sie erst im Bereich der StVO mit dem Fahrzeug sein mussten!"
Ich denke Du brauchst Dir keine großen Sorgen zu machen. Und im Zweifelsfall brauchst Du eben einen gewitzten Anwalt und einen netten Tankwart. Nichts desto Trotz: Mit einer defekten Bremsanlage fährt man nicht herum!! Aber eine Verwarnung bei der Handbremse hielte ich für mehr als angemessen, PZ verlängern für übertrieben. Denke in Zukunft einfach mal an Deine Sicherheit, die Deiner Mitmenschen und an Dein Auto....

öffentlicher Verkehrsraum ist, alles wo man mit nem Verkehrsmittel hin kommt! Also auch die Tanke oder die Privateinfahrt, die nicht abgesperrt ist. Deshalb sind Verkehrsübungsplätze auch mit Schranke versehen!
Also musst du auch angeschnallt sein! Wenn das Schild "hier gilt die StVO" nicht irgendwo hängt ist es latte, auch ohne ist es öffentlich.
Also auch ein abgemeldeter Pkw, in der Hauseinfahrt vor ner Garage oder so, darf dort nicht stehen, er stellt eine Gefahr dar!

Zitat:

Original geschrieben von querys



Zitat:

Original geschrieben von alex_golf3_gti_



denn ein Gelände, welches eine Bordsteinkante hat (von allen Seiten), ist dieses Gelände nicht der STVO unterworfen!

Also ich kenn keine Tankstelle, wo das der Fall ist :D:D:D

Ich kann doch durchaus,auf meinen Grundstück,ein Stillgelegtes Fahrzeug abstellen?auch vor der Garage,so lange er niemand behindert,und keine Betriebsflüssigkeiten auslaufen!Aber abgesehen davon,ich bin noch nie auf einer Tanke Kontrolliert worden,und nach einer Hanbremse hat auch noch keiner der Grünen gefragt!man müssen die lange weile gehabt haben.Aber achten,sollte man schon darauf,das alles OK.ist,viel Glück1

Gruß

Mich tät ja interessieren, wie die überhaupt auf die Handbremse gekommen sind...

Ich kann doch durchaus,auf meinen Grundstück,ein Stillgelegtes Fahrzeug abstellen?auch vor der Garage,so lange er niemand behindert,und keine Betriebsflüssigkeiten auslaufen!Aber abgesehen davon,ich bin noch nie auf einer Tanke Kontrolliert worden,und nach einer Hanbremse hat auch noch keiner der Grünen gefragt!man müssen die lange weile gehabt haben.Aber achten,sollte man schon darauf,das alles OK.ist,viel Glück1
Gruß
Nein darfst eigentlich nicht, nur wenn dein Grundstück abgesperrt ist, also niemand anderes da drauf fahren kann! Aber ich sage mal so das juckt eigentlich niemanden!
Und zu der Kontrolle, man weiß ja nicht was er führ ne Karre fährt. Mein alter Golf 2 sah eigentlich nicht schlecht aus und ich wurde öfter angehalten, halt nur weil er etwas lauter war und ne Fickfolie hatte! Aber die Kontrolle der Handbremse ist schon komisch.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


[/quote
Ich kann doch durchaus,auf meinen Grundstück,ein Stillgelegtes Fahrzeug abstellen?auch vor der Garage,so lange er niemand behindert,und keine Betriebsflüssigkeiten auslaufen!Aber abgesehen davon,ich bin noch nie auf einer Tanke Kontrolliert worden,und nach einer Hanbremse hat auch noch keiner der Grünen gefragt!man müssen die lange weile gehabt haben.Aber achten,sollte man schon darauf,das alles OK.ist,viel Glück1
Gruß
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Nein darfst eigentlich nicht, nur wenn dein Grundstück abgesperrt ist, also niemand anderes da drauf fahren kann! Aber ich sage mal so das juckt eigentlich niemanden!
Und zu der Kontrolle, man weiß ja nicht was er führ ne Karre fährt. Mein alter Golf 2 sah eigentlich nicht schlecht aus und ich wurde öfter angehalten, halt nur weil er etwas lauter war und ne Fickfolie hatte! Aber die Kontrolle der Handbremse ist schon komisch.

Hast schon recht mit dem Zaun?und dem Auto,aber das mit der Handbremse ist ein ding!Wie sind die darauf gekommen.Stand der Hebel hoch?

Naja das war so.
Er hat mich nach dem Auspuff gefragt und ich dann "Der ist am Mittwoch aufgegangen, war schonmal geschweißt aber hat leider dem Schneebret nicht standgehalten".
Zu dem Anschnallen meinte ich " Ich hab Musik angemacht und wollte mich dann jetzt anschnallen".
Die Handbremse: Er hat das Auto von außen begutachtet und bemerkte "Aha ein Ersatzrad, seit wann ist das denn drauf?" "Seit gestern abend, mein Reifen is kaputt" "Und wann gedenken sie einen neuen draufzumachen?" "Schon bestellt, am Montag ist der drauf".... Dann ging das weiter mit "Machen sie mal bitte ihr Licht an, hmh okai, Fernlicht, ahja auch gut" Daraufhin hat sich der gute Mann in mein Auto gesetzt und sich umgeschaut. Meine Mittelkonsole ist z.Zt. noch draußen da ich mein WT getauscht habe und zu faul war die wieder dranzumachen. Dann hat er sich eben reingesetzt wie schon gesagt und versucht die Handbremse zu ziehen.... Geht ja leider nicht, und wenn dann rastet sie nicht ein weil der Hebel verbogen ist... Naja nach einer Std. rumstehen und mir das gelaber von dem guten Anhören durfte ich dann heimfahren, muss das Auto jetzt jedoch richten lassen bekomm nen Mängelbericht zugeschickt (der am Montag behoben wird) und laut dem Pozilisten :) ne Anzeige... und wenn er mich mit der Karre nochmal sieht dann entzieht er mir die Fahrerlaubnis für den Golf.
Achja dann noch was, der Handbremshebel:
Handbremse
passt der auch in mein Golf? Dürfte ja eig. schon aber ich mag halt ganz sicher gehn... hab noch nie wirklich selber an meiner Karre was gemacht :)
Und ein dickes Danke nochmal für all die Leute die mir hier geschildert haben was auf mich zukommen wird und was ich machen kann!!

Das ist ja fast Willkür...

Der muß echt Langeweile gehabt haben. Dürfen die sich eg in das Auto setzen? Einfach so?
Bei dir is aber trotzdem dickes Ding...soviel kaputt und das an einem Auto...mh.
Wenn de Glück hast, wollte der dir nur mal den Kopf waschen und das Ganze verläuft im Sande.
Schon alleine die Androhung der Stilllegung. :D

Mit dem viel kaputt hast du recht.
Als ich das Auto vor 5 Wochen geholt habe war das alles noch ganz :(
Der Typ von dem ich das habe ( ein Mechaniker) meinte zwar zu mir "Den Auspuff hab ich geschweißt aber im Sommer muss ein neuer drauf fürn TÜV, aer übern Winter is der Wagen top in Schuss" Naja... Vor 2 Wochen WT gewechselt, jetzt hinten neue Reifen bestellt... Auspuff muss auch jetzt gerichtet werden und die HB is auch im Eimer.
Wenn ich könnte würd ich den Wagen zurückbringen!
Aber naja das mach ich jetzt halt alles und dann werd ich den im Sommer schön herrichten und doch noch übern Sommer fahren.

moin
also ich würde auch zum Anwalt gehen. Haben die nix besseres zu tun? Hier noch was Interessantes zum anschnallen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php

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