Bußgeld statt Verwarnungsgeld bekommen

Hallo liebe Community,

ich wurde im Januar mit 83 an einer leider ziemlich doofen Stelle geblitzt wo 60 galt (Autobahn). Ich bekam daraufhin eine Anhörung wo exakt drinsteht, dass falls ich der Fahrzeugführer zur Tatzeit gewesen sein sollte, ich damit verwarnt werde und ein Verwarnungsgeld erhoben wird (§ 56 OWiG). Nachdem ich die Tat zugegeben habe, bekam ich jedoch kein Verwarnungsgeld sondern ein Bußgeld in Höhe von 133 Eur und 1 Punkt. Jetzt habe ich Einspruch erhoben, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass sie mir kein "Verwarngeld anbieten können, da es sich im Bußgeld-Bereich befindet" und mir mit der Anhörung lediglich "die Möglichkeit gegeben wird, um mich zum Fall zu äußern".

Jetzt fühle ich mich irgendwie auf den Arm genommen von denen. Warum schreibt man dann, dass ein Verwarngeld folgen wird, wenn es doch im Bußgeld-Bereich ist. Telefonisch sind sie auch nicht erreichbar.

Was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Es gbit Kombi-Bögen, da steht dann "Anhörung mit Verwarnungsgeld" , "Anhörung", "Fahreranfrage". Die einzelnen Punkte werden auf der Rückseite erläutert, es befindet sich ein Kreuz in der zutreffenden Rubrik. Ein Kreuz bei "Anhörung" ist immer ein Bußgeld.

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Nimm es hin und verwende nächstes mal den Tempomat 🙂😉😁
(War das in einer Baustelle?)

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Zitat:

@Karolin76 schrieb am 28. März 2018 um 14:02:13 Uhr:


Nimm es hin und verwende nächstes mal den Tempomat 🙂😉😁
(War das in einer Baustelle?)

Ja, war eine Baustelle. Der Blitzer war direkt hinter dem 60er Schild nach der Unterführung.

Hab mich mal beim Anwalt gemeldet. Er meinte mit der Argumentation könne man leider nichts machen. Allerdings übernimmt die Versicherung die Kosten, nur mit dem Punkt müsste ich halt leben.

Zitat:

@sully61 schrieb am 28. März 2018 um 13:45:02 Uhr:


... Ich bekam daraufhin eine Anhörung wo exakt drinsteht, dass falls ich der Fahrzeugführer zur Tatzeit gewesen sein sollte, ich damit verwarnt werde und ein Verwarnungsgeld erhoben wird (§ 56 OWiG). Nachdem ich die Tat zugegeben habe, bekam ich jedoch kein Verwarnungsgeld sondern ein Bußgeld in Höhe von 133 Eur und 1 Punkt.

War mit dern Anhörung ein Verwarnungsgeld verbunden? Sofort zahlen und die Anhörung Anhörung sein lassen, wenn man es sowieso zugegeben hätte.

Gemäß OWiG § 56, dort in (2) gibt es nur unter bestimmten Umständen ein Verwarnungsgeld: Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, ...

Wenn das (mögliche) Verwarnungsgeld nicht binnen einer Woche da war, ist das Bußgeld die Folge.

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Du hast eine Versicherung die deine Bussgelder übernimmt?😎
Wo gibt es die?😁
Moorteufelchen

Es gbit Kombi-Bögen, da steht dann "Anhörung mit Verwarnungsgeld" , "Anhörung", "Fahreranfrage". Die einzelnen Punkte werden auf der Rückseite erläutert, es befindet sich ein Kreuz in der zutreffenden Rubrik. Ein Kreuz bei "Anhörung" ist immer ein Bußgeld.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. März 2018 um 14:47:05 Uhr:


Es gbit Kombi-Bögen, da steht dann "Anhörung mit Verwarnungsgeld" , "Anhörung", "Fahreranfrage". Die einzelnen Punkte werden auf der Rückseite erläutert, es befindet sich ein Kreuz in der zutreffenden Rubrik. Ein Kreuz bei "Anhörung" ist immer ein Bußgeld.

Danke, das hat mir geholfen! Ich glaube ich habe den Bogen falsch verstanden!

......und das mit der knöllchenzahlenden Versicherung wohl auch. ..😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. März 2018 um 15:07:50 Uhr:


......und das mit der knöllchenzahlenden Versicherung wohl auch. ..😁

Nein, das nicht 🙂

Zitat:

@sully61 schrieb am 28. März 2018 um 15:09:53 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. März 2018 um 15:07:50 Uhr:


......und das mit der knöllchenzahlenden Versicherung wohl auch. ..😁

Nein, das nicht 🙂

Und ob...

Zitat:

@dolofan schrieb am 28. März 2018 um 15:13:50 Uhr:



Zitat:

@sully61 schrieb am 28. März 2018 um 15:09:53 Uhr:


Nein, das nicht 🙂

Und ob...

Muss du ja nicht glauben 🙂 Ist dir überlassen ...

Zitat:

@sully61 schrieb am 28. März 2018 um 15:18:12 Uhr:



Zitat:

@dolofan schrieb am 28. März 2018 um 15:13:50 Uhr:


Und ob...

Muss du ja nicht glauben 🙂 Ist dir überlassen ...

Dann nenne uns doch mal bitte die Versicherung, die Knöllchen übernimmt.

😉

Mir ist so eine Knöllchenversicherung auch absolut unbekannt.

Der TE hat bei der Auschilderung zum Tempolimit nicht genau hingeschaut, den Anhörungsbogen hat er nicht richtig gelesen und da vermute ich einmal ganz stark, dass er beim Rechtsanwalt einfach nicht richtig zugehört hat 😉.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 28. März 2018 um 14:40:29 Uhr:


Du hast eine Versicherung die deine Bussgelder übernimmt?😎
Wo gibt es die?😁
Moorteufelchen

Die nennt sich Rechtschutzversicherung.

Da ein BußgeldBescheid auch immer ein hergehend mit Gebühren, im Amtsdeutsch „kosten” genannt,
Versand wird, übernimmt eine Rechtschutzversicherung auf Antrag auch diese Gebühren.

D.h. man kann diese 28,50 € bei der Rechtschutzversicherung zwecks Erstattung einreichen, wobei jedoch das dann automatisch als Versicherungsfall gezählt wird, und Rechtschutzversicherungen einen auch schnell kündigen können.

Für die Bezahlung von Bußgeldern gibt es keine Versicherung.

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