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Bußgeld bei Unfall mit Personenschaden
Mein Schwiegervater (fortgeschrittener Rentner) hat beim Einfahren in einen Kreisverkehr einen Motorradfahrer übersehen. Dieser wurde dann auch leicht berührt und stürzte. Verletzt wurde er glücklicherweise nicht, es entstanden lediglich Schäden am Helm und Kratzer an seiner Bekleidung.
Anzeige hat der Motorradfahrer keine erstattet, da er sich gütlich mit Schwiegerpapi geeinigt hat.
Heute kam jedoch ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung über 400 Euro.
Ich weiß, ihr dürft nicht rechtlich raten, aber ist eine solche Strafhöhe angemessen? Schließlich dürfte er ja Schuld haben...
Oder sollte man Einspruch einlegen und besteht begründete Aussicht, den Betrag zu reduzieren?
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26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
In der Regel stellt die StA dann das Verfahren wg. Geringfügigkeit ein, selten gegen Zahlung (einer dann geringeren) Geldbuße
Dazu ist es ja zu spät, da die Staatsanwaltschaft ja schon sozusagen Anklage erhoben hat und ein Richter den Strafbefehl ausgestellt hat. Rechtlich gibts jetzt nur 2 Möglichkeiten: Einspruch einlegen oder akzeptieren. Beim Einspruch einlegen kann man noch unterscheiden komplett Einspruch einlegen oder die Höhe des Strafbefehls. Bei ersterem kommt es zwingend zu einer teuren kostspieligen Hauptverhandlung und bei letzterem kann dies schriftlich mit dem Gericht geklärt werden.
Wir haben uns inzwischen geeinigt zu zahlen, da ich keine Chance sehe in einer Hauptverhandlung straffrei auszugehen. Schließlich wurde ja ein Motorradfahrer umgefahren. Bei der Höhe der Strafe sehe ich auch kaum noch Chancen, insbesondere wenn man dann noch die Kosten des Gerichts dazurechnet, die keine Versicherung übernimmt. Vielleicht sparen wir 100-200 Euro Strafe, die kommen aber locker als Gerichtsgebühren drauf, schließlich hat dieser erste Bescheid schon 65 Euro Gerichtsgebühren gekostet.
Zitat:
Original geschrieben von Tazmedic
Körperverletzung ist kein Antragsdelikt, kann also "von Amts wegen" ermittelt werden. .
Körperverletzung ist sogar ein REINES ANTRAGSDELIKT.
Siehe § 230 StGB
Grüße!
§§ 232 StGB ...
genau, sollen sich die Unterschichten doch gegenseitig abklatschen
was anderes ist, wenn z.B. ein Polizist, Staatsanwalt, o.ä. aus dieser Kaste betroffen ist
auweia
Leider falsch.
Zumindest ein wenig.
Öffentliches Interesse besteht regelmäßig z.B. bei häuslicher Gewalt oder rechter/linker Gewalt.
Und natürlich bei Angriff gegen Polizisten usw., wobei das auch wieder was anderes ist.
Der Staat und seine Einrichtungen usw.
Bei so einem Unfall hängts vom Einzelfall ab.
Re: Bußgeld bei Unfall mit Personenschaden
Zitat:
Original geschrieben von fundive
Anzeige hat der Motorradfahrer keine erstattet, da er sich gütlich mit Schwiegerpapi geeinigt hat.
Heute kam jedoch ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung über 400 Euro.
Also wurde keine Polizei hinzugezogen? Keine Polizei, keine Anzeige , keine Strafverfolgung, kein Urteil .
Wer will nun das Geld ? Der Motoradfahrer ? Der Staat sicher nicht, denn er weiß doch garnichts von dem Vorfall !
Also, kläre mich bitte auf
buba
Die Polizei war mit Sicherheit da.
Die Anzeige wird ja von Amts wegen erstellt.
Nur ohne StrafANTRAG wird sie wieder eingestellt.
Das Einsprechen gegen die 400€ kann natürlich ins Auge gehen. Jemand, der mir die Vorfahrt nahm, ist jetzt vorbestraft, weil ihm die Tagessätze zu teuer waren.
..Sobals ein Personenschaden vorliegt,geht die Sache zur Staatsanwaltschaft.Egal ob der Geschädigte wegen Körperverletzng Anzeige erstattet oder nicht.
Wenn er Glück hat,wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.Würde auf jedenfall Einspruch einlegen da es hier auch um Punkte und Vorstrafe geht.
Gruß
______
günnimatz
Wer hat denn nun die Polizei geholt ???
buba
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Wer hat denn nun die Polizei geholt ???
buba
Na, wie so oft hier, fragt man nach, kommt nichts mehr.
Luftblase
buba
Ja, ich weiß es leider nicht. Sorry!
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Na, wie so oft hier, fragt man nach, kommt nichts mehr.
Luftblase
buba
Liebe Leut,
ich muss zwischendrin auch mal meine Brötchen verdienen und kann daher nicht immer sofort auf Fragen reagieren. Müsst ihr alle nix arbeiten? Bei mir wärs ein Grund für fristlose Entlassung, wenn ich einfach so mal während der Arbeit motor-talken würde... und ich hänge am Job, der macht mir Spaß.
Also:
Wer hat die Polizei geholt: Schwiegerapi direkt über Handy vor Ort. Schließlich war ja der Motorradfahrer am Boden liegend und er hat ihn so lange dort festgehalten, bis auch ein Krankenwagen da war und festgestellt hat, daß derMotorradfahrer nicht verletzt ist und zu Fuß weiter durfte (er wohnte nur wenige hundert Meter entfernt).
Vorbestraft im Sinne eines Eintrages im Register ist man bei dieser Anzahl von Tagessätzen übrigens nicht und Punkte gibt es auch keine.