Bußgeld aus NL, die Hunderste...

https://verkeersboete.nl/.../

Hat das hier schon mal jemand in Anspruch genommen? Kennt das jemand? Habe den Bußgeldbescheid bekommen. So wie ich das sehe, ist das eine für den Autoverkehr geschlossene Straße, die ich benutzt habe.

Danke und Gruß

33 Antworten

Das ging auf das Konto von einem Anwohner...... Im doppelten Sinn 😁

Update: man konnte auf dem Bogen ein Foto der Übertretung anfordern, dachte da kommt ein Code mit einem schnellen Blick im Netz.

Aber gestern kam Papierpost mit der Auskunft: "wir haben kein Foto der Übertretung".

"Wenden sie sich an die Gemeinde" 😉😰

Soweit ich weiß helfen deutsche Behörden beim eintreiben auch nur wenn der Verstoß nach deutschem Recht rechtssicher nachgewiesen ist . Also ohne Beweis werden die nicht beim eintreiben helfen.

Ist ja der Grund warum im Ausland auf den deutschen touristrecken auf frontblitzer umgestellt wurde.

Das Ausland blitzt dank halterhaftung sonst fast nur von hinten ohne fahrer feststellung treiben die deutschen Behörden aber nicht ein.

Vielleicht hast ja Glück und sie lassen es auf Nachfrage fallen falls nicht ist zahlen sicher das nerven schonende

Ich wüßte gerne, wo das geschrieben steht.
Wäre es so, wären hier viele Tickets aus Österreich gar nicht verfolgungsfähig, weil dort beispielsweise die Geschwindigkeit geschätzt werden darf. Das es aber nicht so ist, dürfte hinlänglich bekannt sein.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 8. Oktober 2022 um 08:30:45 Uhr:


Ich wüßte gerne, wo das geschrieben steht.
Wäre es so, wären hier viele Tickets aus Österreich gar nicht verfolgungsfähig, weil dort beispielsweise die Geschwindigkeit geschätzt werden darf. Das es aber nicht so ist, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Ein Bekannter klagte erfolgreich dagegen, weil Er in Österreich geschätzt wurde.

Dieses Novum kannst Du sicherlich irgendwie belegen, oder?

https://www.google.com/search?...

Das Novum wäre, wenn er erfolgreich gegen das Schätzen der Geschwindigkeit durch österreichische Polizisten geklagt hätte.

Zitat:

@olli132 schrieb am 7. Oktober 2022 um 23:23:23 Uhr:


Soweit ich weiß helfen deutsche Behörden beim eintreiben auch nur wenn der Verstoß nach deutschem Recht rechtssicher nachgewiesen ist . Also ohne Beweis werden die nicht beim eintreiben helfen.

Ich gehe davon aus, daß der Verstoss in Deutschland nicht verfolgt werden dürfte. Aber wegen 100 € wollte ich da keinen großen Aufwand machen. Passt scho...

Klagen kann man ja nur im Land des Vergehens. Ob man da gegen angehen will ist was ganz anderes als ob deutsche Behörden beim eintreiben einer geschätzten Geschwindigkeit beim eintreiben helfen.

Ich kann nur soviel sagen mein Vater hatte nen Blitzer über 800 Euro aus der Schweiz offen. Heckfoto. Nach Absprache mit deutschem Anwalt nicht gezahlt weil er nicht vorhat wieder in die Schweiz zu reisen und nach deutschem Recht der Halter für Verstöße im fahrenden Verkehr nicht haftbar gemacht werden kann. Ergo wurde die Strafe hier nicht eingetrieben

Das ist 6 Jahre her.

Ob das gleiche mit geschätzten Verstößen aus Österreich gilt keine Ahnung.

Wortlaut des Anwalt den ich damals in Erinnerung hatte war „deutsche Behörden leisten nur Amtshilfe bei Verstößen , die auch nach deutschem Recht rechtssicher belegt sind“

Natürlich mit den lokalen höheren Strafen aber der Nachweis muss deutschem Recht genügen

Am Ende hängt es von der verhältnismäßig ab ob man sich das Land bis zur Verjährung vor Ort blockieren will oder nicht

Die Unterstützung deutscher Behörden bei der Eintreibung ausländischer Tickets gilt für die meisten EU-Länder. Die Schweiz ist allerdings kein Mitgliedsstaat. Das Schätzen der Geschwindigkeit durch die österreichische Polizei wird in Deutschland akzeptiert und ist rechtsgültig. Bußgelder aus Holland können über das BA für Justiz grundsätzlich vollstreckt werden.

Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung von Emsland666, der holländischen Zahlungsaufforderung nachzukommen, weil er zu seinem Missgeschick steht.

Heißt das dann auch lebenslang Schweiz-Verbot?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 29. September 2022 um 10:40:43 Uhr:


Was soll ein Deutscher nach einem bestätigten Verkehrsverstoß über Verkeerboete.nl erreichen? Den Holländern erklären, was da seiner Ansicht nach nicht richtig läuft?

Nichts anderes als das, was die Holländer erklären - eine unbefugte Person hat die Sanktion ausgesprochen, daher ist sie nicht gültig. Das mag spitzfindig erscheinen, aber hier gibt es weitgehende Diskussionen über das funktionieren des Rechtsstaats, weil langsam aber sicher Rechtsakte von immer weniger befugten Personen durchgeführt werden. Ein Staatsanwalt fällt ein Urteil (statt eines Richters), ein "paralegal" bereitet dieses Urteil für den Staatsanwalt vor, der es nur noch durchreicht...und am Ende ist das alles juristisch nicht haltbar, weil die Personen schlicht keine Ahnung haben.

Das Recht gilt nicht nationalitätsgebunden. Ein Deutscher kommt damit ebenso durch wie all die Niederländer, die das Bussgeld anfechten. Und täuscht euch nicht - gerade die Niederländer werden ziemlich störrische Prinzipienreiter, wenn sie sich vom Staat verar*** fühlen. Der typische Kadavergehorsam der Deutschen wird hier eher als kollektiver Defekt angesehen... Aber der TE hat ja bereits mitgeteilt, dass er solche Wege nicht gehen will.

Und nochmal: Die deutschen Behörden (Bundesamt für Justiz) verfolgen nur die Tatbeständen in Amtshilfe, die auch in Deutschland sanktioniert sind. Also z.b. keine Halterhaftung, keine Knöllchen ohne Foto etc. pp.
In diesem Fall geht das eingetriebene Geld dann auch in die deutsche Staatskasse. D.h. das BfJ würde hier ziemlich sicher nicht aktiv, da es ein Vergehen im fliessenden Verkehr ist, bei dem vemutlich nur der Halter ermittelt wurde.

Es werden aber Halterdaten weitergegeben und dann wendet sich die ausländische Behörde direkt an den ausländischen Fahrzeughalter. Das muss man nicht bezahlen, da die keine Rechtsmittel in D haben, sollte man aber tun, da man sonst beim nächsten Mal im Land Probleme bekommen kann.

Das Foto ist da, man sieht wie ein Auto durch eine Straße fährt.

Sieht man ein Auto oder dein Auto ?

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